Reihenfolge der Ausschöpfung des Freistellungsauftrages am Jahresende

  • Hallo,

    einmal eine Frage an die Bankinsider:

    Situation: Bei einer Bank gibt es mehrere mehrjährige Festgeldanlagen, deren Zinsen jährlich dem Anlagekapital gutgeschrieben werden, abzüglich natürlich der Kapitalertragssteuer. Der erteilte Freistellungsauftrag reicht nicht für alle Zinsen und kann auch nicht erhöht werden.

    Es gibt zwei Typen von Banken. Bei Typ A werden die Zinsen ein Jahr nach Erstanlage gutgeschrieben. Der Freistellungsauftrag wird nach Zeitablauf ausgeschöpft und ist irgendwann im Jahr eben alle. So weit, so klar. Dann gibt es aber noch den Typ B, die die Zinsen, unabhängig vom Beginndatum, immer zum Jahresende gutschreiben. Wie wird hier der nicht ausreichende Freistellungsauftrag auf die einzelnen Festgeldanlagen verteilt?

    Ich habe den Eindruck, bei NIBC z.B. wird nach Alter der Festgeldanlage sortiert. Die älteste darf zuerst auf den Freistellungsauftrag zugreifen. Hat jemand andere Regeln erlebt bzw. kennt den Branchenstandard?

    Steuerlich ist die Regelung sicherlich egal, allerdings gibt es sehr wohl eine Auswirkung auf den Zinseszinseffekt, welche Festgeldanlage die Bank mit der Kapitalertragssteuer belastet und welche nicht.

    Gruß Pumphut

  • [ ... ] Dann gibt es aber noch den Typ B, die die Zinsen, unabhängig vom Beginndatum, immer zum Jahresende gutschreiben. Wie wird hier der nicht ausreichende Freistellungsauftrag auf die einzelnen Festgeldanlagen verteilt?

    Ich habe den Eindruck, bei NIBC z.B. wird nach Alter der Festgeldanlage sortiert. Die älteste darf zuerst auf den Freistellungsauftrag zugreifen. Hat jemand andere Regeln erlebt bzw. kennt den Branchenstandard?

    Wenn ein Kunde bei einer Bank einen Freistellungsauftrag (FSA) erteilt hat, dann gilt der grundsätzlich für alle Konten, bei denen einen Zinsgutschrift anfällt. Man kann jedoch mit der Bank (zumindest geht bei Filialbanken) vereinbaren, dass bestimmte Konten von dem FSA ausgenommen werden, also die Zinsgutschrift immer mit einem Steuerabzug erfolgt.

    Reicht der FSA in seiner Höhe für Zinsgutschriften an einem bestimmten Tag nicht mehr aus, z.B. am 30.12. wenn für mehrere Sparbriefe, Festgeldkonten, Sparkonten etc. die Zinsgutschrift erfolgt, dann bestimmt die Kontonummer (numerisch aufsteigend) die Reihenfolge, bei denen der FSA Berücksichtigung findet.

  • Hmm, zunächst geht es nach dem Datum der Zinsgutschrift, wenn alle Gutschriften an einem Tag erfolgen liegt es im Ermessen der Bank und da kannst du sicherlich nur von der jeweiligen Bank Informationen erhalten, ein einheitliches klares Vorgehen ist mir nicht bekannt. Bei mir (uns) gab es den Fall 2x TG von mir und meiner Frau (gemeinsame Veranlagung), es war in den beiden Jahren genau entgegengesetzt, also kein System zu erkennen. War bei der VW Bank.

  • Hallo,

    Reicht der FSA in seiner Höhe für Zinsgutschriften an einem bestimmten Tag nicht mehr aus, z.B. am 30.12. wenn für mehrere Sparbriefe, Festgeldkonten, Sparkonten etc. die Zinsgutschrift erfolgt, dann bestimmt die Kontonummer (numerisch aufsteigend) die Reihenfolge, bei denen der FSA Berücksichtigung findet.

    Das würde mit meiner Beobachtung des Alters der Geldanlage korrelieren, da die Kontonummern fortlaufend vergeben werden.

    Machen das ein paar Banken so und andere nicht (siehe ichbins), oder ist das Vorgehen irgendwo geregelt?

    Gruß Pumphut

  • ist das Vorgehen irgendwo geregelt?

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Warum auch, dem Finanzamt und dem Gesetzgeber sollte das egal sein.

    Also wird jede Bank so machen, wie deren IT-ler das eben umgesetzt haben, ggf. nach Zufallsprinzip. Wenn am gleichen Tag Festgeldzinsen und eine Fondsausschüttung fließt, sind es auch noch verschiedene Abteilungen und Systeme, die unabhängig von einander auf den gleich FSA zugreifen.