Wegen Behinderung 2 Jahre früher in Rente? Auswirkung auf VBL

  • Sorry, war schlecht formuliert


    Hallo zusammen,

    gerade mache Ich mir Gedanken, wann ich in Rente gehen kann. Seit meiner Geburt bin ich behindert. Trotzdem habe ich bisher keine Erwerbsminderung.

    Altersbedingt könnte ich 2034 abschlagsfrei in Rente gehen. Wegen der Behinderung könnte ich 2032 Abschlagsfrei in Rente und mit Abschlag schon 2029.

    Da ich im öffentlichen Dienst bin, habe ich einen VBL Klassik Vertrag und einen VBL Extra.

    Im Internet finde ich zu dem Thema VBL mit Behinderung leider keine eindeutige Aussagen. Kann das sein, dass ich wegen dem VBL bis 2031 Arbeiten muss und dann noch 10,8 % Abschläge auf mein VBL bekomme?


    Danke für eure Hilfe

    Viele Grüße

    Jürgen

  • Kater.Ka 16. Februar 2026 um 03:57

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Die Paragraphen der VBL-Satzung sind 33 und 35 Absatz 3, Du kannst 2029 Rente und VBL mit jeweils 10,8% Abschlag beanspruchen, oder auch später mit entsprechend weniger Abschlag, ab 2032 abschlagsfrei. Die VBL orientiert sich an der gesetzlichen Rente.

  • Beim Gespräch mit der VBL wäre dann interessant, was passiert, wenn Du z.B. 2029 nur in Teilrente gehen würdest (99,99 %), da in der VBL-Satzung was davon steht, dass nur bei Vollrente die VBL ausgezahlt wird. Dann einfach 2032 in Vollrente wechseln und VBL wird nicht gekürzt?!

    Aber vielleicht machst Du auch mal einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung, ich glaube zu den Betriebsrenten des öffentliches Diensten können die auch Auskünfte geben (bin mir allerdings nicht ganz sicher ... schaden kann es kaum).

  • Die Paragraphen der VBL-Satzung sind 33 und 35 Absatz 3, Du kannst 2029 Rente und VBL mit jeweils 10,8% Abschlag beanspruchen, oder auch später mit entsprechend weniger Abschlag, ab 2032 abschlagsfrei. Die VBL orientiert sich an der gesetzlichen Rente.

    Zwingt einen diese Betriebsrente (VBL) denn dazu, sie zeitglich mit der GRV zu beantragen, wenn sie sich daran "orientiert"? Weil ansonsten wäre es doch ggf. sinnvoll, beides zu entkoppeln in zeitlicher Hinsicht und die VBL dann erst später und nach der GRV zu beantragen...

  • Beim Gespräch mit der VBL wäre dann interessant, was passiert, wenn Du z.B. 2029 nur in Teilrente gehen würdest (99,99 %), da in der VBL-Satzung was davon steht, dass nur bei Vollrente die VBL ausgezahlt wird.

    Eine Dame aus der Yoga-Gruppe (sind einige vom öffentlichen Dienst dabei) hat mir erzählt, dass sie genau das machen wird. Die VBL-Rente sei dann exakt so gekürzt wie die gesetzliche.

    Ich gebe das hier einfach so weiter, selbst habe ich es noch nicht geprüft.

  • Zwingt einen diese Betriebsrente (VBL) denn dazu, sie zeitglich mit der GRV zu beantragen, wenn sie sich daran "orientiert"? Weil ansonsten wäre es doch ggf. sinnvoll, beides zu entkoppeln in zeitlicher Hinsicht und die VBL dann erst später und nach der GRV zu beantragen...

    Warum sollte das sinnvoll sein?

    Über eine Teilrente kann man das steuern, aber wo liegt der Vorteil?

  • Warum sollte das sinnvoll sein?

    Über eine Teilrente kann man das steuern, aber wo liegt der Vorteil?

    Ich würde es rechnerisch von der Höhe der jeweiligen Abschläge abhängig machen. Angenommen die Abschläge in der VBL wären drastischer als in der GRV, dann würde das doch dafür sprechen.

    Zumal ich davon ausgehen würde, dass die VBL ähnlich wie andere Betriebsrenten auch auf lange Sicht real deutlich weniger leistet als die GRV, da Rentensteigerungen (wenn überhaupt vorhanden) die Inflation kaum ausgleichen dürften. Umso stärker würden doch dann empfindliche Leistungskürzungen am Anfang der Bezugszeit ins Gewicht fallen.

    Müsste man beides einmal überschlagsweise rechnen mit entsprechenden Annahmen, ob/was sich dann konkret eher lohnt...

  • Ich würde es rechnerisch von der Höhe der jeweiligen Abschläge abhängig machen. Angenommen die Abschläge in der VBL wären drastischer als in der GRV, dann würde das doch dafür sprechen.

    Zumal ich davon ausgehen würde, dass die VBL ähnlich wie andere Betriebsrenten auch auf lange Sicht real deutlich weniger leistet als die GRV, da Rentensteigerungen (wenn überhaupt vorhanden) die Inflation kaum ausgleichen dürften. Umso stärker würden doch dann empfindliche Leistungskürzungen am Anfang der Bezugszeit ins Gewicht fallen.

    Müsste man beides einmal überschlagsweise rechnen mit entsprechenden Annahmen, ob/was sich dann konkret eher lohnt...

    Die VBL rechnet mit 0,3% Abschlägen pro Monat und passt laufende Renten zum 01.07. mit 1% an.

  • Die VBL rechnet mit 0,3% Abschlägen pro Monat und passt laufende Renten zum 01.07. mit 1% an.

    Ok, dann sollte man diese 0,3% Abschlag mal in Relation zum Abschlag der GKV setzen und sich klarmachen, dass 1% Rentenerhöhung mit ziemlicher Sicherheit nicht ausreichen wird, um die Inflation (Zielgröße der EZB rund 2%) über die Jahre auszugleichen. Diese Rente wird demnach für den verbleibenden Rest des Lebens an Kaufkraft verlieren und für die Betroffenen praktisch monatlich immer weniger wert. Insbesondere wenn die Alterseinkünfte insgesamt "auf Kante genäht", sprich knapp bemessen sind, wird man Abschläge umso schmerzafter spüren über die Jahre...

  • 0,3% Abschlag pro Monat bedeutet, dass es sich erst nach 20+ Jahren gelohnt hat, die Rente nicht früher in Anspruch genommen zu haben.

    Auch bei knapper Rente gilt also: Rente möglichst früh nehmen und mit dem Geld etwas sinnvolles anstellen.

    Ist m.M.n. etwas pauschal ausgedrückt und trifft nicht alle Einzelfälle (familiäre/statistische/erwartbare Lebenserwartung auf Grund des Gesundheitszustandes? Sonstige Einkünfte? Gesamtvermögensallokation? Erbplanungen für die nächste Generation?, etc.), aber in der Tendenz kann man den grundsätzlichen Ratschlag zum früheren Rentenbezug mit den Zahlen schon geben...

  • Ist m.M.n. etwas pauschal ausgedrückt und trifft nicht alle Einzelfälle (familiäre/statistische/erwartbare Lebenserwartung auf Grund des Gesundheitszustandes? Sonstige Einkünfte? Gesamtvermögensallokation? Erbplanungen für die nächste Generation?, etc.), aber in der Tendenz kann man den grundsätzlichen Ratschlag zum früheren Rentenbezug mit den Zahlen schon geben...

    Inwieweit beeinflussen die Pläne (nicht) zu vererben, die Frage wann man die VBL (oder die Rente allgemein) beanspruchen soll/will?

  • Inwieweit beeinflussen die Pläne (nicht) zu vererben, die Frage wann man die VBL (oder die Rente allgemein) beanspruchen soll/will?

    Naja, je mehr Mittel z.B. durch frühzeitige Schenkungen übertragen werden, desto mehr muss für die Betreffenden aus den monatlichen Cash-Flows fließen. Das kann kollidieren mit dem Ziel bei erwartet guter Gesundheit das lange Ende der Rentenzahlungen mitzunehmen...

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen