Sparkasseneinzahlung

  • § 14 Notenausgabe

    (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet der Art. 128 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.


    Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis dürfte dies sogar bedeuten, daß Buchgeld bzw. Giralgeld (Sichteinlagen) selbst in Eurowährung im Rechtssinne (sprich Euro- Kontoguthaben) - im Gegensatz zu Bargeld (in Form von Euro-Banknoten) - kein "unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel" ist..

    Interessanterweise wären nach Deiner Interpretation Euro-Münzen dann auch kein "unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel". ^^

    Warum? Siehe Nomos-BR/Berger/Rübsamen BBankG/Henning Berger/Katrin Rübsamen BBankG § 14 Rn. 1:

    Zitat

    § 14 regelt das Recht der Deutschen Bundesbank zur Ausgabe von Euro-Banknoten. Die Ausgabe von Euro-Münzen ist hingegen nicht im BBankG geregelt.

    Was machen wir denn jetzt? Nur noch mit Scheinen bezahlt? ^^

  • ... ^^

    ... ^^

    Tolle Smileys - und dann gleich zwei ...

    Euromünzen dürften übrigens den Status als gesetzliches Zahlungsmittel durch Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 974 im Jahr 1998 de Rates erhalten haben. Das aber nur am Rande.


    Aufgrund Deiner "Interpretation" (siehe Nr. 38) der Gesetzeslage vermute (eher befürchte) ich, daß Dir nicht einmal bewußt ist (oder bewußt war), daß Sichteinlagen (Buch- bzw. Giralgeld) gar kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen. Sondern sozusagen (auf eine Art gewohnheitsrechtlich) geduldet und erfüllungsrechtlich "als Leistung an Erfüllung statt" (Überweisung) eingeordnet werden.

    Gleiches oder zumindest Ähnliches dürften Deinerseits für die weiteren signifikanten Unterschiede "Giralgeld/Buchgeld" versus "Bargeld" zutreffen (Informationelle Selbstbestimmung als Datenschutz-Grundrecht, Ausfallsicherheit, Hair-Cuts und Bail-Ins, Negativzinsen sowie der größeren Unabhängigkeit von Stromversorgung, Automaten, Pin-Lesegeräten usw.).


    Zum Glück gilt: "Paragraph Eins - jeder macht Seins"

    Und da hänge ich jetzt, wenn auch nur ein Smiley dran :)


    Nichtsdestotrotz Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen !

  • akzeptierend zur Kenntnis

    habe ich genommen, daß ich - im Alltag und hierzulande jedenfalls - mit der Konstruktion bzw. dem Experiment "Einheitswährung" (Euro) gezwungenermaßen bezahlen muß.

    In meinem Privatleben und insbesondere auch im meinem Berufs- und Geschäftsleben samt Investments habe ich mich umgehend - im Rahmen des gesetzlich Möglichen und Erlaubten - von Menschen und/oder Institutionen als Vertragspartner getrennt, die ihre eigenen (!) Regeln und Verträge regelmäßig oder sogar permanent dehnen, biegen, umgehen, beugen oder brechen. Bei mir reichte stets der erste Vertragsbruch schon aus, um die Beendigung des Vertragsverhältnisses einzuleiten.

    Zum Glück lassen sich diese Fälle leicht an den Fingern einer Hand abzählen.

    Dies war und ist mir in dem Fall (Einheitswährung) im Alltag und hierzulande leider nicht möglich.

    Regelungen zur Vertragsfreiheit

    erlauben mir beispielsweise nicht die Bezahlung mit Schweizer Franken, Silbermünzen oder Goldmünzen (Kurantgeld) - um nur einige Beispiele zu nennen.

    Möglich dagegen war, ist und wird mir hoffentlich weiterhin sein, gewisse finanzielle "Kautelen" (als "Sicherheitsvorkehrungen") zu treffen - vor diesem Währungsexperiment und dem Umgang der Staaten, EU-Kommission und EZB damit. Eine mir adäquat erscheinende Bargeldhaltung (inklusiver fremder Sorten) gehört für mich u. a. zu diesen Kautelen - auch im Sinne einer möglichst robusten und möglichst resilienten finanziellen Aufstellung.

    Hat bislang ganz gut funktioniert. Und zudem - für einen Finanz-Laien jedenfalls - auch ganz gut beginnend seit den 70er Jahren.


    Ansonsten, wie stets: "Paragraph Eins - jeder macht Seins"

    Einmal editiert, zuletzt von Sovereign (10. November 2025 um 19:58)

  • Aufgrund Deiner "Interpretation" (siehe Nr. 38) der Gesetzeslage vermute (eher befürchte) ich,

    Das ist nicht meine persönliche Interpretation. Das Zitat kommt aus einem Kommentar zum BBankG.

    Und „befürchten“ musst Du da nichts. Als Volljurist bin ich da doch ein kleines bisschen weniger Laie bei der Auslegung von Gesetzestexten.

    Aber Du fühlst Dich ja offensichtlich ganz wohl mit Deinem gefährlichen Halbwissen. Von daher, zurück zum blauen Balken, es nützt ja nichts.

  • Als Volljurist bin ich da doch ein kleines bisschen weniger Laie bei der Auslegung von Gesetzestexten.

    Gratuliere.

    Volljurist - mit Prädikatsexamen - bin ich übrigens auch. Hatte den Beruf aber mangels Talent nie ausgeübt (realistische Selbsteinschätzung meines Erachtens). Manchmal hatte ich mir in den letzten Jahrzehnten gewünscht andere tendenziell talentfreie Juristen wären dem Beispiel gefolgt ...

    Aber Du fühlst Dich ja offensichtlich ganz wohl mit Deinem gefährlichen Halbwissen.

    Für meinen Teil "fühle ich mich vor allen Dingen wohl" (nur um Deine Terminologie aufzugreifen) mit meiner finanziellen Selbstbestimmung, meiner informationellen Selbstbestimmung und meiner finanziellen Aufstellung insgesamt.

    Von daher, zurück zum blauen Balken ...

    Dazu siehe schon hier an einen anderen aber ähnlichen Protagonisten gerichtet:

    Übrigens: Das ("auf nen blauen Balken klicken") sollte man unbedingt vermeiden, wenn man allein schon die Existenz von seiner eigenen Meinung abweichenden Meinungen nicht aushalten oder ertragen kann ... :)

    Last but not least in dem Kontext:

    ... es nützt ja nichts

    Da kannst Du denknotwendig nur für Dich sprechen. Da dürfte das dann auch zutreffen.


    Dir nichtsdestotrotz weiter ganz, ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen ! Und auch Deinen "blauen Balken" !

  • Mal eine Rückmeldung:

    Nach Besuch der Sparkasse reichte ein Vorzeigen des Kaufvertrages des KFZ aus um Geldwäscheverdächtigung zu zerstreuen.

    :thumbup:

    Zum einen finde ich eine "Rückmeldung" samt (oder zum) Ausgang betreffs einer angefragten Angelegenheit (Nr. 1) generell immer gut - auch wenn dazu natürlich keinerlei wie auch immer geartete Verpflichtung besteht.

    Zum anderen - und noch viel wichtiger - freut es mich für Dich ganz persönlich, daß Du so in Sachen gegen Dich entstandener "Geldwäscheverdächtigung" zeitnah die "Kuh vom Eis" bringen konntest.


    Vom "persönlichen Einzelfall" zu den von der "EU gesetzten Rahmenbedingungen" mit seit gut 10 Jahren sukzessive immer mehr Be- und Einschränkungen der Bargeldnutzung und das Bargeld betreffend (in dem Fall "Pflicht zum Herkunftsnachweis bei Einzahlungen von Bargeld auf das "eigene" Konto bei seiner "Hausbank" sozusagen (ab 10.000 € oder kleineren Beträgen, die "verdächtig" erscheinen; Stichwort: Häufige unter der Grenze und/oder gestückelte Einzahlungen in einem gewissen Zeitraum - und wohl bereits ab 2.500 € bei Einzahlung auf ein "fremdes" Konto (bei einer "Fremdbank")):

    Fast könnte oder eher muß man den Eindruck gewinnen, daß Bargeld aus Sicht der EU generell etwas "Verdächtiges" und/oder "Anrüchiges" anhaftet ... obwohl Bargeld ("auf Euro lautende Banknoten") gemäß dem Bundesbank-Gesetz explizit "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" ist ...

    Auch verwundert es etwas, wenn ein bislang völlig unbescholtener Bürger sich sozusagen im Kontext mit einem Generalverdacht auf "Geldwäsche" selbst exkulpieren sprich entlasten muß (via beigebrachtem "Herkunftsnachweis" für das Bargeld als "einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel"), um den sozusagen Generalverdacht gegen ihn zu entkräften - anstatt, daß der Staat (die zuständige Behörde, die Polizei, eine Staatsanwaltschaft usw.) diesen Verdacht gegen den Bürger beweisen sprich schlüssige Belege dafür liefern muß.

    Bei dem Hantieren mit hohen Bargeldbeträgen (sechs- oder siebenstelligen Summen) schiene mir das noch nachvollziehbar - bei lediglich 10.000 € ("Hausbank") bzw. nur 2.500 € ("Fremdbank") aber mehr als fraglich.

    Dazu kommt: Ist eine Grenze erstmal eingezogen, fällt es leicht, diese weiter abzusenken.

    Wie beispielsweise die "Identifikationspflicht" beim "Goldkauf mit Bargeld" verdeutlicht: Zunächst betrug diese Grenze 15.000 €, dann wurde diese auf 10.000 € abgesenkt um schließlich im nächsten Schritt und relativ zeitnah zur vorangegangenen Absenkung diese Grenze auf nur noch 2.000 € zu reduzieren ...


    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und/oder ahnt