Wegen Behinderung 2 Jahre früher in Rente? Auswirkung auf VBL

  • Sorry, war schlecht formuliert


    Hallo zusammen,

    gerade mache Ich mir Gedanken, wann ich in Rente gehen kann. Seit meiner Geburt bin ich behindert. Trotzdem habe ich bisher keine Erwerbsminderung.

    Altersbedingt könnte ich 2034 abschlagsfrei in Rente gehen. Wegen der Behinderung könnte ich 2032 Abschlagsfrei in Rente und mit Abschlag schon 2029.

    Da ich im öffentlichen Dienst bin, habe ich einen VBL Klassik Vertrag und einen VBL Extra.

    Im Internet finde ich zu dem Thema VBL mit Behinderung leider keine eindeutige Aussagen. Kann das sein, dass ich wegen dem VBL bis 2031 Arbeiten muss und dann noch 10,8 % Abschläge auf mein VBL bekomme?


    Danke für eure Hilfe

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Kater.Ka 16. Februar 2026 um 03:57

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Die Paragraphen der VBL-Satzung sind 33 und 35 Absatz 3, Du kannst 2029 Rente und VBL mit jeweils 10,8% Abschlag beanspruchen, oder auch später mit entsprechend weniger Abschlag, ab 2032 abschlagsfrei. Die VBL orientiert sich an der gesetzlichen Rente.

  • Beim Gespräch mit der VBL wäre dann interessant, was passiert, wenn Du z.B. 2029 nur in Teilrente gehen würdest (99,99 %), da in der VBL-Satzung was davon steht, dass nur bei Vollrente die VBL ausgezahlt wird. Dann einfach 2032 in Vollrente wechseln und VBL wird nicht gekürzt?!

    Aber vielleicht machst Du auch mal einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung, ich glaube zu den Betriebsrenten des öffentliches Diensten können die auch Auskünfte geben (bin mir allerdings nicht ganz sicher ... schaden kann es kaum).