EU-GKV Karte bei Grundsicherung im Alter

  • Hallo,

    meine Schwiegermutter (85) Pflegestufe 3 bekommt Grundsicherung im Alter, sie ist über die Kommune (SGB) bei der TK versichert hat aber eine Versichertenkarte ohne die EU-Versichertenkarte auf der Rückseite. Sie wird von meiner Frau gepflegt und wenn meine Frau mal für einige Tage unseren Sohn im EU-Ausland besucht nimmt sie ihre Mutter mit, da eine Kurzzeitpflege oder Betreuung zu finden viel zu kompliziert bis unmöglich ist, da hier alles überlastet ist.

    Ich habe jetzt schon bei der TK angerufen, die sagen dass die EU-Versichertenkarte eine Art Zusatzleistung ist, die die Kommune beauftragen müsste. Aus den Seiten der EU steht, dass jeder Versicherte ein Recht darauf hat und man sich an die Krankenkassen wenden soll.

    Frage: Ist die Kommune verpflichtet diese Leistung der TK zu beauftragen bzw. wie sollte man das beantragen? (Die sind eigentlich immer sehr nett und hilfsbereit und ich will da nicht den großen Streit vom Zaun brechen.)

    Mfg

  • Frage: Ist die Kommune verpflichtet diese Leistung der TK zu beauftragen bzw. wie sollte man das beantragen? (Die sind eigentlich immer sehr nett und hilfsbereit und ich will da nicht den großen Streit vom Zaun brechen.)

    Du musst da überhaupt nicht streiten. Schreibe einfach freundlich an die Kommode, dass man festgestellt hat nach Rücksprache mit der TK, dass dieser Baustein fehlt und sie bitte dafür sorgen sollen, dass dieser eingebaut wird.

  • Danke, dann werde ich das mal versuchen, man muss (bzw. sollte) die Abwesenheit ja ohnehin melden, da werde ich das in dem Zusammenhang mal dazu schreiben.

    Den Antrag beim Sozialamt stellen (nicht entweder auf
    EHIC oder auf eine Ersatzbescheinigung für Behandlungen im EU-Ausland.

    Unbedingt begründen, dass die Mitreise wegen Pflege (Pflegegrad, keine Kurzzeitpflege etc.) notwendig ist.

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