Finanzamt will Vorauszahlung für pirvate Kranken und Pflegeversicherung nicht anerkennen.

  • Hallo zusammen,

    endlich habe ich meinen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Dieser war mit einem großen Schreck verbunden.

    In der Vergangenheit habe ich hin und wieder die Beiträge für meine PKV im Voraus bezahlt, dies wurde auch immer problemlos anerkannt.

    Das gleiche hatte ich 2024 vor. Am 02.12.2024 habe die Beiträge für meine private Kranken und Pflegeversicherung für 3 Jahre im Voraus bezahlt.

    Jetzt wurde die Anerkennung dieser Beiträge mit folgender Begründung komplett abgelehnt (was für mir einen Steuermehrbelastung im mittleren 5 stelligen Bereich bedeuten würde).


    "Die Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet wurden und in Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind dem Veranlagungszeitraum anzusetzen , für den sie geleistet wurden. Demnach wurden lediglich die Beiträge, die für den Veranlagungszeitraum 2024 von Ihnen geleistet wurden, angesetzt..."


    Was haltet ihr davon?


    Gruß

    Jochen M.

  • Entscheidend ist nur der Abflusszeitpunkt. Die Beiträge wurden in 2024 ja voll berücksichtigt. Warum ist man der Meinung, dass sie zusätzlich noch in den Folgejahren berücksichtigt werden sollen? Dann würden die Beiträge ja mehrfach berücksichtigt werden. Wobei mir die Vorstellungskraft fehlt in welcher Konstellation das angeblich im mittleren 5stelligen Bereich steuerliche Auswirkung haben soll...

  • Wobei mir die Vorstellungskraft fehlt in welcher Konstellation das angeblich im mittleren 5stelligen Bereich steuerliche Auswirkung haben soll...

    Das liegt ja u. a. am PKV-Tarif und am Steuersatz. Das kann schon sein, dass es vielleicht fünfstellig ist, aber den mittleren Bereich ordne ich bei 40.000 bis 65.000 Euro (grob!) ein.

  • Ich denke auch da liegt ein Fehler des Finanzamtes vor. Denn grundsätzlich kannst du die im Dezember 2024 gezahlten Beiträge für bis zu drei Jahre (2025-2027) in der Steuererklärung 2024 geltend machen – aber nur den Anteil für die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung.

    Ich selbst hab das zwar noch nie gemacht, habe es aber nächstes Jahr vor. Bin jetzt allerdings etwas verunsichert :/

  • Entscheidend ist nur der Abflusszeitpunkt. Die Beiträge wurden in 2024 ja voll berücksichtigt. Warum ist man der Meinung, dass sie zusätzlich noch in den Folgejahren berücksichtigt werden sollen? Dann würden die Beiträge ja mehrfach berücksichtigt werden. Wobei mir die Vorstellungskraft fehlt in welcher Konstellation das angeblich im mittleren 5stelligen Bereich steuerliche Auswirkung haben soll...

    Nein, eben nicht. Du verschiebst sie nur zeitlich indem du die Beiträge der drei Folgejahre vorziehst. Das macht steuerlich Sinn, wenn man in einem Jahr aussergewöhnlich hohe Einkünfte hat und somit einer hohen Steuerprogression unterliegt. Die PKV gewährt dann üblicherweise zusätzlich einen Rabatt für diese Vorauszahlung, was es zusätzlich attraktiv macht. Natürlich fehlen die Beiträge steuerlich dann in den Folgejahren als Sonderausgaben. Das muss man dann gegenrechnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Saarlaender (16. Dezember 2025 um 14:18)

  • Gesetz sagt: {Quelle durch Mod aufgrund Meldung eingefügt: Abs.1 Nr.3 v. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html }

    5Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden;


    Begründung bei deiner Ablehnung ist identisch mit dem Gesetzestext:

    Die Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet wurden und in Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind dem Veranlagungszeitraum anzusetzen , für den sie geleistet wurden.

    Demnach wurden lediglich die Beiträge, die für den Veranlagungszeitraum 2024 von Ihnen geleistet wurden, angesetzt..."

    Wie hoch waren denn deine Beiträge für 2024?
    Und wie viel hast du vorausgezahlt?

    Wurde das 3fache von 2024 überschritten?

    Bleibt für mich trotzdem noch offen, ob dann die gesamten Beiträge nicht abgezogen werden können oder nur der das 3fache überschreitende Betrag.

  • In Kombination mit einer Abfindung in 2024 würde die Steuerersparnis bei deutlich über 30000 € liegen...

    Inzwischen bin ich der vermutlichen Lösung einen Schritt näher gekommen.

    Ich habe nach Rücksprache mit der PKV etwas mehr als den 3-fachen Jahresbeitrag aus 2024 überwiesen, weil ja eine 2025 Beitragserhöhung anstand.

    Das hat wohl eine Sprungfunktion zur Folge. Übersteigt die Vorauszahlung den 3-fachen Jahresbeitrag des laufenden Jahres auch nur um einen Euro. So wird die Vorauszahlung nicht nach dem Abflussprinzip für 2024 gewertet, sondern ins Folgejahr verschoben. (2025 habe natürlich kaum Einkünfte und somit natürlich auch keine Ersparnis:-((( )...Gleiches passiert wenn die Vorauszahlung nicht vor dem 22.12. des jeweiligen Jahres geleistet wird. Letzteres war mir aber bekannt.


    Auf jeden Fall werde ich mir professionellen Rat einholen.


    Gruß

    Jochen M.

  • Ich habe nach Rücksprache mit der PKV etwas mehr als den 3-fachen Jahresbeitrag aus 2024 überwiesen, weil ja 2025 Beitragserhöhung anstand.

    Das hat wohl eine Sprungfunktion zur Folge. Übersteigt die Vorauszahlung den 3-fachen Jahresbeitrag des laufenden Jahres auch nur um einen Euro.

    Ja. So ist es.
    Halt uns gerne auf dem Laufenden. Bin gespannt, was daraus wird.

  • Jetzt muss ich mich hier auch einklinken, weil mich das Thema auch interessiert, und ich im nächsten Jahr ebenfalls vorhatte, das so zu handhaben.

    Verstehe ich es richtig, dass man die Beiträge der folgenden 3 Jahre nur dann im aktuellen Jahr steuerlich geltend machen kann, wenn diese NICHT mehr als 3 mal so hoch sind, wie die Beiträge diesen Jahres?

    Ist das nicht der Standardfall? Denn üblicherweise wird die PKV ja von Jahr zu Jahr teurer, so dass doch davon auszugehen ist, dass die Beiträge der folgenden 3 Jahre nahezu IMMER höher sind als der 3-fache Beitrag diesen Jahres.

  • Endlich habe ich meinen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Dieser war mit einem großen Schreck verbunden.

    In der Vergangenheit habe ich hin und wieder die Beiträge für meine PKV im Voraus bezahlt, dies wurde auch immer problemlos anerkannt.

    Das gleiche hatte ich 2024 vor. Am 02.12.2024 habe die Beiträge für meine private Kranken und Pflegeversicherung für 3 Jahre im Voraus bezahlt.

    Jetzt wurde die Anerkennung dieser Beiträge mit folgender Begründung komplett abgelehnt (was für mir einen Steuermehrbelastung im mittleren 5 stelligen Bereich bedeuten würde).

    Wow! Mußt Du einen Steuersatz haben!

    [Edit: Es ist eine Fünftelregelung im Spiel. Die hebelt.]

    "Die Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet wurden und in Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind dem Veranlagungszeitraum anzusetzen , für den sie geleistet wurden. Demnach wurden lediglich die Beiträge, die für den Veranlagungszeitraum 2024 von Ihnen geleistet wurden, angesetzt..."

    Was haltet ihr davon?

    Möglicherweise hast Du die Chose überoptimiert.

    [Edit: Ja, das hast Du, weil Du mehr als das Dreifache des Jahresbeitrags an die Kasse überwiesen hast. Ich hätte das nicht gemacht. Ich weiß allerdings nicht, ob man damit die gesamte Anerkennung verwirkt oder nur die Anerkennung der überschießenden Beträge.]

    Ich würde erstmal Einspruch einlegen, wenn der abgelehnt wird, sieht man weiter.

  • Jetzt muss ich mich hier auch einklinken, weil mich das Thema auch interessiert, und ich im nächsten Jahr ebenfalls vorhatte, das so zu handhaben.

    Verstehe ich es richtig, dass man die Beiträge der folgenden 3 Jahre nur dann im aktuellen Jahr steuerlich geltend machen kann, wenn diese NICHT mehr als 3 mal so hoch sind, wie die Beiträge diesen Jahres?

    Geht mir auch so. Habe mir das daher gerade angeschaut. Offensichtlich - so bitter es für den TE dann ist - sind Vorauszahlungen nur bis zur Höhe von drei Jahresbeiträgen, bezogen auf den Beitrag des laufenden Veranlagungszeitraums, erlaubt. Wenn dieser Höchstbetrag auch nur minimal überschritten wird, gilt die Vorauszahlung steuerlich nicht mehr als zulässige 3-Jahres-Vorauszahlung und wird dem Folgejahr zugeordnet.

  • Wow! Mußt Du einen Steuersatz haben!

    Eine PKV mag 1000 € im Monat kosten (steuerlich anrechenbar ist ja nur der Anteil, der der Basisversorgung entspricht!), das mal 36 Monate macht 36 T€. Steuer wohl maximal 50%, also 18 T€ Steuer mehr oder weniger. Das ist für Dich "mittlerer 5stelliger Bereich"?

    Möglicherweise hast Du die Chose überoptimiert.

    Ich würde erstmal Einspruch einlegen, wenn der abgelehnt wird, sieht man weiter. So richtig groß ist der Schaden ja nicht: Wenn das Finanzamt sagt: Die anno 2024 gezahlten, für 2025, 2026 und 2027 gedachten Beiträge müssen den entsprechenden Jahren zugeordnet werden, dann kannst Du diese ja 2025, 2026 und 2027 ansetzen, obwohl Du sie schon 2024 gezahlt hast. Wenn Du Höchststeuerzahler bist und das die nächsten drei Jahr voraussichtlich auch bleibst, hast Du möglicherweise am Ende nur den Liquiditätsnachteil und den Zinsschaden eines begrenzten Betrages.

    Ob es sich finanziell lohnt, dem nachzugehen?

    Ja, ich habe vielleicht überoptimiert.

    Die hohe Erstattung liegt nicht am Steuersatz, sondern an den Regeln die bei der 5-tel Regel bei Versteuerungen von Abfindungen greifen. (separates Thema, dass soll hier Gegenstand sein)

    Doch der Schaden ist groß. Weil es noch einige Jahre bis zur Rente ohne Einnahmen (außer ein paar Kapitalerträge) sind. D.h. kaum Einnahmen, kaum Steuern, kaum Steuerersparnis. Unterm Strich sind für mich rund 30k € verloren. Das bringt mich nicht um, tut aber verdammt weh.

    Ich hatte natürlich einen Steuerberater konsultiert. Allerdings aus dem Bekanntenkreis und nur konzeptionell beratend. Das eine etwas zu hohe PKV Vorauszahlung so weitreichende Folgen haben kann, war ihm nicht bewusst.....

    Wichtig ist mir, dass das Thema an prominenter Stelle im Internet (also auch z.B. hier) thematisiert wird. Damit nicht andere Menschen in diese "Falle" tappen.

  • Also ich habe 2024 ebenfalls für drei Jahre vorausgezahlt und weil es eine Beitragserhöhung ab 2025 gab, die bereits bei der Vorauszahlung berücksichtigt wurde, entsprechend auch "überzahlt". Trotzdem hat das Finanzamt das ganze vollumfänglich anerkannt.

    Einspruch einlegen, mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, wäre mein Ratschlag.

  • Ich selbst hab das zwar noch nie gemacht, habe es aber nächstes Jahr vor. Bin jetzt allerdings etwas verunsichert :/

    Kein Grund zur Verunsicherung. Es liegt zwar gedanklich nahe zu sagen: Der Beitrag steigt im nächsten Jahr so sicher wie das Amen in der Kirche. Also überweise ich schlauerweise gleich 10% mehr, dann kann ich im laufenden Steuerjahr auch noch die 10% Steigerung des nächsten Jahres absetzen.

    Aber das ist halt nicht schlau, sondern ungeschickt. Ich weiß wie gesagt nicht, ob eine Überzahlung die Absetzbarkeit komplett verhindert oder ob dann nur der überschießende Betrag nicht abgesetzt werden kann. Steuergesetze sind nicht logisch, also braucht man mit Logik nicht zu argumentieren.

    Was nicht nur Du aus diesem Thread mitnehmen solltest: Wenn Du vorauszahlen willst, bei der Krankenkasse anfragen, Rechnung abwarten, nicht (!) überzahlen.

    [Die Verschiebung der Krankenkassenbeiträge] macht steuerlich Sinn, wenn man in einem Jahr aussergewöhnlich hohe Einkünfte hat und somit einer hohen Steuerprogression unterliegt. Die PKV gewährt dann üblicherweise zusätzlich einen Rabatt für diese Vorauszahlung, was es zusätzlich attraktiv macht. Natürlich fehlen die Beiträge steuerlich dann in den Folgejahren als Sonderausgaben. Das muss man dann gegenrechnen.

    Eine Fünftelregelung, die typischerweise bei Abfindungen zum Tragen kommt, kann eine unglaubliche Hebelwirkung auf die Steuer haben. Es ist denkbar, daß eine steuerlich absetzbare Zahlung zu 65% vom Finanzamt finanziert wird, also ganz deutlich über dem Steuersatz selbst der Reichensteuer. Das kann selbst primär unrentable Anlagen wie etwa eine Rürup-Rente rentabel machen.

    Daß man das sinnvollerweise vorher ausrechnet, ist klar. Das dürfte der TE auch gemacht haben, aber leider hat er die Chose überzogen. Diesen Fehler machst Du garantiert nicht, weil Du diesen Thread gelesen hast.

    Das Skonto, das manche Krankenversicherungen einräumen, ist ein davon unabhängiger Effekt. Manche Kassen (meine beispielsweise) bietet 3% Preisnachlaß dafür, daß man die Krankenkassenbeiträge vorausbezahlt. Das mache ich unabhängig vom Zahlzeitpunkt, obwohl ich auf dieses Skonto natürlich hohe Steuern bezahlen muß (mehr als die Abgeltungsteuer!). Schwund ist immer. :)

    Ich zahle nur für 1 Jahr im Vorjahr voraus. 3 Jahre würden sich für mich nicht lohnen. Das ist beim TE anders, weil der die Fünftelregelung nur im Jahr 2024 hatte.

    Verstehe ich es richtig, dass man die Beiträge der folgenden 3 Jahre nur dann im aktuellen Jahr steuerlich geltend machen kann, wenn diese NICHT mehr als 3 mal so hoch sind, wie die Beiträge diesen Jahres?

    So ist das.

    Ist das nicht der Standardfall? Denn üblicherweise wird die PKV ja von Jahr zu Jahr teurer, so dass doch davon auszugehen ist, dass die Beiträge der folgenden 3 Jahre nahezu IMMER höher sind als der 3-fache Beitrag diesen Jahres.

    Das Finanzamt akzeptiert maximal den dreifachen Betrag des Beitrags des laufenden Jahres. Weil Krankenversicherungen typischerweise teurer werden, reicht die Vorauszahlung dann aber nicht fürs Folgejahr bzw. die drei Folgejahre. Wenn das Geld aus ist, schreibt die Krankenversicherung eine Rechnung, die Du dann monatlich bis zum Jahresende begleichst. Im neuen Jahr beginnt dann eine neue Rechnung.

    Eine Vorauszahlung für 1 Jahr lohnt sich fast immer, allerdings ist der Effekt nicht besonders groß. Bei einer Vorauszahlung über 3 Jahre sollte man ein hohes Einkommen zu versteuern haben. Sobald man in die Progressionszone kommt, sinkt die Wirkung jedes weiteren Steuerabsetzbetrags. Ideal ist das Jahr mit der Abfindung, die per Fünftelregelung versteuert wird, aber solche Jahre sind in einem Menschenleben ja selten.

    Ich habe nach Rücksprache mit der PKV etwas mehr als den 3-fachen Jahresbeitrag aus 2024 überwiesen, weil ja eine 2025 Beitragserhöhung anstand.

    Das hat wohl eine Sprungfunktion zur Folge. ...

    Auf jeden Fall werde ich mir professionellen Rat einholen.

    Wenn das mit der Sprungfunktion stimmt (das dürfte Dir die Hotline Deiner Krankenkasse gesagt haben), dann hast Du verloren. Daran kann dann auch kein Steuerberater etwas ändern.

    Den Äußerungen im Netz zufolge betrifft die Nicht-Absetzbarkeit nur die überschießenden Beträge, nicht den gesamten Betrag.

    Ich würde das an Deiner Stelle erstmal gut recherchieren und den Einspruch vermutlich selbst einlegen. Es steht Dir natürlich frei, das vom Profi machen zu lassen, dessen Schreiben im Finanzamt vermutlich mehr Eindruck macht, das aber halt Geld kostet.

    Sieh das positiv! Du hast eine Menge Geld als Abfindung bekommen, das Du vergünstigt versteuert hast. Durch Deine Ungeschicklichkeit (oder Gier :) ) versteuert Du nun Deine Krankenversicherungsbeiträge möglicherweise normal. Hättest Du Dich zurückgehalten, hättest Du daraus einen zusätzlichen Gewinn erhalten, den Du nun nicht bekommst.

    Man kann das schon als Opportunitätskosten bezeichnen, aber echt zu zahlen ist schlimmer als nicht bekommen.

    :)

    Wichtig ist mir, dass das Thema an prominenter Stelle im Internet (also auch z.B. hier) thematisiert wird. Damit nicht andere Menschen in diese "Falle" tappen.

    Unbedingt! Dazu ist ein Forum da.

  • Also ich habe 2024 ebenfalls für drei Jahre vorausgezahlt und weil es eine Beitragserhöhung ab 2025 gab, die bereits bei der Vorauszahlung berücksichtigt wurde, entsprechend auch "überzahlt". Trotzdem hat das Finanzamt das ganze vollumfänglich anerkannt.

    Einspruch einlegen, mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, wäre mein Ratschlag.

    Danke für den Hinweis...Da keimt ein, wenn auch kleiner, Funken Hoffnung.


    Das werde ich ich auch tun.

    Erstmal eine freundlich Anfrage auf einfache Änderung des Bescheides stellen.

    Falls das nicht hilft, formal das Einspruchverfahren starten.

    Zwischenzeitlich Expertise bei einem versierten(!) Steuerberater einholen.


  • Die Hotline meiner PKV hat mir nur gesagt (im vergangenen Jahr), dass ich max. den 36 fachen Monatsbetrag des ab 2025 geltenden Beitrags vorauszahlen kann. Was ja auch ging.

    Das mit der Sprungfunktion stammt von einem befreundeten Steuerberater. Diesem war die Thematik aber auch erst unbekannt und er hat sich eingelesen. Es war seine erste Einschätzung, er will sich aber hier noch weiter schlau machen.