Freiwilliges Mitglied in der gesetzl. Krankenkasse ein "Muss"?

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe, mir kann jemand helfen.

    Mein Fall:

    Ich war Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse von 09.1978 – 12.1992

    Von 01.1993 bis 31.12.2004, also gerade mal 11 Jahre, privat versichert.

    Auf Anfrage bei der BEK, ob ich ab 01.01.2005 wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden kann, wurde dies bejaht, mit der Information, als „Freiwilliges Mitglied“. Ich wusste damals nicht, was dies bedeutet und welche Konsequenzen das hat. Aber sicher dachte ich, klar, ich habe mich ja freiwillig bei der Barmer gemeldet! So bin ich also, seit dem 01.01.2005 bis heute gesetzlich versichert. Seit 2013 war ich, als solo Selbständige bis zum Renteneintritt tätig und musste jährlich meinen EKSt.-Bescheid einreichen, wonach mein Beitrag immer wieder angepasst worden ist. So weit, so gut.

    Nun bin ich seit Juli 2023 Rentner und immer noch als „Freiwilliges Mitglied“, inzwischen bei der hkk, (dank Finanztipp) versichert.

    Nach jeder Rentenanpassung erhöht sich der monatliche Beitrag, dies wäre auch so, hätte ich sonstige Einnahmen aus Kapital oder Vermietung o. ä., die ich mit der EkSt. jährlich nachweisen muss.

    Ist es tatsächlich so, dass jemand, der gerade mal 11 Jahre privat versichert war, als Rentner kein Pflichtmitglied mehr werden kann?

    Ich danke im Voraus für eine Antwort und freue mich darauf.

    Viele Grüße, Rapunzel

  • Anna T. 29. Januar 2026 um 12:05

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ist es tatsächlich so, dass jemand, der gerade mal 11 Jahre privat versichert war, als Rentner kein Pflichtmitglied mehr werden kann?

    Es kommt darauf an, in welchem Zeitraum man konkret Privat versichert war. Die reine Anzahl der Jahre spielt weniger eine Rolle.
    Man muss in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90% der Zeit Mitglied in der GKV gewesen sein um dann später als Rentner Mitglied bzw. den Status KVdR zu erreichen.
    Da können dann bisweilen schon wenige Monate den Ausschlag dafür geben, dass man nicht mehr in die KVdR aufgenommen wird.

    Beispiel: Du hast insgesamt 45 Jahre gearbeitet. Du müsstest dann in den letzten 22,5 Jahren etwas über 20 Jahre lang Mitglied der GKV gewesen sein um den Status des KVdR erreichen zu können.
    Theoretisch könntest Du sogar die ersten 23 Jahre Privat versichert gewesen sein und würdest dann trotzdem als Rentner den Status KVdR erreichen.

  • Hallo.

    Wenn Du "DRV R0815" in die Suchmaschine Deiner Wahl eintippst, dann kommst Du zu einem entsprechenden Merkblatt.

    Ggf. gibt es aber noch Möglichkeiten auch wieder in die Pflichtversicherung zu kommen.

  • Dein Eintrittsdatum in Deine erste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kannst Du bei Deiner Krankenkasse erfragen. Dann kannst Du selbst errechnen, wieviele Monate/Jahre Dir in Deiner zweiten Berufshälfte fehlen zu den benötigten 90%. Hast Du Kinder/Stiefkinder? Jedes Kind zählt 3 Jahre und könnte Dir helfen, doch noch in die KvdR zu kommen, was dann wesentlich günstiger für Dich wäre. Es gibt auch eine "Excel KvdR-Rechner", wo Du Deine Daten eingeben kannst...einfach kurz googeln...