Verbleib in der PKV unterhalb JAEG

  • Bei einer folgenden Beschäftigung, bei der zu Beginn des 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, und das Bruttoentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, sehe ich, wie auch Faivruit es andeutet, KEINE Möglichkeit der Befreiung.

    Also es scheint so, als müsste ich zumindest für die 1,5 Jahre bis ich dann 55 bin versuchen, nochmal die (besondere) JAEG zu erreichen.

    Nur mal theoretisch: Wenn ich den ALG1 Bezug unterbreche und mich abmelde für sagen wir 1,5 Jahre (4 Jahre sind ja möglich) als „Privatier“ lebe und dann den Rest ALG1 nehme und „zufällig“ mit genau 55 wieder anfange zu arbeiten, wäre das unschädlich für die PKV? Haken wäre natürlich, dass ich mich 1,5 Jahre komplett selbst finanzieren müsste incl PKV Beitrag, was auch wieder nen großen Teil der Abfindung verschlingen würde…

  • Also es scheint so, als müsste ich zumindest für die 1,5 Jahre bis ich dann 55 bin versuchen, nochmal die (besondere) JAEG zu erreichen.

    Nur mal theoretisch: Wenn ich den ALG1 Bezug unterbreche und mich abmelde für sagen wir 1,5 Jahre (4 Jahre sind ja möglich) als „Privatier“ lebe und dann den Rest ALG1 nehme und „zufällig“ mit genau 55 wieder anfange zu arbeiten, wäre das unschädlich für die PKV? Haken wäre natürlich, dass ich mich 1,5 Jahre komplett selbst finanzieren müsste incl PKV Beitrag, was auch wieder nen großen Teil der Abfindung verschlingen würde…

    Die besondere (niedrigere)JAEG ist in § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB V beschrieben.

    Du bist 52 Jahre alt und seit 28 in der PKV. Nach der vorgenannten Vorschrift ist die besondere JAEG maßbend, wenn du am 31.12.2002 als Arbeitnehmer in der PKV warst. Das sind zwei Voraussetzungen. 1. Arbeitnehmer am 31.12.2002 mit einem Gehalt oberhalb der damaligen JAEG und 2. PKV an diesem Tag. Es reicht nicht, wenn du am 31.12.2002 z.B. als Student in der PKV warst. Wenn du aber vor 28 Jahren bereits in der PKV warst (also ab 1998) UND Arbeitnehmer (oberhalb der damaligen JAEG), dann ist dies Voraussetzung ja wohl erfüllt.

    Alles was ich bisher gelesen habe, und nicht anderes ergibt sich aus § 6 Abs.1 Nr. 7 SGB V , gilt diese besondere JAEG dann ein Leben lang. Auch dann wenn zwischenzeitlich Zeiten von Arbeitslosengeld dazu kommen, Wechsel in Beschäftigungen usw usw.

    Das praktische Problem könnte hier sein: Du findest einen neuen Arbeitgeber, der aber die Historie nicht kennt. Da müsstest du schon fein säuberlich nachweisen, dass BEIDE Voraussetzungen am 31.12.2002 vorliegen.


    zur theoretischen Frage:

    hier wirkt § 6 Abs. 3a SGB V der wie folgt lautet:

    Versicherungsfrei sind.....

    Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung (meine Ergänzung: also zweite Voraussetzung) ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte (also 2,5 Jahre) dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Absatz 5 nicht versicherungspflichtig waren. (SATZ 3) Entfällt für diese Personen die Versicherungsfreiheit, die Befreiung von der Versicherungspflicht oder die hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres, gelten die Versicherungsfreiheit, die Befreiung von der Versicherungspflicht oder die wegen hauptberuflich selbständiger Erwerbstätigkeit nicht bestehende Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 5 als im Sinne des Satzes 2 fortbestehend. Der Voraussetzung nach Satz 2 auch in Verbindung mit Satz 3 steht die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in den Sätzen 2 und 3 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 versicherungspflichtig sind.


    Du bist ja dann bislang 5 Jahren nicht gesetzlich versichert = ok

    Die Zeit in der du , wie jetzt noch JAE-Überschreiter bist und die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld (in der du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen müsstest) müssen dann für die Zeit VOR einem Beschäftigungsbeginn mindestens 2,5 Jahre betragen ( bitte lass es lieber ein paar Tage mehr sein).


    Die Zeit in der du nichts machts und auch kein Arbeitlosengeld beziehst....da bist du NICHTS.

    Das ist keine Zeit der Versicherungsfreiheit/Befreiung usw. Diese Zeit zählt NICHT zu den 2,5 Jahren hinzu.


    Ab 1.1.2026 wurde ein neuer Satz 3 eingefügt. Den habe ich mit "(Satz 3)" gekennzeichnet.

    Entfällt also für diese Personen die Versicherungsfreiheit, die Befreiung von der Versicherungspflicht oder die hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres, gelten die Versicherungsfreiheit, die Befreiung von der Versicherungspflicht oder die wegen hauptberuflich selbständiger Erwerbstätigkeit nicht bestehende Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 5 als im Sinne des Satzes 2 fortbestehend.


    Das ist schon eine schwierige Rechtsmaterie. Trotz größter Mühe, die ich mir bei der Antwort gegeben habe, weise ich darauf hin, dass meine Aussage vollkommen ohne Gewähr sind.

  • Danke für die Erklärungen.

    Ja das mit der besonderen JAEG klappt, bin seit 1.1.2000 in der PKV und seit dem über der JAEG, beides nachweisbar. Die 28 Jahre in der PKV beziehen sich auf den 31.12.2027, also der Tag, bis zu dem ich erstmal „safe“ bin (jetziger Job + ALG1)

    Zu dem anderen Punkt entnehme ich, dass es möglich sein müsste, solange ich kürzer als 2,5Jahre „Privatier“ bleibe, was sich ja zeitlich ausgeht. Aber wie gesagt, es ist eine teure Variante, zudem mag ich nicht so lange aussetzen und mit 55 ist es dann nochmal schwerer einen Job zu ergattern als mit 53….

  • Ich muss ja lachen: sonst fragen hier alle „Wie komm ich aus der PKV wieder in die GKV?“ – du willst freiwillig drin bleiben 😄
    ...

    Ich denke, die schweigende Mehrheit möchte in der PKV bleiben. So wie ich.

    Nach über 35 Zugehörigkeit zahle ich keine 400,- € pro Monat und das incl. Pflegeversicherung.

    Wohlgemerkt kompletter Beitrag, nicht Arbeitnehmeranteil. Und das bei insgesamt besseren Leistungen, als in der GKV.

    Nach einem kleinem Beitragsschock zum Jahreswechsel, konnte ich problemlos in einen günstigeren Tarif bei meiner PKV wechseln :)

  • Ja das sollte das Konzept sein, gerade im Alter in der PKV zu bleiben, wo naturgemäß die positiven Aspekte der PKV an Wichtigkeit gewinnen.

    Die im Netz oft zu findenden Beispiele über nicht finanzierbare PKV Beiträge im Alter liegen halt meist an einem späten Einstieg in die PKV (wenig Zeit für Rückstellungen) und / oder zu geringen Rentenansprüchen (insbesondere "kleine" Selbstständige)

    Mit 400 bist aber wirklich gut dabei, wenn das dann auch noch ein Tarif mit vernünftigen Leistungen ist. Hast eventuell eine hohe SB? Bei mir sind es aktuell ziemlich genau 600 incl Pflege und exclusive Krankentagegeld und freiwilliger Beitragsentlastung ab 63. Wie gesagt, gesetzlicher Zuschlag 10% ist noch drin und entfällt mit 60. Letzteren hast Du ja wahrscheinlich nicht dabei, da Versicherungsbeginn vor 2000.

  • Ja das sollte das Konzept sein, gerade im Alter in der PKV zu bleiben, wo naturgemäß die positiven Aspekte der PKV an Wichtigkeit gewinnen.

    Die im Netz oft zu findenden Beispiele über nicht finanzierbare PKV Beiträge im Alter liegen halt meist an einem späten Einstieg in die PKV (wenig Zeit für Rückstellungen) und / oder zu geringen Rentenansprüchen (insbesondere "kleine" Selbstständige)

    Mit 400 bist aber wirklich gut dabei, wenn das dann auch noch ein Tarif mit vernünftigen Leistungen ist. Hast eventuell eine hohe SB? Bei mir sind es aktuell ziemlich genau 600 incl Pflege und exclusive Krankentagegeld und freiwilliger Beitragsentlastung ab 63. Wie gesagt, gesetzlicher Zuschlag 10% ist noch drin und entfällt mit 60. Letzteren hast Du ja wahrscheinlich nicht dabei, da Versicherungsbeginn vor 2000.

    Ich muss mich korrigieren: Es sind insgesamt 440,- Euro (Pflege und KV). Tagegeld brauche ich keins mehr, weil ich meinen Job gekündigt habe und bis zum Renteneintritt als Privatier lebe.


    Mit 60 enfallen nochmals rund 30 Euro.


    Was sind vernünftige Leistungen? Das Leistungsniveau liegt etwas unter dem, was in der Privaten üblich ist (z.B. darf ich mit nur Überweisung zum Spezialisten, ansonsten muss ich 20% Eigenanteil zahlen, Homöopathie wird nur zu 80% ersetzt, stationär habe ich Chefarzt aber kein Einzelzimmer), aber deutlich über dem Niveau der Gesetzlichen. Der SB liegt bei 300 € im Jahr....

    Ich bin Anfang der 1990er mit Anfang 20 in die PKV eingetreten. Mein erster Job lag zum Glück schon über der Beitragsbemessungsgrenze.... Schon damals war die zentrale Frage: Welcher Versicherer gilt als finanziell solide und beitragsstabil - was damals viel schwerer zu recherchieren war.... Da ich lange Zeit eher luxeriös versichert war, haben sich im Laufe der Jahrzehnte gute Beitragsrückstellungen aufgetürmt, die mir jetzt zu Gute kommen :)