Omeile Mein StB hat leider nichts in Rechnung gestellt, stimmt. Außer natürlich für die ESt 2019.
Dafür aber der Anwalt, der den Vertrag ausgearbeitet hat (und den StB um Stellungnahme gebeten hat).
Omeile Mein StB hat leider nichts in Rechnung gestellt, stimmt. Außer natürlich für die ESt 2019.
Dafür aber der Anwalt, der den Vertrag ausgearbeitet hat (und den StB um Stellungnahme gebeten hat).
Wo meist Du, würde ein angemessenes Honorar liegen bei einem so hohen Gegenstandswert oder besser: hohem Haftungsrisiko?
Die Vergütungsordnung gibt da nur ein Almosen her.
P.S.: Fast jeder Anwalt verkackt so etwas.
Wo meist Du, würde ein angemessenes Honorar liegen bei einem so hohen Gegenstandswert oder besser: hohem Haftungsrisiko?
Also mit dem Anwalt wurden stolze 12T vereinbart. Der StB hat für die Steuererklärung unter 1T bekommen.
Aber das lag nicht an mir. Hätte mehr bezahlt, aber er betreut mich unter die Firmen von mir und meiner Frau schon seit Jahrzehnten...
Fast jeder Anwalt verkackt so etwas.
Na supi
Das ist wie Orthopäde und Krankengymnast.
Der eine bekommt die Kohle, der andere macht die Arbeit.
NImm dir einen anderen Steuerberater, denn noch ist das Kind nicht im Brunnen. Ist ja bisher nur die BP.
Die StbVV hätte vielleicht 7k hergegeben. Steht m.E. in keinem Verhältnis zum Haftungsrisiko.
Auch wenn es verpönt ist, ich habe die Antwort mittels KI für einen Laien verständlich aufbereiten lassen
Wow, vielen Dank. Für eine erste Schadensübersicht ist das absolut hilfreich (und äußerst deprimierend).
Wer weiß, vielleicht finde ich sogar eine Bank, aber vermutlich muss in letzter Instanz das FA Finanzdienstleister spielen.
Da muß ein guter Mann ran, dann klappt es auch mit der Steuer.
KI hilft da m.E. nicht wirklich weiter.
NImm dir einen anderen Steuerberater, denn noch ist das Kind nicht im Brunnen. Ist ja bisher nur die BP
Ein Lichtblick. Danke, den brauche ich gerade echt dringend!!
Ich mache seit 33 Jahren Steuern, aber wer die Nützlichkeit der KI als Hilfsmittel (in welcher Form auch immer) ablehnt, der ist im Kopf noch älter als ich.
Vor 30 Jahren gab es auch Steuerberater, die aufgrund der Kosten die Erklärungen per Hand gerechnet und Formulare ausgefüllt haben. Was meinst du, wie lange die damals noch am Markt bestanden haben?
Ich sehe das wie Thebat
Man muss es jedoch als "Werkzeug" und nicht als "Orakel" verstehen. Wenn es ChatGPT vor sechs Jahren gegeben hätte wäre ich jetzt wohl nicht in dieser Lage
Fehlt nur noch, dass die Firma zukünftig in Zahlungsschwierigkeiten kommt oder weiter verkauft wird, dann wird es ganz schwierig mit der offenen Forderung…
Auch wenn wir vom Thema abkommen (wobei die Grundüberlegungen ja durch sind und nur der Gang zum Fachanwalt für Steuerrecht bleibt), ein Beispiel aus der Praxis.
Da wo die Kollegen meiner Frau resigniert abwinken ("das ist halt so, da muss er zahlen"), setzt sie ergänzend die KI zur Formulierung von Briefen und Anträgen ein. Fast immer gehen die Dinge durch, weil sich die Logik der Begründung so gut anhört, dass der Sachbearbeiter im Amt das als gegeben und logisch akzeptiert. Die KI ist da einfach viel kreativer, als die meisten Sachbearbeiter in ihrem 08/15 Denk-Schema.
Warum diesen momentanen Vorteil nicht nutzen?
Fehlt nur noch, dass die Firma zukünftig in Zahlungsschwierigkeiten kommt oder weiter verkauft wird, dann wird es ganz schwierig mit der offenen Forderung…
Unter anwaltlicher Beratung wird dieses Risiko sicherlich abgefangen worden sein.
Anwender: Ich hoffe doch sehr, dass eine Besicherung der Forderung gegeben ist.
Ja logo. Habe den Vertrag ja mit dem Käufer persönlich gemacht inkl. direktem Durchgriff in das Privatvermögen, Zinsen, usw.
Den Teil haben die Anwälte ja hoffentlich ordentlich gemacht.
Dennoch würde ich diesen Teil schon als "wagnisbehaftet" sehen. Aber das dürfte das FA ja nicht wirklich interessieren.
Thebat Ja, die gewieften Formulierungen können sicherlich überzeugen. Die acht Seiten, die ich schon geschrieben habe (aber jetzt wohl nicht abschicken werde) lesen sich zwar auch nett, jedoch habe ich mich da nicht an KI getraut. Wollte Lachkrämpfe beim Sachbearbeiter vermeiden
Ich kann dir nur dringend dazu raten, die Begründung nicht selber zu verfassen. Wenn nicht noch irgend ein Fuchs nach Sichtung deiner Unterlagen einen Joker aus dem Ärmel zieht, dann bleibt es eh beim Abwehrkampf und Spiel auf Zeit.
Vorgehen aus meiner Sicht:
1. Steuerberater soll prüfen, ob es ein Schlupfloch gibt.
2. Fachanwalt sollte den Haftungsfall prüfen.
3. Du solltest dich um eine Finanzierung bemühen und den Zinsschaden minimieren.
4. Auf Zeit spielen, da der Finanzamtszinssatz mit 1,8% deutlich unter dem Marktzins liegt.
Das Finanzamt wird dir die festgesetzten Steuerzahlung bestenfalls kurzzeitig stunden. Längerfristig nur, wenn du nachweislich keine Darlehen bekommst oder andersweitig Geld aufbringen kannst. Die sind da absolut rigoros.
Fang am besten gleich Montag an und schiebe das nicht auf die lange Bank.
PS Verabschiede dich von der Idee Einspruch oder Klage. Das bringt bestenfalls einige Monate, weil du keine neuen Sachverhalte vorbringen kannst und der Sachbearbeiter sich den Argumenten des Betriebsprüfers beugen wird. Und die Klage kostet nur unnötig Geld.
Das Finanzamt wird dir die festgesetzten Steuerzahlung bestenfalls kurzzeitig stunden. Längerfristig nur, wenn du nachweislich keine Darlehen bekommst oder andersweitig Geld aufbringen kannst. Die sind da absolut rigoros.
Weil oxident vom Finanzamt als Finanzdienstleister geschrieben hatte, kann ich Thebat hier nur bestätigen. Sobald die Steuer festgesetzt ist, sind die da rigoros und übernehmen auch nicht die Funktion einer Bank. Vielleicht ne kurze Stundung und dann geht das auch in die Vollstreckung. Stundungszinsen übrigens 6% p.a. und Säumniszuschläge 12% p.a.
Das sind sehr wertvolle Hinweise, danke!
Aermelschoner In der Tat meinte ich mit der "Finanzdienstleistung" genau das, was Thebat meinte: Die jetzigen 1,8%.
Genau diese Zeitspanne möchte ich natürlich ausnutzen, um weiter anzusparen, Steuern abzutragen und Bankfinanzierungen zu prüfen.
Habt ihr Vermutungen, wie lange dieser Prozess jetzt noch dauern kann?
- BP abschließen
- gesonderte Feststellung
- Meldung an mein FA (anderes Bundesland)
- Korrektur und Zustellung des geänderten Bescheids
Habt ihr Vermutungen, wie lange dieser Prozess jetzt noch dauern kann?
- BP abschließen
-> Kommt drauf an, wie lange du bzw. dein Berater die Antworten und die Schlussbesprechung herauszögern kannst. 6-8 Wochen dürften drin sein.
- gesonderte Feststellung
-> 3-4 Wochen nach Ende der BP bzw. nach Erhalt des BP-Berichts.
- Meldung an mein FA (anderes Bundesland)
-> Sofort.
- Korrektur und Zustellung des geänderten Bescheids
-> 2-3 Wochen nach Erhalt des GuE-Bescheids. Danach hast du noch mal rund 4 Wochen Frist für die Zahlung.
Du könntest dann noch Einspruch gegen den GuE-Bescheid einlegen und beim ESt-Bescheid unter Hinweis darauf AdV beantragen (vorher noch prüfen, wie da der formell korrekte Ablauf ist), das wäre aber nur fair, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt wurde.
Der Einspruch bringt dir vermutlich auch noch mal 4-6 Wochen, hier solltest du aber ein paar neue Argumente vorbringen können.
Thebat Ok, weniger als ich dachte (zumal ich schon allein seit 5 Monaten auf meinen 2023er Bescheid warte).
Die Tatsache, dass ich ja jetzt den krassen Progressionsvorteil verliere (hatte ja in den Folgejahren 0 anderweitige Einnahmen) und dadurch auch ohne Zinsen deutlich mehr zahle interessiert das FA/FG ja vermutlich nicht die Bohne, oder?
Interesssante Überlegungen hier von den Forumsfreunden.
Die teuerste und und am wenigsten aussichtsreiche Idee wäre jedoch
die Berater haftbar machen zu wollen und auf Schadenersatz zu klagen.
Nur wer weiß wie heutzutage solche Klagen ablaufen und dass man da mit Zetiräumen von oft mehreren Jahren kalkulieren muss wird mich verstehen.
Ansonsten sind diese Ratschläge gut gemeint, das würde ich persönilch aber nicht einmal versuchen.
Das liegt an meiner eigenen Erfahrung.
In meinem fast 50 jährigen Berufsleben ließen sich hin und wieder Rechtssteitigkeiten nie ganz vermeiden. Ich kann mich an keinen Fall erinner wo ich hinterher gesagt habe:
"Das hat sich jetzt gelohnt, das durchzuziehen...."
Im Gegenteil:
Im günstigsten Fall kam es irgendwann zu einem Vergleich bei dem dann der erzielte Betrag gerade mal die Kosten für diverse Anwälte, Gutachten, Gerichte und so weiter gedeckt hat.
Von dem Zeitaufwand für endlose Schriftsätze, Diskussionen mit den eigenen Beratern, ab und zu den Gerichtsterminen und dem emotionalen Ärger, gar nicht zu reden.
Man darf auch nicht erwarten, dass Fachanwälte in diesem Gebiet auf Mandanten warten. Die haben volle Terminkalender. Wenn dann der Steitwert überschaubar ist, dann hat das auch keinen Beschleunigungseffekt.
Ich habe selbst gerade wegen einer erforderlichen Zustimmung für den Verkauf einer Untrernehmensbeteiligung durch das BaFin (Bundesamt Finanzen in Berlin) vor ca. 3 Monaten einen Fachanwalt aus Frankfurt beauftragt die Formalitäten des BaFin zu erledigen.
Erst nach meiner 2. Anfrage hat sich der Anwalt für die verspätete Antwort entschuldigt und immerhin die Übernahme des Mandats bestätigt und mir zugesagt als Erstes mal eine Honorarvereinbarung zu schicken.
(Geschätztes Anwaltshonorar immerhin 7 - 10.000 Euro, dabei geht es um keinen Streit nur um die Erfüllung von Vorschriften für den diesen Vorgang wo ich als Privatperson überforder bin)
Auf diese Honorarvereinbarung warte ich bis heute und naütlich auch auf die Bearbeitung.
Inwischen kam immerhin schon mal ein Brief mit einem ersten Überblick über das voraussichtliche Vorgehen Allerdings mit dem Hinweis, dass der Anwalt jetzt erst mal 3 Wochen im Urlaub ist (okl wir haben auch Julil/August)
Das nur als Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Viele Glück wünscht McProfit