Selbständiger Kilometerpauschale und Bahntickets

  • Hallo zusammen,

    Wenn ich als Selbständiger z.B. von Berlin nach Hamburg mit einem günstigen Bahnticket reise.

    Kann ich dann nur das Bahnticket absetzen oder könnte ich auch die theoretischen Entfernungskilomter für Hin- und Rückfahrt mal 30 Cent absetzen?

    Hat hier Jemand Erfahrungen?

    Vielen Dank im voraus und Gruß

  • Kater.Ka 6. Dezember 2025 um 17:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du musst für Dich ausrechnen, was sich für Dich mehr rechnet.

    Einfache Fahrt kannst Du abrechnen, pro km gibt's 30 und ab dem (ich glaube) 21. km gibt's 38 Cent. Oder Du trägst die Kosten für das Ticket ein, je nachdem was sich mehr rechnet.

    Soweit ich weiß gibt's aber eine Deckelung bei iwas im die 4.600,- oder weniger.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Kann ich dann nur das Bahnticket absetzen

    Du kannst das Bahnticket steuerlich geltend machen. Absetzen kann man nichts, das ist im deutschen Sprachgebrauch aber (leider) etabliert.

    Einfache Fahrt kannst Du abrechnen, pro km gibt's 30 und ab dem (ich glaube) 21. km gibt's 38 Cent.

    Die Zahlen gelten für Angestellte (nichtselbstständige Arbeit), also nicht für den TE.

    Ab 2026 wird es zudem auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer geändert.

    Soweit ich weiß gibt's aber eine Deckelung bei iwas im die 4.600,- oder weniger.

    Diese Grenze liegt bei 4.500 Euro pro Jahr und gilt aber ausschließlich für eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

  • Wenn ich als Selbständiger z.B. von Berlin nach Hamburg mit einem günstigen Bahnticket reise.

    Kann ich dann nur das Bahnticket absetzen oder könnte ich auch die theoretischen Entfernungskilometer für Hin- und Rückfahrt mal 30 Cent absetzen?

    Deine Frage verblüfft mich.

    Wenn Du einen beruflichen Weg mit der Bahn zurücklegst, zählen die Kosten für die Fahrkarte etc. als Betriebskosten. Fährst Du mit dem Auto, kannst Du entweder pauschal 30 ct pro gefahren Kilomenter als Kosten aufführen oder halt individuell berechnete Autokosten.

    Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?

  • Deine Frage verblüfft mich.

    Wenn Du einen beruflichen Weg mit der Bahn zurücklegst, zählen die Kosten für die Fahrkarte etc. als Betriebskosten. Fährst Du mit dem Auto, kannst Du entweder pauschal 30 ct pro gefahren Kilomenter als Kosten aufführen oder halt individuell berechnete Autokosten.

    Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?

    Deine Antwort verblüfft mich.

    Ich mache meine Steuererklärung selbst.

    Was sagt denn dein gesunder Menschenverstand dazu?

  • Du musst für Dich ausrechnen, was sich für Dich mehr rechnet.

    Einfache Fahrt kannst Du abrechnen, pro km gibt's 30 und ab dem (ich glaube) 21. km gibt's 38 Cent. Oder Du trägst die Kosten für das Ticket ein, je nachdem was sich mehr rechnet.

    Soweit ich weiß gibt's aber eine Deckelung bei iwas im die 4.600,- oder weniger.

    Dies gilt für Arbeitnehmer, nicht für Selbständige

  • 1. Deine Antwort verblüfft mich.

    2. Ich mache meine Steuererklärung selbst.

    3. Was sagt denn dein gesunder Menschenverstand dazu?

    1. Kommt häufiger vor.

    2. Das ist erstaunlich bei Gewerbetreibenden.

    3. Der spielt in Steuerdingen keine Rolle.

    4. Es spielt auch keine Rolle, ob Du hier im Forum eine Diskussion "gewinnst". Dein Gegner ist Dein Finanzbeamter, nicht ich.

  • Mich verblüffen auch einige Antworten hier. (Das ist ja das Schöne in diesem Forum ;))

    Für Fahrten zu Arbeit bei einer nichtselbständigen Arbeit gibt es eine Entfernungspauschale. Die ist hier irrelevant.

    Bei Geschäftsreisen sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Bei einer Bahnfahrt also die Ticketkosten. Bei einer Autofahrt mit einem Privat-PKW kann die Km-Pauschale je gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Diese beträgt 0,30 € bei PKW und 0,20 € bei Motorrad/Moped.

    Hinzu kommen die Verpflegungspauschalen, wenn die Reise länger als 8 Stunden gedauert hat (Abfahrt zu Hause bis Ankunft zu Hause).

    Ich bin übrigens auch Steuererklärung-Selbstmacher, trotz Gewerbe. Wo ist das Problem?