Grundfreibetrag

  • Wird der Grundfreibetrag auch angerechnet, wenn ich nur zu versteuernde Einkünfte aus einer ausländischen nicht selbstständigen Tätigkeit habe? In 2024 lt. ESt-Bescheid i.H.v. rund 4660,- EURO. Darauf soll ich nach dem Grundtarif 5,1198 % ESt zahlen.

  • Bitte um Definition der "unbeschränkten Steuerpflicht".

    Jawohl, im Ausland wurden schon die Quellensteuer einbehalten, da Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Quellensteuer wurde vom FA auch berücksichtigt.

  • Bitte um Definition der "unbeschränkten Steuerpflicht".

    Die kann man problemlos ergoogeln.

    Jawohl, im Ausland wurden schon die Quellensteuer einbehalten, da Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Quellensteuer wurde vom FA auch berücksichtigt.

    Dieses hier ist ein Forum, in dem sich Laien über Finanzfragen austauschen. Öfter mal kommt hier auch jemand an, der eine Frage, manchmal eine komplizierte Frage zu den eigenen Finanzen hat. Dem hilft man in der Regel weiter, was oft nicht ganz einfach ist, weil viele Anfrager sich die nötigen Informationen einzeln aus der Nase ziehen lassen.

    Und dann mißverstehen etliche Anfrager dieses Forum als Antwortmaschine, bei der sie einen Anspruch auf kostenlose, sachgerechte Antwort hätten, und nicht etwa als Diskussionsplattform, auf der nette finanzinteressierte Laien ihm hilfsbereit Auskunft geben wollen.

    Mit Deinen spärlichen Angaben kann niemand etwas Sinnvolles anfangen - ein kostenpflichtiger Profi könnte es übrigens auch nicht.

  • Jawohl, im Ausland wurden schon die Quellensteuer einbehalten, da Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

    Quellensteuer bezieht sich aber doch auf Kapitalerträge, nicht auf eine nichtselbständige Tätigkeit.

    Wie die quellenbesteuerten Einkünfte im deutschen Einkommensteuerrecht verrechnet werden, sollte sich aus dem DBA ergeben.

  • Ich danke allen Mitwirkenden für ihr Interesse und Aufmerksamkeit. Muß aber leider feststellen, daß mir diese Art von "qualifizierter Forendiskussion" nicht weitergeholfen hat.

    Ich weiß auch, wie leicht sich augenscheinlich "laienhafte" Fragen zu einem komplexen Sachzusammenhang ausufern können.

    Nochmals ein artiges Dankeschön an die Schreiber!