Wohngebäudeversicherung - Neuwert oder 1914?

  • Moin,

    ich habe mal eine Frage zur Gebäudeversicherung. Aktuell bin ich bei einer Versicherung nach dem Wert von 1914 versichert. Da ist der Aktuelle Wert Summe X.


    Ich habe mir jetzt mal ein Angebot von einer anderen Versicherung eingeholt. Da steht nicht mehr der Wert von 1914 sondern nur noch es zählt der Neuwert.


    Jetzt bin ich aber unsicher was besser abgesichert ist. Man hat mir gesagt man würde beim Neuwert ein Haus bekommen ähnlich wie unseres mit 150qm. Also ein Haus mit der Fläche. Wie gut das Haus am ende wird weiß ich natürlich nicht.

    Kann mir einer sagen was die bessere Variante wäre?

  • Moin

    Bei Versicherung A steht explizit drin auf dem wer von 1914. Also zb. 35.000 DM 1914.

    Da kann ich mir leicht anhand des aktuellen wertes errechnen wie hoch die Summe ist.


    Bei Versicherung B steht nur. Ersetzt den Neuwert, keine Begrenzung auf eine feste Versicherungssumme.


    Würde man in beiden Fällen gleich gut fahren oder gibt es einen Nachteil?

    Bekommt man in beiden Fällen ein gleichwertiges Haus gestellt?

  • Bekommt man in beiden Fällen ein gleichwertiges Haus gestellt?

    Von Gebäudeversicherungen habe ich keine Ahnung und antworte daher auch nicht auf Deine eigentliche Frage.

    Das aber weiß ich sicher: Wenn ein Hochwasser Dein Haus wegschwemmt, womit der Versicherungsfall eintreten dürfte (wenn Du das Hochwasserschäden versichert hast), dann hast Du von der Versicherung Geld zu erwarten, aber mit Sicherheit stellt sie Dir kein gleichwertiges Haus.

  • Hallo

    Das ist klar. Hochwasser haben wir hier aber nicht. Mir geht es nur um einen Totalschaden das man bestmöglich abgesichert ist.

    Mir hat man erklärt das bei Versicherung B mit dem neuwert ein Haus bekommen würde was meiner Wohnfläche entsprechen würde und mit der Anzahl der Etagen und dem Wert was das Haus zu dem Zeitpunkt auf dem Markt wert sein würde. Aber man hat keine Obergrenze.

    Bei Variante A hingegen gibt es eine Obergrenze die sich ja entsprechend verändert.


    Aber was wirklich besser ist oder ob es gleich ist.

  • Hallo Hansisolo,

    ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Zumindest aktuell (seit 2022) gibt es zwei Möglichkeiten, den Versicherungswert eines Wohngebäudes zu bestimmen.

    Variante a: Aus einer vom Kunden genannten aktuelle Neubausumme wird nach vorgegebener Formel ein Versicherungswert 1914 berechnet, der dann jährlich angepasst wird. Im Totalschadenfall wird dieser Wert dann auf aktuelle Euros umgerechnet und bildet die maximale Entschädigungssumme für den Neubau (Spezifika lass ich einmal weg,)

    Variante b: Nach Angabe der Wohnfläche (Vorsicht, hat jede Versicherungsgesellschaft andere Definition) und weiterer Faktoren wird eine Versicherungssumme für den Neubau berechnet, die auch jährlich angepasst wird. Im Totalschadenfall ist dann diese letzte aktuelle Versicherungssumme die Höchstentschädigung (ebenfalls Sonderregelungen nicht betrachtet).

    In der Theorie sind beide Varianten gleich und beruhen darauf, dass der Versicherungsnehmer richtige Angaben macht. Welche Angaben sind irrtumsanfälliger, die aktuelle Neubausumme oder die Wohnfläche?

    Gruß Pumphut

  • Egal, ob der Wert jetzt nach Goldmark 1914 oder nach dem Neuwert zugrunde gelegt wird: Du musst Dein Gebäude so versichern, dass es von der Gebäudeversicherung zu 100% ERSETZT wird, wenn es z. B. abbrennt. Das sollte auch im Vertrag stehen. Berechnungsgrundlagen sind auch der Gleitende Neuwertfaktor und der Baupreisindex des aktuelles Jahres. Wichtig wäre auch die Einrede der groben Fahrlässigkeit, diese sollte unbegrenzt gelten. Inkludierte Elementarschadenversicherung macht auch Sinn, wenn man z. B. in einem gefährdeten Starkregengebiet, etc. wohnt. Das kann man bei seiner Gemeinde erfragen (Elementarschadenzonen - ZÜRS). Wie überall werden Altverträge meist teurer, wenn man nicht reagiert. Du hast 3 i. d. R. Monate Kündigungsfrist zum Vertragsende. Frage mal die K.I. dazu.

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