Schuldenfrei 2036

  • Hallo,

    ich habe einen Immobilienkredit mit 0,79%, Zinsbindung bis März 2036, aktuell 203.000 EUR, Rate 1100 EUR pro Monat. Im März 2036 werden dann also noch knapp 78.000 EUR übrig sein. Die möchte ich dann nach Möglichkeit auf einen Schlag tilgen, zumal ich dann 58 Jahre alt sein werde.

    Ich habe aus der ursprünglichen Finanzierung, die vor 4 Jahren mit dem aktuellen Kredit abgelöst wurde, einen zuteilungsreifen Riester-Bausparvertrag, auf dem 35.000 EUR Guthaben liegen. Den Bausparvertrag habe ich bis jetzt mit 190 EUR pro Monat bespart und jetzt aber beitragsfrei gestellt und spare statt dessen den Betrag in den FTSE All World.

    Laut Auskunft der Rentenversicherung sind auf dem Bausparvertrag bis jetzt 5.370 EUR Zulagen und Steuerermäßigungen zusammengekommen. Da kommt nochmal etwas dazu, weil ja auf dem Bescheid das aktuelle Jahr Zulage und die letzten 2 Steuerermäßigungen nicht erfasst sind. Daher rechne ich da aktuell mit 6.000 EUR.

    Ich überlege, den Bausparvertrag förderschädlich zu kündigen und die nach Abzug der Förderung und Steuerermäßigungen dann 29.000 EUR ebenfalls anzulegen. Damit sich das dann aber rechnet, müsste ich das Geld oder große Teile davon aber wohl in den ETF packen, um ein Chance zu haben, die 6.000 EUR wieder aufzuholen. Dann hätte ich aber damit abgeschlossen, das Wohnförderkonto würde nicht zu laufen anfangen, etc. Hier gibt es natürlich die Gefahr, dass die 6.000 EUR nicht wieder reinkommen oder sogar der Wert noch weiter schrumpft. Aber zumindest kommt dann mit Rentenbeginn keine Steuerforderung aus dem Wohnförderkonto.

    Alternative: Ich lasse das Geld (fast ohne Zinsen -- 0,5%) liegen und nutze es dann in 10 Jahren förderunschädlich. Aber mir fehlen da derzeit noch die Daten, mit welcher Steuernachzahlung aus dem Wohnförderkonto zu Rentenbeginn ich da rechnen muss, damit ich das in Relation zu den o.g. 6.000 EUR setzen kann. Auch gibt es in dem Szenario überhaupt keine Chance, nur damit das Ziel zu erreichen.

    Aktuell präferiere ich daher die o.g. erste Variante, auch weil da dann einfach weniger ausgezahlt wird, und dann nicht später zur Rentenbeginn eine Forderung vom Finanzamt kommt. Peace of Mind.

    Wenn ich die 29.000 + aufgerundet 200 EUR/Monat bei 5% in den ETF-Sparplanrechner eintrage, komme ich nach 10 Jahren gerade so auf die erforderlichen 78.000 EUR. Da wären dann aber Steuern auf den Gewinn fällig, oder? Da muss ich mich auch noch besser einarbeiten. Und natürlich gibt es die Gefahr, dass sich das Ganze nicht ausgeht, aber das Risiko wäre ich bereit, einzugehen.

    Es gibt noch zwei weitere Bausteine/Baustellen: eine kapitalbildende Lebensversicherung aus 2001, die auch gleichzeitig meine BU (Absicherung 3.500 EUR) ist (aktueller Beitrag 300 EUR/Monat, Rückkaufswert 25.000 EUR) und eine Betriebsrente (Metallrente -- aktueller Rückkaufswert 47.000, wobei das glaube ich nicht ganz so einfach ist, das Geld da rauszubekommen). Am liebsten würde ich die Lebensversicherung auch loswerden, die BU-Absicherung ist mir aktuell als Alleinverdiener mit Frau und 2 Kindern aber durchaus nicht unwichtig, aber selbst wenn ich die jetzt weiterlaufen lasse, könnte ich die in 10 Jahren immer noch zurückkaufen und hätte somit eine weitere Sicherheit.

    Übersehe ich hier irgendwas entscheidendes oder gibt es andere Tipps?

  • Kater.Ka 24. November 2025 um 05:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe einen Immobilienkredit mit 0,79%, Zinsbindung bis März 2036, aktuell 203.000 EUR, Rate 1100 EUR pro Monat. Im März 2036 werden dann also noch knapp 78.000 EUR übrig sein. Die möchte ich dann nach Möglichkeit auf einen Schlag tilgen, zumal ich dann 58 Jahre alt sein werde.

    Ich habe aus der ursprünglichen Finanzierung, die vor 4 Jahren mit dem aktuellen Kredit abgelöst wurde, einen zuteilungsreifen Riester-Bausparvertrag, auf dem 35.000 EUR Guthaben liegen. Den Bausparvertrag habe ich bis jetzt mit 190 EUR pro Monat bespart und jetzt aber beitragsfrei gestellt und spare statt dessen den Betrag in den FTSE All World.

    Zunächst einmal muß man Dir zu Deiner finanziellen Situation gratulieren: Du hast eine Baufinanzierung zu einem Traumzins und vermutlich auch die Mittel, das Darlehen bei Fälligkeit abzulösen.

    Allerdings hast Du auch Altlasten, namentlich den Bausparvertrag. Mit dem verlierst Du seit Anfang an Jahr für Jahr Geld, hast ihn aber bis vor kurzem weiterhin treu bespart.

    Ein Bausparvertrag ist eine Zinsspekulation: Man verzichtet bewußt über viele Jahre auf Habenzins in der Hoffnung auf ein zinsgünstiges Darlehen zu dem unsicheren Moment in ferner Zukunft, zu dem man baut oder kauft.

    Bei Dir ist diese Zinsspekulation nicht aufgegangen. Als Du das Darlehen brauchtest, hat es Dir die Bank viel günstiger angeboten als die Bausparkasse. Die wirtschaftlich günstigste Entscheidung wäre in diesem Moment gewesen, den Bausparvertrag zu schlachten (Wirtschaftlich noch sehr viel günstiger wäre es übrigens gewesen, ihn erst garnicht abzuschließen, aber das ist Schnee von gestern).

    Ich überlege, den Bausparvertrag förderschädlich zu kündigen und die nach Abzug der Förderung und Steuerermäßigungen dann 29.000 EUR ebenfalls anzulegen. Damit sich das dann aber rechnet, müsste ich das Geld oder große Teile davon aber wohl in den ETF packen, um ein Chance zu haben, die 6.000 EUR wieder aufzuholen.

    Das täuscht.

    Erstmal: Wenn Du einigermaßen normal verdienst und keine Kinderzulagen bekommst, schlag Dir die Zulagen aus dem Kopf. Die sind ein reiner Buchungstrick, die bekommst Du im Endeffekt nicht. Die allermeisten Riesterverträge sind zulagenfreie Sparverträge mit nachgelagerter Besteuerung. [Unten schreibst Du von Frau und 2 Kindern, könnte sein, daß Du 2 Kinderzulagen bekommst. Aber Du verdienst wohl gut, möglicherweise übersteigen die Steuervorteile die Zulagen dennoch, so daß diese letzlich verpuffen.]

    Schlachtest Du Deinen Riestervertrag, versteuerst Du Deine Beiträge nachträglich, und zwar in einer für Dich recht günstigen Art und Weise. Läßt Du den Vertrag weiterlaufen, wirst Du dereinst die Auszahlungen auch versteuern. Die Unterschiede der Besteuerung sind nur Detail.

    Du mußt da also nichts "aufholen". Nach meinem Dafürhalten wäre es steuersystematisch fair, wenn Du die Verluste, die Du mit diesem Vertrag gemacht hast, von der Steuer absetzen könntest. Das kann man aber wohl nicht. Ich bin der Frage neulich mal nachgegangen, ihr aber nicht auf den Grund geraten, wobei ich zugeben will, daß ich als Nichtbetroffener möglicherweise nicht besonders leidenschaftlich gesucht habe.

    Alternative: Ich lasse das Geld (fast ohne Zinsen -- 0,5%) liegen und nutze es dann in 10 Jahren förderunschädlich.

    ... verliere somit (selbst auf diesem Niveau!) pro Jahr 1,5% und zahle die Steuer, die mich jetzt schreckt, in der Auszahlungsphase ohnehin.

    Schlechte Alternative. :(

    Wenn ich die 29.000 + aufgerundet 200 EUR/Monat bei 5% in den ETF-Sparplanrechner eintrage, komme ich nach 10 Jahren gerade so auf die erforderlichen 78.000 EUR. Da wären dann aber Steuern auf den Gewinn fällig, oder?

    Wie jedem Steuerjammerer wünsche ich Dir, daß Du mit Deiner Alternativanlage keine Erträge erwirtschaftest. Dann mußt Du jedenfalls keine Steuer zahlen, und das scheint Dir ja das wichtigste zu sein.

    Es gibt noch zwei weitere Bausteine/Baustellen: eine kapitalbildende Lebensversicherung aus 2001, die auch gleichzeitig meine BU (Absicherung 3.500 EUR) ist (aktueller Beitrag 300 EUR/Monat, Rückkaufswert 25.000 EUR) und eine Betriebsrente (Metallrente -- aktueller Rückkaufswert 47.000, wobei das glaube ich nicht ganz so einfach ist, das Geld da rauszubekommen). Am liebsten würde ich die Lebensversicherung auch loswerden, die BU-Absicherung ist mir aktuell als Alleinverdiener mit Frau und 2 Kindern aber durchaus nicht unwichtig, aber selbst wenn ich die jetzt weiterlaufen lasse, könnte ich die in 10 Jahren immer noch zurückkaufen und hätte somit eine weitere Sicherheit.

    Das Geld aus der Betriebsrente bekommst Du nicht heraus. Eine Kombination KLV+BU kann man prinzipiell trennen lassen, aber dafür lohnt sich die Konsultation eines Fachmanns. Typischerweise sind KLVs schlecht verzinst, da muß man im Einzelfall aber nachschauen. Ein Vertrag von 2001 ist immerhin steuerfrei, ich weiß nicht, ob das bei einer Trennung erhalten bleibt. Vorteil der Kombi: Du kannst die Beiträge der BU vermutlich von der Steuer absetzen. Bei einer Solo-BU geht das typischerweise nicht.

    Als langjähriger Bausparer bist Du doch an niedrige Habenzinsen gewöhnt! Ich wäre vermutlich geneigt, diese Versicherung laufen zu lassen, zumal Du die BU in Deiner familiären Situation eher nicht aufgeben solltest.

    Muß man (wie eigentlich immer) im Einzelfall durchrechnen.

  • Wie jedem Steuerjammerer ...

    Das ("Steuerjammerer") ist Deine ganz persönliche Zuschreibung bzw. gewählte Terminologie. Für meinen Teil würde ich eher Formulierungen wie kritischer Bürger, mündiger Verbraucher usw. präferieren.

    ... wünsche ich Dir, daß Du mit Deiner Alternativanlage keine Erträge erwirtschaftest. Dann mußt Du jedenfalls keine Steuer zahlen ...

    Ein - nach meinem Dafürhalten - etwas merkwürdiger bis bizarrer Wunsch für noch dazu Dir fremde Dritte.

    .... und das scheint Dir ja das wichtigste zu sein.

    Bei den mir bekannten (in Deiner Sprache "Steuerjammerern" - in meiner mündigen Verbraucher, kritischer Bürger usw.) Protagonisten in der Sache ist "keine Steuern zahlen" keineswegs das "Wichtigste" - sondern es geht ihnen prioritär schlicht um die Ratio "Das vom Staat Gebotene" vs "das vom Staat dafür Geforderte" (via direkter Steuern, indirekter Steuern, Sozialabgaben, staatlicher Gebühren, verdeckter sprich indirekter Vermögensbesteuerung via permanenter Inflationierung des Geldes).

  • Zunächst einmal muß man Dir zu Deiner finanziellen Situation gratulieren: Du hast eine Baufinanzierung zu einem Traumzins und vermutlich auch die Mittel, das Darlehen bei Fälligkeit abzulösen.

    Ja, da bin ich auch super zufrieden mit. Ein wenig Glück war auch dabei, dass die Zinsbindung gerade zur Niedrigzinsphase ausgelaufen ist und ich da meinen Hintern mal hochbekommen habe. Und dass ich nicht einfach nur bei der Hausbank nachgefragt habe sondern auch über einen Vermittler gegangen bin. Die Sparkasse wollte mir nur 1,1% geben.

    Allerdings hast Du auch Altlasten, namentlich den Bausparvertrag. Mit dem verlierst Du seit Anfang an Jahr für Jahr Geld, hast ihn aber bis vor kurzem weiterhin treu bespart.

    [...]

    Die wirtschaftlich günstigste Entscheidung wäre in diesem Moment gewesen, den Bausparvertrag zu schlachten

    Ja, das sehe ich mittlerweile auch ein. Ich war bisher leider immer sehr naiv, was meine Finanzen angeht, es hat mich einfach nicht interessiert. Meine Frau hatte auch einen Riester Bausparvertrag, der lief etwas besser, ist deutlich weniger bespart worden, war aber durch die Kinderzulagen viel früher Zuteilungsreif und wurde daher auch schon bei der Übernahme des alten Kredits verwendet, das Wohnförderkonto läuft da also schon.

    Schlachtest Du Deinen Riestervertrag, versteuerst Du Deine Beiträge nachträglich, und zwar in einer für Dich recht günstigen Art und Weise. Läßt Du den Vertrag weiterlaufen, wirst Du dereinst die Auszahlungen auch versteuern. Die Unterschiede der Besteuerung sind nur Detail.

    Du mußt da also nichts "aufholen".

    Ja, ich denke, ich verstehe, und prinzipiell habe ich das auch vorher schon gewusst, wollte vielleicht einfach nur eine Bestätigung, dass meine Berechnungen korrekt sind. Du hast Recht, "aufholen" war der falsche Begriff, denn so oder so muss man ja die Förderungen zurückzahlen. Ich denke, ich werde den Bausparer jetzt "schlachten". Das dauert dann wohl 3-6 Monate. Ich glaube, das mache ich gleich morgen früh.

    Wie jedem Steuerjammerer wünsche ich Dir, daß Du mit Deiner Alternativanlage keine Erträge erwirtschaftest. Dann mußt Du jedenfalls keine Steuer zahlen, und das scheint Dir ja das wichtigste zu sein.

    OK, da hast Du mich vielleicht falsch verstanden, das war nicht als gejammere gemeint. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich mich da noch nicht auskenne und das noch verstehen muss, einfach um die Alternativen realistisch vergleichen zu müssen. Insbesondere bei der KLV.

    Das Geld aus der Betriebsrente bekommst Du nicht heraus. Eine Kombination KLV+BU kann man prinzipiell trennen lassen, aber dafür lohnt sich die Konsultation eines Fachmanns. Typischerweise sind KLVs schlecht verzinst, da muß man im Einzelfall aber nachschauen. Ein Vertrag von 2001 ist immerhin steuerfrei, ich weiß nicht, ob das bei einer Trennung erhalten bleibt. Vorteil der Kombi: Du kannst die Beiträge der BU vermutlich von der Steuer absetzen. Bei einer Solo-BU geht das typischerweise nicht.

    Als langjähriger Bausparer bist Du doch an niedrige Habenzinsen gewöhnt! Ich wäre vermutlich geneigt, diese Versicherung laufen zu lassen, zumal Du die BU in Deiner familiären Situation eher nicht aufgeben solltest.

    Muß man (wie eigentlich immer) im Einzelfall durchrechnen.

    Die Betriebsrente ist denke ich auch gar nicht so schlecht. Der AG zahlt aber nur die vorgeschriebenen 15%. Das muss ich mir nochmal durchrechnen, was das ausmachen würde, wenn ich den Vertrag Beitragsfrei stellen würde und statt dessen das Mehr-Netto in einen ETF stecke.

    Ich habe mir mal mit dem Musterbrief von https://www.bundderversicherten.de/downloads/must…erbrief_ehr.pdf eine Auskunft der KLV eingeholt. Die Antwort war ein Angebot, die BU komplett zu entfernen und die Laufzeit auf Ende 35 zu reduzieren. Da wäre der Beitrag dann bei 156 EUR und die Kapitalleistung bei 54.000 EUR, also irgendwas mit 2,7%. Natürlich wäre diese Änderung mit Gebühren versehen und ich habe bis zum 11.12. Zeit, das Angebot anzunehmen. Werde ich nicht tun.

    Auf die anderen Fragen sind sie gar nicht eingegangen... Zumindest weiß ich jetzt, dass die BU wohl ungefähr 144 EUR kostet. Da finde ich bei Check24 günstigere mit höherer Absicherung. Aber wie gesagt ist das durchaus komplizierter, auch wegen der Steuerfreiheit des alten Vertrags.

    Da werde ich denke ich tatsächlich mal zu einem unabhängigem Fachmann gehen.

  • Wie jedem Steuerjammerer wünsche ich Dir, daß Du mit Deiner Alternativanlage keine Erträge erwirtschaftest. Dann mußt Du jedenfalls keine Steuer zahlen, und das scheint Dir ja das wichtigste zu sein.

    OK, da hast Du mich vielleicht falsch verstanden, das war nicht als Gejammere gemeint.

    Wenn einer über hohe Steuern auf Kapitalerträge klagt, ist das immer Jammerei und nichts anderes.

    Ich bin beleibe kein leidenschaftlicher Steuerzahler. Mir wäre deutlich lieber, die Steuern auf Kapitalerträge wären niedriger (speziell bei langer Anlage, Stichwort Spekulationsfrist), und ich hielte das auch für angemessen, gerade für Sicherheitssparer, zumal ja auch die Inflation besteuert wird. Das dürfte aber speziell mit den Neidhammeln der SPD nicht zu machen sein, also rütteln wir besser nicht an der Kapitalertragsteuer.

    Ich würde ja gern die Kapitalertragsteuer für jeden Jammerer übernehmen, wenn er mir dafür aber auch seine entsprechenden Kapitalerträge gibt. Von vier Euro Kapitalertrag bleiben drei, das ist kein so katastrophal schlechtes Geschäft, daß man darüber jammern müßte.

    (Ja, weiß schon, das geht so nicht, die eifrig aufgesprungenen Schenkungsteuerfreunde können sich wieder setzen. Ich glaube, es dürfte schon klargeworden sein, wie der obige Abschnitt gemeint war.)

    :)

  • Wenn einer über hohe Steuern auf Kapitalerträge klagt, ist das immer Jammerei und nichts anderes.

    Das hast Du aber so für Dich ganz alleine sprich exklusiv festgestellt.

    Siehe schon hier:

    Bei den mir bekannten (in Deiner Sprache "Steuerjammerern" - in meiner mündigen Verbraucher, kritischer Bürger usw.) Protagonisten in der Sache ist "keine Steuern zahlen" keineswegs das "Wichtigste" - sondern es geht ihnen prioritär schlicht um die Ratio "Das vom Staat Gebotene" vs "das vom Staat dafür Geforderte" (via direkter Steuern, indirekter Steuern, Sozialabgaben, staatlicher Gebühren, verdeckter sprich indirekter Vermögensbesteuerung via permanenter Inflationierung des Geldes).

    In dem Kontext

    Von vier Euro Kapitalertrag bleiben drei, das ist kein so katastrophal schlechtes Geschäft, daß man darüber jammern müßte.

    Ist das wirklich so ... ?

    Stichwort: Dividenden beispielsweise. Meine mich (selbst als absoluter Steuerlaie) dunkel zu erinnern, daß zum einen auf die 25% Kap. St. auch noch Soli + ggf. Kirchensteuer anfallen und zudem außerdem bereits zusätzliche eine Besteuerung auf Unternehmensseite stattfindet (Körperschaftssteuer + Soli + Gewerbesteuer seitens der Städte und Gemeinden; Höhe je nach Stadt und Gemeinde). Erst danach kommt beim Unternehmensgewinn im Fall einer Ausschüttung (Dividende) on top noch die zusätzliche Besteuerung auf Ebene des Besteuerung des einzelnen Aktionärs (siehe oben).

    Das entspricht einer Gesamtbesteuerung der Dividenden nahe oder von um die 50% (je nach Stadt oder Gemeinde beim Unternehmenssitz auch ein paar Prozent mehr) - mithin bleiben dann also nicht "drei von vier" Euro sondern nur noch rund die Hälfte also nur zwei Euro von vier ... ?

    By the way:

    Sicherheitssparer

    "Sicherheitssparer" ist eine schwierige Begrifflichkeit in einem Bereich, in dem die einzigen Sicherheiten die Steuern, die Inflation und die mit jedem Investment verbundenen Kosten (Gebühren) sind ...

  • Ist das wirklich so ... ?

    Stichwort: Dividenden beispielsweise. Meine mich (selbst als absoluter Steuerlaie) dunkel zu erinnern, daß zum einen auf die 25% Kap. St. auch noch Soli + ggf. Kirchensteuer anfallen

    Ohne Kirche sind es 26,375%
    8% KiSt —> ca. 27,82%
    9% KiSt —> ca. 27,99%
    Achim Weiss hat das über den Daumen gesagt, also alles gut.


    und die Steuern auf Unternehmensseite treffen sich ja nicht. Also auch hier alles gut.

    Über den Daumen kann man mit 25% rechnen, um es nicht zu kompliziert zu machen.

  • Wenn einer über hohe Steuern auf Kapitalerträge klagt, ist das immer Jammerei und nichts anderes.

    Ich glaube, das Wort "hohe' kommt in meinem OP zumindest an der Stelle gar nicht vor. Und klagen wollte ich nicht, nur verstehen. Egal. Du hast sehr sachlich und ausführlich geantwortet und dafür danke ich Dir.

    Den Absatz mit dem Steuerjammerer fand ich aber tatsächlich sehr komisch und war mir nicht sicher, ob das jetzt als persönlicher Angriff zu werten war, habe mich dann aber entschieden, dies nicht zu tun.

    Über den Daumen kann man mit 25% rechnen, um es nicht zu kompliziert zu machen.

    OK, das ist leicht zu merken. Auch wenn es nicht genau ist -- aber das sind die 6%, die im ETF Sparplanrechner voreingetragen sind ja auch nicht. Zum überschlagen reicht es. Wie gesagt, mir geht es nicht ums Klagen, sondern einzig um den Vergleich.

    Schritt 1 ist getan, den Bausparer habe ich gekündigt. Schritt 2 ist jetzt die Überprüfung der KLV, welche ja viel komplexer ist und wo ich um eine individuelle Honorarberatung nicht drumrumkommen werde. Gefühlsmäßig will ich die BU aber trennen, will da aber keine vorschnelle Bauchentscheidung fällen.

    Parallel frage ich mal bei der betrieblichen Altersvorsorge nach mehr Daten. Und bei der nächsten Gehaltsverhandlung nach mehr Zuzahlung durch den AG.

  • Ich glaube, das Wort 'hohe' kommt in meinem OP zumindest an der Stelle gar nicht vor.

    Dann habe ich Dir das halt zugeschrieben. Du erwähnst den Begriff (wie viele) jedenfalls ziemlich oft.

    Steuern sind in einem Staat wie dem unseren ein notwendiges Übel. Man sollte sie auch bei der Geldanlage im Blick behalten, sich den Kopf aber nicht von ihnen vernebeln lassen. Sie sind ein Argument, aber nicht das erste, sondern das letzte.

    Den Absatz mit dem Steuerjammerer fand ich aber tatsächlich sehr komisch und war mir nicht sicher, ob das jetzt als persönlicher Angriff zu werten war, habe mich dann aber entschieden, dies nicht zu tun.

    Dieses hier ist ein sehr persönliches Forum mit sehr empfindsamen Mitforisten. Hier wird sehr viel sehr schnell sehr persönlich genommen. Zug der Zeit.

    ... Schritt 2 ist jetzt die Überprüfung der KLV, welche ja viel komplexer ist und wo ich um eine individuelle Honorarberatung nicht drumrumkommen werde. Gefühlsmäßig will ich die BU aber trennen, will da aber keine vorschnelle Bauchentscheidung fällen.

    Der Honorarberater ist auch so ein Etikett, in meinen Augen unzweckmäßig. Ein Finanzdienstleister ist nicht automatisch deswegen unseriös, weil er bei einer bösen Bank oder einer bösen Sparkasse angestellt ist, er ist auch nicht automatisch seriös, wenn er sich vom Kunden direkt bezahlen läßt.

    Wenn es um eine mögliche Trennung einer KLV von einer BU geht, ist grundsätzlich ein Fachmann gefragt. Das ist in meinen Augen in erster Linie ein Versicherungsmakler, warum nicht Dr. Schlemann (wenn es der Mensch nicht tut, der Dir die Versicherung damals verkauft hat)? Allein der gute Wille und das Vergütungsmodell eines Honorarberaters tut es ja nicht, Fachkenntnis darf schon auch dabei sein. Leider trägt der Fachkundige keine rote Lampe auf seiner Nase, die seine Fachkenntnis anzeigt.

  • Wenn es um eine mögliche Trennung einer KLV von einer BU geht, ist grundsätzlich ein Fachmann gefragt. Das ist in meinen Augen in erster Linie ein Versicherungsmakler, warum nicht Dr. Schlemann (wenn es der Mensch nicht tut, der Dir die Versicherung damals verkauft hat)? Allein der gute Wille und das Vergütungsmodell eines Honorarberaters tut es ja nicht, Fachkenntnis darf schon auch dabei sein. Leider trägt der Fachkundige keine rote Lampe auf seiner Nase, die seine Fachkenntnis anzeigt.

    Vielen Dank! :thumbup:

    Zum KLV mit BU Vertrag

    Auf den ersten Blick klingt es, als wäre eine sinnvollere und günstigere Absicherung zu aktuellen, deutlich besseren BU Konditionen möglich. Ein Beitrag in Höhe von ca. 5% der versicherten BU Rente wäre die Zielgröße. Dennoch möchte ich betonen, dass wir mit Veränderungen einer älteren BU sehr behutsam sind, da Gesundheitsfragen wieder neu zu beantworten sind - mit den damit verbundenen Risiken einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Fristen, diese zu rügen, sind beim alten Vertrag abgelaufen.

    Zum Beratungsmodell

    Theoretisch könnte man beim Versicherungsmakler befürchten, dass er motiviert ist, den alten Vertrag "schlecht zu reden", um mit der Vermittlung eines neuen Vertrages Geld zu verdienen. Das wäre allerdings ein sehr kurzsichtiges Geschäftsmodell, da neue Kunden häufig über Empfehlungen und gute Bewertungen gewonnen werden. Wir - wie viele andere Kollegen - haben mehr als genug zu tun, so dass wir nicht nur aus ethischer Motivation "anständig" beraten, sondern es uns auch "leisten" können. Ein Kunde, dem wir ohne "Verkaufsinteresse" die Bestätigung geben, mit einem älteren Vertrag alles richtig gemacht zu haben, kostet wenig Zeit, wird erfahrungsgemäß diesen Rat noch mehr schätzen und uns noch aktiver weiterempfehlen. In Summe ist das also kein "Verlustgeschäft" für uns.

    Wer skeptisch ist und für Rat lieber Geld zahlt, um in Sachen Unabhängigkeit noch mehr auf Nummer Sicher zu gehen, sucht sich einen Versicherungsberater - auch das ist eine legitime Option. Wo mehr Fachkompetenz vorhanden ist, hängt allerdings nicht von der Vergütungsform ab! Ich würde mal ganz bescheiden behaupten, dass wir (oder andere Versicherungsmakler) mit 15 Beratern und langjähriger Expertise mit allen Versicherungsberatern sehr gut mithalten können.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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