Einkommensteuerbescheid

  • Da „verjährt“ gar nichts.

    Ein Einkommensteuerbescheid verjährt nicht, maßgeblich ist die Festsetzungsverjährung
    4 Jahre im Regelfall.

    Das mit Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung lassen wir jetzt mal weg,

    Fristbeginn ist das Ende des Jahres der Abgabe der Steuererklärung.

  • Bei Antragsveranlagung sind es 4 Jahre, bei Pflichtveranlagung bis zu sieben (wenn man keine Erklärung trotz Pflicht einreicht, beginnt die 4 Jahresfrist 3 Jahre nach dem betreffenden Jahr. Für 2020 wäre das zb der 31.12.2027! Wenn die Erklärung in 2021 eingeht, nach dem 31.12.2025! Leichtfertige Verkürzung verlängert die 4 Jahresfrist um 1 Jahr, Steuerhinterziehung geht 10 Jahre zurück. Die Verjährung kann auch gehemmt werden wg einer Außenprüfung oder Ermittlung wg Steuerhinterziehung. Die Auswertung von Beteiligungseinkünften verlängert die Verjährung um 2 Jahre ab Datum der Auswertung (aber nur in Bezug auf die Beteiligungseinkünfte soweit ich weiss).


    Das bezieht sich aber grds darauf, wenn noch kein Steuerbescheid erlassen wurde. Wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist, muss grds ein sog Grundlagenbescheid vorliegen (Grad der Behinderung, Beteiligungseinkünfte). Ansonsten gibt es wenig Möglichkeiten darüber hinaus. Wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden, kann ggf auch noch geändert werden. Ist im Zweifel nicht klar zu beantworteGibt in der Abgabenordnung einige Änderungsvorschriften. Vorbehalt der Nachprüfung ermöglicht grds bis zum Eintritt der Verjährung eine Änderung.

  • Bei einem Einkommenssteuerbescheid der die Steuer festsetzt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (Zahlungsverjährung, § 228 AO).

    Die bereits genannte Festsetzungsverjährung (§ 169 AO) gilt nur, wenn die Steuer noch nicht festgesetzt wurde, du also noch keinen Bescheid bekommen hast.

    Der Steuerbescheid kann i.d.R. nachträglich bis zum Ende der Festsetzungsfrist geändert werden (§ 164 AO), die wie schon erwähnt wurde 4 Jahre beträgt.

    Auf den Beginn der Fristen und Hemmungen gehe ich jetzt mal nicht tiefer ein.

  • h. für Steuerbescheid 2021 kann noch vom Finanzamt in 2025 geändert, neu festgesetzt werden ?

    Es wäre gut, wenn du dir angewöhnen würdest, in deinem Eingangs-Posting einfach das zu schreiben, um was es geht, Fakten zu bringen und dann zu sagen, was du wissen willst.

    Das wäre doch ein guter Vorsatz für dich für das neue Jahr 2026.