Hallo zusammen,
endlich habe ich meinen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Dieser war mit einem großen Schreck verbunden.
In der Vergangenheit habe ich hin und wieder die Beiträge für meine PKV im Voraus bezahlt, dies wurde auch immer problemlos anerkannt.
Das gleiche hatte ich 2024 vor. Am 02.12.2024 habe die Beiträge für meine private Kranken und Pflegeversicherung für 3 Jahre im Voraus bezahlt.
Jetzt wurde die Anerkennung dieser Beiträge mit folgender Begründung komplett abgelehnt (was für mir einen Steuermehrbelastung im mittleren 5 stelligen Bereich bedeuten würde).
"Die Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet wurden und in Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind dem Veranlagungszeitraum anzusetzen , für den sie geleistet wurden. Demnach wurden lediglich die Beiträge, die für den Veranlagungszeitraum 2024 von Ihnen geleistet wurden, angesetzt..."
Was haltet ihr davon?
Gruß
Jochen M.