Hallo zusammen,
das eigene Haus wird der Tochter übertragen. Die Eltern bekommen lebenslanges Nießbrauchsrecht.
Die Eltern zahlen weiter den Unterhalt des Hauses (Versicherungen , Kosten Instandhaltung).
Muss die Übertragung (notariell natürlich) dem Gebäudeversicherer gemeldet werden.
Ferner wird ein vermietetes Haus der Tochter übertragen. Die Eltern bekommen lebenslanges Nießbrauchsrecht.
Die Eltern zahlen auch hier den Unterhalt des Hauses (Versicherung, Kosten Instandhaltung).
Muss die Übertragung (auch natürlich notariell vorgenommen) dem Gebäudeversicherer gemeldet werden.
Grüße
Bert