Hallo,
einmal eine Frage an die Bankinsider:
Situation: Bei einer Bank gibt es mehrere mehrjährige Festgeldanlagen, deren Zinsen jährlich dem Anlagekapital gutgeschrieben werden, abzüglich natürlich der Kapitalertragssteuer. Der erteilte Freistellungsauftrag reicht nicht für alle Zinsen und kann auch nicht erhöht werden.
Es gibt zwei Typen von Banken. Bei Typ A werden die Zinsen ein Jahr nach Erstanlage gutgeschrieben. Der Freistellungsauftrag wird nach Zeitablauf ausgeschöpft und ist irgendwann im Jahr eben alle. So weit, so klar. Dann gibt es aber noch den Typ B, die die Zinsen, unabhängig vom Beginndatum, immer zum Jahresende gutschreiben. Wie wird hier der nicht ausreichende Freistellungsauftrag auf die einzelnen Festgeldanlagen verteilt?
Ich habe den Eindruck, bei NIBC z.B. wird nach Alter der Festgeldanlage sortiert. Die älteste darf zuerst auf den Freistellungsauftrag zugreifen. Hat jemand andere Regeln erlebt bzw. kennt den Branchenstandard?
Steuerlich ist die Regelung sicherlich egal, allerdings gibt es sehr wohl eine Auswirkung auf den Zinseszinseffekt, welche Festgeldanlage die Bank mit der Kapitalertragssteuer belastet und welche nicht.
Gruß Pumphut