Überzahlung bei Riester ab 2027?

  • Hallo zusammen,

    ja ich weiß: das Thema geht über ungelegte Eier. Trotzdem ;)

    Laut FAQ vom Finanzministerium sollen Überzahlungen möglich sein:

    "Ja, die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert."

    Ich verstehe es so, dass diese 6840€ vom brutto eingezahlt werden, und nachgelagert besteuert werden.

    Angenommen, das geht wirklich durch Bundestag und Bundesrat durch: wie könnte man sowas für seine Altersvorsorgeplanung raffiniert einsetzen? (Die Zulagen sind für so ein Szenario nicht relevant). Man könnte gegen Ende der Einzahlungsphase schon mal steuerneutral zwischen Aktien-ETF und sicherem Geldmarktfonds umschichten. Oder "förderschädlich" kündigen, wenn man in einer Privatier-Phase ist, und eh nur wenig Einkommen hat und damit ein geringer Steuersatz anfällt.

    Ich vermute, der ein oder andere hat hier ein paar interessante Ideen?

  • Bisher konnte man in den Riester doch auch mehr einzahlen als förderungsabhängig möglich.
    Ich hatte damals immer 2100€ jährlich eingezahlt und später die Prämie gutgeschrieben bekommen.

    Zum Ende des Riester konnte man seinen ungeförderten Anteil auszahlen lassen.
    Der Riester hat also mit dem geförderten Anteil und mit deinem ungeförderten Anteil die ganze Zeit gearbeitet.
    Auch der ungeförderte Anteil unterlag bei Auszahlung der Beitragsgarantie und auch der Pfändungssicherheit. Konnte aber in der Zeit steuerlich NICHT angesetzt werden.

    Den Ungeförderten Anteil KANN man sich dann am Übergang zur Rente zu 100% auszahlen lassen.
    Der Gewinn wird dann normal in der Steuererklärung als Einkommen versteuert.

    Warum soll das in Zukunft nicht ähnlich gehandhabt werden.
    Es gibt einen geförderten Anteil, der auch bei der Steuererklärung Erstattungen bringt/brachte und einen ungeförderten Anteil, der dann mitläuft.

  • Hmm. Wenn der ungeförderte Teil (Überzahlung) nicht steuerlich angesetzt werden kann, dann ist das ganze wohl relativ uninteressant.

    Punkt 38 von dieser alten Seite von Fondsportal hat noch ein paar Infos bzgl Besteuerung. (Pfändungssicher ist der ungeförderte Teil wohl nicht, siehe punkt 43).

    Dann einfach die Überzahlung in ein normales Depot mit ca 0,2% TER stecken, schön brav die VAP und dann die KeSt zahlen, und gut ist.


    Hier noch ein Link mit Empfehlungen vom Bundesrat vom 16.01 bzgl Gesetzesentwurf. Die schlagen tatsächlich eine Erhöhung von 1800€ auf 3000€ vor. Wäre ja noch schöner 😉 Und das nachteilige Fördermodell für einkommensschwache Personen soll auch verbessert werden. Evtl. sogar Öffnung für Selbständige... Naja, soviel zu den ungelegten Eiern.