Zu versteuerndes Einkommen: Wird der Grundfreibetrag immer komplett abgezogen?

  • Liebe Finanztip-Gemeinde,

    Am 01.01.2026 beginnt mein Ruhestand. Ich habe das finanztip-Beispiel von "Bruno" mal auf folgende fiktive Werte adaptiert (getrennte Veranlagung):

    Bruno erhält 2026 insgesamt 24.000 Euro Rente (brutto).
    Laut der Steuertabelle für Rentner sind 84 % zu versteuern.
    Der Besteuerungsanteil beträgt somit 84 % von 24.000 Euro = 20.160 Euro.
    Der Rentenfreibetrag (16 %) beträgt 24.000 - 20.160 = 3.840 Euro.
    Bis zu diesem Betrag bleibt Brunos Rente bis zum Lebensende steuerfrei.

    Addieren wir alles im Beispiel von Bruno für das Steuerjahr 2026 zusammen:
    Grundfreibetrag 12.096 Euro plus
    Werbungskostenpauschale: 102 Euro plus
    Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro plus
    Rentenfreibetrag: 3.840 Euro

    Steuerfrei insgesamt: 16.074 Euro

    Meine Fragen:

    1. Wären in dem o.g. Beispiel dann noch 24.000 - 16.074 = 7.926 Euro zu versteuern?
    2. Inwieweit sind die Beiträge für Krankenkassenbeitrag auf Altersrente und Pflegeversicherung (gesamt 2.916 Euro) absetzbar?
    3. Wenn ich auf Steuerklasse 5 wechseln würde - entfällt dann der Grundfreibetrag komplett?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten / Unterstützung.

  • Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen, sondern wenn das zu versteuernde Einkommen ermittelt wurde, fällt erst Steuer über einem zvE über dem Grundfreibetrag an. Wenn du Rentner bist, ist die Steuerklasse irrelevant. Für die insgesamte Steuerbelastung ist die Steuerklasse auch nicht von Belang.

    Bist du Rentner oder Pensionär? KV und PV Beiträge sind natürlich abzugsfähig. KV müssten aber 96% des Betrages sein, wenn ich nicht irre.

  • dude

    Laut Finanzrechner.org läge in meinem Beispiel das zu versteuerndes Einkommen bei 17.106,00 Euro. Das heißt, davon würde dann der Grundfreibetrag abgezogen und es blieben 5.010 Euro übrig, welche zu versteuern sind - richtig? (KV und PV Beiträge sind vermutlich schon berücksichtigt).

    Bei der Steuerklassenkombination 3/5 (bin aktuell in 4 , wäre dann in 5) habe ich irgendwo gelesen, das der Grundfreibetrag entfällt.

    Ich bin ab 01.01.2026 Rentner

  • Wenn wir von 17106 € ausgehen (hör auf den Grundfreibetrag rauszurechnen, so funktioniert das nicht), dann liegt man für 2025 bei ner Steuerbelastung von 935 €.

    Die Lohnsteuerklasse spielt für dich überhaupt keine Rolle. Steuerklasse 5 kannst du ohnehin nur wählen, wenn du verheiratet bist. Dann hängt es natürlich davon ab, welche Einkünfte deine Frau verdient. Wobei ich nach deiner Schilderung davon ausgehe, dass du nicht verheiratet bist.

  • Nur nochmal zum Verständnis: Steuerbelastung beschreibt den Betrag, der an das Finanzamt zu zahlen wäre - richtig? (Kam glaube ich auch bei dem Rechner als Betrag heraus).

    Und ich bin verheiratet, meine Frau muss aber (leider) noch einige Jahre arbeiten :)
    Gilt in Steuerklasse 5 trotzdem der Grundfreibetrag für mich?

  • Ihr habt zu zweit zwei Grundfreibeträge. Bei 3/5 spart sich Partner A einiges an Steuervorauszahlung, weil sich der Freibetrag von Partner B ausgeliehen wird (nur für die Vorauszahlung in Form der Lohnsteuer).

    An der Steuerlast am Ende (im Steuerbescheid) ändert das nichts.

  • Die Lohnsteuerklasse spielt für dich überhaupt keine Rolle.

    Noch mal deutlich: Die Steuerklassen sind nur für den monatlichen Abzug bei nichtselbständiger Arbeit. Als Rentner wird dir keine Steuer von der Rente einbehalten (KV und PV allerdings schon), du musst dich selber im Folgejahr um die Einkommensteuererklärung kümmern. Bzw zusammen mit deiner Frau eine abgeben. Auch in der ESt-Veranlagung gibts keine Steuerklassen, es werden die Einkommen von beiden zusammenaddiert, und zwei Grundfreibeträge berücksichtigt. Dann wird die Lohnsteuer deiner Frau damit verrechnet, einen Rest müsst ihr nachzahlen oder bekommt ihn erstattet.

  • Wie wäre es hier mit dem sinnvollen Faktorverfahren ab Januar 2026 ?

    Das Finanzamt berät.

    Faktorverfahren funktioniert nur bei 2 Arbeitslöhnen. Ehefrau in Steuerklasse 4 sollte passen. Ob es mit 5 auch passen würde in Sachen Steuerbelastung, müsste man ausrechnen. Man kann auch einfach dem Finanzamt die zu erwartende Steuer mitteilen und um Festsetzung von Vorauszahlungen bitten.