Nachzahlung von RV-Beiträgen für Ausbildungszeiten nach Abfindung?

  • Hallo zusammen,

    ich überlege gerade, ob ich angesichts einer Abfindung RV-Beiträge für meine Ausbildungszeiten nachzahlen sollte.

    Kurz zur Ausgangslage:

    • 44 Jahre, ledig
    • Nahtloser Jobwechsel dieses Jahr, nun freiwillig GKV
    • Jahresbrutto dieses Jahr ca. 68K
    • Abfindung brutto ca. 45K
    • ca. 5J im Ausland tätig, mit der DRV bereits geklärt
    • aktuell ca. 19,7 Rentenpunkte


    DRV-Infos aus meinem Beratungstermin:

    • Ich kann für die Zeit zwischen 16–17 Jahren nachzahlen
      → dabei muss man beachten, dass die Einzahlung den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht negativ beeinflusst
    • Ich kann zusätzlich für 2 Monate nachzahlen (kann auch Mindestbeitrag sein, ohne Einfluss auf die EM-Rente)
    • 45 Jahre für die abschlagsfreie „besonders langjährig Versicherte“-Rente erreiche ich nicht mehr

    Ich habe den Antrag auf Nachzahlung bereits gestellt und eine DRV-Berechnung erhalten. Sie wollen nun wissen, ob ich den Antrag aufrechterhalte oder zurückziehe.

    Prognose laut DRV:

    • Ohne Nachzahlung: 802,84 €
    • Mit minimalem Beitrag für 14 Monate: 809,02 €
    • Mit minimalem Beitrag nur für die 2 Monate ab 17 Jahren: 803,75 €

    Meine Schlussfolgerung: Eine minimale Einzahlung scheint zumindest keine negative Auswirkung auf die Erwerbsminderungsrente zu haben. Ist das korrekt so?

    Eigentliche Kernfrage:
    Wie kann ich die steuerlichen Auswirkungen einer freiwilligen Nachzahlung berechnen?
    Ich bin grundsätzlich gut mit ETFs unterwegs und will kein Geld unnötig in der DRV binden – aber wenn der Eigenaufwand minimal ist (z. B. rein fiktiv 10K Einzahlung, 8K Steuererstattung -> also nur 2K Eigenaufwand für 10K Leistung), wäre es eventuell eine Überlegung wert.

    Könnte mir jemand bei der Berechnung helfen dies einigermaßen zu überschlagen? Wenn weitere Infos nötig sind, reiche ich sie gerne nach.

    Vielen Dank! 🙏

  • Wenn Du 10k in die GRV einzahlst, kannst Du (bis zu einem Maximalbetrag) diesen komplett von der Steuer absetzen.

    Bei einem Bruttoverdienst von 68k sollte Dein zu versteuerndes Einkommen etwa 55k betragen. Das ergibt einen Grenzsteuersatz von 37,32%. Also sparst Du etwa 3,7k Steuern.

  • Wenn Du 10k in die GRV einzahlst, kannst Du (bis zu einem Maximalbetrag) diesen komplett von der Steuer absetzen.

    Stimmt.

    Bei einem Bruttoverdienst von 68k sollte Dein zu versteuerndes Einkommen etwa 55k betragen. Das ergibt einen Grenzsteuersatz von 37,32%. Also sparst Du etwa 3,7k Steuern.

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Rechnung stimmt, weil ja eine Abfindung dazukommt. Die Fünftelregelung hebelt typischerweise die Steuererstattung.

    Ich rechne aus einem Bruttoverdienst von 68 T€ ein zvE von etwa 53.400 €. Dazu kämen zur Berechnung des Steuersatzes 45 T€ / 5 = 9 T€. Die Steuer aus 53.400 + 9.000 = 62.400 zvE wären 15.361 € oder 24,62%. Die Steuerschuld auf 53.400 + 45.000 = 98.400 € wären dann etwa 24.200 €.

    Zahlt der TE 10 T€ in die Rentenversicherung, bleiben nur 43.400 € zvE. Dazu 1/5 der Abfindung, macht 52.400 € als Steuerbasis. Steuer darauf wären 11.552 € oder 22,05%. Diesen Prozentsatz angewendet auf 88.400 € wären dann etwa 19.500 € oder 4.700 € weniger als oben.

    Nach meiner Kalkulation würde das Finanzamt fast die Hälfte einer Zahlung an die Rentenversicherung übernehmen. Das wäre zu erwägen!

    Ich bin Steuerlaie, daher ist meine Rechnung mit Vorsicht zu genießen. Es könnte sich für den TE lohnen, das von einem Profi nachrechnen zu lassen, wenn er seiner Sache sicher sein möchte.

  • Vielen Dank euch beiden für die Mühe!

    Ich habe es jetzt mal versucht 2024 in der Steuersoftware berechnen zu lassen und komme auf folgendes:

    Bei einem AG + AN Anteil von 6328 EUR wären laut WISO Steuer im Jahr 2024 noch zusätzlich 14910 EUR steuerwirksab absetzbar.

    Als Beispiel habe ich mal 3 Varianten ausprobiert und komme jeweils auf über 50% Steuererstattung vom nachgezahlten RV Betrag!

    NachzahlungErstattungErstattung %
    14910 EUR8405 EUR56%
    10000 EUR5702 EUR57%
    5000 EUR2847 EUR57%


    Ich weiß die Beträge für 2025 sind etwas höher, aber das Grundprinzip bleibt wohl. Das deckt sich dann auch mit der Berechnung von Achim.

    Ich denke bei diesen Zahlen macht eine Nachzahlung vermutlich schon Sinn. :/

  • Eine bessere sichere Rendite als die lebenslange Rentenzahlung die auch noch steigt ist mir nicht bekannt.

    Das ist wohl wahr :)

    Ich warte jetzt mal auf weitere Infos von der DRV bezüglich der Zahlungsmodalitäten.

    Mein aktueller Gedanke ist, 11 Monate den maximalen Betrag von 1497 EUR nachzuzahlen, damit sollte ich den absetzbaren Betrag für 2025 fast ausreizen können.

    Nächstes Jahr könnte ich dann noch für weitere 3 Monate nachzahlen. Das ist dann zwar nicht so lukrativ wie jetzt mit der Abfindung, aber bei dann ca 80K Jahresbrutto lohnt sich das vermutlich trotzdem.

  • Ich warte jetzt mal auf weitere Infos von der DRV bezüglich der Zahlungsmodalitäten.

    Mein aktueller Gedanke ist, 11 Monate den maximalen Betrag von 1497 EUR nachzuzahlen, damit sollte ich den absetzbaren Betrag für 2025 fast ausreizen können.

    Irgendwas stimmt bei Deiner Rechnung nicht. 2025 kann ein Alleinstehender 29.344 € als Altersvorsorgeleistungen von der Steuer absetzen; davon gehen beim Angestellten typischerweise ab die Beiträge des Arbeitgebers und seine eigenen. Letzteres seien bei Dir 6328 €, da bleibt bis zur Steuergrenze noch eine ganze Menge offen.

    Du willst aber für Deine Schulzeit etwas nachzahlen. Das dürfte die Steuergrenze nicht ausschöpfen. Typischerweise kann man 1 Jahr nachzahlen, das wären 12 Zahlungen Höchstbeitrag.

    Nächstes Jahr könnte ich dann noch für weitere 3 Monate nachzahlen. Das ist dann zwar nicht so lukrativ wie jetzt mit der Abfindung, aber bei dann ca 80K Jahresbrutto lohnt sich das vermutlich trotzdem.

    Die Abfindung macht den entscheidenden Unterschied. Der relevante Steuersatz ist dadurch in diesem Jahr deutlich höher als im letzten. Wenn Du es kannst, zahle dieses Jahr nach; Nachzahlungen dieser Art sind ja nicht an die Monate des Jahres 2025 gebunden.

    Wenn Du vom Nachzahlen dann noch nicht genug hast, magst Du auch eine Zahlung ins nächste Jahr schieben. Wenn sich das rechnet, laß Dir das noch dieses Jahr genehmigen, damit hältst Du den Preis des Jahres 2025 fest (der geringer ist als der des Jahres 2026), kannst die tatsächliche Zahlung aber dann im Jahr 2026 leisten, die dann auch steuerlich zum Jahr 2026 zählt.

    Man sollte mit Zahlungen um den Jahreswechsel vorsichtig sein: Bis etwa 10 Tage vor und nach dem Jahreswechsel können Zahlungen steuerlich dem anderen Jahr zugeordnet werden, was ggf. nachteilig ist. Ich weiß nicht, ob das in Deinem Fall einschlägig wäre, aber es ist m.E. nicht ausgeschlossen, daß das Finanzamt Deine Zahlung von z.B. dem 05.01.2026 noch ins alte Jahr bucht, was Dir nicht gefallen mag. Bezahlst Du erst z.B. am 20.01.2026, bist Du diesbezüglich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Ob sich das lohnt, kann ich aus der hohlen Hand nicht einschätzen, müßte man im Einzelfall ausrechnen.

  • Irgendwas stimmt bei Deiner Rechnung nicht. 2025 kann ein Alleinstehender 29.344 € als Altersvorsorgeleistungen von der Steuer absetzen; davon gehen beim Angestellten typischerweise ab die Beiträge des Arbeitgebers und seine eigenen. Letzteres seien bei Dir 6328 €, da bleibt bis zur Steuergrenze noch eine ganze Menge offen.

    Sorry, das war vorhin missverständlich formuliert: die 6.328 EUR sind jeweils der AN und AG Anteil, also insgesamt 12.656 EUR werden bereits durch Gehalt "verbraucht". Somit bleiben 29.344 - 12.656 = 16.688 EUR die ich dieses Jahr noch steuerwirksam nachzahlen kann.

    Du willst aber für Deine Schulzeit etwas nachzahlen. Das dürfte die Steuergrenze nicht ausschöpfen. Typischerweise kann man 1 Jahr nachzahlen, das wären 12 Zahlungen Höchstbeitrag.

    Laut Auskunft von der DRV kann ich 14 Monate nachzahlen. Das typische 16-17. Lebensjahr und dann habe ich nochmal irgendwo 2 Monate mittendrin, die nachzahlbar wären. Das passt soweit, habe ich schriftlich vor mir liegen :thumbup:


    Hier also mein aktueller Plan - gerne Feedback dazu, falls was nicht passt :)

    Der maximale monatliche Betrag den ich nachzahlen kann ist 1.497 EUR.

    14 x 1.497 = 20.958 EUR übersteigt allerdings den noch steuerwirksamen Betrag von 16.688 EUR für dieses Jahr.

    Ich kann natürlich die 16.688 EUR auf 14 Monate gleichmäßig splitten. Damit sind dann alle Monate gleichmäßig belegt und somit keine weitere Nachzahlungen möglich. Ob das gleichmäßige Verteilen irgendwelche Vorteile / Nachteile bringt, überblicke ich nicht - konnte bisher nichts dazu finden.

    Deswegen im Moment mein Gedanke, soviele ganze Monate wie dieses Jahr noch rein passen (11M) mit maximalen Betrag belegen. Nächstes Jahr hätte ich dann noch bis März die Option die weiteren 3 Monate nachzuzahlen. Dadurch verliere ich dieses Jahr nichts (bis auf kleinen Betrag, vernachlässigbar) und halte mir für nächstes Jahr die Option offen nochmal einzuzahlen.

  • Sorry, das war vorhin missverständlich formuliert: die 6.328 EUR sind jeweils der AN und AG Anteil, also insgesamt 12.656 EUR werden bereits durch Gehalt "verbraucht". Somit bleiben 29.344 - 12.656 = 16.688 EUR, die ich dieses Jahr noch steuerwirksam nachzahlen kann.

    Tja, so ist das halt mit den mißverständlichen Formulierungen ...

    Laut Auskunft von der DRV kann ich 14 Monate nachzahlen. Das typische 16-17. Lebensjahr und dann habe ich nochmal irgendwo 2 Monate mittendrin, die nachzahlbar wären. Das passt soweit, habe ich schriftlich vor mir liegen :thumbup:

    Der maximale monatliche Betrag, den ich nachzahlen kann ist 1.497 EUR.

    14 x 1.497 = 20.958 EUR übersteigt allerdings den noch steuerwirksamen Betrag von 16.688 EUR für dieses Jahr.

    Also zahlst Du dieses Jahr halt 11 Monate nach, das schöpft den Betrag ziemlich gut aus. Den letzten Cent holst Du eh nicht heraus.

    Ich kann natürlich die 16.688 EUR auf 14 Monate gleichmäßig splitten. Damit sind dann alle Monate gleichmäßig belegt und somit keine weitere Nachzahlungen möglich. Ob das gleichmäßige Verteilen irgendwelche Vorteile / Nachteile bringt, überblicke ich nicht - konnte bisher nichts dazu finden.

    Für die Rente zählen a) die Beiträge b) die Monate. Fürs gleiche Beitragsgeld (im gleichen Jahr) bekommst Du den gleichen Rentenanspruch. Wenn Du in dieser Sondersituation die Wahl hast, Monate "zu verbrauchen", schaust Du auf Deine Peilung. Oben schreibst Du, daß Du keine 45 Jahre mehr erreichen kannst, also wäre das Stand heute egal, wenn Du das gleiche Geld jetzt auf 11 Monate verteilst statt auf 14.

    Der Steuervorteil im nächsten Jahr dürfte geringer sein. Du kannst ihn auf die gleiche Weise peilen wie jetzt auch. Das Steuerprogramm für 2024 (das Du zur Peilung verwendest) läßt nicht die volle Nachzahlung zu, also schreibst Du am einfachsten Deine Nachzahlung als Spende auf, das hat die gleiche Steuerwirkung.

    Sollte das Steuerprogramm das zu versteuernde Einkommen ausweisen, kannst Du dann mit der Steuerformel den genauen Wert ausrechnen, wenn Du willst. Die Steuerformel für 2025 ist bekannt, die für 2026 seit kurzem auch.

    Ich weiß nicht, ob Du mit der einen Nachzahlgenehmigung in zwei Hüben nachzahlen kannst, einmal 2025 und einmal 2026. Frag doch mal die Hotline der DRV! Die ist ziemlich gut.