Wird eine Unfallrente/Teilrente (von der Berufsgenossenschaft) bei Eintritt in das Rentenalter auf die GRV angerechnet?
Wo kann man da Details nachlesen?
Für den Fall, das dem so ist: sollte das in der Renteninformation schon entsprechend erfaßt, vermerkt und ausgewertet sein? Oder ist das etwas, mit dem man dann erst beim Rentenantrag konfrontiert wird?