Hallo zusammen,
ich habe von enviaM ein Schreiben erhalten, in dem neue AGB zum 01.05.2026 angekündigt werden. Im Schreiben wird ausdrücklich auf die AGB auf der Website verwiesen – dort ist jedoch ausschließlich die Version vom 01.11.2025 hinterlegt (siehe offizielle AGB‑Seite). Eine Version ab 01.05.2026 ist nirgendwo veröffentlicht.
Außerdem steht im Schreiben, dass ab 01.05. die Messstellenbetriebskosten in den Grundpreis integriert werden. In meiner letzten Rechnung wurde der Messstellenbetrieb allerdings weiterhin separat ausgewiesen und nicht im Grundpreis enthalten. Das wäre also eine Grundpreiserhöhung, die eigentlich ein Sonderkündigungsrecht auslösen müsste.
Hat jemand dasselbe Schreiben bekommen oder ähnliche Erfahrungen mit enviaM?
Wie schätzt ihr das rechtlich ein, wenn eine AGB‑Version angekündigt wird, die nicht existiert?
Danke für eure Rückmeldungen!