Riester nach Anbieterwechsel: Weiter besparen, beitragsfrei stellen oder zu Fondsparplan wechseln?

  • Hallo Community,

    ich habe eine Frage zu einer sehr konkreten Riester-Situation. Leider habe ich mich erst zu spät intensiver mit dem Thema befasst und bin daher jetzt in dieser Situation gelandet und hoffe auf gute Impulse aus der Community.

    Sachverhalt / Hintergrund:

    • Einkommen Ehemann: ca. 80.000 € brutto/Jahr
    • Ehefrau: Hausfrau (Einkommen = Kindergeld)
    • 4 Kinder (Geburtsjahre: 2017–2025)
    • Beide seit 05/2014 fondsgebundene Riester-Verträge bei ARAG (jetzt Frankfurt Münchener LV AG)
      • Ehemann zahlt Maximalbeitrag
      • Frau einen niedrigen zweistelligen Betrag, bekommt die Kinderzulagen (4x 300 €)
    • Zum 01.10.2025 Wechsel meines Vertrags (Ehemann) zu WWK Premium FörderRente Protect (ETF-basiert, angeblich geringere Kosten)
    • Grund für Wechsel: auf Empfehlung durch Berater, da bei ARAG kaum freie Fondsanlage
    • Ehefrau ist nach wie vor bei ARAG/Frankfurt Münchener (Vertrauensprobleme gegenüber Berater, da Strukturvertrieb)

    Problem / Erkenntnis:

    • meine Frau hatte vermutlich Recht
    • Nach Recherche: Kostenstrukturen bei Riester sehr intransparent
    • Effektivkostenquote bei WWK nicht nachvollziehbar erklärt
    • Abschlusskosten laufen erneut über 5 Jahre
    • Zweifel: Verwaltungskosten insgesamt zu hoch → Riester lohnt sich evtl. nicht mehr
    • Neuer Vertrag seit Oktober aktiv, aber unsicher, ob ich weiter besparen soll

    Fragen an die Community:

    • Ist es sinnvoll, den neuen WWK-Vertrag weiter zu besparen (Maximalbeitrag) oder Beitragsfreistellung?
    • Ist Riester bei 4 Kindern in unserem Fall auch unattraktiv, wenn man nur den Mindestbeitrag zahlt, um die volle Förderung (Kinderzulagen + eigene Zulage) mitzunehmen?
      • laut Finanztipp ist Riester ja wenn überhaupt für Alleinerziehende mit geringem Einkommen und vielen Kindern sinnvoll
      • Idee: Frau stellt ihren Vertrag beitragsfrei, ich schließe einen Riester-Fondssparplan ab und zahle nur so viel ein, dass die volle Förderung kommt (wwk wäre dann abgelöst)
    • Kann ich aus dem frisch abgeschlossenen WWK-Vertrag raus, ohne die vollen Abschlusskosten zu tragen?
      • z. B. durch Wechsel zu einem Riester-Fondssparplan (wie Finanztip in Ausnahmefällen empfiehlt, siehe Idee vorab) und erst danach förderunschädliche Kündigung des wwk-Vertrages?

    Vielen Dank schonmal für eure Rückmeldungen.

    PS: Aktuell bin ich dabei die Versicherungen nach ca. 10 Jahren des Ansparens mal genauer durchzugucken und muss mit erschrecken feststellen, dass da aufgrund horrender Kosten von Zinseszinseffekten ("Beginne früh, Zinseszins usw.") nicht viel zu sehen ist. Bei den Rentenversicherungen (fondsgebunden) bin ich nach 10 Jahren zum Teil 20% unter der eingezahlten Summe. Werde ich wohl alles beitragsfrei stellen und im Anschluss werde ich die Website / das Forum nach Tipps für gute ETF-Sparplananbieter durchsuchen.

    Deckt sich also (leider) mit dem, was hier in den Fachbeiträgen so niedergeschrieben ist. Daher hoffe ich auf kompetente Vorschläge hier im Forum :).

    Danke und Gruß

  • Erwin123 8. Dezember 2025 um 23:48

    Hat den Titel des Themas von „Riester nach Anbieterwechsel: Weiter besparen, minimal einzahlen oder kündigen?“ zu „Riester nach Anbieterwechsel: Weiter besparen, beitragsfrei stellen oder zu Fondsparplan wechseln?“ geändert.
  • Kater.Ka 9. Dezember 2025 um 05:36

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Problem / Erkenntnis:

    meine Frau hatte vermutlich Recht

    Moin Erwin123 ,


    Das ganze ist kein Problem weil du eine kluge Frau hast. Meine Frau hat sehr oft recht. 😉


    Da du schon gewechselt hast kann man da jetzt nicht mehr viel machen und die wirst die erneuten Abschlussgebühren bezahlen müssen oder du müsstest den kompletten Vertrag Förderschädlich kündigen.

    Leider war das auch kein „Berater“ der das ganze empfohlen hast sondern ein Verkäufer. Solange du die Berufsgruppen nicht richtig bezeichnest wirst du deine Denkweise nur schwer ändern können. Eine Fleischereifachverkäuferin die Wurst verkauft ist auch keine Beraterin.

    Arbeitet deine Frau ? Dann könnte sie die Kinderzulagen weiter abgreifen.

    Und bei eurem Jahresgehalt wird euch eine Rente die aus maximal 2100€ pro Jahr gespeist wird nicht sonderlich viel weiterhelfen.

    Mehr als ein kleines Zubrot wird es aus den aktuellen Riesterverträgen nicht geben und die Rentenfaktoren für die Verrentung treiben einem die Tränen in die Augen. Das wird bei der WWK Rente auch nicht besser sein.

    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Arbeitet deine Frau ? Dann könnte sie die Kinderzulagen weiter abgreifen.

    Oben steht doch ganz klar, dass die Ehefrau als Einkommen das Kindergeld hat. Das ist zwar sachlich Quatsch, aber für mich eindeutig.

    Sie ist bisher mittelbar zulagenberechtigt und muss nur 60 Euro im Jahr in ihren Vertrag einzahlen.

    Voraussetzung ist, dass der Ehepartner unmittelbar berechtigt ist und 4 Prozent des Jahresbrutto incl. Zulage spart.

    Ich würde mir nächstes Jahr die Sache in Ruhe anschauen und dann ab Januar 2027 in das neue Altersvorsorge-Produkt der Bundesrepublik Deutschland wechseln.
    Vier Kinderzulagen lohnen sich natürlich immer, wenn man ein günstiges Produkt hat.

    Eine Bitte: lasse die Finger weg von solchen Strukturvertrieben. Du wirst einfach legal be……..deine Frau hat da mehr Gespür.

  • Also die Kinderzulagen für deine Frau würde ich auf alle Fälle mitnehmen, alleine das dürfte deren Vertrag schon lohnend machen. Man kann dann nur hoffen das vom nebulösen Altersvorsorgepot als Riester-Nachfolge was vernünftiges des Bundestag verlässt.

    Kannst Du Deinen Vertrag nicht einfach nochmals komplett zu einem anderen Anbieter umziehen? Ich würde da an Deiner Stelle erst Infos sammeln und mich bei einer Verbraucherzentrale dazu beraten lassen, da die Widerrufsfrist von 30 Tagen wohl schon vorbei ist.

    Alternativ deinen Vertrag dann einfach beitragsfrei stellen und auch auf das künftige Altersvorsorgepot hoffen. Ich weiß ja nicht, was deine Steuerersparnis usw. ausmacht, aber die wird vermutlich die Kosten/Minderrendite nicht wett machen.

  • Alternativ deinen Vertrag dann einfach beitragsfrei stellen und auch auf das künftige Altersvorsorgepot hoffen. Ich weiß ja nicht, was deine Steuerersparnis usw. ausmacht, aber die wird vermutlich die Kosten/Minderrendite nicht wett machen.

    Problem ist, dass die Frau im Moment wohl nur mittelbar berechtigt ist, weil sie nicht arbeitet. Um die vollen Kinderzulagen zu bekommen, muss sie 60 Euro einzahlen, er aber jährlich 1925 Euro sparen. Zumindest gilt das noch für 2026.

  • Frage an die Experten:

    Das Geburtsjahr des jüngsten Kindes ist 2025. Hat die Frau dann erstmal einen eigenen Anspruch für x Jahre?

    Dann würde in dieser Zeit der Mindestbeitrag reichen für die vollen Zulagen. Danach müsste sie natürlich wieder erwerbstätig sein in gewissem Umfang. Reicht da ein Minijob?

  • Frage an die Experten:

    Das Geburtsjahr des jüngsten Kindes ist 2025. Hat die Frau dann erstmal einen eigenen Anspruch für x Jahre?

    Dann würde in dieser Zeit der Mindestbeitrag reichen für die vollen Zulagen. Danach müsste sie natürlich wieder erwerbstätig sein in gewissem Umfang. Reicht da ein Minijob?

    Ich hatte doch oben erklärt, dass diese Frau auch mittelbar berechtigt sein kann. Theoretisch kann diese Hausfrau die nächsten Jahrzehnte das so weitermachen, ohne auch nur einen Cent zu verdienen.

  • Hey! 😄

    Beim Riester nach einem Anbieterwechsel ist es manchmal tricky. Du kannst weitersparen, Beiträge pausieren oder auf ein anderes Altersvorsorgeprodukt wechseln.

    Das Coole: Auch eine Hausfrau kann indirekte Ansprüche nutzen. Selbst ohne Gehalt „verdient“ sie Vorteile und Zulagen.

    Ich würde vor allem auf die Überweisungsgebühren achten. Manchmal ist einfach eine Pause besser und später weitermachen – spart Geld und bringt trotzdem was.

    Kurz gesagt: Man muss kein Einkommen haben, damit Riester für einen arbeitet 😎

  • Aber für das mittelbar berechtigt müsste doch der Mann auch riestern. Lohnt sich das? Also seinen Vertrag nur zu besparen, damit die Frau die Zulagen bekommt?

    Ich meine, die ersten 1-3 Jahre (???, daher die Frage oben) nach der Geburt wäre die Frau unmittelbar berechtigt. Wenn absehbar wäre, dass sie danach durch eigene Arbeit unmittelbar berechtigt bleibt, wäre es nicht notwendig, den Riester des Mannes weiterzubesparen, nur um für die Frau die Zulagen abgreifen zu können.

  • Danke für den wichtigen Hinweis, ich hatte das Alter der Kinder bisher noch gar nicht angeschaut.

    Offenbar ist diese Hausfrau dann seit 2019 durchgängig unmittelbar Riester berechtigt. Auch ab 2025 wieder drei Jahre lang.
    Der Ehemann könnte also ganz beruhigt die Zahlungen in seinen miserablen Riestervertrag stoppen, ohne dass seine Frau dadurch geschädigt wird. Ab 2027 würde ich bei diesen Verträgen ohnehin zum neuen Altersvorsorgedepot wechseln.

  • Hallo Zusammen,

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Die Info, dass meine Frau nach Geburt 3 Jahre zulagenberechtigt ist, auch wenn ich meinen Riester-Vertrag beitragsfrei stelle, war für mich neu.

    Dann scheint der beste Weg zu sein meine Riester beitragsfrei zu stellen und zu hoffen, dass es bis 2027 eine attraktive Alternative zur den heutigen Riesterverträgen gibt, damit wir zumindest die Kinderzulagen weiter erhalten.

    Und um die Abschlusskosten, die in den ersten 5 Jahren anfallen komme ich gar nicht mehr herum?

    Quasi im neuen Jahr nach der Reform ggfls. in eine effizientere neue Riester-Version wechseln und dann den alten beitragsfrei gestellten Vertrag bei der wwk förderunschädlich kündigen (habe dann ja schon eine neue Riester)?

    Falls das nicht geht fällt das unter Lehrgeld bzw. habe ich etwas Hoffnung, dass der ETF-Riester besser performt als es der Fondsgebundene Vertrag getan hätte. Vllt. gleicht das die Abschlusskosten wieder etwas aus.

    Danke für eure Rückmeldungen.

  • Hi,

    ich kann deine Zweifel sehr gut nachvollziehen – mit Riester bist du da wirklich nicht allein. In eurer Situation mit mehreren Kindern und einer Frau ohne eigenes Einkommen sind am Ende vor allem die Zulagen der entscheidende Faktor, nicht die tatsächliche Rendite des Vertrags. Viele unterschätzen, wie stark Gebühren (gerade nach einem Anbieterwechsel) die Performance auffressen, selbst wenn das Produkt offiziell ETF-basiert ist.

    Meiner Meinung nach ist es oft am sinnvollsten, den Vertrag des Mannes beitragsfrei zu stellen und nur das Minimum einzuzahlen, das nötig ist, um die Zulagen für die Frau zu sichern – zumindest so lange, bis es eine echte Reform gibt. Die Abschluss- und Verwaltungskosten in den ersten Jahren richten häufig mehr Schaden an, als man denkt, weshalb Abwarten in vielen Fällen vernünftig ist.

    Das ist ein bisschen wie in anderen Bereichen: Am Ende zählt oft das Gesamtbild mehr als ein einzelnes Produkt. Wenn alles stimmig aufeinander abgestimmt ist, funktioniert es besser – [externer Link von der Moderation entfernt]

    Kurz gesagt: Vorsicht bei neuen „verbesserten“ Verträgen, behalte die realen Kosten im Blick und hab kein schlechtes Gewissen, wenn du Beiträge pausierst, solange die Zahlen nicht klar für dich sprechen.