Thesaurierend ETF - Vorabpauschale / verkaufen am Jahresende

  • Hallo zusammen,

    ich bin im dem Thema ETF ziemlich neu, daher auch meine etwas grundlegende Frage.

    Ich habe gelesen, dass es durchaus Sinn machen kann, das ETF Depot der thesaurierenden ETFs am Jahresende zu verkaufen um den Sparerfreibetrag mitnehmen zu können.

    Ist das soweit korrekt und würdet ihr das empfehlen? (Annahme, das keine Kosten für den Verkauf entstehen)

    Und was passiert dann eigentlich mit der Vorabpauschale?

    Ich habe Ende des Jahres verkauft und bin über einen Sparplan am 04.01 wieder eingestiegen.

    Frage mich jetzt also ob ich somit um die Vorabpauschale rumgekommen bin.

    Danke und Grüße

  • Kater.Ka 3. Januar 2026 um 20:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Verkaufen, um Kursgewinne steuerfrei mitzunehmen (Freibetrag), ist meiner Meinung nach sinnvoll, sofern die Orderkosten den Steuervorteil nicht auffressen.

    Wenn du über den Jahreswechsel keine ETF Anteile im Depot hattest, dann ergibt sich auch keine Vorabpauschale für 2025, die im Januar 2026 zu versteuern wäre.

  • Ich habe gelesen, dass es durchaus Sinn machen kann, das ETF Depot der thesaurierenden ETFs am Jahresende zu verkaufen um den Sparerfreibetrag mitnehmen zu können.

    Ist das soweit korrekt und würdet ihr das empfehlen? (Annahme, dass keine Kosten für den Verkauf entstehen)

    Kann man machen, Sparpotential bis zu 263,75 € (ohne Kirchensteuer).

    Und was passiert dann eigentlich mit der Vorabpauschale?

    Die Vorabpauschale wird meistens als erster Kapitalertrag des Jahres gebucht.

    Wenn Du den Stunt machst, ist es praktisch, daß Du weißt, was Du in dem betreffenden Jahr schon auf der Uhr hast. Vergiß nicht zu berücksichtigen, was am Jahresende noch als Zins zu erwarten ist. Zinsen belasten den Sparerpauschbetrag voll, Aktien-ETF-Gewinne zu 70%.

    Wenn Du ETFs verkaufst, ist die Vorabpauschale für diese ETFs erledigt. Kaufst Du ETFs unterjährig nach, wird die Vorabpauschale pro Monat berechnet.

    Ich habe Ende des Jahres verkauft und bin über einen Sparplan am 04.01. wieder eingestiegen.

    Frage mich jetzt also, ob ich somit um die Vorabpauschale herumgekommen bin.

    Das macht keinen entscheidenden Unterschied. Letztlich ist das ein Rechenexempel.

    Man kann natürlich darauf spekulieren, daß die Börsen window shopping betreiben, der Kurs kurz vor Jahresende also höher ist als am ersten Börsentag des neuen Jahres, somit am 30.12. verkaufen und am 2.1. des neuen Jahres kaufen.

  • Ob ich 1000€ Gewinn realisiere und darauf keine Steuern zahle oder den ETF behalte und 1000€ VAP berechnet komme, auf die ich auch keine Steuern zahle, sollte doch Jacke wie Hose sein, oder?

  • Ob ich 1000€ Gewinn realisiere und darauf keine Steuern zahle oder den ETF behalte und 1000€ VAP berechnet komme, auf die ich auch keine Steuern zahle, sollte doch Jacke wie Hose sein, oder?

    Ja, 1000€ hier oder da sind aus meiner Sicht auch Jacke wie Hose.

    Aber bei dem ein oder anderen stehen ja vielleicht nur 200€ VAP gegen 1000€ realisierbaren Gewinn. Bevor man dann 800€ Sparerfreibetrag verschenkt, kann man natürlich überlegen den Gewinn zu realisieren.

  • OK. Das ist dann nachvollziehbar. Ab einer gewissen Größe des Depots bzw. vielen zusätzlichen Zinseinkünften hat sich die Frage dann irgendwann erledigt. Aber auch sonst sind die 265,75€ nur ein hypothetischer Wert, der nicht erreicht wird. Den Fall 1000€ Gewinn vs. 0€ VAP dürfte es kaum geben.

  • Aber auch sonst sind die 263,75€ nur ein hypothetischer Wert, der nicht erreicht wird. Den Fall 1000€ Gewinn vs. 0€ VAP dürfte es kaum geben.

    Es ist gängig, aber unsachgemäß, "Kapitalertrag" und "Vorabpauschale" als unterschiedliche Kategorien zu sehen. Die Vorabpauschale ist ein Kapitalertrag. Ein Mercedes ist ein Auto, aber nicht jedes Auto ist ein Mercedes.

    Es gibt unter Menschen nichts, was es nicht gibt. Es gibt Leute mit erheblichen Kapitaleinkünften, die es zu aufwendig finden, einen Freistellungsauftrag einzureichen, und es auch nicht für nötig halten, eine Steuererklärung einzureichen, da ja Kapitaleinkünfte so bequem an der Quelle besteuert werden.

    Diese Leute zahlen 263,75 € Steuer mehr als Leute, die bei sonst gleichen Bedingungen einen Freistellungsauftrag einreichen (oder wenigstens eine Steuererklärung mit Anlage KAP einreichen).

    Aber das führt uns auf Nebenwege. Der TE hat ja gefragt, wie er es anstellen soll, den Sparerpauschbetrag durch gezielte ETF-Verkäufe kurz vor Jahresende auszunutzen, und das habe ich ihm oben geschrieben. Wenn er weitere Fragen hat, kann er sich ja nochmal melden.

    :)

  • Ob ich 1000€ Gewinn realisiere und darauf keine Steuern zahle oder den ETF behalte und 1000€ VAP berechnet komme, auf die ich auch keine Steuern zahle, sollte doch Jacke wie Hose sein, oder?

    Im konkreten Fall nicht. NicNac76 hat durch den Verkauf am Jahresende den Freibetrag für 2025 ausgenutzt. Hätte er den ETF einfach über den Jahreswechsel behalten, dann wäre der FSA 2025 verfallen und die Vorabpauschale hätte den 2026er FSA belastet.

  • Richtig. Unter der Voraussetzung, dass in 2025 (Januar) keine VAP fällig war und keine Gewinne, Zinseinkünfte oder Dividenden angefallen sind, die den Freibetrag 2025 bereits vollgemacht haben.

  • Richtig. Unter der Voraussetzung, dass in 2025 (Januar) keine VAP fällig war und keine Gewinne, Zinseinkünfte oder Dividenden angefallen sind, die den Freibetrag 2025 bereits vollgemacht haben.

    Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn.

    Möchte man prüfen, ob man Mist geschrieben hat oder nicht, ersetze man das Wort "Vorabpauschale" durch den Wort "Gewinn".

    Das mache ich mal mit Deinem Satz:

    Zitat

    Unter der Voraussetzung, dass in 2025 (Januar) keine VAP kein Gewinn fällig war ...

    Und? Ist dieser Satz sinnvoll?