Berliner Testament für Verheiratete Ein Berliner Testament – Ja oder Nein?

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepaare können für den Erbfall ein gemeinsames Testament aufsetzen.
  • Am häufigsten wählen Paare mit Kindern das sogenannte Berliner Testament: Demnach erbt der länger Lebende zunächst alles. Erst nach dessen Tod erben die Kinder.
  • Für die Erben von sehr vermögenden Ehepaaren, kann das Berliner Testament steuerliche Nachteile haben.

So gehst Du vor

  • Findet heraus, wer nach der gesetzlichen Erbfolge wie viel erben würde. Soll der Ehepartner zunächst alles erben, bevor die Kinder etwas bekommen, dann schreibt ein gemeinsames Testament.
  • Seid ihr unsicher, wie Ihr die Erbfolge regeln wollt, solltet Ihr Euch an eine Notarin oder einen Notar wenden. Bei einem großen Nachlass ist zudem eine steuerliche Beratung sinnvoll. 
  • So kann ein Berliner Testament aussehen:

Zum Beispiel

Wer verheiratet ist, möchte oft auch gemeinsam entscheiden, was nach dem Tod eines Partners geschehen soll. Wollt Ihr den Lebensstandard des anderen auch nach dem eigenen Tod sichern und einen Streit ums Erbe verhindern? Dann könnt Ihr ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Weit verbreitet ist das Berliner Testament. Wir erklären Euch die Vor- und Nachteile und wie Ihr es selbst erstellen könnt.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Es ist in Deutschland vor allem unter Eheleuten mit Kindern weit verbreitet. Nach dem Institut für Demoskopie in Allensbach sind 59 Prozent aller Testamente Berliner Testamente.

Im Wesentlichen setzen sich die Ehegatten mit einem Berliner Testament gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass, meist den Kindern, zufallen soll. Die Kinder werden dann als sogenannte Schlusserben eingesetzt.

So könntet Ihr im Testament formulieren:
„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tode von uns beiden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.“

Werden in einem Berliner Testament die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben eingesetzt, dann ist das Testament so auszulegen, dass mit dieser Bezeichnung nicht nur die Kinder, sondern auch die Enkel gemeint sind (OLG Oldenburg, 11.09.2019, Az. 3 U 24/18). Das ist wichtig, falls ein Kind bereits verstorben ist.

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Vorteile des Berliner Testaments?

Der Vorteil des Berliner Testaments ist: Das gesamte Vermögen geht auf den länger lebenden Ehegatten über – er muss keine weiteren Erben auszahlen. Es gibt erstmal keine Erb­aus­ein­an­der­setz­ung. Das ist dann wichtig, wenn fast das gesamte Vermögen aus einer Immobilie besteht, die der länger Lebende weiter bewohnen soll. Der Lebensstandard des Ehegatten ist mit einem solchen Testament zunächst gesichert, und der Nachlass soll nach dem Tod beider Eltern gerecht unter den Kindern aufgeteilt werden.

Bindungswirkungen des Berliner Testaments

Mit einem gemeinschaftlichen Testament bindet Ihr Euch gegenseitig. Regelungen, die der eine ohne den anderen nicht getroffen hätte, sogenannte wechselbezügliche Verfügungen, darf der länger Lebende nach dem Erbfall nicht ohne Weiteres widerrufen (§ 2270 BGB).

Beispiel: Habt Ihr Eure gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt, ist diese Anordnung in aller Regel wechselseitig. Das heißt, der länger Lebende kann ein Kind später nicht mehr enterben.

Widerruf durch beide Ehegatten

Ein Ehegattentestament könnt Ihr nur gemeinschaftlich aufheben, zum Beispiel, indem Ihr es vernichtet oder ein neues gemeinschaftliches Testament aufsetzt. Habt Ihr ein öffentliches gemeinschaftliches Testament von einem Notar erstellen lassen, könnt Ihr ihm mitteilen, dass das Testament keine Wirkung mehr haben soll.

Einseitiger Widerruf zu Lebzeiten beider Ehegatten

Es ist auch möglich, dass nur einer von beiden das Testament widerruft. Das geht allerdings nur, solange beide noch leben.

Wichtig: Dazu musst Du zu einem Notar gehen – selbst wenn Ihr als Ehepaar das Testament selbst geschrieben habt. Der Notar muss den Widerruf beurkunden. Diese Urkunde schickt der Notar dem anderen Ehegatten zu, damit dieser von dem Widerruf erfährt.

Nach dem Tod eines Ehegatten

Mit dem Tod eines Ehegatten erlischt das Widerrufsrecht für sogenannte wechselbezügliche Verfügungen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, der überlebende Ehegatte ist in aller Regel daran gebunden, zum Beispiel dass die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt sind. Der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe, kann aber niemand anderen als Erben einsetzen oder die Kinder mit anderen Erbquoten bedenken (OLG Hamm, 29.03.2011, Az. I-10 U 112/10).

In dem Fall ging es um die Frage, ob die Alleinerbin den einzigen Sohn trotz Berliner Testaments nach dem Tod ihres Mannes enterben konnte, indem sie einen Bekannten als Alleinerben einsetzte. Der Sohn fühlte sich um sein rechtmäßiges Erbe betrogen und klagte erfolgreich dagegen. Denn mit dem Tod des einen Ehegatten war das Recht der Witwe zum Widerruf der ursprünglichen Verfügung erloschen.

Der überlebende Ehegatte kann seine Verfügung nur dadurch aufheben, dass er die Erbschaft ausschlägt (§ 2271 Abs. 2 BGB) und seinen Pflichtteil verlangt.

Änderungsklausel

Soll es dem länger lebenden Partner möglich sein, das gemeinsame Testament nachträglich zu ändern oder zu ergänzen, könnt Ihr eine sogenannte Änderungsklausel ins Testament aufnehmen. Damit kann eine umfassende Änderung oder eine in Grenzen erlaubt werden. Die Regelung könnte so lauten:

Beispiel für eine Änderungsklausel:
„Der Überlebende ist befugt, neu und abweichend zu testieren.“

Was bedeutet ein Berliner Testament für die Kinder?

Kinder sind durch ein Berliner Testament beim Tod des ersten Elternteils zunächst einmal enterbt. Sie erben erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben ist.

Dieses Konstrukt können die Kinder aus den Angeln heben, indem sie beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen. Das Recht steht ihnen zu. Damit können sie den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringen – etwa, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem Haus besteht, das verkauft werden müsste, um den Pflichtteil bezahlen zu können. Wer nicht verkaufen will, hat noch andere Möglichkeiten: Er kann zum Beispiel ein Darlehen in Höhe des Pflichtteils aufnehmen, das mit einer Grundschuld auf das Haus abgesichert ist.

Strafklausel bei Einforderung des Pflichtteils

Um diese Situation zu verhindern, finden sich in vielen Berliner Testamenten sogenannte Pflichtteils-Strafklauseln. Damit sollen die Kinder davon abgehalten werden, beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einzufordern. Wer den Pflichtteil verlangt, enterbt sich selbst. Eine solche Klausel könnte so formuliert sein:

Beispiel für eine Pflichtteils-Strafklausel:
„Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so werden er und seine Abkömmlinge nicht Erben des Letztversterbenden.“

Trotz einer solchen Klausel kann das Kind nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangen, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Stirbt dann auch der länger lebende Elternteil, kann der Nachkomme erneut seinen Pflichtteil einfordern. Wirtschaftlich ist er deshalb meist nicht sehr viel schlechter gestellt als die anderen Erben, gerade wenn das Vermögen durch Kosten für ein Pflegeheim oder eine andere Betreuung des länger lebenden Elternteils nahezu aufgezehrt wurde. Dazu zwei Beispiele.

Beispiel 1: So wirkt sich die Pflichtteils-Strafklausel aus

Albert ist mit Berta verheiratet. Beide haben jeweils ein Vermögen von 400.000 Euro angespart. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, Clara und Dirk. Stirbt Albert, würde Berta nach gesetzlicher Erbfolge die Hälfte erben (200.000 Euro), und die beiden Kinder je ein Viertel (100.000 Euro).

Die Eltern haben ein klassisches Berliner Testament mit Pflichtteils-Strafklausel aufgesetzt. Demnach erbt die Mutter nach Vaters Tod zunächst alles, die Kinder erst nach dem Tod der Mutter. Verlangt Tochter Clara nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil, bekommt sie sofort die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, somit ein Achtel von 400.000 Euro (=50.000 Euro). Den Rest erbt die Mutter (350.000 Euro).

Stirbt nach einer gewissen Zeit auch Berta, erben die Kinder eigentlich jeweils die Hälfte ihres gesamten Vermögens, also jeder die Hälfte von 750.000 Euro – unterstellt, dass das Vermögen nicht weniger geworden ist. Da aber Clara den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters verlangt hatte, bekommt sie auch jetzt nur den Pflichtteil aus Bertas Nachlass, also nur ein Viertel (187.500 Euro). Dirk dagegen erbt drei Viertel 562.500 Euro.

Clara stellt sich mit ihrem Widerstand gegen das Berliner Testament daher erheblich schlechter, sie bekommt insgesamt nur 237.500 Euro. Ihr Bruder mehr als das Doppelte.

Da das Vermögen von Menschen im Alter in der Regel weniger wird, weil Pflegeheimkosten anfallen, kann der finanzielle Nachteil für denjenigen, der seinen Pflichtteil verlangt, geringer ausfallen, wie das zweite Beispiel zeigt:

Beispiel 2: So wirkt sich die Strafklausel bei weniger Vermögen aus

Bis zum Tod der Mutter ist ihr gesamtes Vermögen auf 200.000 Euro zusammengeschmolzen. Stirbt sie, erben die Kinder eigentlich jeweils die Hälfte. Da Clara den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters verlangt hatte (50.000 Euro), bekommt sie auch jetzt nur den Pflichtteil, also nur ein Viertel der 200.000 Euro (=50.000 Euro). Dirk erbt 150.000 Euro. Clara stellt sich also immer noch schlechter, sie erbt insgesamt nur 100.000 Euro.

Sind in Bertas Nachlass insgesamt nur noch 100.000 Euro vorhanden, erhält Clara ihren Pflichtteil von 25.000 Euro, Dirk erbt die verbleibenden 75.000 Euro. Clara hatte aber nach dem Tod des Vaters bereits einen Pflichtteil von 50.000 Euro bekommen. In diesem Fall bekommen beide Kinder insgesamt die gleiche Summe. Clara konnte aber viel früher über einen Teil des Geldes verfügen.

Wer eine Strafklausel in das gemeinschaftliche Testament aufnehmen will, sollte sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, die gerade nicht zu dem gewollten Ergebnis führen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen, etwa wenn sie dadurch Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ausschöpfen können.

Nachteile des Berliner Testaments?

Ein Berliner Testament kann erhebliche steuerliche Nachteile haben, wenn es viel zu vererben gibt. Es kann für die Kinder teuer werden, wenn sie das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal bekommen und deshalb mehr als den Freibetrag erben.

Der Freibetrag von 400.000 Euro steht normalerweise jedem Kind pro Erbfall von jedem seiner Elternteile zu (§ 16 ErbStG). Anders beim Berliner Testament: Dadurch geht den Kindern ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro verloren, weil der länger lebende Elternteil als Alleinerbe zunächst einmal alles erbt.

Zusammengefasst sind das die beiden Nachteile:

  1. Jedes Kind verliert einen persönlichen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro.

  2. Beim letztverstorbenen Ehegatten wird das Vermögen derart angehäuft, dass er mehr Erbschaftsteuern zahlen muss als nötig.

In unserem Ratgeber Steuern beim Berliner Testament erfährst Du, wie sich das verhindern lässt, etwa durch eine Schenkung mit Nießbrauch.

Wie setzt Du ein Berliner Testament auf?

Ihr könnt als Ehepaar Euren letzten Willen selbst verfassen. Dabei reicht es, wenn einer von Euch das Testament mit der Hand schreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung mit vollem Namen mitunterzeichnet (§ 2267 BGB). Derjenige, der nur unterschreibt, sollte angeben, wo und wann er unterschrieben hat. Diese Variante wird in der Praxis sehr häufig gewählt.

Ihr müsst klar schreiben, dass der überlebende Ehegatte für den ersten Erbfall Alleinerbe sein soll. Fehlt eine solche ausdrückliche Erbeinsetzung, dann gilt im Zweifel die gesetzliche Erbfolge. Allein eine Formulierung wie „nach unserem Tod erbt unser Sohn“ reicht als Andeutung nicht aus, um den länger lebenden Ehegatten als Alleinerben einzusetzen. Auch dass sich Ehegatten üblicherweise gegenseitig bedenken, lässt nicht den Schluss zu, dass der eine den anderen zum Alleinerben machen wollte (OLG München, 12.11.2019, Az. 31 WX 183/19). Es reicht nicht aus, zu schreiben, dass Ihr Euer Vermögen durch ein Berliner Testament vererben wollt (OLG Celle, 07.07.2022, Az. 6 W 77/22).

Besteht das Testament aus mehreren Seiten, solltet Ihr diese durchnummerieren, und jeder sollte jede Seite einzeln unterschreiben. Ihr könnt aber auch zwei getrennte Dokumente erstellen, sofern Ihr den Willen hattet, gemeinschaftlich den Nachlass zu regeln. Dann solltet Ihr beide Texte zusammen in einen Umschlag stecken oder mit einer Heftklammer verbinden.

Vorlagen und Muster

Da Ihr das Testament mit der Hand selbst schreiben müsst, stellen wir kein Muster zur Verfügung. Ein mit dem Computer erstelltes Testament ist nicht wirksam, auch wenn Du es ausdruckst und persönlich unterschreibst.

Jeder Erblasser, jede Familie und jeder Nachlass ist anders, so dass eine allgemeine Vorlage für ein Berliner Testament aus unserer Sicht nicht hilfreich ist. Beispiel: So könnte allerdings ein handgeschriebenes Berliner Testament als pdf aussehen.

Berliner Testament pdf

Ihr könnt als Paar auch gemeinsam zum Notar gehen und ein sogenanntes öffentliches Testament aufsetzen lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihr beraten werdet und der Notar Euren Willen eindeutig und rechtssicher aufschreibt und dann amtlich verwahren lässt. Die Kosten bestimmen sich nach dem Vermögen (§ 102 GNotKG).

Beispiel: Beläuft sich der Nachlass auf 200.000 Euro, zahlen die Erblasser 870 Euro. Bei einem Vermögen von 800.000 Euro müsst Ihr mit 2.830 Euro rechnen, jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

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Was gilt für ein Ehegatten-Testament bei Scheidung?

Mit der Scheidung verliert ein gemeinschaftliches Testament seine Wirksamkeit (§ 2077 Abs. 1 BGB). Gleiches gilt, wenn vor dem Tod eines Partners die Scheidung schon beantragt war und alle Voraussetzungen dafür erfüllt waren.

Da die meisten Ehegatten bei der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments gar nicht an eine Scheidung denken, empfiehlt es sich, bei der Trennung reinen Tisch zu machen und das gemeinschaftliche Testament zusammen aus der Welt zu schaffen. Ein handschriftliches Testament könnt Ihr einfach vernichten. Habt Ihr ein notarielles Testament gemacht, müsst Ihr es aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen und vernichten. Dadurch verliert es seine Gültigkeit.

Es kann allerdings sein, dass das gemeinschaftliche Testament ausnahmsweise – trotz Scheidung – weiter gilt. Dies ist der Fall, wenn das Testament auch für den Fall der Scheidung in Kraft bleiben soll. Werden beispielsweise im gemeinschaftlichen Testament die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt, so kann es sein, dass die Ehegatten diese Verfügung auch getroffen hätten, wenn sie das Scheitern der Ehe vorhergesehen hätten.

Wer vermeiden will, dass der geschiedene Ehegatte im Erbfall versucht, seine Ansprüche geltend zu machen, kann im gemeinschaftlichen Testament aufnehmen, dass es im Fall der Scheidung nicht mehr gelten soll.

Ist eine Wiederverheiratungsklausel sinnvoll?

Heiratet die verwitwete Mutter oder der verwitwete Vater erneut, wird der neue Ehegatte mit der Eheschließung erb- und pflichtteilsberechtigt. Für die Kinder aus erster Ehe, die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserben eingesetzt sind, besteht das Risiko, dass sich dadurch der spätere Nachlass verringert.

Eine Wiederverheiratungsklausel kann das verhindern. Demnach soll der Nachlass ganz oder teilweise bereits dann auf die Kinder übergehen, wenn der überlebende Elternteil noch einmal heiratet. Wer eine solche Regelung möchte, sollte sich von einem Experten für Erbrecht oder von einem Notar beraten lassen, um sicherzugehen, dass die Klausel auch wirksam ist.

Fehlt eine solche Klausel, kann der Wiederverheiratete das gemeinschaftliche Testament innerhalb eines Jahres nach der Heirat anfechten, wenn er etwa seinen neuen Partner bedenken will (§§ 2079, 2281 BGB). Es gilt dann rückwirkend ab dem Tod des zuerst verstorbenen Ehegatten die gesetzliche Erbfolge.

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