Zuflussbesteuerung abgelehnt

  • Hallo,

    ich habe vor sechs Jahren ein geerbtes Unternehmen verkauft und hierfür eine monatliche Rentenzahlung über 15 Jahre vereinbart. Dies war mir persönlich lieber als eine sehr hohe (1,5M) Einmalzahlung. Außerdem spart es viel Steuern (Zuflussbesterun) da unser sonstiges Haushaltseinkommen sehr gering ist.

    Jetzt kommt aber plötzlich dss Finanzamt und sagt, Zuflussbesterung is nicht weil ich viel zu jung wäre. Es wird behauptet, ich wolle dem Käufer nur ein günstiges Darlehen verschaffen.

    Jetzt stehe ich da und werde wohl eine Steuerforderung von 500T bekommen. Mehr, als ich bisher (netto) überhaupt erhalten habe. Läuft also auf Zwangsvollstreckung hinaus und ich bin alles los.

    Das kann doch nicht gerecht sein. Klar finde ich (jetzt) Urteile dazu, aber im Gesetz steht nix von solchen Bedingungen.

    Habt ihr Meinungen dazu?

  • oxident 23. August 2025 um 08:39

    Hat den Titel des Themas von „Zuflussbesterung abgelehnt“ zu „Zuflussbesteuerung abgelehnt“ geändert.
  • Rechtlich kenne ich mich da leider nicht aus, ich würde aber erstmal direkt mit einem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

  • Hallo oxident

    Du hast hier eine Frage gestellt in der die Forumsfreunde vermutlich keine konkrete Auskunft geben können. Das Thema btrifft nur weniger Menschen.

    ich selbst habe in meinem Leben alterbedingt mehrere Unernehmen verkauft, entweder als Alleineigentümer oder als GmbH, als nicht börsennotierte AG oder KG und auch als OHG

    Wenn Du eine Firma verkaufst ist das auf den ersten Blick einfach.

    Der Verkaufspreis ist steuerpflichtig da es ja kein privates Häusle ist sondern Betriebsvermögen, Den steuerpflichtingen Teil des Verkauspreis kann Dir Dein Steuerberater den Du ja bis zum Verkauf zumindest hattest. leicht aus der Buchhaltung ausrechnen.

    Davon zahlst Du Einkommensteuer.

    Die Einkommensteuer fällt auch an, wenn der Kaufreisin Raten gezahlt wird, das ändert ja nichts an der Summe.

    Um die komplette Steuer auf den Verkaufspreis zu umgehen gibt es die von Dir genannte legale Möglichkeiten:

    Man verkauft nicht in Raten sondern auf Rentenbasis.

    Dafür erhält der Verkäufer statt dem Kaufpreis eine lebenslängliche Rente vom Käufer.

    In diesem Fall ist der Verkaufsspreis einfach ausdrückt steuerfrei, die Rentenzahlung wird in form einer Zuflussbesteuerung versteuert.

    Das Problem bei dieser Verrentung ist jedoch, dass es sehr oft keine echte RENTE ist, sondern dass man diesen Weg wählt um die STEUER zu umgehen.

    Daher prüft das Finanzamt ganz genau ob der Vertag alle Bedingungen hat für eine Rentenzahlung, dazu gehört lebenslängliche Laufzeit, Anpassungsklausel an die Inflation usw.

    Dies ist dem Käufer oft zu riskant, vor allem wenn der Verkäufer wie bei DRIR noch jung an Jahren ist.

    Dahe werden die Verträge auf Rentenbasis oft so verändert dass das Finanzamt das nicht mehr als echte Rentenbasis anerkennt.

    Man kennt das auch bei anderen Übergaben.

    Bei Verkäufen von Immobilien oder eine Firma oder Schenkungen an nahe Angehörige. Da wird oft der Kaufpreis anders angesetzt als er der Realität entspricht.

    Solche Verträge müssen immer so gestaltet sein wie man sie auch mit einem fremden DRITTEN macht.

    Ich habe mal eine Immobilie an meine damalige Lebensgefährtin verkauft und zwar zu einem Preis der möglicherweise unter dem Preis lag den ich vielleicht über einen Makler hätte erzielen können

    Obwohl die Frau damals anders hieß und eine andere Adresse hatte wurde nach der späteren Heirat vom Fiananzamt dieser Verkauf nachträglich geprüft und dabei festgestellt, dass der Verkaufspreis um rund 25% geringer war als beim freien Verkauf.

    Diese Summe musste ich dann als zu geringer Verkaufspreis mit der Einkommensteuer versteuern und zusätzlich muste mein spätere Frau dann diese Differenz als Schenkung versteuern.

    Daher empfiehlt sich bei solchen Verträgen immer darauf zu achten, dass diese so sind, damit sie den Vorschriften entsprechen und man nicht meint man könne dem FA ein Schnippchen schlagen.

    Riskant sind immer Empfehlungen von Schlaubergern bei denen mal so eine Sache geklappt hat. Das hat aber nur deshalb bei denen geklappt weil eben zufällig das FA den Fall nicht geprüft hat und er dort nicht aufgefallen ist.

    Darauf würde ich aber nicht spekulieren.

    Da wir hier viel zu wenig Infos von Dir haben, musst Du den Vorgang ganz genau mit dem Steuerberater besprechen wie Du JETZT nachdem das Kind im Brunnen ist vorgehen sollst.

    Ich hoffe Du hast einen Berater mit Erfahrung in diesem Gebiet sondst lohnt sich eine Beratung bei einem Spezialisen, (Bertungshonorar auf Stundenbasis 200 - 300 Euro)

    Viel Erfolg wünscht Dir McProfit

  • Lieber @Tomary,

    vielleicht bist Du noch mehr in dem Thema drin!?

    Ich habe wohl einige Unternehmensverkäufe bereits hinter mit, auch mit NIESSBRAUCH oder Ratenzahlung, jeder Fall ist anders.

    Man muss extrem darauf achten, dass man das Vorgehen bei einer Prüfung dem FA nachvollziehbar erklären kann. Gerade bei den hohen Summen prüft das FA meist jeden Vorgang, - oft erst Jahre später.

    Hilfreich ist oft selbst auf eigene Rechnung ein Gutachten anfertigen zu lassen - nicht nur vom eigenen Steuerberater sondern einer Unternehmensberatung die auf Firmenverkäufe spezialist ist

    Diese gibt es zuhauf weil das Thema ini der Nachkriegsgeneration zu der ja ich auch gehöre, im Momant hochaktuell ist.

    Ich kann Dir an einer Hand in meinem Freundeskreis einige Verkäufe aufzählen, teilweise mit Kaufpreisen bis zu 700 Mio. Euro von einem Mittelständler am Bodensee.

    Das sind Themen wo das Forum hier ein paar Tips geben kann. Jeder Einzelfall ist jedoch unterschiedlich und man muss sich für den Fall einer Prüfung rechtzeitig im voraus absichern.

    Schönes Wochenende wünscht McProfit

    wir sind ab nächste Woche im Ferienhäusle in Südfrankreich

    und heute nochmal in der Markthalle in Stuttgart

  • McProfit Danke für Deine ausführliche Antwort. Eventuell ist das Thema hier ja doch gut aufgehoben und kann für andere als Warnung gelten.

    Natürlich ist es sehr komplex und auch die Veträge wurden von Anwälten und meinem Steuerberater (und nicht von mir + Google) aufgesetzt.

    Selbstverständlich muss und werde ich mir jetzt erneut professionelle Hilfe suchen. Mir bleibt ja schlussendlich auch nur der Klageweg durch alle Instanzen um zumindest auf Zeit zu spielen. Trotz Zinsen werde ich mir die Nachforderung in einigen Jahren "leisten können".

    Dennoch habe ich ein gewisses Vertrauen in die Rechtsprechung zumal meine Motivation, eine Leibrente anstelle einer Einmalzahlung zu beziehen wirklich rein psychologischer/persönlicher Natur war und Gesetze/BMF-Schreiben hier eindeutig sind.

    Problematisch sind offenbar diverse Auslegungen verschiedener Finanzgerichte hierzu.

    Aber vom Ablauf her müsste doch erstmal ein "Grundlagenbescheid" kommen um Einspruch einlegen zu können, oder?

    Bisher habe ich nämlich nur ein langes Schreiben des Betriebsprüfers mit der Bitte um Stellungnahme (innerhalb 14 Tg.!) erhalten.

  • Sorry falls es falsch rübergekommen ist: Selbstverständlich kann ein Forum niemals eine professionelle Beratung ersetzen. Bei solchen Summen erst recht nicht.

    Bin aber sehr an Meinungen interessiert und brauche ganz dringend ein paar Lichtblicke am Horizont :)

    Ich sehe nämlich gerade meine komplette Existenz inkl. Haus und Altersvorsorge (rein privat / Selbständiger) den Bach runtergehen.

  • Hallo oxident

    Das ist genau der Punkt auf den ich hingewiesen habe

    Wenn man seine Firma verkauft dann ist der Verkaufspreis steuerpfichtig, logisch, es war ja Betriebsvermögen.

    Egal ob der Käufer das Geld im Koffer mitbringt, überweist oder ratenweise abstottert.

    Umgehung

    Wenn man seine Firma jedoch verkauft und sich statt des Kaufpreises eine RENTE auszahlen lässt, dann gibt es keinen Kaufpreis und somit auch keine Steuer auf den Kaufpries.

    Die Rente wird natürlich auch versteuert aber nach eine ganz anderen Berechnung, das geht es um die Zuflussbesteuerung.

    ABER

    In Deinem Fall ist es ganz anders

    Das FA sagt eine Rente von 15 Jahren ist kein Verkauf als RENTE

    ondern eine Art Ratenzahlung des Kaufpreises in 15 Jahresraten.

    Daher wurde der Begriff RENTE nur gewählt damit man die Einkommensteuer auf den Verkaufspreis nicht zahlen braucht.

    Auf den ersten Blick hat das Finanzamt nicht unrecht

    Eine Rente ist normalerweise lebenslänglich

    15 Jahre riecht zunächst mal stark nach Ratenzahlung unter dem Deckmantel der RENTE

    Daher musst Du dem FA erklären warum das dennoch eine RENTE sein soll und keine Ratenzahlung

    Ich habe mich nicht damit beschäftigt das ist mir aber sofort auf den ersten Blick aufgefallen,

    zumal ich diese Diskssionen mit dem FA selbst schon hatte, wenn auch in anderem Zusammenhang (Bewertung bei schenkung, Verkauf an nahe Angehörige usw.)

    Wenn Du Deine Firma für 1,5 mio. verkaufst und dann 500.000 Euro Steuer zahlen sollst, dann ist der übliche Einkommensteuersatz-

    falls die 1,5 Mio. wirklich der "Gewinn" ist, unter Berücksichtigung von Immobilien usw.

    Das musst Du aber vorher schon wissen, daher kann das keine Überraschung sein.

    Wenn Du jetzt den Kaufpreis eben in 15 Raten bekommst, egal ob RATE oder RENTE dann ist es im Endeffekt für das FA dasselbe

    Wenn Du jetzt die 500.000 Euro nicht hast, kannst Du mit dem FA eine Ratenzahlung vereinbaren (hoher ZINS!!) , parallel zur Rate oder das mit Deiner Bank finanzieren.

    Es ist ja nicht so, dass diese Steuer aus heiterem Himmel kommt, man hat das sicher vorher mal durchgerechnet udn sich vermutlich deshalb auf die Rente geeinigt.

    Ich hoffe nicht, dass Dir das irgend ein Schlauberger empfohlen hat ohnd das zu Ende zu denken oder wenn schon , dann RICHTIG machen

    Die 15 Jahre Begrenzung der Rente würden mich auch gleich hellhörig machen, auch wenn ich nicht vom FA bin

    Gruss McProfit

  • Hast du die schon um ihre Meinung gefragt, warum das Finanzamt das jetzt anders sieht als sie bei der Formulierung des Vertrags?

    Tja, das FA hat ja den Vertrag vorher nie gesehen. Rückblickend war das vermutlich ein Fehler.

    McProfit

    Ja, das auf den Verkaufserlös Steuern fällig sind ist selbstredend und bei Deinen Ausführungen kann ich auch durchaus verstehen, dass dies scheinbar ein gern gewählter Versuch ist, hier tatsächlich Steuern zu sparen/stunden. Das FA selber ist der Auffassung, der Käufer hätte sich hiermit einen Finanzierungsvorteil verschaffen wollen.

    Kann ich, wie gesagt, alles verstehen und nachvollziehen. Nur ist es in meinem Fall wirklich nicht so gewesen :/

    Als Selbständiger (in schwieriger wirtschaftlicher Lage und ohne Altersrücklagen) war mir halt einfach unwohl dabei, ein so großes Barvermögen mitzuschleppen. Mit der monatlichen Rente kann ich gut meinen Rückzug aus der Selbständig geordnet antreten und im Zweifelsfall vom pfändungssicheren Teil noch leben ohne den Sozialstaat zu belasten.

    Gerne würde ich das dem Sachbearbeiter auch ehrlich und persönlich so darlegen, ohne gleich mit fremder Hilfe irgendwelche Paragrafen zu bemühen. Einfach nur, weil es mein Bedürfnis ist, meine Situation zu erörtern.

    Haltet ihr das für eine gute Idee? Ich meine, was kann schiefgehen, wenn ich es zunächst mit Ehrlichkeit versuche im Falle des Scheiterns (= geänderter/gesonderter Feststellungsbescheid) erst dann den offiziellen Weg mit Einspruch, Klage und ggf. Revision zu wählen?

    Ich hoffe nicht, dass Dir das irgend ein Schlauberger empfohlen hat ohnd das zu Ende zu denken oder wenn schon , dann RICHTIG machen

    Nun ja, ob es Schlauberger waren weiß man ja immer erst nachher. Bei mir waren diverse Parteien involviert (u.a. mein StB und eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht). Zu keinem Zeitpunkt hat mir da irgendwer von einer solchen Gefahr berichtet.

    Aber gut, das nützt mir jetzt ja auch nichts mehr.

    Wenn Du jetzt die 500.000 Euro nicht hast, kannst Du mit dem FA eine Ratenzahlung vereinbaren (hoher ZINS!!) , parallel zur Rate oder das mit Deiner Bank finanzieren.

    Banken fallen bei mir leider aus. Schon bei der Hausfinanzierung wurde mir gesagt, dass die Rentenzahlung nicht als Sicherheit dienen kann. Demnach bin ich denen jetzt ganz bestimmt keine 500T "wert".

    Ob sich das FA auf eine derart hohe und notwendigerweise auch langfristige Ratenzahlung einlässt? Kommt man da nicht auch langsam in den Bereich, dass man unterm Strich schon fast mehr Steuern bezahlt als man überhaupt Erlös erzielt hat?

    Es ist ja nicht so, dass diese Steuer aus heiterem Himmel kommt, man hat das sicher vorher mal durchgerechnet udn sich vermutlich deshalb auf die Rente geeinigt.

    Genau. Die Gesamtsumme war klar und die Rechnung war für mich relativ einfach:

    Summe X als Einmalzahlung, um Verkaufskosten, Pflichtteile an Miterben und Steuern auf eine aufgedeckte stille Reserve zu begleichen.

    Restsumme Y auf so viele Jahre aufgeteilt, dass netto (!) ein Betrag von 2-3T EUR pro Monat herauskommt.

    Das war mein Auftrag an die Beteiligten und mein Wunsch an den Käufer. Hat bis letzte Woche prima funktioniert.

    Daher wurde der Begriff RENTE nur gewählt damit man die Einkommensteuer auf den Verkaufspreis nicht zahlen braucht.

    Na klar war das auch ein Thema. Aber ich hatte es nur als reine Formsache angesehen.

  • Tja, das FA hat ja den Vertrag vorher nie gesehen. Rückblickend war das vermutlich ein Fehler.

    Ich meinte eher, dass Rechtsanwalt und Steuerberater in der Lage sein sollten, einen Vertrag so aufzusetzen, dass das Finanzamt hinterher nicht mit unerwarteten Forderungen kommt.

    Wenn du das Anliegen bei den beiden als Ziel vorgetragen hast, würde ich schauen, in wie weit die Fehler gemacht haben.

  • Die Befristung auf 15 Jahre hat dir die begünstigte Besteuerung als Rente kaputt gemacht. Die Alternative - eine Besteuerung auf Raten bei Zufluss - gibt es meiner Meinung nach so garnicht.

    Sofern du das dem Steuerberater und dem Anwalt schriftlich als Auftrag aufgegeben hast, dürfte ein Beratungsfehler und somit ein Haftpflichtfall vorliegen. Möglicherweise kann ein guter Fachanwalt da etwas machen, denn das Konstrukt ist so nach hinten losgegangen, dass jeder Steuerberater dich hätte warnen müssen. Die ausgebliebene Warnung/Beratung spricht aus meiner Sicht für einen Beratungsfehler.

    Die Bezifferung des Schadens wird ein wenig schwierig werden, da muss dein Anwalt dich beraten. Vermutlich wird es aber auf den Zinsaufwand für Vorfinanzierung der so nicht geplanten sofortige Steuerzahlung hinauslaufen.

  • Wenn du magst, dann gib doch mal ein paar mehr Fakten. Zumindest den Schaden könnte man dann näherungsweise berechnen lassen.

    Veräußerungsgewinn = ?

    Zeitpunkt der Veräußerung = ?

    Zeitpunkt der BP = ?

    Dein ungefähres Alter = ?

    Mit den Angaben könnte man dann näherungsweise etwas berechnen. Die bereits gezahlte Steuer auf die Raten der Jahre zwischen Veräußerung und BP wird ja gegengerechnet, indem die Steuerbescheide korrigiert werden.

  • Thebat Oh ha, klingt ja gar nicht gut. Sieht nach Totalschaden aus.

    Veräußerungsgewinn lt. BP: 1,75M

    Zeitpunkt der Veräußerung: 07/2019

    Zeitpunkt der BP: 12/2024 (Beginn)

    Mein Alter: 45

    Also meinst Du, ich soll lieber gleich einen Anwalt in dieser Richtung suchen und gar nicht versuchen, ggü. dem FA zu argumentieren oder klagen?

    Interessant ist, dass alle Beteiligten, also Anwalt und StB die Zuflussbesterung immer so vorgerechnet haben. Natürlich stand parallel auch die Sofortbesteuerung als Option im Raum (wenn ich denn genügend Kleingeld gehabt hätte).

    Vermutlich werde ich dann aber wohl doch erstmal dem FA meine Meinung schildern und gleichzeitig meinen StB informieren. Kann er sich ja auch mal Gedanken machen.

  • Die bereits gezahlte Steuer auf die Raten der Jahre zwischen Veräußerung und BP wird ja gegengerechnet, indem die Steuerbescheide korrigiert werden.

    Ja, jedoch muss ich gestehen, dass ich auch zwischenzeitlich viel mit Rürup gemacht habe und demnach natürlich auch wenig Steuern effektiv gezahlt habe.

    2019 habe ich auf 800T EUR (Einmalzahlung) knapp 375T gezahlt und dann bis heute noch ca. 40T (welche angerechnet werden könnten).

  • Vorab, bevor ich morgen mal was rechne: Nein, du solltest das dem Steuerberater und dem Anwalt überlassen. Nichts was du sagst, wird die Fakten verändern. Und dein Beweggrund ist für den Prüfer völlig irrelevant, sofern er dir nicht gerade Steuerhinterziehung vorwirft. Im Gegenteil, du könntest dich da eher noch um Kopf und Kragen reden.

    Lass den Steuerberater und den Anwalt kämpfen und einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Wenn nicht von selbst das Thema "Haftpflichtschaden" aufkommt, dann such einen Steuerrechtsanwalt auf und trag ihm den Fall vor. Und sammle auf jeden Fall alles an Schriftverkehr zusammen, was du noch finden kannst.

  • Auch wenn es verpönt ist, ich habe die Antwort mittels KI für einen Laien verständlich aufbereiten lassen. Exakte Berechnung gerne per PM, ist aber schwer verständlich.

    Ab hier KI (= Gefahr + Böse + Auskunft ist immer falsch):

    Was war geplant?

    • Der Gewinn aus dem Firmenverkauf: 1,75 Mio. €
    • Auszahlung in Raten über 15 Jahre → jedes Jahr 116.667 €.
    • Steueridee: Man zahlt jedes Jahr nur auf die jeweilige Rate Steuern (35 % = 40.833 € pro Jahr).
    • Ergebnis: Jedes Jahr bleiben rund 75.800 € netto übrig, gleichmäßig verteilt.

    Was passierte tatsächlich?

    • Das Finanzamt sagt: Die Steuern wären sofort fällig gewesen (2019), egal ob du das Geld gestreckt bekommst.
    • Gesamtsteuer 2019: 612.500 €.
    • Tatsächlich gezahlt bis 2024 (je Jahr 40.833 €): 245.000 €.
    • Nachforderung Ende 2024: 367.500 €.

    Dazu kommt:

    • Zinsen vom Finanzamt wegen der verspäteten Zahlung: ≈ 35.000 €.
    • → Gesamt sofort fällig: rund 402.000 €.

    Wie wird das bezahlt?

    • Weil keine Rücklagen da sind: Bankkredit über 402.000 €, 10 Jahre Laufzeit, 5 % Zins.
    • Rate: ca. 52.100 € pro Jahr (Zins + Tilgung).

    Was heißt das für dich?

    • Geplant war: jedes Jahr ab 2025 nur 40.800 € Steuer → dir bleiben 75.800 €.
    • Tatsächlich: jedes Jahr ab 2025 eine Bankrate von 52.100 € → dir bleiben nur 64.600 €.
    • Unterschied: rund 11.200 € weniger pro Jahr.
    • Und im letzten Jahr 2034 zahlst du sogar noch eine volle Rate (52.100 €), obwohl da eigentlich keine Steuer mehr angefallen wäre.

    Der „Schaden“

    • Zinsen ans Finanzamt: ca. 35.000 €
    • Zinsen an die Bank: ca. 119.000 €
    • Gesamter Mehrschaden: ca. 153.000 €

    Das heißt:
    Du zahlst die gleiche Steuer wie ursprünglich (612.500 €), aber wegen der falschen Gestaltung entstehen dir über die Jahre mehr als 150.000 € zusätzliche Kosten — allein durch Zinsen und die Verschiebung der Zahlungslogik.