Mietkaution | Wann Rückzahlung

  • Hallo Zusammen,

    wir haben am Freitag ein Mietshaus übergeben.

    Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt.

    Ebenso gab es seitens Vermieter keine Nebenkostenabrechnung, Grundsteuer, Niederschlagswasser, Heizöl und Schornsteinfeger wurden von uns autark bezahlt bzw. direkt vom Vermieter weiterbelastet.
    Diese Summen wurden als Rückzahlung auch so im Protokoll festgehalten.

    Frage: Wie lange darf sich der Vermieter Zeit bis zur Rückzahlung der Kaution lassen?

    Danke!

  • Wir haben am Freitag ein Mietshaus übergeben.

    Wie lange darf sich der Vermieter Zeit bis zur Rückzahlung der Kaution lassen?

    Die Mietkaution muß an sich umgehend zurückgezahlt werden. Was aber willst Du machen, wenn Deine Vorstellung von umgehend sich mit der Vorstellung des Vermieters nicht deckt?

    Ich würde an Deiner Stelle schlichtweg die Füße still halten. Drückst Du, dann findet der Vermieter am Mietobjekt am Ende noch einen versteckten Mangel, der bei der Übergabe nicht aufgefallen ist, und zieht Dir die Kosten für dessen Beseitigung von der Kaution ab.

  • Die Mietkaution muß an sich umgehend zurückgezahlt werden. Was aber willst Du machen, wenn Deine Vorstellung von umgehend sich mit der Vorstellung des Vermieters nicht deckt?

    Ich würde an Deiner Stelle schlichtweg die Füße still halten. Drückst Du, dann findet der Vermieter am Mietobjekt am Ende noch einen versteckten Mangel, der bei der Übergabe nicht aufgefallen ist, und zieht Dir die Kosten für dessen Beseitigung von der Kaution ab.

    Naja, wenn es immer so einfach wäre dann würde ich das als vermieter auch immer dann machen wenn der Mieter nicht "drückt". Also sorry, bisschen Rückgrat sollte schon sein - er muss es ja auch nachweisen.


    Ich tendiere zur Annahme umgehend, da nichts offen ist. Das heisst für mich "sofort"

  • Verdeckte Schäden die über die normale Nutzung hinausgehen, und erst später nach der Übergabe auffallen


    Z.b.

    Dellen im Parkett, Sprünge in Fliesen oder grose löcher in wänden.

    Das sind dann aber keine verdeckten Mängel - das wäre offensichtlich!
    Sinn einer Übergabe ist es ja, entsprechend einen Schluss-/Anfangspunkt zu setzen.

    Ich kann als Mieter nicht mehr beeinflussen, was der Vermieter nach der Übergabe im Haus macht. Somit wären wir im Bereich der Willkür und der Vermieter kann behaupten was er will

  • Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine Abrechnung zu stellen. Soviel kann ich dazu sagen und würde auch darauf pochen.

    "Das Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen." – John Lennon

  • Wenn die Nebenkosten weiter berechnet wurden, dann gibt es doch auch eine Nebenkostenabrechnung. Oder habt ihr alles auf Zuruf bezahlt? Was ist mit Hausstrom, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, wiederkehrende Wartungen, …?


    Der Vermieter hat nach Auszug erst einmal sechs Monate Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen (Mängelbeseitigung etc.).


    Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob sich der Abrechnungszeitraumndee NK bei Auszug ändert (steht im Mietvertrag). Hier darf der Vermieter die Kaution teilweise (ist gesetztlich nicht genau definiert) einbehalten.

    Als Beispiel, bei mir sind Mieter zu Ende Juni diesen Jahres ausgezogen. Es waren Mängel vorhanden, für dessen Beseitigung ich nun erst einmal die Kaution nehme. Auf der anderen Seite bin ich verpflichtet, die NK bis Ende 2026 abzurechnen und bis dahin darf ich dann auch einen Teil der Kaution einbehalten.

  • Wenn die Nebenkosten weiter berechnet wurden, dann gibt es doch auch eine Nebenkostenabrechnung. Oder habt ihr alles auf Zuruf bezahlt? Was ist mit Hausstrom, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, wiederkehrende Wartungen, …?


    Der Vermieter hat nach Auszug erst einmal sechs Monate Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen (Mängelbeseitigung etc.).


    Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob sich der Abrechnungszeitraumndee NK bei Auszug ändert (steht im Mietvertrag). Hier darf der Vermieter die Kaution teilweise (ist gesetztlich nicht genau definiert) einbehalten.

    Als Beispiel, bei mir sind Mieter zu Ende Juni diesen Jahres ausgezogen. Es waren Mängel vorhanden, für dessen Beseitigung ich nun erst einmal die Kaution nehme. Auf der anderen Seite bin ich verpflichtet, die NK bis Ende 2026 abzurechnen und bis dahin darf ich dann auch einen Teil der Kaution einbehalten.

    Nochmal: Es gab keine Nebenkosten. Strom, Müll wurden direkt mit dem Versorger abgerechent. Gebäudebrand 1:1 vom vermieter "durchberechnet", Wartungen fanden keine Statt.

    Also gab es faktisch nichts zum abrechnen

  • Wenn die Nebenkosten weiter berechnet wurden, dann gibt es doch auch eine Nebenkostenabrechnung.

    Bei einem Einfamilienhaus ist eine Nebenkostenabrechnung wohl überflüssig. Wenn was umlegbar ist (etwa Grundsteuer, Müllabfuhr), leitet der Vermieter die Rechnung weiter und der Mieter bezahlt die dann. Wenn was nicht umlegbar ist, zahlt ohnehin der Vermieter.

    Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob sich der Abrechnungszeitraumndee [Nebenkosten] bei Auszug ändert (steht im Mietvertrag). Hier darf der Vermieter die Kaution teilweise (ist gesetzlich nicht genau definiert) einbehalten.

    Als Beispiel, bei mir sind Mieter zu Ende Juni diesen Jahres ausgezogen. Es waren Mängel vorhanden, für dessen Beseitigung ich nun erst einmal die Kaution nehme.

    Auf der anderen Seite bin ich verpflichtet, die [Nebenkosten] bis Ende 2026 abzurechnen und bis dahin darf ich dann auch einen Teil der Kaution einbehalten.

    Von Deiner Nebenkostenabrechnung kommst Du offensichtlich gedanklich nicht los. Diese gibts in Mietobjekten mit mehreren Wohnungen regelmäßig; in Mietobjekten mit nur einer Wohnung ergibt eine Nebenkostenabrechnung keinen rechten Sinn.

  • Die Übergabe war am 31.10.2025. Der Vermieter kann nun sechs Monate lang noch seine Ansprüche geltend machen (offene Forderungen, Schäden, NK).

    Schäden waren aber scheinbar nicht vorhanden, so steht es ja im Protokoll.

    Es gibt in Deutschland leider keine gesetzliche Frist zur Rückzahlung der Kaution. Rechne hier bitte mit mindestens drei Monaten, da der Vermieter nun offiziell noch Zeit hat, offene Forderungen zu prüfen.


    Ansonsten sich selber einmal die Frage stellen, wie das Verhältnis war. Dann einfach freundlich anrufen und nachfragen.

    Bist du denn auf die Kaution dringend angewiesen? Das sollte man ja bei einem Umzug immer berücksichtigen, dass man nicht bei der Übergabe die Kaution erhält.

  • Es geht nicht um Verhältnis, angewiesen sein oder ähnliches.

    Es geht darum, daß der Vermieter nun seinerseits alle Register zieht, um die Auszahlung zu verzögern. Ich habe doch auch meine Miete immer pünktlich bezahlt.

    Und nochmal: Es gab keine NK Abrechnug, welche Forderung sollen denn noch kommen?


    Aber scheinbar bin ich hier einer der wenigen, der bei sowas versucht "den Rücken durchzustrecken"