Vertragsbeginn bei verzögertem Glasfaseranschluß

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe im September 2022 mit der Firma 1&1 einen Vertrag über einen damals
    allerdings noch nicht verfügbaren Glasfaseranschluß abgeschlossen.
    Die "erstmalige Aktivierung" seitens 1&1 fand dann Ende Dezember 2023 statt
    (wegen der Kündigungsfrist des alten Internetanbieters). Da Glasfaser zu der Zeit
    immer noch nicht zur Verfügung stand, wurde mir stattdessen für eine Übergangsfrist
    ein DSL-Anschluß bereitgestellt. Diese Frist endete im Oktober 2024 mit der Schaltung
    des nun verfügbaren Glasfaseranschlusses. Ab dann beginnt für 1&1 der "aktuelle Vertragsbeginn".

    Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, daß 1&1 den offiziellen Vertragsbeginn erst mit der
    Glasfaserschaltung und nicht schon mit dem DSL-Anschluß 10 Monate vorher starten läßt.

    Besten Dank für Eure Unterstützung!

  • Kater.Ka 14. Dezember 2025 um 06:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was steht denn im Vertrag? 1&1 ist bei der Verlegung von Glasfaser nicht selbst aktiv, sondern nutzt das Kabel, was die Telekom oder andere Anbieter verlegt haben. Dadurch können sie den Anschlusstermin nur bedingt beeinflussen, also muss dann auf DSL für den Übergang ausgewichen werden. Wenn der Vertrag auf Glasfaser für eine gewisse Laufzeit abgeschlossen wurde, kann es durchaus sein, dass dieser erst mit der Schaltung deines Anschlusses gültig wird. Aber es muss doch einen Schriftverkehr zu dem DSL Anschluss geben, ist das ein extra Vertrag, oder ein Bestandteil des Vertrags für Glasfaser? Vielleicht schreibst du 1&1 einfach mal an.

  • Also nochmal:

    Im September 2022 hast Du bei 1&1 einen Glasfaservertrag abgeschlossen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Glasfaser bei Dir im Haus gab. Dein Internetvertrag war damals noch in der Mindestvertragslaufzeit, die erst 15 Monate später, nämlich Ende 2023 ablief. Dein voriger Internetvertrag lief zum Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses also erst 9 Monate.

    Ende Dezember 2023 gab es immer noch keine Glasfaser bei Dir im Haus, also hat 1&1 erstmal DSL übernommen.

    Erst 10 Monate später, im Oktober 2024, gab es bei Dir Glasfaser im Haus, also hat 1&1 dann DSL abgeschaltet und Glasfaser eingeschaltet.

    Das ist jetzt 14 Monate her, 1&1 ist wohl der Ansicht, daß die Mindestvertragslaufzeit (typischerweise 24 Monate) noch weitere 10 Monate läuft.

    Es hilft Dir nichts, der Du Kleinkunde bist wie wir alle, wenn Dir irgendeiner hier im Forum schreibt, daß die Vertragslaufzeit z.B. mit der Schaltung von DSL oder gar mit der Unterschrift begonnen hätte. Wenn 1&1 das anders sieht, sehen die das eben anders - und die haben den Daumen auf Deiner Leitung. Juristisch ist die Firma viel stärker als Du.

    Es stellt sich die Frage, was Du überhaupt willst. Wenn Du zufrieden mit Deinem Internetanschluß bist, ist das ein Streit um des Kaisers Bart. Wenn Du wechseln willst (vielleicht deswegen, weil beispielsweise die Telekom einen Wechsel hoch subventionieren würde), wird Dich 1&1 nicht aus dem Vertrag lassen. Du kannst das auch juristisch nicht erzwingen, denn der Vertrag ist vermutlich abgelaufen, bevor Du ein passendes Urteil hast.

    Daher die Frage: Worum geht es Dir überhaupt? Was möchtest Du erreichen?

  • Daher die Frage: Worum geht es Dir überhaupt? Was möchtest Du erreichen?


    Die DSL-Übergangs-Schaltung wurde mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Das erfuhr ich erst mit der Bestellbestätigung. Vorher hieß es sehr unbestimmt "bis zur Glasfaser-Schaltung". Der aktuelle Glasfaser-Vertrag läuft ebenfalls mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Zusammen mit der Frist seit Vertragsabschluß wäre ich im ungünstigsten Falle mehr als 5 Jahre an denselben Anbieter gebunden gewesen. Ich frage mich daher, ob man mit einer Bestellung zwei unterschiedliche aufeinander folgende Verträge abschließen kann.

    Und ja: Ich würde gerne wechseln, sowohl aus technischen als auch aus finanziellen Gründen.


    Besten Dank für den Link. Leider beantwortet mir der Artikel nicht meine Frage nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit bei einem zwischengeschalteten DSL-Vertrag.

  • Der Punkt ist, dass es Anbieter gibt, die sehr kreativ sind. Dazu gehört 1&1. Prinzipiell ist ein Vertrag maximal 24 Monate möglich, danach ist der Vertrag mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist kündbar. Da beginnt eben das Problem. Ab wann beginnt der Vertrag.

    Laut Auffassung der aktuellen Gerichtsentscheidungen ab Bestellbestätigung.

    Nach dem, was du geschrieben hast, sollten die Bestellbestätigungen beide älter als 24 Monate sein. Also monatlich kündbar, beide Verträge.

    Somit ist deine Frage in der Hinsicht beantwortet.

    Allerdings gehört 1&1 eben zu den Firmen, die so etwas gern anders sehen.

    Also im schlimmsten Fall Verbraucherzentrale oder Anwalt, wenn es das wert ist.

  • Ich sehe das ehrlich gesagt kritisch. Für mich beginnt ein Vertrag in dem Moment, wo ich eine Leistung nutze und bezahle. Ob das nun DSL oder später Glasfaser ist, ist am Ende zweitrangig. Wenn ich fast ein Jahr lang einen Anschluss von 1&1 hatte, dann fühlt sich ein „neuer Vertragsbeginn“ erst mit Glasfaser eher nach kreativer Auslegung an als nach sauberem Vertragsverständnis.

  • Worum geht es Dir überhaupt? Was möchtest Du erreichen?

    Ich würde gerne wechseln, sowohl aus technischen als auch aus finanziellen Gründen.

    Dein aktueller Anschluß läuft 14 Monate, 1&1 ist der Meinung, daß die Mindestvertragslaufzeit ab diesem Zeitpunkt läuft. Ich glaube wohl, daß das nicht stimmt. Nach meiner Ansicht ist die Mindestvertragslaufzeit längst abgelaufen. Das zählt aber nicht. Auch die Rechtslage ist letztlich irrelevant.

    Du kannst zwar den Rechtsweg gehen ("Sie hören von meinem Anwalt!"), das bringt Dir aber nichts. Bis es zum Prozeß kommt, sind die verbleibenden Monate abgelaufen, und so lange hängst Du in der Luft.

    Können kann man viel. Man kann sich einen Knopf an die Backe nähen.

    Rein mal als Gedankenspiel:

    Du kannst Dir jetzt auf eigene Kosten einen DSL-Anschluß schalten lassen (das ist ja möglicherweise die technische Alternative). 1&1 läßt Dich aber nicht aus dem Vertrag. Du ziehst vor Gericht mit der Forderung, daß Dir 1&1 die 10 Monatsbeiträge zurückzahlt (oder das Inkasso niederschlägt, denn Du hast im Dezember 2025 aufgehört, die Leistung zu bezahlen). Was vor Gericht herauskommt, weiß der Himmel, eine todsichere Sache ist das jedenfalls nicht.

    Wozu sollte man das auf sich nehmen? Für so wenig Geld?

    Ich würde das nicht machen.

    Notiere Dir den Kündigungstermin nach 1&1es Gnaden ganz dick rot im Kalender, damit Du ihn nicht verpaßt. Vielleicht kündigst Du gleich? Bestelle Dir Deinen DSL-Anschluß so, daß Du ihn ohne Pause, lieber mit Überlappung bekommst bzw. stelle sicher, daß Du den Technologiewechsel mobil überbrücken kannst. Spätestens im Herbst ist 1&1 für Dich dann Geschichte.

    Ich sehe Dich im Recht, sehe aber keine realistische Möglichkeit, daß Du das durchsetzen kannst.

    PS: Interessehalber: Wohin wolltest Du eigentlich wechseln?

  • Hallo onionpuppisa,

    wenn Du es nicht auf einen Rechtssreit mit 1&1 anlegst und es jetzt einfach aussitzt, passe noch mit folgendem Punkt auf:
    Wenn die Kündigung des 1&1 DSL Anschlusses nicht vom neuen Anbieter, den Du zukünftig dann nimmst, mitabgewickelt wird, sondern Du den 1&1 DSL Anschluss selbst kündigen willst, denk dran, dass bei 1&1 die Kündigung im Portal/online etc. von 1&1 nicht als Kündigung gesehen wird, sondern man diese innerhalb von 7 Tage telefonisch bestätigen muss, damit 1&1 die Kündigung als wirksam ansieht. Jedenfalls war das bisher so, und ich fürchte, auch jetzt noch. Nicht, dass es dann daran scheitert und Du dann ungewollt die nächsten 12 oder 24 Monate Verlängerung an der Backe hast.

  • Wozu sollte man das auf sich nehmen? Für so wenig Geld?

    Ich würde das nicht machen.

    Wahrscheinlich hast Du Recht, der Aufwand würde wohl nicht lohnen. Zumal das Urteil des Gerichts, das in dem teltarif-Artikel erwähnt wird, noch nicht rechtskräftig ist.

    Mich hätte einfach auch interessiert, ob es vielleicht hier im Forum 1&1-Kunden gibt, die vielleicht von eigenen Erfahrungen berichten können.


    PS: Interessehalber: Wohin wolltest Du eigentlich wechseln?

    Die Vergleichsportale, die finanztip empfiehlt, zeigen mir als günstigsten Tarif bei etwa gleicher Leistung solche von der Telekom bzw. Vodafone an, mit einer Ersparnis von rund 40% (inkl. Boni).

    Das war damals ein Vertrag, der mir die 800€ Anschlusskosten erlassen hat.

  • Interessehalber: Wohin wolltest Du eigentlich wechseln?

    Die Vergleichsportale, die finanztip empfiehlt, zeigen mir als günstigsten Tarif bei etwa gleicher Leistung solche von der Telekom bzw. Vodafone an, mit einer Ersparnis von rund 40% (inkl. Boni).

    Das war damals ein Vertrag, der mir die 800€ Anschlusskosten erlassen hat.

    Mit dieser Gummiantwort kann ich nichts anfangen.

    Ein typischer Internetanschluß kostet zwischen 40 und 50 €; wenn man regelmäßig wechselt, bekommt man eine vergleichbare Leistung zwischen 20 und 30 €. Das wären etwa die 40% Ersparnis, die Du nennst.

    Ja. Nehme ich mit, wenn ich kann.

    Aktuell kannst Du nicht, weil Dich 1&1 nicht aus dem Vertrag läßt. Wie bereits geschrieben, bin ich der Auffassung, daß dieses Vorgehen rechtswidrig ist. Ich sehe aber keine Chance, daß Du das mit realistischem Aufwand in realistischer Zeit durchsetzen kannst. Also scheint es klug zu sein, die Restlaufzeit des Vertrages abzuwarten, bis 1&1 die Mindestvertragslaufzeit als erfüllt ansieht.

    :)

  • Wenn es sich tatsächlich um einen richtigen Glasfaseranschluss (FTTH) handelt, dann sind die Wechseloptionen nicht besonders groß. (Ich selbst habe einen FTTH Anschluss und habe lediglich die Wahl zwischen E.ON Highspeed und 1und1 also Provider.)

    Natürlich kannst du diesen kündigen und zurück zum Kupfer. Dann ist die Auswahl an Provider sehr viel größer.

  • Die Vergleichsportale, die finanztip empfiehlt, zeigen mir als günstigsten Tarif bei etwa gleicher Leistung solche von der Telekom bzw. Vodafone an, mit einer Ersparnis von rund 40% (inkl. Boni).

    Da solltest du aber mal ganz genau hinschauen, das sind sicher keine FTTH Tarife. Das werden die üblichen VDSL Tarife auf Kupferbasis sein.

  • Wenn es sich tatsächlich um einen richtigen Glasfaseranschluss (FTTH) handelt, dann sind die Wechseloptionen nicht besonders groß. (Ich selbst habe einen FTTH Anschluss und habe lediglich die Wahl zwischen E.ON Highspeed und 1und1 also Provider.)

    Natürlich kannst du diesen kündigen und zurück zum Kupfer. Dann ist die Auswahl an Provider sehr viel größer.

    Muß ja nicht.

    Glasfaserverleger bauen Anschlüsse und erlassen dem Anschlußteilnehmer die Baukosten, wenn er einen Vertrag abschließt. Es mag eine Überlegung sein, auch das eigene Haus anschließen zu lassen, wenn schon die Straße aufgebuddelt wird. Die Glasfaserverleger nennen typischerweise einen Schreckpreis von 800 € (oder mehr), die einer später bezahlen müssen, wenn er bei der initialen Verlegeaktion nicht dabei ist.

    Würde das hier angeboten, würde ich dabei mitmachen, zumal der eigentliche Tarif nicht groß teurer ist als ein DSL-Tarif.

    Nach der Mindestlaufzeit würde ich zu DSL zurückwechseln, weil Glasfaser bei meinem Nutzungsprofil keinen Vorteil bringt. Die Glasfaser wäre dann aber bereit zukunftssicher im Haus, ohne daß ich viel Kosten davon gehabt hätte.

    Ich lese zwischen den Zeilen, daß der TE das genau so auch vorhat.

  • Also der Kündigungsbutton, der gesetzlich vorgeschrieben ist, existiert auch bei 1&1

    Der leicht zu findende den man sieht wenn man eingeloggt ist, der ist quasi nur eine Vormerkung die telefonisch bestätigt werden soll.

    Bei dem Gespräch wird natürlich versucht den Kunden von der Kündigung abzubringen.

    Eben 1&1

    Deswegen gibt es auch Disput mit Verbraucherzentralen