Kündigung Pensionskasse, welche Nachzahlungen und wie

  • Hallo zusammen,

    je mehr man liest, desto weniger versteht man, daher frage ich einfach mal hier, vielleicht kann jemand was dazu sagen.

    Ich zahle seit 2003 über eine Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse ein.
    Da ich im öffentlichen Dienst bin, zahlt mein Arbeitgeber nichts dazu.
    Daher lohnt dich die bAv nicht und ich habe diese auch stillgelegt mittlerweile und überlege diese sogar ganz zu kündigen.

    Kündigung und Auszahlung wäre möglich, dies habe ich schon abgeklärt und mir ist auch bewusst, dass ich nachträglich Steuern und Sozialabgaben auf die Summe bezahlen muss.

    Aber genau da kommen mein Fragen.

    Es liegen mittlerweile rund 70.000€ auf den Konto.
    Wenn ich dies als Planbeispiel in meinem WISO Steuer Programm als Auszahlung bAv eintrage, sind mal eben weit mehr als 30TEUR weg.
    Werden die Sozialabgaben bei einer solchen Vorgehensweise auch sofort komplett in einem mit bezahlt?
    Ich habe irgendwo mal was von einer 1/120tel Regelung gelesen, dass man dann noch 120Monate Sozialabgaben bezahlt oder vermische ich da was?

    Ich denke hier kennt jemand die Antwort.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Thomas

  • Referat Janders 30. September 2025 um 12:24

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Werden die Sozialabgaben bei einer solchen Vorgehensweise auch sofort komplett in einem mit bezahlt?

    Bist Du in der GKV pflichtversichert?
    Zunächst mal greift ein Freibetrag für die Beiträge zur GKV. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 187,25€ im Monat. Bei einer Einmalzahlung wären dann 120 Monate (=10 Jahre) x 187,25€ = 22.470€ die frei von Beiträgen zur GKV sind.
    Auf den darüber liegenden Betrag fallen dann Beiträge zur GKV an. Und zwar der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeberanteil!

  • Bist Du in der GKV pflichtversichert?
    Zunächst mal greift ein Freibetrag für die Beiträge zur GKV. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 187,25€ im Monat. Bei einer Einmalzahlung wären dann 120 Monate (=10 Jahre) x 187,25€ = 22.470€ die frei von Beiträgen zur GKV sind.
    Auf den darüber liegenden Betrag fallen dann Beiträge zur GKV an. Und zwar der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeberanteil!

    Obacht, Freigrenze für die Pflegeversicherung. Wer drüber ist, zahlt ab dem ersten Cent.

  • Ich zahle seit 2003 über eine Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse ein.
    Da ich im öffentlichen Dienst bin, zahlt mein Arbeitgeber nichts dazu.
    Daher lohnt dich die bAv nicht und ich habe diese auch stillgelegt mittlerweile und überlege diese sogar ganz zu kündigen.

    Ob die Zusatzversicherung nur mangels AG Beitrag wirklich nicht "lohnt", das würde ich im Detail durchrechnen.

    Das Versorgungswerk / die Pensionskasse wird eine Angabe zum voraussichtlichen Rentenanspruch machen können.

    Immerhin enthält das angesammelte Rentenkonto je nach Einzelfall mehr oder minder hohe Anteile, die bei Auflösung dem Fiskus zufließen und sozialabgabenpflichtig sind.

  • Bist Du in der GKV pflichtversichert?

    Ich bin freiwillig in der GKV versichert, sorry, vergessen zu erwähnen.
    Weiß ja nicht, ob das ein Unterschied macht, aber der Betrag wäre dann einmalig gesamt zu entrichten?

    Obacht, Freigrenze für die Pflegeversicherung. Wer drüber ist, zahlt ab dem ersten Cent.

    Ok, also zahle ich dann wahrscheinlich komplett :(

    Ob die Zusatzversicherung nur mangels AG Beitrag wirklich nicht "lohnt", das würde ich im Detail durchrechnen.

    Das Versorgungswerk / die Pensionskasse wird eine Angabe zum voraussichtlichen Rentenanspruch machen können.

    Immerhin enthält das angesammelte Rentenkonto je nach Einzelfall mehr oder minder hohe Anteile, die bei Auflösung dem Fiskus zufließen und sozialabgabenpflichtig sind.

    Ich bekomme ja jedes Jahr den momentanen Wert und ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente auch, eine Hochrechnung.
    Und ja, es rechnet sich nicht wirklich. Eine monatliche Auszahlung ist eine Wette von über 27 Jahren, bis ich überhaupt an die Gesamtsumme drankomme, die dann da liegen würde, eine Einmalzahlung bin ich wie jetzt "bestraft" (ok, als Rentner anderes Einkommen und dadurch anderer Steuersatz). 2003 war es ja noch ganz anderes zu besteuern, aber das wurde ja leider gekippt.
    Würde ich jetzt hingehen und das rausziehen und ich sag mal 50% (der einfach halber) sind weg und lege die 35 TEUR in einen ETF mit evt. 7% Rendite und zahle dann noch monatlich 200€ Sparplan dazu (bisher habe ich 204€ Brutto geleistet), wäre ich am Ende bei fast derselben Summe wie die Hochrechnung und muss dann darauf keine Sozialabgaben etc bezahlen.. . Darf noch 18 Jahre arbeiten.
    Deswegen überlege ich, ob ich nicht irgendwas übersehen habe.

  • Die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Kassen haben den Luxus des Freibetrages und der Freigrenze nicht. Zahlemann und Söhne ab dem ersten Euro! :huh:

    Ok, also 4,2% PV (weil kinderlos)

    und 14,6% plus Zusatzbeitrag (sagen wir mal 2,5%) der GKV .

    Macht zusammen 21,3% Sozialabgaben.

    Sprich bei 70.000€ sind mit einem Schlag dann 14.910€ weg.

    Und dann noch die Steuern nach meinen Steuersatz, bei mir Steuerklasse 1, Brutto über 70.000€, sind dann 42%.

    Rechne ich das richtig:
    Steuern 42% von 70 TEUR = 29.400€
    Sozialabgaben = 14.910€
    Werden mir dann unterm Strich : 25.690€ ausgezahlt ?

  • Nein, nicht ganz so arg.

    Die Beiträge mindern ja die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Also bleiben Dir 58% von ca. 55K -> ca. 31K (näherungsweise)

  • Ich zahle seit 2003 über eine Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse ein.
    Da ich im öffentlichen Dienst bin, zahlt mein Arbeitgeber nichts dazu.
    Daher lohnt sich die bAV nicht, ich habe diese auch stillgelegt mittlerweile und überlege, diese sogar ganz zu kündigen.

    Was bedeutet "Entgeltumwandlung" in Deinem Fall? Der Beitrag wird nicht versteuert, Du zahlst ihn aber möglicherweise von verbeitragtem Geld? Wenn Du freiwillig krankenversichert bist, könntest Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Somit sparst Du keinen Krankenversicherungsbeitrag, wenn Du auch nach Zahlung einer Entgeltumwandlung noch über der Beitragsbemessungsgrenze bist.

    Kündigung und Auszahlung wäre möglich, dies habe ich schon abgeklärt und mir ist auch bewusst, dass ich nachträglich Steuern und Sozialabgaben auf die Summe bezahlen muss.

    Zu welchem Zeitpunkt wolltest Du denn kündigen? Noch während der Sparphase?

    Es liegen mittlerweile rund 70.000€ auf den Konto.
    Wenn ich dies als Planbeispiel in meinem WISO Steuer Programm als Auszahlung bAV eintrage, sind mal eben weit mehr als 30 TEUR weg.

    Es kommt bei solchen Dingen ganz extrem auf die Details an. Lies Dir sorgfältig Deinen Vertrag durch, hol Dir ggf. Rat bei einem einschlägigen Berater. Eigentlich schließt bei einer Pensionskasse der Arbeitgeber den Vertrag ab und zahlt auch die Beiträge. Ist das bei Dir so?

    Ich denke hier kennt jemand die Antwort.

    Aus Deinen Angaben heraus noch nicht; ich würde mich an Deiner Stelle in dieser Sache ohnehin nicht auf Antworten von Laien in einem Forum verlassen.

  • Was bedeutet "Entgeltumwandlung" in Deinem Fall? Der Beitrag wird nicht versteuert, Du zahlst ihn aber möglicherweise von verbeitragtem Geld? Wenn Du freiwillig krankenversichert bist, könntest Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Somit sparst Du keinen Krankenversicherungsbeitrag, wenn Du auch nach Zahlung einer Entgeltumwandlung noch über der Beitragsbemessungsgrenze bist.

    Klassische Entgeltumwandlung halt, ich zahle 204€ von meinem Brutto in die Pensionskasse ein, dadurch habe ich eine geringere Nettobelastung.

    Dafür wir im Nachgang das Geld in der Auszahlungsphase versteuert. (monatlich in einer Rentenversion oder als Einmalzahlung)

    Zu welchem Zeitpunkt wolltest Du denn kündigen? Noch während der Sparphase?

    Richtig, ich bin in der Sparphase. Läuft ja bis zum 67. Lebensjahr (Renteneintrittsalter) und ich bin 49.

    Es kommt bei solchen Dingen ganz extrem auf die Details an. Lies Dir sorgfältig Deinen Vertrag durch, hol Dir ggf. Rat bei einem einschlägigen Berater. Eigentlich schließt bei einer Pensionskasse der Arbeitgeber den Vertrag ab und zahlt auch die Beiträge. Ist das bei Dir so?

    Auch richtig, die bAv läuft über den Arbeitgeber, diese wird aber so schon lange nicht mehr von ihm angeboten und ich habe sowohl mit der Personalabteilung, wie auch der Pensionskasse telefoniert (und so steht es auch in dem Vertrag), ich darf die bAv vorzeitig kündigen, muss nur der Arbeitgeber bei der Pensionskasse bestätigen, aber das ist nur eine Formsache.

    Hier habe ich ja auch keine Frage, denn das ist schon geklärt.

    Mein Problem habe ich nur, zu verstehen, was und wie an Abzügen auf diese Summe kommt.

    Ich bin bisher nur grob für meine Berechnung hingegangen, das 50% weg sind.
    Wollte dies nur wissen, ob ich da falsch liege und mehr weg ist.

    Nein, nicht ganz so arg.

    Die Beiträge mindern ja die Bemessungsgrundlage für die Steuern. Also bleiben Dir 58% von ca. 55K -> ca. 31K (näherungsweise)

    Ok, die 55K sind meine 70K minus Sozialabgaben und dann 42% Steuern.
    Demnach also doch mehr als 50% gesamt weg vom Einmalbetrag. <X