Fernwärmevertrag im Todesfall

  • hallo,

    Ich habe folgendes Problem mit EON:

    Ich lebe mit meiner Partnerin ( nicht verheiratet und nicht verwandt ) in einer gemeinsamen Wohnung

    meine Partnerin hatte schon seit 20 Jahren den Energieversorgungsvertrag mit Fernwärme mit EON

    jetzt ist meine Partnerin verstorben und ich fragte bei EON an,was zu tun wäre und man sagte mir,dass ich eine. Sterbeurkunde vorlegen sollte und könnte dann den Vertrag meiner verstorbenen Partnerin mit einer Frist von 2 Monaten kündigen und nach Ablauf der Frist könnte ich selbst einen Energieversorgungsvertrag mit EON abschließen,was auch geschehen ist.

    aber nun frage ich mich war dies alles rechtens legal oder hat hier EON es unterlassen die Erben meiner verstorbenen Partnerin zu informieren ob sie den Vertrag selbst weiter nutzen oder kündigen wollen und existieren derzeit 2 Verträge der von meiner Partnerin und mein Vertrag die beide auf eine Mietwohnung laufen?

    was ist hier falsch gelaufen und in welcher Situation befinde ich mich aktuell und wär müsste die Jahresabrechnung begleichen sofern sie kommt?

    für eine Antwort auf mein Anliegen Dank im voraus

    Mfg

    {Klarnamen durch Mod entfernt, Titel sprechender editiert}

  • Kater.Ka 27. Juli 2025 um 15:26

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • aber nun frage ich mich war dies alles rechtens legal oder hat hier EON es unterlassen die Erben meiner verstorbenen Partnerin zu informieren ob sie den Vertrag selbst weiter nutzen oder kündigen wollen und existieren derzeit 2 Verträge der von meiner Partnerin und mein Vertrag die beide auf eine Mietwohnung laufen?

    Ich frage mich, ob das nicht das Problem von EON ist, wenn sie irgendwelche Dinge unterlassen haben sollten.

    Was steht denn in den AGB, was im Todesfall des Vertragspartners passiert? Deine Partnerin hat dem doch beim Vertragsabschluss zugestimmt.

  • EON gibt auf seine Website an,dass man AGBs nicht öffentlich macht und ich habe selbst auch keine AGBs und auch nicht bekommen sondern nur die AVBFernwärmeV

    und da steht nichts drin zur Angelegenheit

    komisch!:(

  • Ich lebe mit meiner Partnerin (nicht verheiratet und nicht verwandt) in einer gemeinsamen Wohnung.

    Meine Partnerin hatte schon seit 20 Jahren den Energieversorgungsvertrag mit Fernwärme mit EON.

    Jetzt ist meine Partnerin verstorben.

    Erstmal mein Beileid.

    Ein Todesfall wirft eine ganze Menge durcheinander. Man weiß nicht, wo einem der Kopf steht, weil viele Leute etwas von einem wollen. Dabei bleibt keine Zeit für die notwendige Trauer.

    Ich fragte bei EON an, was zu tun wäre, und man sagte mir, dass ich eine Sterbeurkunde vorlegen sollte und könnte dann den Vertrag meiner verstorbenen Partnerin mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Nach Ablauf der Frist könnte ich selbst einen Energieversorgungsvertrag mit EON abschließen, was auch geschehen ist.

    Dann ist das doch alles in trockenen Tüchern.

    Aber nun frage ich mich: War dies alles rechtens [...] oder hat hier EON es unterlassen, die Erben meiner verstorbenen Partnerin zu informieren, ob sie den Vertrag selbst weiter nutzen oder kündigen wollen. Existieren derzeit 2 Verträge, der von meiner Partnerin und mein Vertrag, die beide auf eine Mietwohnung laufen?

    Das spielt doch keine Rolle! Die primäre Frage ist, ob Du in dieser Wohnung bleiben kannst und darfst. Versorgerverträge hängen an der Wohnung, es kann pro Wohnung zur gleichen Zeit keine zwei Versorgerverträge geben. Ich weiß, was bei einem Todesfall alles an Bürokratie auf einen zukommt und weiß auch, daß verschiedene Dienstleister sich in so einem Fall bescheuert anstellen (etwas, was man in dieser Situation mit Sicherheit überhaupt nicht brauchen kann!).

    Ob irgendeine Handhabung eines Versorgers rechtens ist, würde ich mich in einer solchen Situation zuallerletzt fragen.

    Was sollen die Erben Deiner Partnerin mit einem Fernwärmeversorgungsvertrag Deiner Partnerin machen, wenn Du die Wohnung weiter nutzt (für die Du hoffentlich mit im Mietvertrag stehst)?

    Das Konto Deiner Partnerin wird vermutlich in absehbarer Zeit nicht mehr existieren. Der Versorger sollte ein daran Interesse haben, daß die Bezahlung des Vertrags weitergeht. Daß Du nun Mieter und Vertragspartner bist, sollte für einen Versorger egal sein.

  • Nachtrag!

    Ich habe in der AVBFERNWÄRMEV folgendes gefunden:

    § 32 Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung (1) Die Laufzeit von Versorgungsverträgen beträgt höchstens zehn Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart. (2) Ist der Mieter der mit Wärme zu versorgenden Räume Vertragspartner, so kann er aus Anlaß der Beendigung des Mietverhältnisses den Versorgungsvertrag jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen. (3) Tritt anstelle des bisherigen Kunden ein anderer Kunde in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens.

  • Hallo benutzernamen,

    die von Ihnen zitierten AVBFernwärmeV weisen den Weg. Da Sie den Mietvertrag für die Wohnung fortführen, führen Sie auch den Fernwärmeversorgungsvertrag weiter. Teilen Sie das EON incl. Kopie des Mietvertrages mit; fertig.

    Wenn Sie mit EON einen neuen Vertrag schließen, beginnt die Mindestvertragslaufzeit neu und ggf. bekommen Sie auch schlechtere Konditionen.

    Außerdem haben Sie in dem Punkt recht, wenn Sie kein Erbe Ihrer verstorbenen Partnerin geworden sind, können Sie auch nicht deren Verträge kündigen.

    EON hat (am Telefon?) schlicht falsch informiert.

    Gruß Pumphut

  • genau so ist es,denn der Vertrag geht im Todesfall auf die Erben über ( BGB 1922 )und da ich kein Erbe bin und EON sich das einfach gemacht hat um sich selbst zu kümmern,haben Sie die Kündigung meinerseits an genommen und weitere Recherchen bei den Erben unter lassen und da meine Kündigung nicht wirksam ist,hätte EON erstmal mit mir selbst kein Vertrag begründen dürfen für die gleiche Whng.,denn sonst würden 2 Verträge laufen auf eine Whng. Und wär würde dann die Jahresrechnung bezahlen?

    Ich hatte EON ein Schreiben an die Geschäftsleitung per Einschreiben gegen Unterschrift und viele Emails geschrieben,aber bis heute keine Antwort bekommen

    Ich werde abwarten wann die 1 Rechnung kommt,dann werde ich Widerspruch ein legen,denn schließlich läuft ja der alte Vertrag noch von meiner Partnerin und deshalb hätte EON kein Vertrag mit mir ein gehen dürfen so lange alte noch nicht gekündig ist.

  • Hallo benutzernamen,,

    ich hatte überlesen, dass Sie die Kündigung bereits ausgesprochen haben. Die Juristen sagen dazu wohl Geschäftsführung ohne Auftrag, die der nachträglichen Genehmigung des zuständigen Geschäftspartners bedarf. Nun kann ich keinen Grund erkennen, warum die Erben am Fernwärmevertrag festhalten wollten. Die Genehmigung Ihrer Handlung durch die Erben dürfte Formsache sein. Damit sind Sie den alten Vertrag los und müssen einen neuen abschließen – dumm gelaufen. Maximal können Sie von EON Kulanz wegen Falschberatung verlangen; haben Sie Beweise?

    Hinweis: Laienmeinung, keine Rechtsberatung.

    Gruß Pumphut