Testament

  • Ich habe für unser gemeinschaftliches Testament einen Entwurf erstellt. Wir sind kinderlos, unser Vermögen (rd. 1,2 Mio. €) sollen unsere 6 Nichten/Neffen erben, einer der Erben soll auch Testamentsvollstrecker sein- Ich bin kaufmännisch gut vorgebildet und habe den Testamententwurf vorbereitet. Die Kosten für notarielles Testament würden rd. 5.000 € betragen, das spare ich mir. Einen Notar mit der Testamentvollstreckung zu beauftragen entfällt, kostet mind. 2,5 % der Erbmasse (Info angefragter Notare). Das Vermögen ist postionsmäßig ganz einfach (bezahlte Wiohnimmobilie + ETF-Depot + Tages-/Giroguthaben). Kann mir jemand vielleicht einen guten Tipp geben wer fachkompetent den Entwurf mal checkt, ich möchte letztlich keinen Formfehler begehen (obwohl ich mir relativ sicher bin das ich keinen begehe, aber wer weiss schon). Danke

  • Es gibt zwei Formen des (relevanten) ordentlichen Testamentes nach § 2231 BGB.

    Das öffentliche (notarielle) Testament nach §§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB.

    und das eigenhändige Testament nach §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB.

    Wenn du dich tatsächlich für das eigenhändige Testament entscheidest, dann muss dieses nach § 2247 Abs. 1 BGB zwingend vollständig per Hand geschrieben sein (nicht getippt!) und persönlich unterschrieben sein.

    Das öffentliche Testament ist bei derartigem Vermögen dringend anzuraten, insbesondere wenn Immobilien betroffen sein sollten, § 35 Abs. 1 S. 2 GBO.

  • Wenn Ihr im Hinblick auf die Grundbuchberichtigung nach dem Tod von Dir und Deiner Frau jeweils einen Erbschein benötigt, sind die Kosten für ein notarielles Testament im Zweifel niedriger als für die beiden Erbscheine. Die Erbscheine erspart man sich in aller Regel bei einem notariellen Testament. Zudem erspart Ihr Euren Erben einen Erbschein beantragen zu müssen, was bis zur Erteilung manchmal ein Jahr dauert.

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