Ich habe nach langem zögern endlich meine private Rentenversicherung bei der Allianz gekündigt (anderer Beitrag). Ich habe dies fristgemäß gem. der Allgemeinen Bedingungen Teil A Absatz 9.1 zum Ende des Monats gemacht:
ZitatSie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des Monats in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
Nun hat mir die Versicherung geantwortet, dass sie meinen zuständigen Berater (der mir die Versicherung vor 9 Jahren verkauft hat) kontaktiert hat und diesem erstmal 3 Wochen Zeit gibt, um mich zu kontaktieren. Erst danach wollen sie die Kündigung bearbeiten.
Ich habe daraufhin die Versicherung aufgefordert meiner Kündigung gem. Vertrag nachzukommen, woraufhin diese darauf verwiesen hat, dass eine Provisionshaftung der Beraterfirma vorliegt und sie deshalb erst nach Bestätigung durch die Beraterfirma tätig werden können. Auf meine Frage wo das denn im Vertrag stehen würde, wurde mir mitgeteilt das stände im Vorsorgekonzept des Berater, welches aber scheinbar weder mir noch der Versicherung vorliegt.
Hat jemand schon mal so etwas erlebt? Es scheint mir nicht rechtens der Allianz hier gegen den mit mir geschlossenen Vertrag zu verstoßen.
Darüber hinaus verstehe ich es so, dass sich die Allianz die Provision vom Berater anteilig zurückholen wird. Diese wurde mir aber ja schon in den ersten Jahren auf den Vertrag drauf geschlagen. Hier kassiert die Versicherung doch dann doppelt ab oder habe ich etwas übersehen?