Hallo Zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Mein Fall:
Ich war Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse von 09.1978 – 12.1992
Von 01.1993 bis 31.12.2004, also gerade mal 11 Jahre, privat versichert.
Auf Anfrage bei der BEK, ob ich ab 01.01.2005 wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden kann, wurde dies bejaht, mit der Information, als „Freiwilliges Mitglied“. Ich wusste damals nicht, was dies bedeutet und welche Konsequenzen das hat. Aber sicher dachte ich, klar, ich habe mich ja freiwillig bei der Barmer gemeldet! So bin ich also, seit dem 01.01.2005 bis heute gesetzlich versichert. Seit 2013 war ich, als solo Selbständige bis zum Renteneintritt tätig und musste jährlich meinen EKSt.-Bescheid einreichen, wonach mein Beitrag immer wieder angepasst worden ist. So weit, so gut.
Nun bin ich seit Juli 2023 Rentner und immer noch als „Freiwilliges Mitglied“, inzwischen bei der hkk, (dank Finanztipp) versichert.
Nach jeder Rentenanpassung erhöht sich der monatliche Beitrag, dies wäre auch so, hätte ich sonstige Einnahmen aus Kapital oder Vermietung o. ä., die ich mit der EkSt. jährlich nachweisen muss.
Ist es tatsächlich so, dass jemand, der gerade mal 11 Jahre privat versichert war, als Rentner kein Pflichtmitglied mehr werden kann?
Ich danke im Voraus für eine Antwort und freue mich darauf.
Viele Grüße, Rapunzel