Hast natürlich recht, das war verkürzend.
Relevanter Kurs für Berechnung Vorabpauschale
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TaroR -
18. Oktober 2025 um 20:55 -
Unerledigt
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Du schriebst, dass die Vorabpauschale abgeführt würde.
Auswendig lernen..
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Nach meinem Verständnis ist es der KVG Kurs, Beispiel:
Ich habe mal den Ansatz von Planschkuh zum Anlass genommen, 4 VAP-Abrechnungen für 2 ETFs aus den Jahren 2023 und 2024 nachzurechnen. Auf den Abrechnungen wurde jeweils die VAP je Anteil ausgewiesen. Auf der Grundlage der historischen KVG-Kurse (in Euro) und unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30 % beim iShares ergaben sich jeweils erst Abweichungen ab der 6. Stelle hinterm Komma.
ETF
VAP lt. Abrechnung
KVG-Kurs 2.1.
Basiszins
VAP errechnet
Abweichung
Xtrs Over.Rate 24
2,23764693 €
139,591 €
2,29 %
2,237643730 €
0,000003200
Xtrs Over.Rate 23
2,41215261 €
135,135 €
2,55 %
2,412159750 €
-0,000007140
iShs MSCI Wld 24
0,92268599 €
82,229 €
2,29 %
0,922691609 €
-0,000005619
iShs MSCI Wld 23
0,86590224 €
69,300 €
2,55 %
0,865903500 €
-0,000001260
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Weiß jemand, welcher Kurs, d.h. von welcher Börse, herangezogen wird - oder ist das nicht einheitlich geregelt?
M.E. müsste das der offizielle Jahresendkurs sein (früher Steuerkurs genannt), der von Börsen/KVGs/Banken ermittelt wird und über die WM-Daten einheitlich allen Banken wieder zur Verfügung gestellt wird. Dieser steht dann auch im offiziellen Depotauszug per 31.12.
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Dieser steht dann auch im offiziellen Depotauszug per 31.12.
Ja, das ist dann der Jahres-Endkurs.
Aber der Erste Rücknahmekurs des neuen Jahres wird ja erst ein paar Tage später festgelegt.
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Zur Ermittlung der Vorabpauschale (§ 18 InvStG) werden zwei Kurse miteinander verglichen — und zwar:
1. Kurs zu Jahresbeginn (Anfangswert):
→ Rücknahmepreis am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres.
2. Kurs zu Jahresende (Endwert):
→ Rücknahmepreis am 31. Dezember desselben Jahres.Diese Kurse stammen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), also den offiziellen Rücknahmepreisen je Anteil.
Es zählen nicht die Börsenkurse, sondern die NAV-Werte (Net Asset Value) laut Fondsanbieter.
Die Werte werden jährlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht.
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Die Werte werden jährlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht.
Wo genau?
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Es wundert mich, dass sich der Master himself noch nicht zu diesem Thema gemeldet hat.
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Für die Berechnung der Vorabpauschale ist der sog. Basisertrag relevant. Dieser setzt sich zusammen aus Kurs zum 1.1. (oder 2.1., da 1.1. Feiertag?) x Basiszins x 0,7.
Weiß jemand, welcher Kurs, d.h. von welcher Börse, herangezogen wird - oder ist das nicht einheitlich geregelt?
Das ist nicht einheitlich geregelt, das ist letzlich aber auch egal.
Es gibt Dienstleister, die die entsprechenden Daten aus den Angaben der Fondsgesellschaften bzw. den ersten Handelsdaten des Jahres zusammenstellen und diese Daten den Banken zur Verfügung stellen. Für diese schwere Arbeit brauchen sie verblüffenderweise mehrere Wochen. Nach diesen Listen richten sich die Banken dann (bzw. die Computersysteme derselben). Sollte im Extremfall ein Kurs 1% danebenliegen, liegt die Vorabpauschale halt 1% neben dem "richtigen" Wert. Das wäre unbedeutend. Noch nicht einmal das Finanzamt hätte dagegen etwas einzuwenden, da die Versteuerung der Vorabpauschale ja eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer ist. Sollte eine Vorabpauschale je zu niedrig sein (in dem genannten Prozentbereich), bekommt das Finanzamt am Ende dann eben eine Winzigkeit mehr.
Ich habe in den vergangenen beiden Malen die Kurse meiner Papiere bei der comdirect abgefragt. Das hat fast centgenau gestimmt. Man hat für diese Abfrage ja viel Zeit. Für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 ist der Kurs vom 02.01.2025 relevant. Die zugehörige Vorabpauschale wird Ende Januar 2026 berechnet und nachträglich zum 02.01.2026 wertgestellt.
Aktuell sieht es so aus, als ob dieses Trump-Zoll-Jahr mit einem Börsengewinn zu Ende gehen wird. Wenn der Kurszuwachs meines Depot zum Jahresende höher sein wird als die errechnete Vorabpauschale, bemißt sich die Steuer an dieser errechneten Vorabpauschale. Ich habe sie bereits ausgerechnet und weiß somit, wieviel Geld ich zum Jahreswechsel bereitstellen muß.
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