• Ich beziehe u.a. eine VBL-Klassik-Zusatzrente. Da mein vormaliger Arbeitgeber im Jahr 2005 meinte, den Arbeitgeberverband aus Kostengründen verlassen zu müssen, er aber in der gesetzlichen Pflicht war, seinen Untertanen eine betrübliche Zusatzrentenmöglichkeit zu bieten, wurden dann alle Mitarbeitenden auf die DUK umgestellt, von denen ich nun ebenfalls eine Zusatzrente erhalte.

    VBL-Klassik ist mir bekannt, diese betrübliche Zusatzrente wird brutto ausgezahlt (anders als Tomarcy behauptet), allerdings in recht komplizierter Weise versteuert (wie auch die Beiträge höchst kompliziert berechnet wurden). Mag sein, daß der komplizierte Teil mit den Jahren herauswächst, aktuell ist es bei Westlern aber so. Vielleicht, daß Deine VBL-Ost-Zusatzrente von Anfang an einfacher konzipiert war.

    Wenn meine Internet-Recherche zur DUK nicht trügt, ist es bei dieser hier genauso: Auszahlung brutto, Versteuerung durch den Rentner selbst im Rahmen der Steuererklärung.

    In dieser hatte ich einige Jahre noch zusätzlich eine Entgeltumwandlung durchgeführt, die ruhte dann ab 2020 und wurde im Januar 2025 (im 1. vollständigen Jahr des Rentenbezug) komplett ausbezahlt.

    Bis 2027 wird diese Auszahlung noch monatlich krankennachversichert.

    Zusätzlich zur betrüblichen Altersversorge bei der DUK hast Du bei der gleichen Kasse DUK noch freiwillig aufgezahlt. Für diesen Teil hattest Du ein Kapitalwahlrecht, das Du wahrgenommen hast. Die entsprechende Versteuerung (vermutlich Halbeinkünfteverfahren) dürfte im Jahre 2025 erfolgen - ist also Teil Deiner aktuellen Steuerkalkulation. Für diese Auszahlung hast Du 120 Monate Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, also bis 2037 (2027 dürfte ein Vertipper sein). Den Freibetrag für die GKV-Beiträge gibt es für alle Betriebsrenten zusammen nur einmal.

    So, mehr kann ich aber nun wirklich nicht mehr nachschicken an Infos.

    Eigentlich doch. :)

    Es gibt Betriebsrenten, die lohnversteuert werden, das heißt: Der ehemalige Arbeitgeber und nunmehrige Rentenzahler versteuert die Betriebsrente wie nachträglich ausgezahlten Lohn, zieht also von der Bruttorente Lohnsteuer ab. Das gilt beispielsweise für Direktzusagen. Als in Steuerdingen laienhaft Versierter kann ich mir nicht vorstellen, wie das arithmetisch sinnvoll funktionieren soll, bin aber wie immer lernbereit und lasse mir das gern von anderen erklären. Diese Frage scheint speziell zu sein, die gängigen KIs scheitern jedenfalls daran.

    Für die von Dir genannten Renten trifft Lohnbesteuerung an der Quelle meines Wissens nicht zu, die werden brutto ausgezahlt und Du hast sie im Rahmen der Steuererklärung zu versteuern.

    In aller Regel dürfte der größere Teil der Alterseinkünfte von der gesetzlichen Rente kommen. Die Betriebsrenten sind vom Betrag her kleiner, so daß man sagen könnte: Die gesetzliche Rente ist die Haupteinnahme, die Betriebsrenten sind die Nebeneinkünfte. Wenn Betriebsrenten schon lohnversteuert würden, würde man erwarten, daß man dafür dann die Lohnsteuerklasse VI bemüht. Unklar bleibt allerdings, wie quellenseits der Umgang mit dem Krankenversicherungsfreibetrag funktionieren soll. Teilt der Rentner diesen denn einem bestimmten Rententräger zu, etwa im Sinne eine Freistellungsauftrags beim Sparerfreibetrag?

    Du allerdings gibst an, sowohl Deine noch berufstätige Frau als auch Du als Rentner seien in die Lohnsteuerklasse V eingestuft, was mir unplausibel vorkommt. Mein Stand der Kenntnis ist, daß sich die Steuerklassen eines zusammenveranlagten Ehepaars zu VIII ergänzen müssen, also entweder IV und IV oder III und V, nicht beide V.

    Daß Deine Frau in V ist und nicht in III, liege daran, daß Ihr beide vorzugsweise im laufenden Jahr die Steuer überzahlen wolltet, damit Ihr im nächsten Jahr eine Rückerstattung erhaltet. Das ist zwar finanzmathematisch der ungünstigere Weg, aber ich weiß, daß manche Leute das absichtlich so handhaben. Ich bin weiter oben schon darauf eingegangen.

    Komplizierte Sache! Aber wir sind schließlich in Deutschland, dem unangefochtenen Weltmeister in Sachen Bürokratie! Mit dem deutschen Niveau an Bürokratie kommt nicht einmal die EU mit, obwohl sie sich heftig bemüht.

    :)

  • Legst Du Akten über die Mitglieder an? ^^

    Das wäre ja noch mehr Bürokratie, die er ja gerade bemängelt ...

    Jeder muss selbst wissen, was er hier bekannt gibt, aber ich bin Boersenfeger sehr dankbar, dass er einige Informationen berichtet und @Achim Weiss diese auswertet.

    Es gibt halt viele unterschiedliche Altersvorsorgen und wer lange berufstätig war, hat oft mehrere Systeme erlebt.

    Meine Frau und ich werde dieses Jahr offiziell in Rente gehen. Meine Hauptrente ist eine Direktzusage, die wie Lohn direkt vom ehemaligen Arbeitgeber versteuert wird. Hinzu kommen diverse Zusatzrenten/Kleinstrenten/Einmalzahlungen, die brutto ausgezahlt werden und unterschiedliche KV-Wirkungen haben. Da ist es wirklich nicht leicht, den Überblick zu haben.

  • Das meiste, was ich über Boersenfeger summarisch dargestellt habe, hat er in diesem Thread erwähnt. Und was hier im Forum veröffentlicht wurde, ist öffentlich.

    Die Welt der deutschen Steuer und Altersversorgung ist komplex. Ein Laie kann das kaum durchdringen, mancher Profi auch nicht. Auch ich möchte von diesem Forum profitieren, wenngleich ich mehr Wissen teile als selbst welches dazugewinne.

    Wenn einer schreibt, in einem zusammenveranlagten Ehepaar seien beide in der gleichen Steuerklasse V eingestuft, widerspricht das meiner bisherigen Kenntnis. Diesen Widerspruch will ich auflösen, selbstverständlich durch Google-Recherche, aber auch durch Nachfragen. Wenn sich ein solcher Widerspruch nicht auflösen läßt, wird vermutlich eher die Aussage des Mitforisten unpräzise gewesen sein als das, was im Internet und in den Büchern zu finden ist.

    Die Versteuerung mehrerer Einkommensquellen ist arithmetisch schwierig. Die Einkommensteuer wird letztlich aus der Summe aller Einkünfte errechnet - allerdings hinterher, wenn alle Sachverhalte auf dem Tisch liegen. Die Lohnsteuer wird aber während des Jahres ermittelt von Beteiligten, die sich des Datenschutzes untereinander nicht austauschen sollen. Würden alle Einkünfte bereits unterjährig zusammengeführt, wäre eine genaue Lohnsteuerberechnung möglich.

    Bei Angestellten behilft sich der Staat mit Steuerklassen: Da ist die Hauptsteuerklasse I, bei der die Lohnsteuer die Einkommensteuer bei einfachen Verhältnissen ganz gut trifft. Nur wenig schlechter sind (wenn die Bedingungen passen), die Steuerklassen II, III (bei einem Einzelverdiener) und IV. Schwierig wird es immer bei mehreren Einkommensquellen. Bei Rentnern sind mehrere Einkommensquellen aber die Regel, etwa: eine gesetzliche Rente, eine oder mehrere Betriebsrenten, eine oder mehrere private Renten, etwa Riester und Co.

    Der Staat denkt daran, die gesetzliche Rente per Lohnsteuer zu versteuern (also vorab). Das würde beispielsweise Oma Kasulzke entlasten, die ihr Lebtag noch nie etwas mit der Steuer zu tun hatte und nun mit Ende 70 ihre erste Steuererklärung abgeben soll.

    Richtig weit gediehen sind diese Bemühungen aber nicht, sie wären meines Erachtens eine soziale Tat.

    Es mag schon sein, daß ich den Dingen mit mehr Engagement auf den Grund gehen möchte als andere Leute. Ich halte das (im Gegensatz zu vielen anderen hier) für einen positiven Charakterzug. Schon in der Sesamstraße hieß es: Wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt, bleibt dumm.

    Und eben drum möchte ich wissen, wie das mit der Versteuerung und der Verbeitragung von Alterseinkünften geht (und vieles andere auch).

    :)

  • Und eben drum möchte ich wissen, wie das mit der Versteuerung und der Verbeitragung von Alterseinkünften geht (und vieles andere auch).

    Dann hast du zumindest mitgenommen, dass es Betriebsrenten von Großbanken ( Commerzbank z.B.) gibt, bei denen eine Steuerklasse angewendet wird,

    Ist doch schon mal was.

  • Moin, ich denke, dass meine staatliche Rente nach III und die Zusatzrente nach V versteuert wird. Ob das alles richtig ist, ist mir relativ egal, soll das Finanzamt es doch ins richtige Gleis setzen. Ich werde nach dem Bescheid schlauer sein. Übrigens ist der ausgezahlte DUK-Umwandlungsbetrag über meinen ehemaligen Arbeitgeber abgerechnet, ausgezahlt und versteuert worden. Im Anschluss kam dann der Krankenversicherungsbescheid zu dieser Auszahlung, deren Jahreszahl ich im Nachklapp noch von 2027 auf 2037 geändert hatte. Auch dies wird dann in den Bescheid eingeflossen sein.

  • Moin, ich denke, dass meine staatliche Rente nach III und die Zusatzrente nach V versteuert wird.

    Ich würde mich an Deiner Stelle nicht auf solche Sachen versteifen. Vielleicht liest Du Dich zum Thema etwas schlau, bevor Du die Mitforisten verwirrst.

    Ob das alles richtig ist, ist mir relativ egal, soll das Finanzamt es doch ins richtige Gleis setzen.

    Wie gesagt: Wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist, ist es meistens die bessere Strategie, daß man sich nicht aus dem Fenster lehnt.

    Ich werde nach dem Bescheid schlauer sein.

    Das ist unwahrscheinlich.

    Übrigens ist der ausgezahlte DUK-Umwandlungsbetrag über meinen ehemaligen Arbeitgeber abgerechnet, ausgezahlt und versteuert worden.

    Das bezweifle ich bis zum Beweis des Gegenteils (so wie ich nach wie vor bezweifle, daß sowohl Du, als auch Deine Frau in Steuerklasse V eingestuft sind).

    Du hast Dir die private Überzahlung des DUK-Vertrags auszahlen lassen. Diese Auszahlung ist steuerpflichtig, vermutlich nach dem Halbeinkünfteverfahren. Was da an Steuer anfällt, kann die DUK-Gesellschaft aber nicht wissen.

    :)