Frage zu Betriebliche Altersvorsorge Angebot Allianz KomfortDynamik

  • Guten Tag,

    in meiner Firma hatte ich eine Beratung zu einer betrieblichen Altersvorsorge.

    Ich bin 37 Jahre alt und hab bisher keine richtige Absicherung fürs alter.

    Das Produkt ist von der Allianz "VORSORGEKONZEPT KomfortDynamik".

    Mir wurde vorgerechnet wie viel ich bei einer Monatlichen Entgeldumwandlung von 100€ tatsächlich bezahlen würde.

    Der AG unterstützt die Einzahlungen mit nur 15% und ich könnte noch zusätzlich die VWL von 26,59€ nutzen.

    Somit würde ich Monatlich: 145,48€ einzahlen. Was einem Tatsächlichen Nettoaufwand von: 52,77€ entspräche.

    Klingt doch erst mal nicht schlecht oder?

    Die Kostenseite schaut laut Chat GPT wie folgt aus:
    Kosten:

    • Abschluss- und Vertriebskosten: 2,3 % der Beitragssumme, verteilt auf 5 Jahre.
    • Verwaltungskosten: 1,75 % pro Beitrag + zusätzliche Policenwert- und Rentenkosten.
    • Kapitalanlagekosten (Sondervermögen): aktuell 0,15 % p. a.
    • Effektivkosten gesamt: 0,97 % p. a.

    Die Garantierte Mindestrente 80% wäre120,13 EUR/Monat. Was wenig wäre.
    Auch verändert sich meine Einzahlung in die Renten und Pflegekasse leicht durch die Entgeltumwandlung.

    Wie steht ihr zu so einem Produkt? 15% Zuschuss vom AG sind nicht viel.

    Was passiert wenn ich das Unternehmen wechsle?

    Kollegen meinten ich könnte doch mindesten den VWL Betrag einzahlen. Dann hätte ich später was davon.

    Bisher spare ich nur mit einem ETF Sparplan. Hier hat man aber wenig Sicherheit, das man das Gelt nicht anders einsetzt.

    Bin daher nicht abgeneigt nochmal mit einer Versicherung vorzusorgen.

    Danke :)

  • Hallo.

    Vorweg: Ich bin kein großer Verfechter der Entgeltumwandlung.

    Mit der Umwandlung sparst Du jetzt etwas Beiträge (hast dadurch aber auch minimale Leistungseinbußen), die Steuerersparnis ist ehrlicherweise eine Steuerstundung.

    Wenn der AG nur 15% dazugibt, dann muss der Vertrag aber so richtig granatengut sein, um sich lohnen zu können. Und das sehe ich hier eher nicht.

    An Deiner Stelle wäre mein Gedanke, die VWL gut zu investieren (Finanztip hat da einen Artikel zu) und auf die bAV vorläufig zu verzichten.

    Dem AG könnte man optional auch mitteilen, dass der Vorschlag der bAV ziemlich uninspiriert daherkommt und in der Form kein gelungenes Element der Mitarbeiterbindung darstellt.

  • Lies mal den Blogbeitrag von Hartmut Walz:

    Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Betriebliche Altersvorsorge heißt: der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebens-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Ist…
    hartmutwalz.de

    Bin daher nicht abgeneigt nochmal mit einer Versicherung vorzusorgen.


    dann rechne dir das mal nach der Lektüre mit deinen Zahlen durch. Wenn du dann zu dem Schluss kommst das du damit gut fährst….. kann ich mir aber nicht vorstellen.

  • Ich habe gerade einen anderen Thread zu baV aufgemacht.

    Ich ärgere mich im Nachgang es gemacht zu haben. Meine ETF laufen mit Weniger Einzahlung mit höherem Ertrag..

    Les dir den Artikel im beitrag über mir durch...du wirst wenn du suchst noch vieler solcher Aussage online finden :(

  • Wenn es staatliche oder betriebliche Förderung gibt, setzt bei vielen Leuten der Verstand aus.

    Wenn ein Arbeitgeber einer Entgeltumwandlung mit nur 15% unterstützt, macht er ein gutes Geschäft, denn er spart mehr Sozialabgaben, als er zur Entgeltumwandlung dazugibt.

    Daß Du dann weniger Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlst, spielt für Dich praktisch keine Rolle (zweiteres ist ganz egal, ersteres verringert den Krankengeldanspruch etwas), daß Du für diesen Teil Deines Gehaltes keinen Rentenbeitrag zahlst, mindert später Deine Rente, was Du gegen die eventuelle Rente aus der bAV rechnen mußt.

    Der Allianz-Mann will unbedingt Versicherungen verkaufen, deswegen stellt er sein Produkt in den rosigsten Farben dar. Du solltest seine Argumentation nicht unkritisch übernehmen.

    Wenn Dein Arbeitgeber VWL zahlt, könntest Du diese ja auch ohne diese Versicherung bekommen. Erkundige Dich doch mal!

    Was bei Arbeitgeberwechsel passieren könnte, sollte Dir der Allianz-Mann erklären können. Je nach Konstruktion kann der neue Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag übernehmen, viele neue Arbeitgeber tun das aber nicht.

    Ich würde keine Versicherung erwägen, für deren Bedingungen ich Chat-GPT fragen muß. Der Verkäufer bekommt bei Abschluß Dein Geld. Ich finde, dafür kann er dann auch etwas tun.

    Wenn Du selbst per ETF sparst, könntest Du (so Du die Versicherung tatsächlich abschließt) auch auf 60% Sicherungsniveau heruntergehen, das heißt: Weniger festverzinsliche Papiere im Portfolio, mehr Aktien, potentiell mehr Rendite.

    Haken an der Sache: Eine bAV muß zwingend als Rente ausgezahlt werden, eine Kapitalabfindung ist nicht möglich.

  • Ttam7887
    um es hier abzukürzen: Vergiss den Quark. Um nicht zu schreiben Schxxß.

    Nicht nur deswegen: 15% vom AG sind dermaßen unterirdisch, wo der doch schon rund 20% Kranken- und Pflegeversicherung bei dir spart. Genau mit dem Argument haben die dem das verkauft. Und wohl auch noch mit dem ein oder anderen Argument.

    Und Du bist - bzw. wärst - dann der Depp bei diesem Deal.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Nicht nur deswegen: 15% vom AG sind dermaßen unterirdisch, wo der doch schon rund 20% Kranken- und Pflegeversicherung bei dir spart. Genau mit dem Argument haben die dem das verkauft.

    Der Arbeitgeber spart ggf. den halben Beitrag von Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, je nach Gehalt des Mitarbeiters. Zusammen sind das in der Tat etwa 20%.

  • Der Arbeitgeber spart ggf. den halben Beitrag von Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, je nach Gehalt des Mitarbeiters. Zusammen sind das in der Tat etwa 20%.

    Stimmt. Den arbeitslosen Rentner habe ich in der Tat vergessen mit aufzuzählen. Und vielleicht im voranstehenden Satz das ein oder andere Komma - vielleicht aber auch nicht.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.