Es müssen eigentlich zwei Steuerbescheinigungen vorhanden sein. Eine bis zum Tod des Kontoinhabers und eine weitere ab dem Todestag bis zum 31.12.
Das ist prinzipiell auch meine Auffassung. Es sind ja auch 2 getrennte Steuererklärungen zu machen.
Auf meine Anforderung einer Steuerbescheinigung für die Erbengemeinschaft teilte die Bank mit, dass die Zinsen für die Erbengemeinschaft ja durch den Einbehalt von KAP, Soli und KiSt (ausgewiesen auf der Steuerbescheinigung des Erblassers) abgegolten seien.
Das kann man für die Erbengemeinschaft akzeptieren. Es gibt also keine gesamte Bescheinigung für die Erbengemeinschaft, aber Einzelbescheinigungen. Daher sind alle notwendigen Belege für die Steuererklärung der Erbengemeinschaft vorhanden.
Das ändert aber nichts daran, dass die Bescheinigung für den Erblasser schlichtweg falsch ist.
„Jetzt wird die zwar von mir als steuerlicher Laie als falsch eingestufte Steuerbescheinigung von der Bank für die Einkommenssteuererklärung des Erblassers herangezogen“. Denn die Bank weiß es sicherlich besser als ich 🤦♂️. Ich sehe da auch keine andere Umsetzungsmöglichkeit mehr.
Vielleicht sind ja keine Zinsen vom Dezember enthalten, sondern Zinsen vom Januar, von denen Du nichts weißt? Ich hätte auch keine Bedenken, die Bankbescheinigung ohne weitere Prüfung für die Steuererklärung des Erblassers zu nutzen.