Beitragsentlastungstarif

  • Frage an die PKV-Versicherten unter euch:

    - Habt ihr als Selbständiger / Freiberufler einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen? Wenn ja, wie hoch ist die Nettoreduzierung ab 67 (d. h. Reduzierungsbetrag abzüglich aktuellem Beitrag)?

    - Wie hoch ist die Nettoreduzierung eures Beitragsentlastungstarifs, falls ihr angestellt seid? Ich denke, die wenigsten Angestellten haben auf einen Beitragsentlastungstarif verzichtet. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass nicht alle Angestellte die max. Bezuschussung des Arbeitgebers ausnutzen.

    Interessant wäre hierbei auch zu erfahren, in welcher Altersklasse man sich befindet, denn z. B. ein 30-jähriger sollte aufgrund Inflation/zukünftigen PKV-Beitragssteigerungen eine höhere Nettoreduzierung als ein 60-jähriger anvisieren.

    Ich mache einfach den Anfang:

    Nettoreduzierung 250 EUR, aktuelle Altersklasse: 50-55 Jahre

  • Ich denke, die wenigsten Angestellten haben auf einen Beitragsentlastungstarif verzichtet.

    Ich hoffe, die meisten haben das getan. Wieder das gleiche Spiel mit den entgangenen Gewinnen.

    In dem Beispiel oben zahlst du 112€ für, sagen wir 30 Jahre, ein um am Ende 500€ zu sparen. Klingt toll. Legst du das Geld in ETFs an und berücksichtigst Steuern, dann wächst dein Vermögen auf ca. 170k Euro an. Gehen wir von einem recht hohen Steuersatz von 30% aus, müsstest du etwas über 700€ entnehmen um auf die 500 euro Entlastung zu kommen. Das Vermögen wächst aber mit gut 1000€ pro Monat (170*0.08/12)

    Ergo hast du nach gut 20 Jahren Ruhestand einen entgangenen Gewinn von gut 230k €, den ich praktischerweise auch Inflationsindexiert habe. Du verlierst also noch mehr.

  • flip: Ich hatte es mal ausrechnen lassen. Nur in den aller-aller-allerwenigsten Fällen ergibt ein BET Sinn, so die Berechnung meines Honorarberaters. Einer der wenigen Fällen war der, in denen quasi der AG (alles? Viel?) davon zahlt, weil irgendwas noch nicht ausgeschöpft war. Das war aber ein sehr eng begrenzter Anwendungsfall - und kommt dennoch mit den Schattenseiten: Unflexibel (auf Gedeih und Verderb der PKV Gesellschaft ausgeliefert, bei frühem Ableben keine Auszahlung an Erben, etc.). Ich hab es mir aufschwatzen lassen und hab ca. 1.5k Eur Lehrgeld bezahlt. Der Makler kämpfte noch mit allen psychologischen Tricks, um mich zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen - was einiges über den BET (und den Makler) aussagen dürfte.

  • Ich hoffe, die meisten haben das getan. Wieder das gleiche Spiel mit den entgangenen Gewinnen.

    In dem Beispiel oben zahlst du 112€ für, sagen wir 30 Jahre, ein um am Ende 500€ zu sparen. Klingt toll. Legst du das Geld in ETFs an und berücksichtigst Steuern, dann wächst dein Vermögen auf ca. 170k Euro an. Gehen wir von einem recht hohen Steuersatz von 30% aus, müsstest du etwas über 700€ entnehmen um auf die 500 euro Entlastung zu kommen. Das Vermögen wächst aber mit gut 1000€ pro Monat (170*0.08/12)

    Ergo hast du nach gut 20 Jahren Ruhestand einen entgangenen Gewinn von gut 230k €, den ich praktischerweise auch Inflationsindexiert habe. Du verlierst also noch mehr.

    Deine Aussage, dass der Beitragsentlastungstarif sich rechnerisch für Angestellte nicht lohnen soll, finde ich höchstinteressant. Und mir ist dies auch neu.

    Jedoch kann ich deine Berechnungen leider nicht komplett nachvollziehen. Ich sehe z. B. nicht die Information, dass die Hälfte von den 112 EUR im Erwerbsleben vom Arbeitgeber getragen wird und der Rest zum Teil (ca. 80%) als Sonderausgaben steuermindernd ist.

    Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du die Berechnung etwas ausführlicher darstellen würdest.

  • Ich hoffe, die meisten haben das getan. Wieder das gleiche Spiel mit den entgangenen Gewinnen.

    In dem Beispiel oben zahlst du 112€ für, sagen wir 30 Jahre, ein um am Ende 500€ zu sparen. Klingt toll. Legst du das Geld in ETFs an und berücksichtigst Steuern, dann wächst dein Vermögen auf ca. 170k Euro an. Gehen wir von einem recht hohen Steuersatz von 30% aus, müsstest du etwas über 700€ entnehmen um auf die 500 euro Entlastung zu kommen. Das Vermögen wächst aber mit gut 1000€ pro Monat (170*0.08/12)

    Ergo hast du nach gut 20 Jahren Ruhestand einen entgangenen Gewinn von gut 230k €, den ich praktischerweise auch Inflationsindexiert habe. Du verlierst also noch mehr.

    Du sagst also sinngemäß, wer einen Beitragsentlastungtarif abschließt, auch dazu neigt mit einer Kapitallebensversicherung fürs Alter zu sparen? 8o

  • Deine Aussage, dass der Beitragsentlastungstarif sich rechnerisch für Angestellte nicht lohnen soll, finde ich höchstinteressant. Und mir ist dies auch neu.

    Jedoch kann ich deine Berechnungen leider nicht komplett nachvollziehen. Ich sehe z. B. nicht die Information, dass die Hälfte von den 112 EUR im Erwerbsleben vom Arbeitgeber getragen wird und der Rest zum Teil (ca. 80%) als Sonderausgaben steuermindernd ist.

    Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du die Berechnung etwas ausführlicher darstellen würdest.

    Nun, die Sache steht und fällt mit dem Arbeitbeitgeberanteil, ja.

  • Hehe, im Prinzip sage ich, dass die Rendite am Kapitalmarkt höher ist, ja.

    Wenn man einen AG-Zuschuss zum Beitragsentlastungstarif erhält - was für Angestellte die Regel ist, solange sie in Summe mit ihren Beiträgen unter oder gleich dem max. GKV-Beitrag sind -, dann muss man am Kapitalmarkt schon eine ordentliche Rendite mit ETFs erreichen, um besser da zu stehen. Alleine mit einem ETF auf den MSCI World würde diese (Annahme von mir!) nicht funktionieren, wenn man die historischen Renditen des MSCI World betrachtet.

    Aber: Bei vorzeitigem Ableben oder ungewolltem Wechsel zurück in die GKV steht man (bzw. die Erben) natürlich mit dem ETF besser da, da das investierte Kapital dann nicht verloren ist.

  • Wenn man einen AG-Zuschuss zum Beitragsentlastungstarif erhält - was für Angestellte die Regel ist, solange sie in Summe mit ihren Beiträgen unter oder gleich dem max. GKV-Beitrag sind -, dann muss man am Kapitalmarkt schon eine ordentliche Rendite mit ETFs erreichen, um besser da zu stehen. Alleine mit einem ETF auf den MSCI World würde diese (Annahme von mir!) nicht funktionieren, wenn man die historischen Renditen des MSCI World betrachtet.

    Dem stimme ich grundsätzlich zu. Der anteilige Arbeitgeberzuschuss ist beim Beitragsentlastungstarif das unentbehrliche Salz in der Suppe.

    Genaue Zahlen habe ich nicht mehr, aber aus dem Gedächtnis: Mitte 2010 hatte der zuletzt gestiegene Gesamtbeitrag (ohne BET) für meinen studierenden Sohn und mich (damals 57 Jahre) die Zuschussgrenze überschritten, so dass der BET aus dem Zuschuss herausfiel. Da habe ich ihn gekündigt mit der Folge, dass
    1) der BET-Beitrag ab dem nächsten Monat ganz weggefallen ist und
    2) die dadurch unmittelbar resultierende Beitragsentlastung (natürlich lange nicht so hoch wie bei Fortbestehen des BET erst 8 Jahre später) uns beide wieder ein gutes Stück unter die Zuschussgrenze bugsiert hatte. Damit - also auch mit dem "teilweise verlorenen" Arbeitgeberzuschuss - konnte ich leben.

    Später, mit 60, fiel dann auch noch der gesetzliche 10%-Zuschlag weg, dann der Beitrag für meinen Sohn und schließlich mit dem Eintritt in die Rentnerband 2019 der kleine Beitrag fürs Krankentagegeld (klein nicht wegen des Tagessatzes, sondern wegen der längeren Gehaltsfortzahlung seit Ende der 90er Jahre.

    (Auch) dank des verflossenen BET spart die Rentenversicherung zurzeit monatlich über 40 € Zuschuss bei mir, denn um diesen Betrag liegt mein halber Beitrag unter der Zuschussgrenze von 8,55 % meiner Rente. Das gönne ich ihr aber; es ist nicht mein Problem, allenfalls ein Luxusproblem..

    Für diejenigen, die darin, also in den 40 € "verschenktem" Zuschuss, schon ein richtiges Problem sehen, habe ich eine gute Nachricht: Nach drei Jahren Ruhe rechne ich zum nächsten Jahreswechsel mal wieder mit einem Beitragsanstieg, der dann das Luxusproblem des verschenkten Zuschusses verkleinern, und wer weiß, vielleicht sogar ganz beseitigen wird. 8)

    Aber: Bei vorzeitigem Ableben oder ungewolltem Wechsel zurück in die GKV steht man (bzw. die Erben) natürlich mit dem ETF besser da, da das investierte Kapital dann nicht verloren ist.

    Auch das dürfte zutreffen. Wer also subjektiv Grund hat, in diese Richtung zu kalkulieren, sollte vom BET besser die Finger lassen. Ebenso wie derjenige natürlich, der mit dem Gedanken liebäugelt, aus der relativen Kuscheligkeit des Angestelltendaseins in die freie Wildbahn der Selbstständigkeit zu wechseln. ;)

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Kurze Ergänzung:

    Ich habe den Höchstbetrag zum AG Zuschuss nicht ausgeschöpft, d.h. die 112€ für 500€ Entlastung werden hälftig vom AG bezuschusst.

    Der Baustein ist zu etwas 80% absetzbar.

    Dennoch würde ich's ohne AG Zuschuss wohl nicht machen..

  • Ich habe keinen BET abgeschlossen aufgrund der mangelnden Flexibilität. Ich finde das Konstrukt PKV schon sehr unflexibel. Das wollte ich nicht nochmal verstärken. Die Entscheidung habe ich getroffen, obwohl meine damaligen Annahmen ein besseres Risiko-Ertrag-Verhältnis aufwiesen als ein ETF-Sparplan.