Alles anzeigenSo einen hier?
https://zahnarzt-wesseling.de/sites/default/…se-2018-web.pdf
Oder eher so einen?
https://www.zahnarzt-urdenbach.de/fileadmin/medi…Schafhausen.pdf
Oder den?
https://www.zahnaerzte-provianthaus.de/fileadmin/REDA…amnesebogen.pdf
Das waren jetzt alles Ergebnisse der ersten Googleseite. Es gibt auch welche, die nach Antidepressiva fragen, was ich noch als allgemeine Frage nach Medikation verstehen kann. Aber die psychische Krankengeschichte will ein Zahnarzt nicht. Und ich kenne auch Menschen, die wegen sowas schon schlechter / falsch behandelt wurden, weil ihre Symptome vorschnell auf psychosomatische Ursachen geschoben wurden.
Interessant, der erste Fragebogen bei meiner Suche beinhaltet folgende Frage:"Sind Sie zurzeit in ärztlicher Behandlung? Wenn ja, bei welchem Arzt?". Und auch die weiteren erhalten diese Frage. Ich muss schon lange suchen, um andere zu finden, bei denen diese Frage nicht vorkommt. Es wird aus logischen Gründen fast immer nach Vorerkrankungen und derzeitiger Therapie gefragt. Und so wird es auch vom Qualitätsmanagement des Zahnärzteverbandes empfohlen.
"Ja, der Deutsche Zahnärzteverband bzw. die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) empfiehlt Zahnärzten ausdrücklich, bei jedem Patienten eine gründliche Anamnese durchzuführen – dazu gehören:
- Fragen nach Vorerkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Allergien)
- Fragen zur aktuellen Medikation bzw. laufender Therapie
- Operationen oder Krankenhausaufenthalte in der Vergangenheit
- Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis, HIV)
- Ggf. psychische Erkrankungen oder Angststörungen
Diese Informationen sind essentiell, um Risiken bei der zahnärztlichen Behandlung zu erkennen und Komplikationen zu vermeiden. Die BZÄK und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellen dafür standardisierte Anamnesebögen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden.
Zudem wird empfohlen, die Anamnese regelmäßig zu aktualisieren – etwa bei jedem neuen Behandlungszyklus oder mindestens jährlich.
Quellen (bei Bedarf online nachprüfbar):
- Bundeszahnärztekammer: "Anamnese in der Zahnarztpraxis"
- KZBV: "Musterformulare und Patientenaufklärung" "