Kapitalerträge in der Steuererklärung bei voller Ausnutzung

  • Das ist erfreulich. Dann kannst Du mir sicherlich erklären, wie das mit dem Zurückholen des Solis funktioniert.

    Ich bin überzeugt davon, daß das auch andere Foristen interessiert.

    :)

    Gerne, natürlich nur im groben Überblick,

    - erstens, möglichst alle steuerrelevanten Ausgaben auch angeben. Nach meiner Erfahrung sind die Kernthemen Werbungskosten, Krankheitskosten und Handwerkerrechnungen.

    - zweitens, sich mit dem Thema Steuer mal ein bischen beschäftigen; ein paar Bücher lesen oder auch im Internet nach Themen suchen.

    - und drittens, natürlich die Anlage KAP vollständig ausfüllen.

    Natürlich müssen gewisseEinkommensgrenzen unterschritten werden, um tatsächlich den Soli erstattet zu bekommen.

  • Sofern die festgesetzte Einkommensteuer 18.130 € (2024) nicht übersteigt, wird der Soli im Rahmen der Einkommensteuererklärung ggf zurückerstattet. (Quelle: Google)

    Danach wurde zwar nicht gefragt, man kann es trotzdem erwähnen.

    Ansonsten finde ich das hier beliebte Relativieren und Ausschweifen bei eindeutigen Fragestellungen manchmal etwas lästig.

  • Dann kannst Du mir sicherlich erklären, wie das mit dem Zurückholen des Solis funktioniert.

    Ich bin überzeugt davon, daß das auch andere Foristen interessiert.

    :)

    Gerne, natürlich nur im groben Überblick,

    - erstens, möglichst alle steuerrelevanten Ausgaben auch angeben. Nach meiner Erfahrung sind die Kernthemen Werbungskosten, Krankheitskosten und Handwerkerrechnungen.

    - zweitens, sich mit dem Thema Steuer mal ein bisschen beschäftigen; ein paar Bücher lesen oder auch im Internet nach Themen suchen.

    - und drittens, natürlich die Anlage KAP vollständig ausfüllen.

    Natürlich müssen gewisse Einkommensgrenzen unterschritten werden, um tatsächlich den Soli erstattet zu bekommen.

    :)

    Ich dachte mir schon, daß hinter Deiner Behauptung nichts steckt, daß Du also keine Butter bei die Fische machen kannst.

  • Bei mir ging das bisher ganz einfach über die Steuererklärung und der Günstigerprüfung. Der mit der Kapitalertragssteuer gezahlte Soli wurde erstattet per Überweisung auf mein Konto.

    Wo genau hast Du ein Verständnisproblem?

    ThomasPfister hat suggeriert, man könne den Soli generell zurückholen, wenn man es nur geschickt genug anstellt. Das ist aber nicht der Fall.

    Zur Abgeltungsteuer kommt der Soli zwingend dazu, auch bei Geringverdienern. Daher spreche ich auch nicht von 25% Abgeltungsteuer, sondern von 26,375%. Ich rechne da den Soli immer gleich mit hinein.

    Wer so wenig an anderen, normalversteuerten Einkünften hat, daß er nahe am Grundfreibetrag ist oder gar darunter, für den lohnt sich die Günstigerprüfung der Kapitalerträge. In deren Rahmen wird geprüft, ob für den Steuerzahler die Abgeltungversteuerung oder die Normalversteuerung günstiger ist. Wenn zweiteres der Fall ist, wird der Steuerpflichtige unter der Soli-Grenze liegen, er bekommt dann nicht nur die Abgeltungsteuer teilerstattet, sondern auch den Soli auf die Abgeltungsteuer. Wow!

    Generell den Soli zurückholen kann man aber nicht.

  • Zur Abgeltungsteuer kommt der Soli zwingend dazu, auch bei Geringverdienern. Daher spreche ich auch nicht von 25% Abgeltungsteuer, sondern von 26,375%. Ich rechne da den Soli immer gleich mit hinein.

    Wer so wenig an anderen, normalversteuerten Einkünften hat, daß er nahe am Grundfreibetrag ist oder gar darunter, für den lohnt sich die Günstigerprüfung der Kapitalerträge. In deren Rahmen wird geprüft, ob für den Steuerzahler die Abgeltungversteuerung oder die Normalversteuerung günstiger ist. Wenn zweiteres der Fall ist, wird der Steuerpflichtige unter der Soli-Grenze liegen, er bekommt dann nicht nur die Abgeltungsteuer teilerstattet, sondern auch den Soli auf die Abgeltungsteuer. Wow!

    Generell den Soli zurückholen kann man aber nicht.

    Zunächst muss man als normaler DE-Bürger zuerst Abgeltungssteuer + Soli zahlen auch als Geringverdiener. Aber in dem Fall wirst Du den Soli in aller Regel zurückbekommen. Dafür muss man nicht Einkommen in der Nähe des Grundfreibetrags haben, es funktioniert auch noch deutlich drüber. Das sagt mir meine praktische Erfahrung als Privatier und auch ein paar Leute, die sich mit Steuern auskennen.

    Generell den Soli zurückholen geht natürlich nicht. Aber viele Leute haben keinen Schimmer davon, dass sie ihn zurück bekämen, wenn sie die KAP ausfüllen würden. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, bekommt nicht nur den Soli sondern auch noch die Kapitalertragssteuer zurück.

  • Sofern die festgesetzte Einkommensteuer 18.130 € (2024) nicht übersteigt, wird der Soli im Rahmen der Einkommensteuererklärung ggf zurückerstattet. (Quelle: Google)

    Bitte konkrete Quelle angeben. Quelle "Google" ist ja wie Quelle "Internet" :S

    Hier "meine" Quelle:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/883530/WD-4-010-22-pdf.pdf

    Demnach bekommt man Soli nur zurück, wenn man via Günstigerprüfung auf einen geringeren Steuersatz als die 25% der Abgeltungssteuer kommt.

    Für den "mittlere Bereich", in dem also die Einkommensteuer inzwischen vom Soli befreit ist, gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Soli-Befreiung.

  • Generell den Soli zurückholen geht natürlich nicht.

    Genau das hatte der Vorredner aber suggeriert.

    Aber viele Leute haben keinen Schimmer davon, dass sie ihn zurückbekämen, wenn sie die KAP ausfüllen würden. Wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, bekommt nicht nur den Soli, sondern auch noch die Kapitalertragssteuer zurück.

    Ich sage immer: Geld hat kein Etikett. Wenn ich manchmal was vom Finanzamt zurückbekomme, ist mir herzlich egal, ob das jetzt Einkommensteuer oder Soli oder sonstwas war. Für mich sind das alles die gleichen Euros. Eben drum sage ich ja auch (siehe oben), daß die Abgeltungsteuer 26,375% beträgt und nicht 25%.

    Wie man die Günstigerprüfung rechnet, habe ich hier schön öfter mal erklärt. Vielleicht war das vor Deiner Zeit. Auch dabei ist es völlig egal, ob man Soli zurückbekommt. Für die meisten Leute zählt allein, daß man Geld zurückbekommt.

    Man hat hier im Forum schon viele Leute bekniet, sie sollten sich die Mühe machen, eine Steuererklärung (mit oder ohne KAP) auszufüllen, weil sie so Geld zurückbekämen. Nicht alle sind darauf eingegangen. Manchen Leuten ist die kleine Mühe der Steuererklärung so zuwider, daß sie lieber einige hundert oder gar tausend Euro zuviel Steuer zahlen.

    Das darf aber jeder so handhaben, wie er es will.

  • Bitte konkrete Quelle angeben. Quelle "Google" ist ja wie Quelle "Internet" :S

    Hier "meine" Quelle:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/…-010-22-pdf.pdf

    Demnach bekommt man Soli nur zurück, wenn man via Günstigerprüfung auf einen geringeren Steuersatz als die 25% der Abgeltungssteuer kommt.

    Für den "mittlere Bereich", in dem also die Einkommensteuer inzwischen vom Soli befreit ist, gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Soli-Befreiung.

    Das scheint mir etwas verkürzt beschrieben zu sein und inhaltlich unpräise. Denn von welchem Steuersatz redest Du da?

    Tatsächlich steht in dem freundlicherweise verlinkten Dokument:

    Zitat

    Bei Kapitaleinkünften, die die Grenze des Sparerfreibetrags überschreiten, kann eine Erstattung des Solidaritätszuschlags nur mit der „Großen Veranlagungsoption“ gemäß § 32d Abs. 6 EStG erzielt werden. Es findet dann von Amts wegen eine Günstigerprüfung zwischen der Besteuerung mit dem 25%igen Abgeltungsteuersatz und dem individuellen linear-progressiven Steuersatz statt. Ist letztere Besteuerung günstiger, kann es auch zu einer (anteiligen) Erstattung des Solidaritätszuschlags kommen.

  • Bitte konkrete Quelle angeben. Quelle "Google" ist ja wie Quelle "Internet" :S

    Hier "meine" Quelle:
    https://www.bundestag.de/resource/blob/…-010-22-pdf.pdf

    Demnach bekommt man Soli nur zurück, wenn man via Günstigerprüfung auf einen geringeren Steuersatz als die 25% der Abgeltungssteuer kommt.

    Für den "mittlere Bereich", in dem also die Einkommensteuer inzwischen vom Soli befreit ist, gibt es bei der Abgeltungssteuer keine Soli-Befreiung.

    Quelle: Google Gemini. So recht?

    Ich erkenne inhaltlich keinen Widerspruch. Auf Recherche bzw. Verifizierung der auf das genannte Kalenderjahr bezogenen Freigrenze habe ich einstweilen verzichtet.

    P.S.: "Google" ist übrigens gemeinhin die Beschreibung des Suchmaschinenangebots eines bekannten amerikanischen Unternehmens. Der Begriff "Internet" hingegen beschreibt ein anderes Phänomen.

    Ansonsten finde ich das hier beliebte Relativieren und Ausschweifen bei eindeutigen Fragestellungen manchmal etwas lästig.