Gehaltserhöhung statt Firmenwagen

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich habe habe folgende "Problematik" und konnte trotz Internetrecherche bisher keine Klarheit erlangen und will mir vor der nächsten Verhandlung mit meinem Chef der Fakten sicher sein:


    Ich habe ab 01.01.2018 einen Anspruch auf einen Firmenwagen (inkl. Privatnutzung). Da ich aber durch die Entfernung zur Arbeitsstätte zu viel versteuern müsste und ich von der Fahrzeugklasse her einen Rückschritt zu meinem bisherigen, privaten PKW machen müsste, habe ich das Angebot abgelehnt.


    Kalkuliert waren für ein Jahr 7.000€, das auf dem Papier fiktiv dem Gehalt dazuaddiert wurden. Das Angebot meines Vorgesetzten lautete nun, dass ich von diesen Betrag abzüglich 20% (also 5.600 p.a.) auf mein Gehalt addiert bekomme - dafür will er dann aber keine Reisekostenabrechnung mehr für Fahrten mit dem privaten PKW sehen, er möchte, dass damit alles abgegolten ist.


    Auch wenn es 466 Euro brutto mehr auf dem Gehalt sind, sind es nur 224 mehr auf dem Konto. Dafür erspare ich mir bei meiner geplanten Konfiguration aber auch rund 430€ netto, die ich ansonsten als geldwerten Vorteil hätte versteuern müssen. Also habe ich 654 Euro mehr netto als mit Dienstwagen, aber rund nur 224 Euro mehr auf dem Konto als es bei meinem "normalen" Gehalt der Fall wäre.


    Jetzt stellt sich mir die Frage: wenn ich jetzt diese 466€ pro Monat versteuern muss, kann ich dann, weil ich es eben versteuert habe, in meiner Steuererklärung jede Dienstreise zusätzlich absetzen? Oder ist das mit dem Zuschuss des Arbeitgebers abgegolten (so wie ich es verstanden habe wird einfach nur das Gehalt um die 466€ erhöht)? Ich weiß dass es hierfür zwei Methoden gäbe, entweder die Pauschale je km oder mit ermittelten Kosten für Auto und Sprit, verteilt auf den Anteil der Dienst-KM an den Gesamt-KM (über ein Fahrtenbuch). Aber das ist jetzt erst einmal zweitrangig. Wichtig ist, ob es rechtens ist, wenn ich die Dienstfahrten mit dem privaten PKW zusätzlich in der Steuererklärung dokumentiert absetze?


    Und hier stellt sich eine zweite Frage: aktuell bekomme ich ja für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW die 0,30€/km Bar und steuerfrei auf mein Konto überwiesen, meistens gebündelt für mehrere Fahrten im Monat. Dass ich diese Dienstfahrten aktuell nicht absetzen kann, ist mir klar, ist ja bereits steuerfrei.


    Aber kann der Arbeitgeber nicht diese 466 Euro pauschal am Ende eines Monats rückwirkend überweisen, als pauschale für die Reisekosten? Solange ein Arbeitnehmer damit einverstanden ist, und nicht auf sein Recht beruht, es kilometergenau abgerechnet zu bekommen, soll es doch in Ordnung sein, oder?


    Oder muss eine Reisekostenabrechnung an ein gewisses Datum oder eine gewisse Reise gebunden sein und ist als Pauschalbetrag nicht rechtens seitens des Finanzamtes? Weil dann könnten ja viele Firmen mauscheln und den steuerfreien Lohn über diese Weise erhöhen.


    Oder gibt es eine andere Weise, dass mein Arbeitgeber mir diese 466 Euro Reisekosten pauschal erstatten kann, ohne dass es versteuert wird? Es geht nur um Reisekosten mit dem privaten PKW, Bahnreisen, Hotels etc. bekomme ich weiterhin erstattet.


    Ich weiß, dass ich es etwas ausschweifend beschrieben habe, aber oft genug lese ich, dass wichtige Details fehlen, daher wollte ich es glasklar darstellen, damit es besser zu bewerten ist.


    Ich danke euch vielmals im Voraus! :)


    Viele Grüße
    -p4e-

  • in meiner Steuererklärung jede Dienstreise zusätzlich absetzen?

    mMn ja, habe in meinem Steuerprogramm nachgesehen, hier wird von beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit gesprochen.


    Die zweite Frage verstehe ich nicht so ganz. Geht es um den Aufwand der Dokumentation Deinerseits? Ansonsten würde ich sagen, das Geld nehmen und dokumentieren was geht, damit wird dann ggf. mehr als die 466 € steuerfrei.Wie ist das mit den Verpflegungskosten 12 / 24 Euro, zahlt die der AG oder dokumentierst Du die für die Werbungskosten?

  • Hallo Kater.Ka und vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort :)


    Ich versuche es mal in drei Fälle aufgegliedern, damit verständlich ist, was ich meine:


    Fall 1a: Gehaltserhöhung um 466 € pro Monat. Dies ist zu versteuern. Zusätzlich dazu kann ich mir jede Dienstfahrt mit dem privaten PKW in der Einkommensteuererklärung absetzen. Dazu benötige ich eine Auflistung aller Dienstfahrten, die der Arbeitgeber ggfs. frei zeichnet, falls das Finanzamt eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers haben will.


    Kann das dann Probleme geben, wenn mein Arbeitgeber dem Finanzamt daraufhin zurück meldet, dass ich für die Reisekosten ja bereits mehr Gehalt bekomme?


    Fall 1b: Wie 1a, jedoch gibt es keine Freigabe bzw. Bestätigung vom Arbeitgeber über die geleisteten Dienstfahrten, weil das über das extra Gehalt abgegolten sein soll. Dann bliebe es bei nur 466€ (brutto) mehr, die es zu versteuern gilt. Wenn das Finanzamt dann nämlich eine Bestätigung will, kann ich diese nicht liefern.


    Fall 2: aktuell bekomme ich die Fahrtkosten steuerfrei einfach überwiesen, unabhängig vom Gehalt. Bei 0,3€/km macht das bei 100 km zum Beispiel glatt 30€ Bar aufs Konto.


    Kann man auf diese Art und Weise nicht einfach die 466€ jeden Monat steuerfrei auf mein Konto überweisen? Es handelt sich ja um einen fixen Betrag für die Reisekosten. Oder müssten diese 466€ dann einer oder mehreren Dienstreisen kilometergenau zugeordnet werden können, damit das Finanzamt nicht stutzig wird?



    Verpflegungskosten sowie alle anderen Reisekosten erstattet der Arbeitgeber weiterhin, nur Fahrten mit dem privaten KFZ sind von von der Thematik betroffen, weil ich den Dienstwagen ja abgelehnt habe.

  • OK, jetzt verstanden. Ich bin Laie, speziell für das Steuerrecht, insofern kann ich mich zu 2) nicht äußern.


    Zu 1 bin ich der Meinung, dass das gilt, was vereinbart ist. Bekommst Du eine Gehaltserhöhung so ist diese erst mal nicht zweckgebunden. Daher würde ich jede Dokumentation dieser gedachten Vereinbarung vermeiden.


    Inwieweit in Deinem Arbeitsvertrag / Tarifvertrag eine Regelung hinterlegt ist, dass Reisekosten gezahlt werden, ist mMn ausschlaggebend. Ich würde so argumentieren: Wenn dort steht, dass Du das Kilometergeld auf Antrag erhältst bist Du nicht verpflichtet dies zu beantragen. Einen Nachweis meiner Dienstfahrten musste ich nie vorlegen. Eine Bestätigung dürfte der AG aber auch nicht verweigern. Es ist ja trotz allem so, dass der AG einen Vorteil hat, da er die Kosten des Firmenwagens und des Kraftstoffs spart,


    Hoffe dass noch aus der Community ein kompetenterer Schreiber antwortet.

  • Kann man auf diese Art und Weise nicht einfach die 466€ jeden Monat steuerfrei auf mein Konto überweisen? Es handelt sich ja um einen fixen Betrag für die Reisekosten.

    Nein, das kann man nicht.


    Die 30-Cent-Pauschale für Dienstfahrten setzt voraus, dass ein Nachweis darüber geführt wird, an welchem Tag zu welchem Zweck welche Dienstfahrt unternommen wurde und wie viel Kilometer zurückgelegt wurden.


    Ob sich die Gehaltserhöhung bei Dienstwagenverzicht für Sie rechnet, hängt zum einen von den dienstlich gefahrenen Kilometern und zum anderen von Ihrem Kfz-Typ ab. Gerade wenn Sie ein - wie Sie andeuten - höherklassiges Auto fahren, werden Sie mit 30 Cent/Kilometer nicht zurechtkommen. Auf den Mehrkosten bleiben Sie hocken.


    Ferner tragen Sie das Unfallrisiko allein, wenn Sie mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbaren.


    Um zu einer Entscheidung zu gelangen, müssten Sie daher die Kilometerkosten Ihres Privat-Pkws kennen und dann berechnen, wie viele Dienstfahrten Sie im Jahresdurchschnitt machen.


    Dass Sie die Kosten für den Einsatz Ihres Privatautos als Werbungskosten absetzen können, ist logisch.
    Das hat auch nichts mit Ihrer Gehaltsanpassung zu tun. Das sind zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.


    Wenn Sie sehr viele Dienstfahrten machen, könnte "unterm Strich" der Firmenwagen für Sie günstiger sein - auch wenn
    Sie den geldwerten Vorteil versteuern müssen. Für die Besteuerung der Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte können Sie übrigens auch bei einem Dienstwagen wie jeder andere Arbeitnehmer die Entferungspauschale geltend machen. Dadurch relativiert sich die Steuerbelastung schon wieder etwas.

  • Kater.Ka: Der Hinweis auf den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ist interessant, das werde ich umgehend prüfen! Dann ist letztenendes meinem Chef gegenüber nur anzukündigen, dass ich die Dienstfahrten steuerlich geltend machen werde und im Zweifallsfall ggfs. eine Bestätigung benötige. Dann sollte es sauber sein. Vielen Dank für die Hilfe!


    muc: Das mit der Zweckbindung habe ich mir fast gedacht. Dann wird es wohl zwangsläufig über die Steuererklärung laufen müssen.


    Das Problem ist, dass ich täglich eine gute Portion km zur Arbeit fahren muss. Einerseits habe ich mir dafür ein ausreichend komfortables Auto angeschafft, andererseits würde ich die km zur Arbeitsstätte auch nochmal versteuern müssen. Und ich hatte nur Anspruch auf Dienstwagen, bei deren in Anspruchnahme ich einen Rückschritt machen würde, den ich nicht machen möchte. Und zwei Autos parallel zu finanzieren, sei es privat oder über den geldwerten Vorteil, möchte ich nicht und brauche ich auch nicht.


    Die Dienstreisen mit längeren Strecken werden zwecks der Möglichkeit des Arbeitens sowieso mit der Bahn zurückgelegt, das wird sich also vermutlich sicherlich die Waage halten und auskömmlich sein (kürzere Fahrten nur ein paar mal im Monat). Dennoch will ich steuerlich und finanziell das Maximum herausholen, jedoch auf einem sauberen und legalen Wege.


    Genau das ist der Knackpunkt. Ich möchte keinen Rückschritt machen, was mein privat genutztes Auto anbelangt. Daher gibt es ja glaube ich die Option, die laufenden Kosten im Kalenderjahr für das private Auto zu notieren, und dann herausrechnen, wie viele km davon betrieblicher Natur waren. Dies setzt jedoch meiner Recherche nach ein Fahrtenbuch voraus. Das verstehe ich zwar nicht, weil man könnte ja auch einfach argumentieren, dass alle Fahrten außer den Dienstreisen privater Natur sind, aber gut, damit muss man wohl leben.


    Das Unfallrisiko trägt bei Dienstwagen doch gemäß § 670 BGB der Arbeitgeber. Und selbst wenn es im "worst case" ein reparierter Unfallwagen wäre, ich strebe für die nächsten 3 Jahre ein Privatleasing an, sodass ich keine Probleme mit dem Wiederverkauf hätte, sondern der Leasinggeber. Somit entfällt auch das Wiederverkaufsrisiko.


    Zu Ihrem letzten Absatz: Letztenendes wäre der Firmenwagen auch günstiger - jedoch müsste ich dann auch privat Abstriche machen. Ich will mir nicht die Privatnutzung streichen lassen und daheim einen privat finanzierten PKW stehen haben, der nur zum Einkaufen da ist. Wenn dann einer für alles, und da konnte ich mit den mir angebotenen PKWs nicht "warm werden". Die Absetzung der Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte steht - wie Sie selbst sagen - jedem Arbeitnehmer zu, also wird es sowohl bei in Anspruchnahme eines Dienstwagens als auch bei Durchführung von Dienstreisen mit dem privaten KFZ steuerlich abzusetzen sein. Das ist kein Argument für die eine oder andere Entscheidung. Und über der Werbungskostenpauschale von 1.000 EUR p.a. bin ich ohnehin deutlich drüber.


    (Ich hoffe, dass es nachvollziehbar ist, auf welchen Absatz von Ihnen ich jeweils geantwortet habe. Ich habe dabei versucht chronologisch vorzugehen)



    Vielen Dank für Ihre bisherige Hilfe und aufgewendete Zeit und weiterhin auch vielen Dank für jede weitere Anregung!
    -p4e-

  • Das Unfallrisiko trägt bei Dienstwagen doch gemäß § 670 BGB der Arbeitgeber.

    Das ist bei weitem nicht so klar, wie Sie meinen.
    Erstens ist § 670 BGB im Arbeitsverhältnis nur analog anwendbar.
    Zweitens kommen die Regeln des "innterbetrieblichen Schadensausgleichs" zur Anwendung, nach denen das Mitverschulden des Arbeitnehmers eine erhebliche Rolle spielt.
    Drittens könnte sich in Ihrem speziellen Fall der Arbeitgeber darauf berufen, Ihnen speziell für die Privatautonutzung ein höheres Gehalt zu zahlen und damit alle Kosten pauschal abzugelten.


    Insoweit empfehle ich Ihnen zumindest eine Regelung zum Unfallrisiko zu vereinbaren, wenn Sie schon ständig mit Ihrem Privat-Pkw Dienstfahrten unternehmen.


    Verstehen Sie mich richtig: ich schliesse ja nicht aus, dass in Ihrem Fall die Lösung mit der Gehaltserhöhung und Privatauto die bessere Alternative ist. Jedoch müssen Sie aufpassen, dass Sie sich nicht verrechnen.


    So ist z.B. die Kürzung von 20 %, die Ihnen angeboten wurde, m.E. nicht hinnehmbar. Denn wenn Sie für den Dienstwagen optieren würden, müsste der Arbeitgeber auf den geldwerten Vorteil, der Ihnen berechnet wird, ebenfalls seinen Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben bezahlen. Lassen Sie sich also nicht ein X für ein U vormachen.

  • Vielen Dank für Ihre erneute Hilfe!


    Dann müsste dies aber im Vertrag oder auf der Gehaltsabrechnung soweit ausgewiesen werden, oder nicht? Dennoch werde ich Ihrem Ratschlag folgen und eine zusätzliche Vereinbarung thematisieren.


    Damit haben Sie absolut Recht. Ich habe auch schon mit diversen Zahlen kalkuliert. Aber laufende Kosten für einen Dienstwagen (Leasing, Service, Sprit) kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, eine simple Gehaltserhöhung eben nicht.


    Dementsprechend kann ich ja nicht einfach argumentieren, dass ich die vollen 7.000€ p.a. haben möchte, weil für das Unternehmen dann unterm Strich mehr Kosten entstehen als wenn ich den Dienstwagen in Anspruch nehmen würde. Außerdem habe ich auch schon Quellen gelesen, in denen stand, dass sich der zu versteuernde Arbeitgeberanteil um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens reduziert und nicht wie beim Arbeitnehmer erhöht. Laut den ganzen Rechnern sollte sich dieser aber erhöhen.


    Nun stellt sich mir die Frage, wie man hierbei genau argumentieren sollte, um sich verhandlungstechnisch nicht zu verbrennen. Und weil eben die Firma einen Dienstwagen steuerlich geltend machen könnte. Ich muss ja schon valide Argumente an den Verhandlungstisch mitnehmen.


    Oekonom: Für die RV und AV übersteige ich die "Obergrenze" nicht, bei der gesetzlichen KV und PV jedoch schon. Dass ich für die Fahrten zur Arbeit einen weiteren Pauschalbetrag bekomme, schätze ich ehrlich gesagt als sehr gering ein. Die erste Hürde wäre es, mit guten Argumenten die 100% der 7.000€ p.a. zu verhandeln.



    Vielen Dank für die bisherige Unterstützung und für jede weitere Hilfe! :)


    Grüße
    -p4e-

  • Aber laufende Kosten für einen Dienstwagen (Leasing, Service, Sprit) kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, eine simple Gehaltserhöhung eben nicht.

    Wie kommen Sie denn darauf?


    Das Gegenteil ist richtig! Selbstverständlich sind für Ihren Arbeitgeber die Gehaltskosten genau so steuerliche Betriebsausgaben wie die laufenden Kosten eines Dienstwagens!


    Der Unterschied besteht in der Sozialabgabenbelastung. Während 7.000 € für den Dienstwagen einfach so in die Kosten fließen, sind 7.000 € Gehalt mit rund 20 % Sozialabgaben (=Arbeitgeberanteil) belastet. D.h. es kommen auf 7.000 € Gehalt noch rund 1.400 € an Sozialbeiträgen hinzu, so dass der Gesamtaufwand 8.400 € beträgt, der natürlich in voller Höhe steuerlich absetzbar ist.


    Deshalb will Ihnen Ihr Chef ja auch die 20 % abziehen. ABER: was Ihr Chef Ihnen verschweigt (oder nicht bedacht hat), ist die Sozialabgabenbelastung des geldwerten Vorteils. Der Betrag, der sich aus der 1-%-vom-Neuwert-Methode plus 0,03 % pro Entfernungskilometer ergibt, ist ein GELDWERTER VORTEIL.


    Dieser Vorteil wird bei Ihnen als Arbeitnehmer besteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Diese Sozialversicherungsbeitragsbelastung gilt eben auch für den Arbeitgeber!


    Da Sie den geldwerten Vorteil offensichtlich bereits kennen, können Sie Ihrem Chef vorrechnen, wieviel Sozialabgaben er zusätzlich zu den 7.000 € kalkulierten Autokosten noch bezahlten müsste. Und diesen Betrag sollten Sie in jedem Fall für sich beanspruchen. Ferner sollten Sie einen finanziellen Pauschalausgleich dafür verlangen, dass Sie das Unfallrisiko tragen müssen.


    Ich habe vor 10 Jahren mal in einer Firma gearbeitet, wo dieses Thema auch auf der Agenda stand. Mir war die "Dienstwagen-Pauschale" auch lieber als mit irgendwem über Typklasse, Farbe und Sonderausstattung eines Autos diskutieren zu müssen. Allerdings war die Pauschale damals 24.000 € im Jahr. Dafür habe ich alle Fahrtkosten inklusive Unfallrisiko selbst getragen.


    Jetzt hängt die Pauschale natürlich immer von der Größe des Dienstwagens ab, den man beanspruchen kann...


    Aber mit 7.000 € im Jahr sind Sie da eher zu knapp als zu großzügig bemessen. Womöglich hat sich auch Ihr Chef verrechnet, als diese 7.000 € ermittelt wurden. Wenn man eine Vollkostenrechnung anstellt und ALLES rechnet angefangen vom Wertverlust über Sprit, Öl, Inspektionen, Reifen, Versicherung, Steuer und sonstiger Nebenkosten kommt man bei vielen Autotypen mit 7.000 € nicht aus!

  • muc: Ich danke Ihnen erneut für Ihren Input, vor allem so detailliert und differenziert.


    Ich werde entsprechende Grundlagen mit in die nächste Verhandlung nehmen, eine Berechnung habe ich bereits aufgestellt.


    Vielen Dank! Sofern es zu dieser Causa neue Informationen gibt, werde ich diese an dieser Stelle teilen.



    Mit freundlichen Grüßen
    -p4e-