bAV kündigen - Versteuerung

  • Hallo liebe Finanztip -Community,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Folgend der Sachverhalt kurz erklärt.

    im Oktober 2017 wurde über meinem ehemaligen Arbeitgeber eine bAV für mich abgeschlossen. Bis zu meinem Ausscheiden – März 2023 – wurden monatlich 268 € (90 € von mir und 178 € vom AG) eingezahlt. Ab April 2023 ist eine Beitragsfreistellung verabschiedet. Mein neuer Arbeitgeber (ab April 2023 bis heute) konnte die bAV nicht übernehmen – zu großes Unternehmen und anderes Konzept für bAV.

    Nach dem letzten Informationsschreiben vom Oktober 2025 hat sich in den Jahren der Beitragszahlung eine Summe von ca. 15.000 € angesammelt welche bei Kündigung ausbezahlt wird. Ob eine Kündigung überhaupt möglich ist, kläre ich gerade mit dem Versicherer – noch keine Rückmeldung bis Dato dazu erhalten.

    Die Ansparphase/Grundphase endet zum 01.10.2054. Die jährliche Renditeentwicklung ist auch sehr überschaubar weswegen ich mit dem Gedanken spiele, die bAV zu kündigen und das Geld selbst anzulegen.

    Jetzt zu meiner Frage: Wie hoch ist der ca. Steuersatz für diese 15.000 €? Ist der Steuersatz hierfür abhängig vom Bruttojahresgehalt aus nichtselbstständiger Arbeit?

    PS: Ich bin 38 Jahre, ledig, keine Kinder – Steuerklasse 1.

    Danke voarb

    Markus

  • Kater.Ka 10. Januar 2026 um 17:51

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Deine bAV (ab 2017, §3 Nr. 63 EStG – Direktversicherung/Pensionskasse) wurde aus Brutto finanziert, also steuer- und sozialabgabenfrei.
    Daher gilt: Alles, was du später ausgezahlt bekommst, ist voll steuerpflichtig.

    Wenn du den Vertrag jetzt kündigst und dir z. B. 15.000 € auszahlen lässt, wird dieser Betrag zu deinem normalen Bruttojahreseinkommen addiert und mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.
    Bei typischen Einkommen liegt der bei ca. 38–42 % → du verlierst also rund 6.000 € an Einkommensteuer und bekommst nur etwa 9.000 € netto.

    Sozialabgaben (Kranken-/Pflegeversicherung) fallen bei Kündigung vor Rentenbeginn nicht an – aber die Steuer allein macht die Kündigung wirtschaftlich sehr unattraktiv.

    Fazit:
    Eine Kündigung ist fast immer der schlechteste Zeitpunkt, weil du die komplette Summe mit dem höchsten Steuersatz versteuern musst. Beitragsfreistellung und späterer Bezug in der Rente ist steuerlich deutlich günstiger.

  • Danke fürs Feedback. Lieber jetzt 9.000 € haben und selbst investieren als in 2054 monatlich eine Rente von nur ca. 53 € zu bekommen. In den nächsten 28 Jahren lassen sich die 9.000 € auf dem Finanzmarkt gut invieseren.

  • Ob eine Kündigung überhaupt möglich ist, kläre ich gerade mit dem Versicherer – noch keine Rückmeldung bis Dato dazu erhalten.

    Das sollte erstmal geklärt sein, bevor man das Fell des Bären verteilt.
    Viele bAV können nicht gekündigt werden, so dass einzig die Beitragsfreistellung als Option verbleibt. Ist leider traurige Realität.