Provisionshaftung bei Kündigung privater Rentenversicherung

  • Ich habe nach langem zögern endlich meine private Rentenversicherung bei der Allianz gekündigt (anderer Beitrag). Ich habe dies fristgemäß gem. der Allgemeinen Bedingungen Teil A Absatz 9.1 zum Ende des Monats gemacht:

    Zitat

    Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn jederzeit zum Ende des Monats in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen.

    Nun hat mir die Versicherung geantwortet, dass sie meinen zuständigen Berater (der mir die Versicherung vor 9 Jahren verkauft hat) kontaktiert hat und diesem erstmal 3 Wochen Zeit gibt, um mich zu kontaktieren. Erst danach wollen sie die Kündigung bearbeiten.

    Ich habe daraufhin die Versicherung aufgefordert meiner Kündigung gem. Vertrag nachzukommen, woraufhin diese darauf verwiesen hat, dass eine Provisionshaftung der Beraterfirma vorliegt und sie deshalb erst nach Bestätigung durch die Beraterfirma tätig werden können. Auf meine Frage wo das denn im Vertrag stehen würde, wurde mir mitgeteilt das stände im Vorsorgekonzept des Berater, welches aber scheinbar weder mir noch der Versicherung vorliegt.

    Hat jemand schon mal so etwas erlebt? Es scheint mir nicht rechtens der Allianz hier gegen den mit mir geschlossenen Vertrag zu verstoßen.

    Darüber hinaus verstehe ich es so, dass sich die Allianz die Provision vom Berater anteilig zurückholen wird. Diese wurde mir aber ja schon in den ersten Jahren auf den Vertrag drauf geschlagen. Hier kassiert die Versicherung doch dann doppelt ab oder habe ich etwas übersehen?

  • Kater.Ka 14. November 2025 um 13:18

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich glaube ehr, der Verkäufer soll dich mit Händen und Füßen im Vertrag halten. Wenn dein Kündigungsrecht unterlaufen werden sollte, müsstest du klagen, glaube ich aber nicht. Was dort intern mit Provisionen passiert, wäre mir an deiner Stelle egal.

  • Ich habe nach langem Zögern endlich meine private Rentenversicherung bei der Allianz gekündigt (anderer Beitrag). Ich habe dies fristgemäß gem. der Allgemeinen Bedingungen Teil A Absatz 9.1 zum Ende des Monats gemacht.

    Nun hat mir die Versicherung geantwortet, dass sie meinen zuständigen Berater (der mir die Versicherung vor 9 Jahren verkauft hat) kontaktiert hat und diesem erstmal 3 Wochen Zeit gibt, um mich zu kontaktieren. Erst danach wollen sie die Kündigung bearbeiten.

    Man will dem Finanzprodukteverkäufer also die Gelegenheit geben, Dich zu bearbeiten.

    Ich weiß nicht, ob das rechtens ist oder nicht. Ich komme immer von der anderen Seite: Was willst Du dagegen machen? Vermutlich kannst oder willst Du nichts dagegen machen, also wirst Du das hinnehmen müssen. Ich würde mir ausrechnen, was mich die Verzögerung der Kündigung kosten könnte und dieselbe dann vermutlich hinnehmen. Ich selbst bin konsequent genug, dem Finanzprodukteverkäufer klar und deutlich abzusagen. Ich hoffe, Du bist das auch.

  • Hallo PrettyFly00,

    eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Da muss von Seiten des Empfängers nichts „bestätigt“ oder „bearbeitet“ werden.

    Die Geschichte mit der Stornohaftung im Innenverhältnis Vermittler (Finanzproduktverkäufer) und der Versicherung berührt Sie erst einmal gar nicht.

    Zumindest zu meinen aktiven Zeiten war die Allianz ein seriöser Versicherer. Insofern verwundert mich die Reaktion, die Sie schildern, doch sehr. Deshalb vorsichtshalber gefragt, haben Sie mit dem Vermittler damals bei Abschluss der Rentenversicherung irgendwelche Vereinbarungen geschlossen?

    Was sagt denn Ihr Vertrag dazu aus, wann nach Kündigung die Restsumme zu auszuzahlen ist. Gibt es da ggf. Regelungen zum Ende des Geschäftsjahres o.ä.?

    Falls Sie beide vorherigen Fragen mit Nein beantworten, würde ich der Allianz schriftlich (Einwurfeinschreiben) auffordern, die Auszahlungssumme spätestens in 2-3 Wochen auf Ihr Konto zu überweisen. Drohen Sie auch schon weitere Schritte an. Ggf. könnten Sie in dem Schreiben schon einmal das Wort Bafin unterbringen.

    Irgendwelche Kontaktversuche des Vermittlers würde ich ignorieren. Sie müssen mit dem kein Wort sprechen.

    Gruß Pumphut

  • Danke für die Rückmeldung.

    Es ist natürlich schon 9 Jahre her, in meinen Unterlagen konnte ich aber keine "Verträge" mit dem Berater finden, da er aber als mein Versicherungsmakler agiert wird es irgendwas damals gegeben haben. Das mir das aber die Mündigkeit abspricht selber Verträge fristgerecht zu kündigen, hätte ich bewusst nie unterzeichnet. Der Vertrag besteht ja auch zwischen mir und Allianz, es ist mir unklar wie man da rechtlich auch Vereinbarungen mit dem Berater zurückgreifen kann, ohne das dies irgendwie belegbar/verwiesen ist.

    Ich konnte keine genauen Informationen zum Zeitpunkt der Auszahlung finden, nur wie der auszuzahlende Wert ermittelt wird und das die Versicherung mit Auszahlung erlischt.

    Ich habe die Versicherung nun mehrfach kontakiert und konnte zumindest klären, dass die Versicherung nach den 3 Wochen rückwirkend gekündigt wird. Ich bin aber über diese Haltung der Allianz insgesamt extrem verärgert.

  • Es ist natürlich schon 9 Jahre her, in meinen Unterlagen konnte ich aber keine "Verträge" mit dem Berater finden, da er aber als mein Versicherungsmakler agiert wird es irgendwas damals gegeben haben.

    ... und Du weißt es nicht. Kein Vorwurf, könnte mir auch passieren. Ich könnte nicht die Hand dafür ins Feuer legen, daß ein Vertragspartner nicht doch eine Unterschrift von mir hat. Verkäufer sind Profis, wenn sie unseriös sind (solche gibt es), wissen sie sehr gut, wie sie ihre Kunden über den Tisch ziehen können.

    Ich konnte keine genauen Informationen zum Zeitpunkt der Auszahlung finden, nur wie der auszuzahlende Wert ermittelt wird und das die Versicherung mit Auszahlung erlischt.

    Ich habe die Versicherung nun mehrfach kontaktiert und konnte zumindest klären, dass die Versicherung nach den 3 Wochen rückwirkend gekündigt wird. Ich bin aber über diese Haltung der Allianz insgesamt extrem verärgert.

    Ärgere Dich nicht über Dinge, die Du nicht ändern kannst!

    Unter uns gesagt: Ob das Geld nun jetzt oder in drei Wochen kommt, macht keinen entscheidenden Unterschied.