Hallo zusammen,
ich wurde im gehobenen Alter von 47 Jahren erstmals verbeamtet (direkt auf Lebenszeit). Ich bin Landesbeamter und werde nach W2 bezahlt.
In meinem Bundesland gibt es auch die pauschale Beihilfe. In der GKV war (und wäre ich zukünftig) im Höchstsatz.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich in eine PKV eintreten soll. Aufgrund meiner medizinischen Vorgeschichte komme ich realistisch betrachtet nur über die Öffnungsaktion in die PKV.
Nun ist es jedoch so, dass ich bereits früher mal in einer PKV versichert war. Genauer:
- als Kind und junger Erwachsener bei meinem Vater mitversichert (Debeka) --> danach Anwartschaft
- als ich später selbst über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe, bin ich wieder in die Debeka eingetreten
- dann Arbeit verloren, damit Austritt aus Debeka und Abschluss von "Ruhen-Tarif" (kleine Anwartschaft für wenige Euro im Monat)
- später: Selbstständigkeit einige Jahre und noch später Anstellung, dabei jeweils freiwillig gesetzlich versichert; aufgrund dieser freiwilligen GKV-Versicherung den Anspruch auf Anwartschaft verloren; ich war zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit davon ausgegangen, dass ich nie wieder in eine PKV eintreten würde (Verbeamtung war damals überhaupt nicht absehbar), zur Zeit der Selbstständigkeit kam wegen meiner geringen Einnahmen auch nur GKV in Frage (Versicherung in GKV war trotzdem freiwillig, da ich als Selbstständiger zumindest theoretisch auch in eine PKV hätte gehen können)
- die Anwartschaft habe ich daraufhin schlichtweg vergessen - die paar Euro im Monat habe ich bis heute bezahlt, aber die Anwartschaft besteht nur noch auf dem Papier und hat keine Gültigkeit mehr
Meine letzte Mitgliedschaft in der Debeka ist inzwischen 11 Jahre her. Wie gesagt, als ich wieder freiwillig in eine GKV bin, war ich davon ausgegangen, nie wieder in eine PKV einzutreten.
Meine Fragen:
- Kann ich jetzt die Öffnungsaktion (bei der Debeka oder einer anderen PKV) in Anspruch nehmen? Zwar steht bei den Bedingungen, dass man nicht früher in einer PKV versichert gewesen sein dürfe, allerdings gibt es auch die Ausnahme, dass man bei Verlassen der PKV ohne Abschluss einer Anwartschaft noch von der Öffnungsaktion Gebrauch machen kann, sofern man früher davon ausgegangen ist, nie wieder in eine PKV einzutreten.
- Kann ich bei Versicherungsgesellschaften (Debeka und Co.) bedenkenlos anfragen, ob sie mich im Rahmen der Öffnungsaktion aufnehmen würden, oder zählt eine Ablehnung einer solchen Anfrage schon als "erfolgloser Versicherungsantrag", der mir dann auch die Aufnahme bei anderen Versicherungsgesellschaften unmöglich macht?
Bin für alle Antworten dankbar! Bin gerade echt unschlüssig, was ich machen soll. Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Voraussetzungen für Aufnahme in die PKV mit Öffnungsaktion
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Quaruk -
19. Oktober 2025 um 21:13 -
Unerledigt
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Referat Janders
19. Oktober 2025 um 21:57 Hat das Thema freigeschaltet. -
Ich blicke da nicht ganz durch, aber vermutlich müsstest Du erst einmal rechtssicher klären, was genau mit Deiner Ruhensversicherung bei der Debeka ist.
Denn die müsstest Du voraussichtlich in jedem Antrag angeben.
Hat die Debeka sich zu Deinen Fragen schon einmal geäußert?
Ich würde Dir raten, hier professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und vor allem immer mit offenen Karten zu spielen, denn da kann man schnell etwas falsch machen.
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Bei der Debeka habe ich bislang nur mal kurz vorbeigeschaut. Dort wurde mir gesagt, dass die Ruhensversicherung keine Gültigkeit mehr besitzt, da sie erlischt, sobald man zu irgendeinem Zeitpunkt freiwillig in der GKV versichert ist (also keine Versicherungspflicht in der GKV mehr besteht). Das hatte ich nicht gewusst und hat mir damals auch kein Mensch gesagt. Aber es findet sich tatsächlich ein solcher Passus in den Vertragsbedingungen. Weitere Gespräche habe ich mit der Debeka bislang nicht geführt.
Ich will auf jeden Fall nicht, dass mir jetzt die Ruhensversicherung (die seit Jahren nicht mehr gültig ist) einen Strich durch die Rechnung macht, was die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion anbelangt.
Professionelle Hilfe wäre wohl auf jeden Fall sinnvoll, aber auch da weiß ich nicht, an wen ich mich wenden soll. Leider ist aufgrund fehlender Provision die Bereitschaft für Beratungen im Zusammenhang mit Inanspruchnahme der Öffnungsaktion eher gering.
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Was ist W2 und was ist dein Hauptinteresse, unbedingt in die PKV zu wollen?
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W2 ist eine Besoldungsstufe im deutschen Beamtenrecht, nach der (einige, nicht alle) Professoren bezahlt werden.
Ich will gar nicht mal "unbedingt" in eine PKV, habe aber nur jetzt die Möglichkeit, dies zu entscheiden - das will also gut überlegt sein!
Vorteile einer PKV wären vor allem:
- schnellere Termine beim Facharzt in einer Großstadt (musste zuletzt meine Termine trotz Höchstsatz in der GKV teils sogar selbst zahlen, da ich nur so an einen zeitnahen Termin gekommen bin)
- andere Möglichkeit wäre GKV mit pauschaler Beihilfe - das kann aber Probleme bereiten, wenn ich mal in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe umziehen sollte
Finanziell wird zwischen GKV und PKV in meinem Fall wahrscheinlich kein allzu riesiger Unterschied sein. Wenn ich mich jetzt für die GKV (mit pauschaler Beihilfe) entscheiden sollte, kann ich nie wieder zurück zur individuellen Beihilfe (und damit quasi auch nicht mehr in die PKV).
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Das Vertragsverhältnis zur Dekeka würde ich klären.
Wenn da nichts "zu holen ist", dann GKV aufgrund des Alters.