Einkaufspreis der Aktie falsch dargestell

  • Hallo, ich bin neu hier, also kenne ich die Nettikette noch nicht. Falls ich also was falsch mache, bitte mitteilen.

    Mein Problem: in den Jahren 2022+2023 habe ich 7 Aktien von Maersk gekauft im durchschnittlichen Wert von 1903 Euro.

    Jetzt möchte ich die Aktien verkaufen. Bei der ING, bei der ich mein Depot habe wird der Einkaufspreis mit 636 Euro angezeigt. Würde ich die Aktien jetzt verkaufen bei heute 1960 Euro hätte ich laut ING einen Gewinn von 1324 Euro, den ich natürlich versteuern müsste.

    Auf Tel. Nachfrage bei der ING teilte man mir mit, der Einkaufspreis sei gefallen, weil die Dividende den Einkaufspreis gesenkt hat, weil die Dividende nicht versteuert worden wäre, was nicht stimmt. Das habe ich dem jungen Mann auch erklärt. Trotzdem bleibt der Einkaufspreis.

    Jetzt meine Frage: Hat die ING Recht? Und wenn nicht, was kann ich machen?

    Bei meinen anderen Aktien stimmt der Einkaufspreis.

  • Mein Problem: in den Jahren 2022+2023 habe ich 7 Aktien von Maersk gekauft im durchschnittlichen Wert von 1903 Euro.

    Ich unterstelle einmal, dass du von deinen Käufen noch die Kaufabrechnung hast.


    Auf Tel. Nachfrage bei der ING teilte man mir mit, der Einkaufspreis sei gefallen, weil die Dividende den Einkaufspreis gesenkt hat, weil die Dividende nicht versteuert worden wäre, was nicht stimmt.

    Es hat für die Jahre 2021 und 2022 eine Sonderdividende gegeben. Wie diese abgerechnet wurde, kann ich leider nicht (mehr) feststellen.
    Ich unterstelle mal, dass diese Dividenden -wie alle anderen auch- mit der deutschen 25% Kapitalertragsteuer und der dänischen Quellensteuer abgerechnet wurden.

    Jetzt möchte ich die Aktien verkaufen. Bei der ING, bei der ich mein Depot habe wird der Einkaufspreis mit 636 Euro angezeigt. Würde ich die Aktien jetzt verkaufen bei heute 1960 Euro hätte ich laut ING einen Gewinn von 1324 Euro, den ich natürlich versteuern müsste.

    Wenn jetzt ein Verkauf bei der ING stattfindet und ein falscher steuerlicher Anschaffungswert würde dazu führen, dass du jetzt einen zu hohen Kursgewinn hättest, den du versteuern müsstest, dann kannst du diesen Fehler über das Finanzamt in deiner Steuererklärung nachträglich korrigieren lassen.
    Dazu benötigst du die Verkaufabrechnung und die Ankaufabrechnung(en) und eventuell die Steuerbescheinigung der ING und bittest mit einem Anschreiben um Korrektur.

  • In den Jahren 2022+2023 habe ich 7 Aktien von Maersk gekauft im durchschnittlichen Wert von 1903 Euro.

    Jetzt möchte ich die Aktien verkaufen. Bei der ING, bei der ich mein Depot habe, wird der Einkaufspreis mit 636 Euro angezeigt. Würde ich die Aktien jetzt verkaufen bei heute 1960 Euro, hätte ich laut ING einen Gewinn von 1324 Euro, den ich natürlich versteuern müsste.

    Auf [telefonische] Nachfrage bei der ING teilte man mir mit, der Einkaufspreis sei gefallen, weil die Dividende den Einkaufspreis gesenkt hat, weil die Dividende nicht versteuert worden wäre, was nicht stimmt. Das habe ich dem jungen Mann auch erklärt. Trotzdem bleibt der Einkaufspreis.

    Du kannst von einem Hotliner eine Auskunft erwarten, mehr aber nicht. Eine Diskussion mit einem Hotliner ist völlig überflüssig. Wenn Du meinst, daß die ING den Einkaufspreis korrigieren sollte, müßtest Du das schriftlich einreichen.

    Hat die ING Recht? Und wenn nicht, was kann ich machen?

    Ein Hotliner ist nicht die ING. Mit guter Wahrscheinlichkeit ist der Einkaufspreis, den das System Dir zeigt, der Wert, den die ING für die Steuerberechnung nimmt. Noch nicht einmal das ist aber klar.

    Es stellt sich die Frage, ob Du Dir die Mühe machen willst, mit der ING zu rechten. So oder so ist es wichtig, daß Du komplette Unterlagen hast, mit denen Du den Zahlungsfluß belegen kannst.

    Willst Du mit der ING herumstreiten? Dann mach das, aber mach das schriftlich. Mit einem Hotliner zu diskutieren bringt nichts. Hotliner haben regelmäßig keine Entscheidungskompetenz.

    Wenn Du das nicht willst, verkaufe die Aktien und kläre die Versteuerung hinterher mit dem Finanzamt.

  • Schaue doch bitte einfach auch die Dividendenabrechnungen.

    Und wenn da eine Steuer abgeführt wurde, beziehungsweise dein Sparerfreibetrag belastet wurde, einfach bei der ING den Sachverhalt schriftlich einreichen.

  • Hallo,

    ich lese hier die Interessanten Antworten.

    Wenn man solche Buchungen und Umsätze nachvollziehen möchte braucht man einen Zugang zu den entsprechenden "Buchungsstellen" im Kundenportal der jeweiligen Bank über einen längeren Zeitraum.Meistens wir die Aufzeichnung nur für einer relativ kurzen Zeitraum für den Nutzer sichtbar sein.Weil nur 180 bis 360 Tage die Aufzeichnungen eingesehen werden können auf der Kundenseite der Banken.Oder???? kann man das über einen längeren Zeitraum 3-4 Jahre mit Erfolg einfordern?

  • Wenn man solche Buchungen und Umsätze nachvollziehen möchte braucht man einen Zugang zu den entsprechenden "Buchungsstellen" im Kundenportal der jeweiligen Bank über einen längeren Zeitraum.

    Man braucht den Zugang zum Postfach der jeweilien Bank. UND man lädt die Abrechnungen nach Erhalt herunter. UND speichert diese irgendwo wo sie nicht so einfach gelöscht werden können. Wichtiges druckt man ggf. aus und heftet es ab.

    Meistens wir die Aufzeichnung nur für einer relativ kurzen Zeitraum für den Nutzer sichtbar sein.Weil nur 180 bis 360 Tage die Aufzeichnungen eingesehen werden können auf der Kundenseite der Banken.

    Die Abrechnungen sind über lange Zeit sichtbar. Ggf auch weit über 10 Jahre. Solange man die Geschäftsverbindung nicht kündigt oder die Dokumente aus dem Postfach entfernt.

    Oder???? kann man das über einen längeren Zeitraum 3-4 Jahre mit Erfolg einfordern?

    Bis 10 Jahre nach Rechnungsschluß sollte möglich sein. Das lassen sich die Banken dann aber ggf. fürstlich bezahlen.

  • Der Titel hat in der Vergangenheit Sonder Dividenden gezahlt.

    Insbesondere diese Abrechnungen solltest du mal prüfen, diese werden gerne mal anders ausgezahlt als die normale ausschütung.

    Weil nur 180 bis 360 Tage die Aufzeichnungen eingesehen werden

    Zumindest in meinem Postfach bei der Bank kann ich mehrere Jahre zurückblättern, da wird nix gelöscht außer ich mache das aktiv selbst, wobei einige Nachrichten gar nicht Löschbar sind, bis eine oft mehrjährig Frist abgelaufen ist

  • Hallo,

    ich lese hier die Interessanten Antworten.

    Wenn man solche Buchungen und Umsätze nachvollziehen möchte braucht man einen Zugang zu den entsprechenden "Buchungsstellen" im Kundenportal der jeweiligen Bank über einen längeren Zeitraum.Meistens wir die Aufzeichnung nur für einer relativ kurzen Zeitraum für den Nutzer sichtbar sein.Weil nur 180 bis 360 Tage die Aufzeichnungen eingesehen werden können auf der Kundenseite der Banken.Oder???? kann man das über einen längeren Zeitraum 3-4 Jahre mit Erfolg einfordern?

    Die Kauf-/Verkaufabrechnungen und die Abrechnungen aus Zins- und Dividendenzahlungen verbleiben im Postfach der jeweiligen Bank/Brokers für längstens 10 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist), sofern der Nutzer diese Mitteilungen nicht selber löscht.

    Wichtige Unterlagen -dazu zählen vor allem die Kaufabrechnungen und danach die Verkaufabrechnungen- sollte man IMMER auf dem eigenen Rechner speichern, damit man zu einem späteren Zeitpunkt (gegebenenfalls gegenüber dem Finanzamt) die tatsächlichen Erträge nachvollziehen kann.
    Erst, wenn nach einem Verkauf die Erträgnisaufstellung bzw. die Steuerbescheinigung für das betreffende Kalenderjahr erstellt wurde, kann man über das "Versenken" nachdenken.

    Bei einem vollständigen Umzug des Depots von einem Broker zum nächsten Broker wird das Postfach beim alten Broker gelöscht.
    Nachträglich wird man immer noch Belege beim alten Broker auf Anfrage erhalten können, dann jedoch nicht mehr kostenfrei.