Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung

  • Hallo liebe ForumMitglieder,
    ich möchte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben.
    Bisher keinerlei Erfahrung in den Abläufen, wie ein Verkauf
    notariell beurkundet abläuft.

    Der Makler hat mir nun untenstehende KaufZusage
    zur Unterschrift vorgelegt.

    Soweit ich recherchiert habe ist die Pfandgebühr rechtens.

    Allerdings stört mich der Abschnitt, dass
    für die Auflassungsvormerkung 10% der Kaufsumme an den Verkäufer
    zu zahlen ist.

    Ist das rechtens? Müsste so etwas nicht in dem notariellen Kaufvertrag festgelegt sein?
    Ich meine die in dieser Zusage gemachten Zahlungsmodalitäten haben ja
    letztendlich keine Rechtssicherheit wie der notarieller Kaufvertrag?
    Warum sollte ich als Käufer eine Teilsumme bereits vor Übergabe der Immobilie zahlen?

    Ein Freund meinte, ich solle einfach der Zusage folg.
    hinzufügen:
    Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer, sofern dies
    im notariellen Kaufvertrag genauso vorgesehen ist.


    Die 10% müsste ich ja dann aus dem Eigenkapital zahlen!


    Gruß

    grandiso
    #############################################################################
    Verbindliche Kauf-Zusage

    Ich möchte die Immobilie -------

    Straße -----------

    für -------------------------

    kaufen und möchte, dass die XXX Immobilien e.K. diese Kauf-Zusage dem Eigentümer vorlegt.

    Voraussetzung zur Wirksamkeit dieser Kauf-Zusage sind folgende drei Punkte

    1. meine Bestätigung, dass alle für mich kaufrelevanten Fragen geklärt sind

    2. Hinterlegung einer PfandGebühr (siehe unten)

    3. Objektbezogene Finanzierungszusage

    In dem Moment, in dem die oben genannten Punkte der XXX Immobilien e.K schriftlich und zusammen als Bestätigung per Fax, Mail oa vorliegen, tritt diese Kauf-Zusage in Kraft.

    Nach Annahme durch den Eigentümer soll ein Beurkundungstermin (maximal 7 Tage später) vereinhart und ein Kaufvertragsentwurf als Vorbereitung für die Beurkundung von einem Notar auf meine Rechnung angefertigt und mir schnellstmöglich zur Ansicht vorgelegt werden.

    Die Beurkundung soll stattfinden

    am ----- um ---------Uhr beim Notariat YYY.

    e

    Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer. Die RestKauf PreisSumme von 90% ist fällig zum vereinbarten Übergabestichtag.

    Die Übergabe der Immobilie beziehungsweise der Einzugstermin soll sein am -------------------

    Die PfandGebühr an die XXX Immobilien e.K. beträgt 2.000,-€ (inkl. MwSt.). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto

    IBAN

    Kontolnhaber

    DE 12 4555 5555 5555 555

    XXX Immobilien e.K.


    Den Überweisungsbeleg schicke ich an zzz@mail.com Ich erhalte umgehend eine Bestätigung des Geldeinganges.

    HINWEIS: Diese Verbindliche Kauf-Zusage" ist nur in Verbindung mit Eingang des Überweisungsbeleges wirksam

    Diese PfandGebühr wird zurückgezahlt: erstens bei Beurkundung und zweitens, falls der Verkäufer seine Verkaufsabsichten einstellen sollte bzw. diese verbindliche Kauf-Zusage nicht annimmt.

    Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit Einsetzen der Wirksamkeit dieser verbindlichen Kauf-Zusage Kosten z.B. für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes o.a. entstehen können. Diese gehen dann zu meinen Lasten.

    Sollte ich nach Wirksamwerden der Kauf-Zusage meine Kaufabsicht einstellen oder meine Finanzierung nicht darstellbar ist, wird die Gebühr nicht mehr zurückerstattet. Eine Käuferprovision fällt nicht an.

    Dem Verkäufer wird diese Kauf-Zusage zur Annahme schnellstmöglich vorgelegt.

    Der Entschluss zum Verkauf obliegt dem Eigentümer.

    Name:

    Vorname:

    Name:

    Geburtsname:

    Vorname:

    Geburtstag:

    Geburtsname:

    Adresse

    Geburtstag:

    ############################################################################

  • Hallo drangiso,

    vergessen Sie diese Immobilie. Es spricht einiges dafür, dass Sie 10% des Kaufpreises verlieren und keine Immobilie bekommen.

    Der ganze Vertragsentwurf strotzt nur so vor Gemeinheiten; z.B.:

    Nur die Auflassungsvormerkung schützt Sie davor, für das Geld auch eine Immobilie zu bekommen. Der Vorschlag Ihres Freundes nützt da nichts (und einen Notar, der sowas beurkundet, sollte man der Kammer melden).

    Wer den Notar bezahlt, sucht ihn sich aus (ich weiß, geht bei Großverkäufen nicht immer).

    Nach Vorlage des Kaufvertragsentwurfes haben Sie 14 Tage Zeit zum Nachdenken, hat der Gesetzgeber extra eingeführt, um den Mitternachtsnotaren das Handwerk zu legen. (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html).

    Also nochmals dringender Rat – Tschüss.

    Gruß Pumphut

  • Allgemeiner Tipp. Immobilienverträge lassen wir immer von der Rechtsberatung des Grundeigentümerverbands prüfen. Mitgliedschaft ist für kleines Geld zu bekommen mit kostenfreier Rechtsberatung. Die Pfandgebühr würde ich im Vorwege auch nicht zahlen. Empfinde ich wie die ganze Herangehensweise als unseriös.