Ver­si­che­rungs­sum­me Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Im Schadensfall brauchst Du genug Geld für Dein Haus

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sollte dem jeweils aktuellen Neubauwert des Gebäudes entsprechen.

  • Eine feste Ver­si­che­rungs­sum­me ist deshalb nicht ratsam, denn die Preise für einen Hausbau verändern sich.

  • Um den stets aktuellen Neuwert zu bestimmen, wird meist der gleitende Neuwert (Wert 1914) genutzt. Auch unsere Emp­feh­lung Mr-Money nutzt diese Grundlage. Tarife auf der Basis von Wohnfläche oder Wertgutachten sind eher unüblich.

So gehst Du vor

  • Wenn Du eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen willst, lass die Ver­si­che­rungs­sum­me nach dem gleitenden Neuwert berechnen.

  • Achte darauf, dass Du korrekte Angaben zu Deinem Haus machst. Nur so entspricht der gleitende Neuwert dem Wert Deines Hauses und Du wirst im Schadensfall angemessen entschädigt.

  • Wenn Du während der Ver­si­che­rungszeit Dein Haus renovierst oder größere Anbauten vornimmst, die den Wert Deines Hauses steigern, teile diese Deiner Ver­si­che­rung mit, damit sie den Wert Deines Hauses anpassen kann.

Wird Dein Haus beschädigt, möchtest Du auch den vollen Schaden von Deiner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ersetzt bekommen. Das klappt aber nur, wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me dem Neubauwert Deines Hauses entspricht. Da dieser sich im Laufe der Zeit verändert, solltest Du auf eine feste Ver­si­che­rungs­sum­me verzichten.

Was ist der gleitende Neuwert?

Der gleitende Neuwert (Wert 1914) dient als Grundlage, um die Ver­si­che­rungs­sum­me bei der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung an die Wertentwicklung des Gebäudes anzupassen. Als Basis wird der fiktive Wert 1914 benutzt. Dies ist der Preis, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch in der damaligen Währung Goldmark gekostet hätte – also noch vor der großen Inflation zwischen 1914 und 1923. Dafür wird zunächst der Neuwert 1914 anhand der verschiedenen Merkmale Deines Hauses bestimmt. Zu diesen Merkmalen gehören:

  • Gebäudetyp

  • Wohnfläche

  • Bauweise

  • Nebengebäude

  • Sonderausstattung

Der ermittelte Neuwert 1914 wird nun mit dem Baupreisindex multipliziert und durch 100 dividiert, um den aktuellen Neuwert zu erhalten.

Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der Baupreise zu einem Basisjahr und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt. Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird also regelmäßig angepasst. Nur so kommt die Ver­si­che­rung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf.

Beispiele gleitender Neuwert (Wert 1914)

Wert 1914

Jahr

Baupreisindex

Neubauwert

25.000 €

2015

1.310,3

327.575 €

25.000 €

2016

1.330,7

332.675 €

25.000 €

2017

1.358,3

339.575 €

25.000 €

2018

1.369,7

342.425 €

25.000 €

2019

1.454,3

363.575 €

25.000 €

2020

1.523,0

380.750 €

25.000 €

2021

1.568,3

392.075 €

25.000 €

2022

1.668,2

417.050 €

25.000 €

2023

1.961,4

490.350 €

Quelle: Eigene Berechnungen (Stand: Januar 2023)

Anhand der Tabelle kannst Du gut erkennen, wie sich die Baupreise und dadurch der Neubauwert Deines Hauses mit der Zeit erhöht. Hättest Du Dein neues Haus 2015 mit einer festen Ver­si­che­rungs­sum­me des damaligen Wertes versichert, würden Dir 2023 im Schadensfall mehr als 160.000 Euro fehlen. In diesem Fall wärst Du unterversichert.

Was bedeutet Unterversicherung?

Bist Du unterversichert, ist die Ver­si­che­rungs­sum­me niedriger als der tatsächliche Wert. Das wirkt sich dann aber nicht nur bei einem Totalschaden negativ auf die Entschädigungssumme aus, die Du erhältst, sondern auch bei geringeren Schäden. Die Ver­si­che­rung ersetzt Dir dann nur eine anteilige Summe und nicht die gesamte Schadenssumme. Ein Beispiel: Entspricht Deine Ver­si­che­rungs­sum­me nur 50 Prozent des Gebäudewertes, erhältst Du auch nur 50 Prozent eines Schadens ersetzt. Auch, wenn der Schaden niedriger ist als die Gesamtversicherungssumme.

Auch wenn Du auf den gleitenden Neuwert setzt, ist es empfehlenswert, mit der Ver­si­che­rung einen Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht zu verabreden. Damit verzichtet das Unternehmen darauf, im Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass Du unterversichert sein könntest. Denn auch, wenn im gleitenden Neuwert die Baupreise mit eingerechnet sind, je nachdem, wo Du in Deutschland lebst, sind diese unterschiedlich. Der Baupreisindex ist aber nur ein geglätteter Wert für Gesamtdeutschland. Aber auch in einer Region, wo Bauen teurer ist, bist Du dann auf der sicheren Seite.

Wie kann die Ver­si­che­rungs­sum­me noch festgelegt werden?

Wohnflächentarif - Beim Wohnflächentarif gibt es keine Ver­si­che­rungs­sum­me, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Die Ver­si­che­rung setzt also eine Summe fest, die Du als Entschädigung im Schadensfall maximal erhältst. Die Ver­si­che­rung berechnet sie anhand der Größe und der Ausstattung des Hauses. Kommt es zum Ver­si­che­rungsfall, zahlt die Ver­si­che­rung die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts.

Die Höchstentschädigungsgrenze wird nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Dadurch kann es sein, dass Du ein paar Jahre nach dem Bau unterversichert bist. Das kannst Du vermeiden, indem Du von Zeit zu Zeit die Höchstentschädigungsgrenze erhöhst.

Wertgutachten - Eine weitere Möglichkeit, die Ver­si­che­rungs­sum­me festzulegen, ist, dass ein Gutachter den Wert des Gebäudes schätzt. Das kann jedoch teuer werden. Außerdem bezieht sich dieses Gutachten oft auf den Verkehrswert des Gebäudes. Wichtiger sind jedoch die Kosten für den Wiederaufbau. Und auch hier ist das Problem, dass sich der Wert Deines Hauses mit der Zeit verändert und damit die Ver­si­che­rungs­sum­me irgendwann nicht mehr dem Neubauwert entspricht.

Was ist außerdem zu beachten?

Außerdem solltest Du größere Um-, An- oder Neubauten an Deinem Haus der Ver­si­che­rung mitteilen. Wenn Du zum Beispiel eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf Dein Dach baust, sollte diese zum einen mitversichert sein, außerdem erhöht sie den Wert Deines Gebäudes. Auch teure Einbauten im Bad, ein neuer Carport oder eine Sauna als Anbau sollten gemeldet werden.

Autor
Henriette Neubert

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