Hallo Forum,
ich will privat ein etwas hochpreisiges Auto anschaffen, dies fast ausschließlich beruflich nutzen und die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten absetzen. Nach erfolgter Abschreibung will ich das Auto dann verkaufen, sodass ich unter dem Strich sehr günstig ein sehr schönes Auto gefahren bin. Rechnerisch funktioniert das.
Das Problem: Häufig erkennt das Finanzamt nicht die gesamte AfA an, weil es sagt, das Auto wäre unangemessen.
Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass bei gemieteten Fahrzeugen oft auf die Angemessenheitsprüfung verzichtet wird, weil der Fahrer ja kein Eigentum am Fahrzeug erwirbt. Kann dazu jemand hier was sagen? Ist das so oder ist das sicher nicht so?
Sollte das nämlich so sein, wäre das Ehegattenmietmodell interessant.
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!