Angemessenheit gemieteter Dienstwagen

  • Hallo Forum,

    ich will privat ein etwas hochpreisiges Auto anschaffen, dies fast ausschließlich beruflich nutzen und die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten absetzen. Nach erfolgter Abschreibung will ich das Auto dann verkaufen, sodass ich unter dem Strich sehr günstig ein sehr schönes Auto gefahren bin. Rechnerisch funktioniert das.

    Das Problem: Häufig erkennt das Finanzamt nicht die gesamte AfA an, weil es sagt, das Auto wäre unangemessen.
    Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass bei gemieteten Fahrzeugen oft auf die Angemessenheitsprüfung verzichtet wird, weil der Fahrer ja kein Eigentum am Fahrzeug erwirbt. Kann dazu jemand hier was sagen? Ist das so oder ist das sicher nicht so?

    Sollte das nämlich so sein, wäre das Ehegattenmietmodell interessant.

    Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!

  • Die Hürde der Angemessenheit ist bei einer solchen Vorgehensweise der zweite Schritt.

    Im ersten Schritt müsstest Du zweifelsfrei nachweisen, dass dies Du den Wagen tatsächlich nur beruflich nutzt und es sich nicht um eine künstliche Gestaltung handelt. Hier scheitern derartige Modelle in aller Regel in der Praxis.

    Arbeitnehmer bekommen bei entsprechender Tätigkeit häufig einen Dienstwagen gestellt und die Reisekosten ersetzt. Es stellen sich weitere Fragen, wie wie kommst Du zur Arbeit oder in den Urlaub, erledigst Deine Einkäufe etc.

    Selbstständige fahren den meisten Fällen mit der Aktivierung im Firmenvermögen besser und sicherer.

    Im zweiten Schritt kommt die von Dir besprochene Frage der Angemessenheit zum Tragen. Diese stellt sich auch, wenn man von seinem Partner das Auto mietet. Zum einen muss der Preis einem Drittvergleich standhalten und zum anderen wird auch hier sicher die Angemessenheit geprüft. Nicht zu vergessen, dass Dein Partner dann steuerlichen Erklärungsbedarf hat.


    In den meisten Fällen scheitern diese Modelle, da die Nachweise nicht erbracht werden können und fallen im Extremfall sogar unter Gestaltungsmissbrauch.

    Solltest Du zu den wenigen Fällen zählen, welche tatsächlich berufliche veranlasst sind und auch die Angemessenheit gegeben ist, dann brauchst Du Dir auch keine Gedanken über andere Modelle machen, da die Anerkennung gegeben ist.