Liebe Finanztip-Gemeinde,
Am 01.01.2026 beginnt mein Ruhestand. Ich habe das finanztip-Beispiel von "Bruno" mal auf folgende fiktive Werte adaptiert (getrennte Veranlagung):
Bruno erhält 2026 insgesamt 24.000 Euro Rente (brutto).
Laut der Steuertabelle für Rentner sind 84 % zu versteuern.
Der Besteuerungsanteil beträgt somit 84 % von 24.000 Euro = 20.160 Euro.
Der Rentenfreibetrag (16 %) beträgt 24.000 - 20.160 = 3.840 Euro.
Bis zu diesem Betrag bleibt Brunos Rente bis zum Lebensende steuerfrei.
Addieren wir alles im Beispiel von Bruno für das Steuerjahr 2026 zusammen:
Grundfreibetrag 12.096 Euro plus
Werbungskostenpauschale: 102 Euro plus
Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro plus
Rentenfreibetrag: 3.840 Euro
Steuerfrei insgesamt: 16.074 Euro
Meine Fragen:
- Wären in dem o.g. Beispiel dann noch 24.000 - 16.074 = 7.926 Euro zu versteuern?
- Inwieweit sind die Beiträge für Krankenkassenbeitrag auf Altersrente und Pflegeversicherung (gesamt 2.916 Euro) absetzbar?
- Wenn ich auf Steuerklasse 5 wechseln würde - entfällt dann der Grundfreibetrag komplett?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten / Unterstützung.