Versicherungssumme Wohngebäudeversicherung
Im Schadensfall brauchst Du genug Geld für Dein Haus

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung sollte dem jeweils aktuellen Neubauwert des Gebäudes entsprechen.
Eine feste Versicherungssumme ist deshalb nicht ratsam, denn die Preise für einen Hausbau verändern sich.
Um den stets aktuellen Neuwert zu bestimmen, wird meist der gleitende Neuwert (Wert 1914) genutzt. Auch unsere Empfehlung Mr-Money nutzt diese Grundlage. Tarife auf der Basis von Wohnfläche oder Wertgutachten sind eher unüblich.
Wenn Du eine Wohngebäudeversicherung abschließen willst, lass die Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwert berechnen.
Achte darauf, dass Du korrekte Angaben zu Deinem Haus machst. Nur so entspricht der gleitende Neuwert dem Wert Deines Hauses und Du wirst im Schadensfall angemessen entschädigt.
Wenn Du während der Versicherungszeit Dein Haus renovierst oder größere Anbauten vornimmst, die den Wert Deines Hauses steigern, teile diese Deiner Versicherung mit, damit sie den Wert Deines Hauses anpassen kann.
Wird Dein Haus beschädigt, möchtest Du auch den vollen Schaden von Deiner Wohngebäudeversicherung ersetzt bekommen. Das klappt aber nur, wenn die Versicherungssumme dem Neubauwert Deines Hauses entspricht. Da dieser sich im Laufe der Zeit verändert, solltest Du auf eine feste Versicherungssumme verzichten.
Der gleitende Neuwert (Wert 1914) dient als Grundlage, um die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Gebäudes anzupassen. Als Basis wird der fiktive Wert 1914 benutzt. Dies ist der Preis, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch in der damaligen Währung Goldmark gekostet hätte – also noch vor der großen Inflation zwischen 1914 und 1923. Dafür wird zunächst der Neuwert 1914 anhand der verschiedenen Merkmale Deines Hauses bestimmt. Zu diesen Merkmalen gehören:
Gebäudetyp
Wohnfläche
Bauweise
Nebengebäude
Sonderausstattung
Der ermittelte Neuwert 1914 wird nun mit dem Baupreisindex multipliziert und durch 100 dividiert, um den aktuellen Neuwert zu erhalten.
Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Baupreise zu einem Basisjahr und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt. Die Versicherungssumme wird also regelmäßig angepasst. Nur so kommt die Versicherung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf.
Wert 1914 | Jahr | Baupreisindex | Neubauwert |
---|---|---|---|
25.000 € | 2015 | 1.310,3 | 327.575 € |
25.000 € | 2016 | 1.330,7 | 332.675 € |
25.000 € | 2017 | 1.358,3 | 339.575 € |
25.000 € | 2018 | 1.369,7 | 342.425 € |
25.000 € | 2019 | 1.454,3 | 363.575 € |
25.000 € | 2020 | 1.523,0 | 380.750 € |
25.000 € | 2021 | 1.568,3 | 392.075 € |
25.000 € | 2022 | 1.668,2 | 417.050 € |
25.000 € | 2023 | 1.961,4 | 490.350 € |
Quelle: Eigene Berechnungen (Stand: Januar 2023)
Anhand der Tabelle kannst Du gut erkennen, wie sich die Baupreise und dadurch der Neubauwert Deines Hauses mit der Zeit erhöht. Hättest Du Dein neues Haus 2015 mit einer festen Versicherungssumme des damaligen Wertes versichert, würden Dir 2023 im Schadensfall mehr als 160.000 Euro fehlen. In diesem Fall wärst Du unterversichert.
Bist Du unterversichert, ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert. Das wirkt sich dann aber nicht nur bei einem Totalschaden negativ auf die Entschädigungssumme aus, die Du erhältst, sondern auch bei geringeren Schäden. Die Versicherung ersetzt Dir dann nur eine anteilige Summe und nicht die gesamte Schadenssumme. Ein Beispiel: Entspricht Deine Versicherungssumme nur 50 Prozent des Gebäudewertes, erhältst Du auch nur 50 Prozent eines Schadens ersetzt. Auch, wenn der Schaden niedriger ist als die Gesamtversicherungssumme.
Auch wenn Du auf den gleitenden Neuwert setzt, ist es empfehlenswert, mit der Versicherung einen Unterversicherungsverzicht zu verabreden. Damit verzichtet das Unternehmen darauf, im Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass Du unterversichert sein könntest. Denn auch, wenn im gleitenden Neuwert die Baupreise mit eingerechnet sind, je nachdem, wo Du in Deutschland lebst, sind diese unterschiedlich. Der Baupreisindex ist aber nur ein geglätteter Wert für Gesamtdeutschland. Aber auch in einer Region, wo Bauen teurer ist, bist Du dann auf der sicheren Seite.
Wohnflächentarif - Beim Wohnflächentarif gibt es keine Versicherungssumme, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Die Versicherung setzt also eine Summe fest, die Du als Entschädigung im Schadensfall maximal erhältst. Die Versicherung berechnet sie anhand der Größe und der Ausstattung des Hauses. Kommt es zum Versicherungsfall, zahlt die Versicherung die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts.
Die Höchstentschädigungsgrenze wird nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Dadurch kann es sein, dass Du ein paar Jahre nach dem Bau unterversichert bist. Das kannst Du vermeiden, indem Du von Zeit zu Zeit die Höchstentschädigungsgrenze erhöhst.
Wertgutachten - Eine weitere Möglichkeit, die Versicherungssumme festzulegen, ist, dass ein Gutachter den Wert des Gebäudes schätzt. Das kann jedoch teuer werden. Außerdem bezieht sich dieses Gutachten oft auf den Verkehrswert des Gebäudes. Wichtiger sind jedoch die Kosten für den Wiederaufbau. Und auch hier ist das Problem, dass sich der Wert Deines Hauses mit der Zeit verändert und damit die Versicherungssumme irgendwann nicht mehr dem Neubauwert entspricht.
Außerdem solltest Du größere Um-, An- oder Neubauten an Deinem Haus der Versicherung mitteilen. Wenn Du zum Beispiel eine Photovoltaikanlage auf Dein Dach baust, sollte diese zum einen mitversichert sein, außerdem erhöht sie den Wert Deines Gebäudes. Auch teure Einbauten im Bad, ein neuer Carport oder eine Sauna als Anbau sollten gemeldet werden.
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