Pflegegeld als Nicht Angehörigen steuerpflichtig?

  • Hallo liebe Finanztip Foris,

    ich habe eine Frage zum Pflegegeld. Es geht darum, ob dieses steuerpflichti ist, wenn man kein Familienangehöriger ist. Recherche im Internet sowie telefonische Nachfragen bei dem Finanzamt, (in der Infohotline) ergaben 2 verschiedene Auskünfte.

    Mein bester Freund hat Pflegestufe 2. Nun hat er mich gefragt, ob er mich als Pflegeperson hinterlegen darf, da ich auch in der Vorsorgevollmacht zukünftig hinterlegt werden soll. Nach Internetrecherche ist nachzulesen, das Angehörige steuerfrei sind und Personen die sich sittlich dazu verpflichtet fühlen. So zumindest zu lesen in § 3 Nr. 36 EStG .

    Bei der telefonischen Rückfrage wurde mir beim Ersten Anruf mitgeteilt, "es sei eine KANN Entscheidung des Sachbearbeiters." Mit dieser Aussage war ich weniger zufrieden, denn weitergebrach hat es mich nicht. Also wieder ran an den Hörer.

    Beim 2. Anruf erhielt ich die Info: "Steuerpflichtig, denn als sittlich gelten zb. Stiefeltern"

    Parallel dazu hatte mein Kumpe eine andere Frage weshalb er bei der Pflegekasse angerufen hat, und dachte er Frage auch mal nach wenn er eh schon dort anrufen muss. Antwort: Steuefrei!

    Nächste Option Steuerberater: steuerpflichtig da eine sittliche Verpflichtung mit Pflegestufe 2 wohl schwer zu konstruieren wäre.

    Grundsätzlich verstehe ich das schon, nur Frage ich mich eben, wo der Unterschied liegt, ob ich Angehöriger bin oder eben "nur" ein Freund. Fakt ist doch, das so oder so Zeit aufgewendet wird, egal ob als Angehöriger oder Nicht-Angegöriger. Bei Pflegegrad 2 natürlich weniger als bei einer höheren Einstufung. Aber warum soll man als Nicht-Angehöriger deshalb schlechter gestellt werden und steuerpflichtig sein?

    Also als letzte Optionen das betrffende Finanzamt über das Kontaktformular für steuerliche Fragen angeschrieben und die Situation dargestellt. Dachte mir, wenn mir jemand sagen kann ob ich darauf Steuern zahlen muss, dann wohl das Finanzamt.

    Antwort: Sie dürfen nicht beratend tätig sein.

    Im Grunde gibt es nun 4 Antworten mit verschiedenen Ergebnissen und Begründungen.

    Hat hier jemand Erfahrungen dazu und könnte mir informativ weiterhelfen?

    Ich danke schon mal im Voraus für eure Unterstützung 😊

    Liebe Grüße

    ZukunftsBlick006

  • Kater.Ka 29. September 2025 um 14:11

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein bester Freund hat Pflegestufe 2. Nun hat er mich gefragt, ob er mich als Pflegeperson hinterlegen darf,

    Das Pflegegeld steht demjenigen zu, der die zugehörige Pflegeleistung tatsächlich erbringt und wird jedoch direkt an den Pflegeversicherten ausgezahlt. Sollst du seine Pflege übernehmen oder nur "hinterlegt" werden? Mir ist das irgendwie nicht ganz klar.

    BTW: Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Du meinst vermutlich Pflegegrad 2.

  • Also als letzte Optionen das betreffende Finanzamt über das Kontaktformular für steuerliche Fragen angeschrieben und die Situation dargestellt. Dachte mir, wenn mir jemand sagen kann, ob ich darauf Steuern zahlen muss, dann wohl das Finanzamt.

    Antwort: Sie dürfen nicht beratend tätig sein.

    Mit diesem Spruch reden sich Finanzbeamte gern heraus. Du wolltest aber ja nicht beraten werden, sondern wünschtest eine Auskunft.

    Wenn es wichtig ist, würde ich mich nicht auf telefonische Auskünfte verlassen.

  • Das Pflegegeld steht demjenigen zu, der die zugehörige Pflegeleistung tatsächlich erbringt und wird jedoch direkt an den Pflegeversicherten ausgezahlt. Sollst du seine Pflege übernehmen oder nur "hinterlegt" werden? Mir ist das irgendwie nicht ganz klar.

    BTW: Pflegestufen gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Du meinst vermutlich Pflegegrad 2.

    Hallo alpha_zulu,

    Danke für deine Antwort.

    Genau, ich meine damit Pflegegrad 2.

    Das Geld wird natürlich an ihn bezahlt, aber er würde es ja an mich weitergeben, dementsprechend müsste ich es bei der Steuererklärung ja angeben.

    Ich soll die Pflege übernehmen, damit ich auch noch den Rentenpunkt erhalte. Natürlich hält sich das Ganze in Pfelgegrad 2 noch in Grenzen von der Pflege.

  • Mit diesem Spruch reden sich Finanzbeamte gern heraus. Du wolltest aber ja nicht beraten werden, sondern wünschtest eine Auskunft.

    Wenn es wichtig ist, würde ich mich nicht auf telefonische Auskünfte verlassen.

    Richtig, ich wollte keine Beratung sondern nur wissen ob ich steuerpflichtig bin. Denn der Absatz "sich sittlich verpflichtet fühlen" ist ja nichtssagend. Und dafür haben die mir extra einen Brief geschickt anstatt diesen Satz einfach per Mail zu antworten...

  • Tipp

    Ohne Verwandtschaftsverhältnis: Sittliche Pflicht mit dem Finanzamt abklären

    Wer als Pflegeperson nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist, aber trotzdem aus sittlicher Verpflichtung handelt, sollte das frühzeitig mit dem Finanzamt klären. Nehmen Sie dafür Kontakt auf, schildern Sie die Art der persönlichen Bindung und lassen Sie sich die Einschätzung schriftlich bestätigen. (3)

    Das ist der Auszug aus dem Link. Genau das hab ich ja versucht mit der Antwort "beratend dürfen sie nicht tätig sein"

  • Genau, aber ich muss es ja bei der Steuer angeben wenn er es mir weitergibt.

    Nein, das musst du nicht.

    Wo wird Pflegegeld in der Steuererklärung eingetragen?

    In der Regel gar nicht, denn Pflegegeld ist meistens steuerfrei. Eine Ausnahme gilt für Pflegepersonen, die nicht aus sittlicher Pflicht, sondern für den Einkommenserwerb pflegen.


    Quelle: Mein Link in Beitrag #4

  • Nein, das musst du nicht.

    Wo wird Pflegegeld in der Steuererklärung eingetragen?

    In der Regel gar nicht, denn Pflegegeld ist meistens steuerfrei. Eine Ausnahme gilt für Pflegepersonen, die nicht aus sittlicher Pflicht, sondern für den Einkommenserwerb pflegen.


    Quelle: Mein Link in Beitrag #4

    Ich hatte den Link erst nachdem Antworten gesehen 🙈

  • Hallo Thebat,

    Vielen lieben Dank für diesen Link.

    Habe ihn vollständig gelesen. Dh. So wie ich es verstanden habe, das das Pflegegeld für mich steuerfrei ist, da ich nur rein das Pflegegeld erhalten würde, und auch keine weitere Person pflegen würde.

    Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, ob ich das Pflegegeld bei der Steuererklärung angeben muss. Dazu war ja leider nichts geschrieben. Laut Pflege.de müsste es ja nich angegebe werden. Möchte mich nicht aus Unwissenheit in die Nesseln setzen..

  • Wenn es - wie in deinem Fall - nicht steuerpflichtig ist, warum solltest du es dann angeben müssen?

    Den Gedanken hatte ich auch, aber in Deutschland gibt es ja manchmal Dinge, die unlogisch sind. Und da ja bekanntlich bei Steuerangelegenheiten der Staat kein Spaß versteht, frage ich vorsichtshalber. Unwissenheit schützt ja schließlich vor Strafe nicht wie es so schön heißt..

  • Wenn es in Hessen spielt, könnte man das so sehen. Ganz würde ich mich darauf nicht verlassen, zumindest nicht in anderen Bundesländern, denn die Oberfinanzdirekton Frankfurt gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte, und es gibt gegenteilige Urteile zu der Frage (Landessozialgericht Hessen, Finanzgericht Hessen, Landessozialgericht Hamburg). Beim Kompetenzzentrum selbstbestimmt leben, https://ksl-arnsberg.de/de/node/3552, heisst es :

    "Das Pflegegeld ist also dann für Nicht-Angehörige steuerfrei..., wenn sie sich [hier: der Pflegetätigkeit] „aus sittlichen Gründen nicht entziehen [können]“ (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz). Was als „sittlicher Grund“ zählt, und wann man sich deswegen „nicht entziehen“ kann, steht im Gesetz aber nicht. Auch sonst ist das nirgends gesetzlich geregelt. Stattdessen gibt es unterschiedliche Interpretationen". Weiteres s. im Link.

    Im Urteil des hessichen Landessozialgericht (https://openjur.de/u/755013.html) steht "Insofern ist ...davon auszugehen, dass es für die Annahme einer sittlichen Pflicht nicht ausreicht, wenn die Pflege aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Beziehung auf Bitten der zu pflegenden Person übernommen wurde. Vielmehr dürfte es auf breites Verständnis bei den „billig und gerecht Denkenden“ stoßen, wenn ein bloßer „Mitbewohner und Freund“ deswegen noch nicht bereit ist, Pflegetätigkeiten zu übernehmen, oder (sofern der Kläger diese doch bereits seit längerer Zeit erbracht haben sollte) nach langjähriger Pflegetätigkeit irgendwann für sich reklamiert, er sehe sich nunmehr in der eigenen Lebensgestaltung übermäßig eingeschränkt".

    Es reicht also nicht unbedingt, sich sittlich verpflichtet zu fühlen.

    Vielleicht kann das Kompetenzzentrum oder der VDK dazu beraten, ob Du nochmal beim Finanzamt um Auskunft bitten solltest und worauf bei dem neuem Antrag zu achten ist (https://hessen-thueringen.vdk.de/beratung/sozia…ersicht/#c61362).