nachträgliches Gutachten für Schenkung

  • Da ist jetzt sehr viel hineininterpretiert und auch nicht richtig interpretiert.

    Vermutlich doch, sonst würdest Du ja richtigstellen, was meine Glaskugel falsch gesagt hat.

    Die wichtigsten Sachen habe ich mitgeteilt.

    Leider nicht, sonst hätte ich ja nicht spekulieren müssen. Du hast das mitgeteilt, was Du mitteilen wolltest, nicht das, was zur Beurteilung der Lage notwendig ist.

    Mir gings rein um Erfahrungswerte mit Gutachten.

    Klar. In Foren fragen heißt allerdings nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte. Mir ist Dein Fall jedenfalls nach wie vor unklar.

  • Vermutlich doch, sonst würdest Du ja richtigstellen, was meine Glaskugel falsch gesagt hat.

    Leider nicht, sonst hätte ich ja nicht spekulieren müssen. Du hast das mitgeteilt, was Du mitteilen wolltest, nicht das, was zur Beurteilung der Lage notwendig ist.

    Klar. In Foren fragen heißt allerdings nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte. Mir ist Dein Fall jedenfalls nach wie vor unklar.

    ..wie gesagt. Vielen Dank für deine investierte Zeit.

  • Hallo FluffyJones,

    Zitat

    Der Gutachter ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und bei der DAKKS gelistet, so wie es das FA verlangt.

    Ist das wirklich so, dass das FA die Qualifikation des Gutachters nicht anzweifelt? Falls ja, wo ist das Problem?

    Ihr Gutachter ist eben kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstückswertermittlung, dessen Gutachten im Regelfall nicht angegriffen werden können. Ich kann und will die Qualifikation Ihres Gutachters nicht bewerten, aber es wäre ein Einfallstor, um die festgestellte Abrisswürdigkeit anzuzweifeln.

    Gruß Pumphut

  • Die Frau vom Finanzamt meinte, sie hat Bauchweh, und befürchtet das wird wieder nicht anerkannt werden, da wir ja drin wohnen.

    Hat sie denn verraten, woraus ihr "Bauchweh" resultiert?

    Und liegt es nicht bei ihr, zu entscheiden, ob das Gutachten anerkannt wird oder nicht? Wenn das so ist, müsste sie verraten, was dem Gutachten fehlt, um anerkannt zu werden.

    Ich denke, das Finanzamt muss sich zu einer schriftlichen Mitteilung (z.B. Ablehnung des Gutachtens inkl. detaillierter Begründung) aufraffen, auf die ihr dann reagieren könnt. Auf imaginäres "Bauchweh" zu reagieren, ist schwierig. Kann schließlich auch am schlechten Behördenkaffee liegen ;)