Hallo liebe Finanztip-Community,
ich habe habe folgende "Problematik" und konnte trotz Internetrecherche bisher keine Klarheit erlangen und will mir vor der nächsten Verhandlung mit meinem Chef der Fakten sicher sein:
Ich habe ab 01.01.2018 einen Anspruch auf einen Firmenwagen (inkl. Privatnutzung). Da ich aber durch die Entfernung zur Arbeitsstätte zu viel versteuern müsste und ich von der Fahrzeugklasse her einen Rückschritt zu meinem bisherigen, privaten PKW machen müsste, habe ich das Angebot abgelehnt.
Kalkuliert waren für ein Jahr 7.000€, das auf dem Papier fiktiv dem Gehalt dazuaddiert wurden. Das Angebot meines Vorgesetzten lautete nun, dass ich von diesen Betrag abzüglich 20% (also 5.600 p.a.) auf mein Gehalt addiert bekomme - dafür will er dann aber keine Reisekostenabrechnung mehr für Fahrten mit dem privaten PKW sehen, er möchte, dass damit alles abgegolten ist.
Auch wenn es 466 Euro brutto mehr auf dem Gehalt sind, sind es nur 224 mehr auf dem Konto. Dafür erspare ich mir bei meiner geplanten Konfiguration aber auch rund 430€ netto, die ich ansonsten als geldwerten Vorteil hätte versteuern müssen. Also habe ich 654 Euro mehr netto als mit Dienstwagen, aber rund nur 224 Euro mehr auf dem Konto als es bei meinem "normalen" Gehalt der Fall wäre.
Jetzt stellt sich mir die Frage: wenn ich jetzt diese 466€ pro Monat versteuern muss, kann ich dann, weil ich es eben versteuert habe, in meiner Steuererklärung jede Dienstreise zusätzlich absetzen? Oder ist das mit dem Zuschuss des Arbeitgebers abgegolten (so wie ich es verstanden habe wird einfach nur das Gehalt um die 466€ erhöht)? Ich weiß dass es hierfür zwei Methoden gäbe, entweder die Pauschale je km oder mit ermittelten Kosten für Auto und Sprit, verteilt auf den Anteil der Dienst-KM an den Gesamt-KM (über ein Fahrtenbuch). Aber das ist jetzt erst einmal zweitrangig. Wichtig ist, ob es rechtens ist, wenn ich die Dienstfahrten mit dem privaten PKW zusätzlich in der Steuererklärung dokumentiert absetze?
Und hier stellt sich eine zweite Frage: aktuell bekomme ich ja für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW die 0,30€/km Bar und steuerfrei auf mein Konto überwiesen, meistens gebündelt für mehrere Fahrten im Monat. Dass ich diese Dienstfahrten aktuell nicht absetzen kann, ist mir klar, ist ja bereits steuerfrei.
Aber kann der Arbeitgeber nicht diese 466 Euro pauschal am Ende eines Monats rückwirkend überweisen, als pauschale für die Reisekosten? Solange ein Arbeitnehmer damit einverstanden ist, und nicht auf sein Recht beruht, es kilometergenau abgerechnet zu bekommen, soll es doch in Ordnung sein, oder?
Oder muss eine Reisekostenabrechnung an ein gewisses Datum oder eine gewisse Reise gebunden sein und ist als Pauschalbetrag nicht rechtens seitens des Finanzamtes? Weil dann könnten ja viele Firmen mauscheln und den steuerfreien Lohn über diese Weise erhöhen.
Oder gibt es eine andere Weise, dass mein Arbeitgeber mir diese 466 Euro Reisekosten pauschal erstatten kann, ohne dass es versteuert wird? Es geht nur um Reisekosten mit dem privaten PKW, Bahnreisen, Hotels etc. bekomme ich weiterhin erstattet.
Ich weiß, dass ich es etwas ausschweifend beschrieben habe, aber oft genug lese ich, dass wichtige Details fehlen, daher wollte ich es glasklar darstellen, damit es besser zu bewerten ist.
Ich danke euch vielmals im Voraus!
Viele Grüße
-p4e-