Formular "Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen (gem. § 30 ErbStG)"

  • Hallo,

    ich habe einige Fragen zum Ausfüllen des Formulars "Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen (gem. § 30 ErbStG)" (Link: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…_wegen-2026.pdf)

    Meine Tante ist verstorben und ich bin Begünstigter einer Lebensversicherung, die sie abgeschlossen hat. Abgesehen von der Lebensversicherung habe ich nichts geerbt.

    Meine Fragen:
    1. Was soll ich unter Punkt 3 "Rechtsgrund des Erwerbs" eintragen?
    2. Was soll ich unter Punkt 5 "Gegenstand und Wert des Erwerbs" ankreuzen?
    3. Soll ich das ausgefüllte Formular an das für mich zuständige Finanzamt schicken oder an das Erbschaftssteuer-Finanzamt (siehe erste Spalte in der Tabelle auf der letzten Seite)? Ich habe meinen Wohnsitz in Bayern.

    Danke und viele Grüße

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  • Wo hat denn deine Tante gewohnt?
    zu 3.
    Das Finanzamt des Erblassers ist zuständig.

    zu 2. Versicherungsansprüche


    Zu 1. Gibt’s ein Testament? Da steht drin ob es dir vererbt oder vermacht wurde.

    Vermächtnis: Was ist der Unterschied zum Erbe?
    Mit einem Vermächtnis kannst Du den Nachlass auf verschiedene Menschen auch außerhalb der Familie verteilen. Als Vermächtnisnehmer hast Du einen Anspruch gegen…
    www.finanztip.de
    • Hilfreichste Antwort

    Zu 1) Bezugsrecht bei Kaptallebensversicherung, Tod der Versicherungsnehmerin

    Zu 2) Versicherungsansprüche ankreuzen und Gesellschaft, Versicherungsnummer und Versicherungssumme eintragen

    Zu 3) Da die Tante im Ausland gewohnt hat, ist das für deinen Wohnort zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zuständig. Das steht in dem Absatz unter der Tabelle mit den verschiedenen Finanzämtern

  • Statt Erbschaftssteuer sollte man von Schenkungssteuer reden, dann wird es vielleicht deutlicher. Der Begünstigte einer Lebensversicherung erbt nichts, er bekommt eine Versicherungsleistung. Der Verstorbene kann diese Leistung gar nicht vererben, sie war ja nie Teil seines Vermögens, da erst mit dem Tod entstanden.

    Das ärgert öfter mal die Erben, wenn irgendwo noch ein Begünstigter/Ersatzbegünstigter in den LV-Unterlagen steht, der sonst mit nichts mehr was zu tun hatte. Der kriegt dann die LV-Auszahlung, und die Erben dürfen zuschauen.(Kein Bezug zum Fragesteller, nur ein Hinweis, je nach den Verhältnissen dort meint dann schnell einer zum Anwalt rennen zu müssen).

  • economist 3. Februar 2026 um 23:13

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