Erfahrungen mit AKBank AG

  • Ich habe gerade ein Tagesgeld-Konto bei der AKBank AG eröffnet. Derzeit gibt es 0,69%. Deutsche Einlagensicherung, trotzdem gibt Finanztip keine "Empfehlung". Meine Frage ist nun, kann ich hier ohne Sorge mein Geld anlegen? Es ist ja keine Einlagensicherung in Malta oder Romänien.


    Ich verstehe die Einschränkung von Finanztip nicht. Könnt Ihr mich bitte aufklären!

  • Schade, dass es noch keine Antworten gibt, denn exakt die gleiche Frage treibt mich auch um, und im Festgeldvergleich von Finanztip taucht Akbank immer noch nicht auf, obwohl sie deutlich bessere Konditionen bietet.


    Ergänzung: Stiftung Warentest empfiehlt diese Anlage und ordnet sie der dt. Einlagensicherung zu, die gem. Finanztip zu den sichersten der Welt gehört (bis EUR 100k).


    Es wäre super, wenn Finanztip kurz diesen Widerspruch auflösen könnte?! Herzlichen Dank schon im Voraus.

  • Da hier der Bereich "Mitglieder helfen Mitglieder" ist, wird Finanztip sich wahrschienlich nicht melden.


    Mittlerweile habe ich folgende Theorie: Da Finanztip sowohl eine gute Einlagensicherung wie auch eine hohe Bonität der Bank verlangt, und die Akbank mutmaßlich an Letzterem scheitert, gibt es keine Empfehlung von Finanztip.


    Ich werde in einem anderen Bereich des Forums einmal versuchen in Erfahrung zu bringen, ob es ein realistisches Szenario gibt, in dem die deutsche Einlagensicherung versagt, aber eine deutsche Bank mit guter Bonität noch lebt...

  • Ich hatte bei verschiedenen anderen Fragen zu Banken jeweils die Finanztip-Kriterien verlinkt https://www.finanztip.de/sichere-banken/


    Ja, es ist so bei Finanztip, dass die Bonität des Mutterunternehmens angewandt wird. Finanztest fokussiert dagegen auf die Einlagensicherung.


    Welcher Empfehlung Du folgt bleibt Dir freigestellt.


    Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die deutsche Einlagensicherung keinen Ausfall mehrerer großer Banken abdecken kann, da nicht einmal die vom Gesetz vorgegebene Mindestquote erreicht ist. Die durch nichts gedeckte Zusage der Bundesregierung von 2008 besteht ja auch nicht mehr. Insofern verlasse ich mich nicht alleine auf die deutsche Einlagensicherung, sondern finde das doppelte Kriterium bei Finanztip sinnvoll..

  • Danke für Deinen Hinweis, der sich im Wesentlichen mit meiner Vermutung deckt.


    Deine persönliche Meinung hat mich dazu veranlasst, über den Artikel https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/ hinaus noch weiterzulesen. Und ich muss sagen, ich halte den Finanztip-Artikel zur Einlagensicherung (im Unterschied zu den meisten anderen Finanztip-Artikeln, die ich kenne) für gefährlich, weil er nach meinem Sprachverständnis extrem missverständlich bis sachlich falsch ist. Ich zitiere:



    "Die einzelnen Staaten müssen demnach auch in Zukunft als letzter Rettungsanker herhalten und für die Einlagen von Sparern garantieren."


    Dieses "müssen" ist kein müssen, sondern mehr ein "müssten", "sollten", "könnten", denn wie alle weiteren Quellen zu dem Thema eindeutig belegen (übrigens auch der von Dir verlinkte Artikel zu sicheren Banken, der auch noch vom selben Autor stammt), verhält es sich exakt, wie Du sagst: Einen gesetzlichen Zwang, der allein die Verwendung des Wortes "müssen" in diesem Zusammenhang rechtfertigt, gibt es aktuell nicht.


    Und man kann sich fragen, warum es, über 11 Jahre nach dem Versprechen, dem eine gewisse Relevanz für den weiteren Verlauf der Geschichte zugesprochen wurde, noch kein entsprechendes Gesetz gibt, obwohl immer mal wieder Fragen auftauchten, ob diese "Garantie" noch gilt, die natürlich von der Bundesregierung fleißig bejaht wurden. Mir scheint, die Legislative möchte kein solches Gesetz verabschieden, und damit dürfte auch klar sein, wie weit es mit dieser "Garantie" her ist.


    Ich habe den Hinweis auf dieses Posting auch an die Redaktion geschickt, vllt. ändern sie das müssen ab und ergänzen den Satz, den sie im Artikel zur sicheren Bank stehen haben: "Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die einzelnen Staaten einspringen müssen, auch wenn dazu kein rechtlicher Zwang besteht."