Geldwertkonto-Trick für deutlich frühere Rente?

  • Hi zusammen, soweit ich das verstehe ist ein Geldwertkonto an die gesetzliche Rentenversicherung übertragbar. Dies hat genau einen großen Vorteil: wenn man deutlich früher als 67 oder einfach flexibler aus dem Angestelltenverhältnis heraustritt und einige Jahre überbrücken möchte mit KV/PV Beiträgen sowie Rentenversicherungsjahren, dann ist das ja ein starker Benefit.

    Mein AG (über 10.000€ Mitarbeiter) hat kein Geldwertkonto sondern eine AG-finanzierte Direktzusage. Hier bin ich aber an den AG gebunden und habe theoretisch das "Kontrahentenrisiko" der Firma.

    Wisst ihr ob ein Geldwertkonto auch selbst abschließbar ist, ohne Arbeitgeber? Und wenn ja - wenn das als Entgeltumwandlung läuft müssten ja dennoch 15% Pflichtzuschuss beim AG fließen, oder?

    Falls dem so (einfach) ist, dass diese Variante möglich ist - wieso nutzen das nicht deutlich mehr Leute?! Können auch andere Betriebsrentenansprüche an die Dt. Rentenversicherung Bund übertragen werden?

    Bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte 😊

    VG

  • Bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte

    Ich vermute jetzt mal, du meinst ein Wertguthabenkonto. (?) Mein Arbeitgeber bietet sowas an.

    Wisst ihr ob ein Geldwertkonto auch selbst abschließbar ist, ohne Arbeitgeber?

    Nein, dass kann ohne AG nicht funktionieren.

    So, wie ich es kenne, kannst du während der Beschäftigung auf die Auszahlung von laufenden oder einmaligen Entgeltbestandteilen deines AG "verzichten" und stattdessen brutto in dieses Wertguthaben einzahlen lassen. Viele AG bieten darüber hinaus an, dass man nicht in Anspruch genommene Urlaubstage oder Überstunden dort einbringen kann. Dieses Stunden oder Tage werden bei der Einzahlung in € umgerechnet. Das Konto wird in Euro geführt. Oft wird es dort dann noch verzinst.

    In Anspruch kann man es dann ganz allgemein für jegliche Arten von "Auszeiten" nehmen, in denen man dann kein Entgelt vom AG bekommt, sondern sich das angesammelte Guthaben vom Wertguthaben auszahlen lässt, also etwa für Sabbaticals, Pflege von Angehörigen, längere Urlaube, etc. Vielfach wird es genutzt, um früher aufhören können zu arbeiten.

    Der wesentliche Vorteil ist, dass man sich eine gewisse Flexibilität für derartige Auszeiten aufbaut und in diesen Auszeiten dann immer noch sozialversichert ist.

    Ein eher nachrangiger Aspekt ist, dass das eingezahlte Geld erst bei Auszahlung versteuert wird, nicht beim Ansparen. Dadurch können sich steuerliche Vorteile ergeben (z. B. wenn dein Einkommen während der Freistellung niedriger ist).

    Und ja, wenn man den AG wechselt und der neue AG so etwas nicht anbietet, ist es möglich, das Wertguthaben auf die DRV zu übertragen.

  • Und wenn ja - wenn das als Entgeltumwandlung läuft müssten ja dennoch 15% Pflichtzuschuss beim AG fließen, oder?

    und nein, erstens besteht für keinen AG die Pflicht, so etwas einzurichten und zweitens ist ein AG, der so etwas anbietet, auch nicht verpflichtet, Zuschüsse oder andere Arten vor Förderung/Anreizen beizutragen. Wie Referat Janders ja bereits geschrieben hat, ein Wertguthaben ist keine bAV.

    Mein AG hat das Wertguthaben die ersten Jahre nach Einführung mit einem Zuschuss gefördert, macht das aber seit zwei Jahren auch nicht mehr.

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