Versicherungssumme Wohngebäudeversicherung So bekommst Du im Schadensfall die kompletten Kosten ersetzt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Eine Wohngebäudeversicherung sichert den Wert Deines Hauses gegen verschiedene Schäden ab.
Die Versicherungssumme in Deiner Wohngebäudeversicherung sollte dem jeweils aktuellen Neubauwert Deines Gebäudes entsprechen.
Eine feste Versicherungssumme ist nicht ratsam, denn die Kosten für einen Neubau Deines Hauses im Schadensfall verändern sich in der Regel einmal jährlich.
Um den aktuellen Neubauwert zu versichern, wird in der Regel der gleitende Neuwertfaktor (Wert 1914) genutzt. Auch unsere Empfehlung Mr-Money nutzt diese Berechnung. Tarife auf der Basis von Wohnfläche oder Wertgutachten sind eher unüblich.
So gehst Du vor
Wenn Du eine Wohngebäudeversicherung abschließen willst, lass die Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwert berechnen. Dieser orientiert sich auch an der Ausstattung Deines Hauses und hat Einfluss auf den Beitrag der Versicherung.
Achte darauf, dass Du korrekte Angaben zu Deinem Haus und der Ausstattung machst. Nur so wirst Du im Schadensfall angemessen entschädigt.
Wenn Du während der Versicherungszeit Dein Haus renovierst oder umbaust, musst Du das Deiner Versicherung mitteilen. Sie muss dann den Wert des Hauses anpassen.
Wird Dein Haus beschädigt oder sogar komplett zerstört, möchtest Du auch den vollen Schaden von Deiner Wohngebäudeversicherung ersetzt bekommen. Muss Dein Haus im schlimmsten Fall neu gebaut werden, sollte die Entschädigungssumme der Versicherung für einen Neubau ausreichen. Damit das klappt, muss die Versicherungssumme dem Neubauwert Deines Hauses entsprechen. Da dieser sich im Laufe der Zeit verändert, solltest Du auf eine feste Versicherungssumme verzichten. Mit welcher Versicherungssumme Du auf der sicheren Seite bist, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Der gleitende Neuwert (Wert 1914) ist eine Methode, mit der die Gebäudeversicherer die Versicherungssumme an die Wertentwicklung des Gebäudes anpassen können. Als Basis für den Wert des Hauses wird der fiktive Gebäudewert genommen, den Dein Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Also der Preis, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch in der damaligen Währung Goldmark gekostet hätte – noch vor der großen Inflation zwischen 1914 und 1923. Dafür wird zunächst der Neuwert 1914 anhand der verschiedenen Merkmale Deines Hauses bestimmt. Zu diesen Merkmalen gehören:
Gebäudetyp
Wohnfläche
Bauweise
Nebengebäude
Sonderausstattung, zum Beispiel Marmorfliesen
Der ermittelte Neuwert 1914 wird nun mit dem Baupreisindex multipliziert und durch 100 dividiert, um den aktuellen Neuwert zu erhalten.
Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Baupreise zu einem Basisjahr und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt. Das Basisjahr definiert also Jahr null, mit einem Baupreis von 100 Prozent. Daran werden dann die Veränderungen der weiteren Jahre gemessen. Im Baupreis sind sämtliche Kosten enthalten, die entstehen, um ein Bauwerk zu errichten oder instand zu halten. Grundstückspreise gehören nicht dazu.
Da sich der Baupreis immer ändert, passt auch Dein Versicherer die Versicherungssumme regelmäßig an. So kommt die Versicherung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf.
Wert 1914 | Jahr | Baupreisindex | Neubauwert |
---|---|---|---|
25.000 € | 2015 | 1.310,3 | 327.575 € |
25.000 € | 2016 | 1.330,7 | 332.675 € |
25.000 € | 2017 | 1.358,3 | 339.575 € |
25.000 € | 2018 | 1.369,7 | 342.425 € |
25.000 € | 2019 | 1.454,3 | 363.575 € |
25.000 € | 2020 | 1.523,0 | 380.750 € |
25.000 € | 2021 | 1.568,3 | 392.075 € |
25.000 € | 2022 | 1.668,2 | 417.050 € |
25.000 € | 2023 | 1.961,4 | 490.350 € |
25.000 € | 2024 | 2.134,5 | 533.625 € |
25.000 € | 20251 | 2.192,4 | 548.100 € |
1 voraussichtlicher Baupreisindex
Quelle: Eigene Berechnungen (Stand: November 2024)
Anhand der Tabelle kannst Du gut erkennen, wie sich die Baupreise erhöhen und dadurch der Neubauwert Deines Hauses mit der Zeit steigert. Beispiel: Du hast 2015 ein neues Haus im Wert von 327.575 Euro gebaut und über diesen Wert versichert. Bis 2024 ist der Neubauwert Deines Hauses aber auf 533.625 Euro gestiegen. So viel würde es kosten, Dein Haus jetzt neu zu errichten. Im Falle eines Totalschadens hättest Du mit einer festen Versicherungssumme eine Versicherungslücke von mehr als 200.000 Euro. Du wärst also unterversichert.
Mit dem gleitenden Neuwert kann Dir das nicht passieren, weshalb Du Dein Gebäude immer über diesem Wert absichern solltest.
Bist Du unterversichert, ist Deine Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts. Das wirkt sich dann nicht nur bei einem Totalschaden negativ auf die Entschädigungssumme aus, die Du erhältst, sondern auch bei geringeren Schäden. Die Versicherung ersetzt Dir dann nur eine anteilige Summe (§ 75 VVG) und nicht die gesamte Schadenssumme.
Ein Beispiel: Auch wenn Du auf den gleitenden Neuwert setzt, ist es empfehlenswert, mit der Versicherung einen Unterversicherungsverzicht zu verabreden. Damit verzichtet das Unternehmen darauf, im Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass Du unterversichert sein könntest. Denn auch, wenn im gleitenden Neuwert die aktuellen Baupreise eingerechnet sind, je nachdem, wo Du in Deutschland lebst, sind diese unterschiedlich. Der Baupreisindex ist ein geglätteter Wert für Gesamtdeutschland. Bauen ist in verschiedenen Regionen Deutschlands jedoch unterschiedlich teuer. Deine Immobilie kann daher mehr wert sein, als der gleitende Neuwert angibt. Mit einem Unterversicherungsverzicht bist Du auch in einem solchen Fall auf der sicheren Seite.
Außer dem gleitenden Neuwert (Wert 1914), gibt es weitere Möglichkeiten, eine realistische Versicherungssumme für Dein Haus festzulegen. Doch welche sind das und wo liegen die Nachteile?
Beim Wohnflächentarif legst Du keine Versicherungssumme fest, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Die Versicherung setzt also eine Summe fest, die Du als Entschädigung im Schadensfall maximal erhältst. Die Versicherung berechnet die Höchstentschädigungsgrenze anhand der Größe und der Ausstattung des Hauses. Im Fall eines Totalschadens sagt Dir der Versicherer zu, den Wiederaufbau des Hauses zu zahlen. Diese Möglichkeit der Wertberechnung ist relativ neu für Wohngebäudeversicherungen, sie existiert aber schon länger in der Hausratversicherung. Auch hier wird die Baupreisentwicklung mit beachtet. Problematisch kann aber bei der Bewertung sein, was genau zur Wohnfläche gehört, also zum Beispiel zu welchem Anteil Terrassen, Balkone oder ähnliches bewertet werden. Wenn Du einen solchen Tarif möchtest, brauchst Du daher die Unterstützung der Versicherung, die die passende Wohnfläche berechnet.
Eine weitere Möglichkeit, die Versicherungssumme festzulegen, ist, dass ein Gutachter den Wert des Gebäudes schätzt. Das kann jedoch teuer werden. Außerdem bezieht sich dieses Gutachten oft auf den Verkehrswert des Gebäudes, also den Wert, den das Haus zur Zeit der Schätzung im jeweiligen Zustand hat. Wichtiger sind jedoch die Kosten für den Wiederaufbau. Bei einem einmaligen Gutachten besteht auch das Problem, dass sich der Wert Deines Hauses mit der Zeit ja durch den sich verändernden Baupreis verändert und damit die Versicherungssumme irgendwann nicht mehr dem Neubauwert entspricht.
Du solltest größere Um-, An- oder Neubauten an Deinem Haus Deiner Versicherung umgehend mitteilen. Wenn Du zum Beispiel eine Photovoltaikanlage auf Dein Dach baust oder eine Wärmepumpe montieren lässt, sollte dies mitversichert sein ‒ außerdem erhöht dies den Wert Deines Gebäudes. Auch teure Einbauten im Bad, ein neuer Carport oder eine Sauna als Anbau sollten gemeldet werden, ebenso, wenn Du hochwertigere Materialien bei einer Renovierung nutzt, als Du vorher verbaut hast. Melde Deiner Versicherung, was Du verändert hast und was es gekostet hat. Bei größeren Umbauten kann es sein, dass sich Deine Beiträge erhöhen, da der Wert Deiner Immobilie gestiegen ist.
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