Doppelte Sozialverbeitragung für bAV

  • Wie ist es eigentlich für den Fall, dass bAV-Verträge über Jahrzehnte über den Arbeitgeber bespart wurden (mit meinem Geld natürlich) und diese dann wegen Arbeitslosigkeits von mir privat übernommen und entweder beitragsfrei gestellt oder aber weiter aus meinem Netto weiter bis zur Auszahlung bespart werden?

    Der ehemaligen Schröder-Regierung hat es ja gefallen, und das wurde bis heute mehrmals höchstrichterlich bestätigt, dass Auszahlungen aus diesen Verträgen 10 Jahre lang der Sozialversicherungspflicht unterliegen (für gesetzlich versicherte), weil die Beiträge ja sozialversicherungsfrei eingezahlt wurden. Wie steht es dann mit den Beiträgen, die in der letzten Arbeitsphase privat eingezahlt wurden, diese gingen ja aus den Netto, sind also schon einmal sozialverbeitragt worden. Wird da unterschieden oder geht's nach dem Motto - Pech gehabt? Lohnt bei dieser doppelten Sozialverbeitragung überhaupt die private Fortführung des Vertrags oder sollte man diese besser beitragsfrei stellen?

  • Pflichtversichert: Du zahlst nur auf den Teil, der als echte bAV bespart wurde, unter Berücksichtigung von Freibetrag und Freigrenze, der abgetrennte Teil ist nicht zu verbeitragen.

    Freiwilliges Mitglied: Vergiss den Freibetrag und die Freigrenze, Du zahlst auf alles!

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen