Wird eine Unfallrente (Teilrente) auf die GRV angerechnet?

  • Wird eine Unfallrente/Teilrente (von der Berufsgenossenschaft) bei Eintritt in das Rentenalter auf die GRV angerechnet?
    Wo kann man da Details nachlesen?

    Für den Fall, das dem so ist: sollte das in der Renteninformation schon entsprechend erfaßt, vermerkt und ausgewertet sein? Oder ist das etwas, mit dem man dann erst beim Rentenantrag konfrontiert wird?

  • Auf jeden Fall wird der Betroffene auch bei der GRV und ggf. auch beim VdK anfragen.
    Aber wir wollten schon einmal "vorfühlen".

    Es gibt hier z.B. einen Artikel

    Zusammentreffen Unfallrente mit GRV-Rente

    Unfallrenten werden auf GRV-Renten angerechnet

    Zusammentreffen Unfallrente mit GRV-Rente

    Allerdings steht darin:

    Zitat

    Erhält ein Versicherter eine Rente sowohl aus der Gesetzlichen Unfallversicherung als auch aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), dann ist eine besondere Anrechnungsvorschrift zu beachten.

    D.h. es könnte sein, dass sich der Artikel nicht auf eine Unfallrente von einer BG bezieht.
    Das kann man aber aus den Überschriften des Artikels nicht ablesen - da wird nicht unterschieden, sondern nur pauschal von "Unfallrente" gesprochen.

  • Hier ist noch ein anderer Artikel zu dem Thema.
    Darin wird nicht explizit auf eine gesetzliche Unfallrente verwiesen.
    Und das klingt wiederum so, als ob die Verrechnung auch bei einer Unfallrente von der BG passieren kann (nach den dort beschriebenen Regeln):

    Anrechnung Unfallrente auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt! - rentenfuchs.info
    Was passiert wenn Unfallrente und Rente aus der Rentenversicherung zusammentreffen? Wann und in welchem Umfang kommt es zur Anrechnung?
    www.rentenfuchs.info
  • Hallo Referat Janders

    https://www.rentenfuchs.info/anrechnung-unf…etzliche-rente/ ist etwas lesbarer - und ich hoffentlich korrekt.

    Eine Frage in dem Kontext.

    Unter dem Kapitel "Keine Anrechnung bis zum Grenzbetrag" steht:

    Zitat

    Sollte der Grenzbetrag unterhalb der Brutto-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, zählt als Grenzbetrag nicht der nach obiger Formel ermittelte Betrag, sondern die monatlich gezahlte Brutto-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Wurde die Brutte-Rente hier schon immer als Referenz herangezogen?

    Bedeutet die Belastung der Rente mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung, und die Umstellung auf nachgelagerter Besteuerung letztendliche ein Kürzung, weil der Grenzbetrag eher (oder mehr) über der Brutto-Rente liegt, als über der Netto-Rente?

    Oder anders formuliert: Führen die Einführung von Krankenversicherung, Pflegeversicherungsbeiträgen und die nachgelagerter Besteuerung zu einer höheren Ausmass an Anrechnung von Unfallversicherungen, als vorher?

  • Diesem link hier zufolge

    Wie werden die Leistungen aus einer Unfallversicherung versteuert?
    Leistungen aus der Unfallversicherung, sei es eine Einmalauszahlung oder eine Rentenzahlung infolge eines Unfalls, sind in Deutschland steuerfrei. Das bedeutet…
    versicherungen.finanzleser.de
    Zitat

    Leistungen aus der Unfallversicherung, sei es eine Einmalauszahlung oder eine Rentenzahlung infolge eines Unfalls, sind in Deutschland steuerfrei. Das bedeutet konkret, dass Zahlungen aufgrund von dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen und somit nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gehören.

    Da erscheint mir die Verrechnung mit der Brutto-Rente bei der Verrechnung sich doch auf dünnem Eis zu bewegen. Hebelt das die Steuerfreiheit der Unfallrente nicht aus?

  • Da erscheint mir die Verrechnung mit der Brutto-Rente bei der Verrechnung sich doch auf dünnem Eis zu bewegen. Hebelt das die Steuerfreiheit der Unfallrente nicht aus?

    Es wird ja regelmässig die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, nicht die Unfallrente.

    Die Unfallrente wird aufgrund einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nur gekürzt, wenn das Schadensereignis, das zur Unfallrente führt, nach Beginn der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten ist.

  • Dass die Bruttorente mindestens als Grenzbetrag angesetzt wird, heisst effektiv, dass man nach der Anrechnung mindestens den Zahlbetrag der Rente (gestückelt aus Unfallrente und geminderter Rente der gesetzlichen Rentenversicherung) erhält.

    Die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren logischerweise die Auszahlung.

  • Ich hab' jetzt mal einen Versuch gemacht, dass mit Hilfe von https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Dow…ZuT_2023_1.html, "Zusammentreffen mit einer Unfallrente", Seite 36 – 37 zu berechnen.

    Die Brutto-Rende aus der GRV und die monatliche UV-Rente brutto sind gegeben.
    Die Hochrechnung des JAV (Jahresarbeitsverdienst), aus dem Jahr der Beantragung der Unfallrente bis hin zu heute, wird in der jährlichen Rentenanpassung für die UV schon ausgewiesen und muss nicht errechnet werden. Für die Grenzbetragsermittlung kann diese durch 12 Monate geteilt und mit dem Faktor 70% ( = 0,7 ) multipliziert werden.

    Das ergibt dann einen Orientierungswert für das aktuelle Einkommen, wenn man den Unfall nicht gehabt hätte. Es gibt quasi die Entwicklung des eigene Gehalt wieder, wenn es sich entsprechend der Rentenanpassung entwickelt hätte. Denn die Rentenentwicklung ist umgekehrt an die Lohnentwicklung orientiert. Also spiegelt sich das gegenseitig. Und damit läßt sich auch eine zu erwartende geschätzte Lohnentwicklung anhand der Entwicklung der Renten prognostizieren.

    Was den Rentenfaktor für die Unfallrente angeht, bin ich mir noch unsicher. Aber ich vermute, dass er - wie die GRV - mit 1.0 angesetzt wird, weil der %-Satz in der Höhe der UV Rente selbst steckt.

    Wenn man nun die in der Renteninformation der GRV prognostizierte GRV Rente mit der UV Rente zusammen rechnet, dann kann man sehen, wie diese Summe sich zu dem Grenzbetrag verhält.

    D.h. wenn das eigene aktuelle tatsächliche JAV, plus UV Rente unter dem Grenzwert liegt, dann sollte keine Anrechnung der UV-Rente erfolgen.


    Ist das so grob richtig? (im Detail muss man das dann von der GRV aufschlüsseln lassen).

  • Was mich allerdings wundert, das ist der Faktor 70%.
    Es sieht so aus, als ob davon ausgegangen wird, dass vom letzten Brutto JAV, 70% für die Höhe der GRV Rente angesetzt werden - als Orientierungswert.
    Das müsste doch eigentlich viel zu hoch sein, verglichen mit der Rente die der durchschnittliche Bezieher einer GRV Rente in Bezug auf seinen letzten Brutto-Verdienst bekommt - oder?

  • Eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet, da es sich um zwei unterschiedliche Systeme handelt: Sozialversicherung vs. gesetzliche Unfallversicherung. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander gezahlt. Du musst dir in der Regel keine Sorgen machen, dass deine GRV-Rente gekürzt wird.

  • Eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet, da es sich um zwei unterschiedliche Systeme handelt: Sozialversicherung vs. gesetzliche Unfallversicherung. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander gezahlt. Du musst dir in der Regel keine Sorgen machen, dass deine GRV-Rente gekürzt wird.

    Weiter oben ist mit Gesetzesgrundlage und Rechenschema das Gegenteil Deiner Behauptung ausgeführt.

  • Mein Vater bekommt eine Unfallrente von der BG und eine Regelaltersrente, es wird derzeit nichts gekürzt, aber ich weiß, dass dies vom Betrag der Unfallrente abhängt. Auf der Renteninformation kannst Du das glaube ich nicht ablesen (hab aber keine Ahnung), bei meinem Vater ist das eine Anlage des Rentenbescheides wo das ausgerechnet wird.

    Ich glaube hier ist es auf den ersten Blick ausführlich erklärt https://rentenbescheid-ueberpruefen.de/informationen/…ltersrente.html

    Im Zweifel aber wie schon hier oft erwähnt, Gespräch mit der Rentenversicherung vereinbaren.