enviaM kündigt neue AGB ab 01.05.2026 an – aber online existiert nur die Version vom 01.11.2025. Grundpreis-Erhöhung ohne Kennzeichnung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe von enviaM ein Schreiben erhalten, in dem neue AGB zum 01.05.2026 angekündigt werden. Im Schreiben wird ausdrücklich auf die AGB auf der Website verwiesen – dort ist jedoch ausschließlich die Version vom 01.11.2025 hinterlegt (siehe offizielle AGB‑Seite). Eine Version ab 01.05.2026 ist nirgendwo veröffentlicht.

    Außerdem steht im Schreiben, dass ab 01.05. die Messstellenbetriebskosten in den Grundpreis integriert werden. In meiner letzten Rechnung wurde der Messstellenbetrieb allerdings weiterhin separat ausgewiesen und nicht im Grundpreis enthalten. Das wäre also eine Grundpreiserhöhung, die eigentlich ein Sonderkündigungsrecht auslösen müsste.

    Hat jemand dasselbe Schreiben bekommen oder ähnliche Erfahrungen mit enviaM?
    Wie schätzt ihr das rechtlich ein, wenn eine AGB‑Version angekündigt wird, die nicht existiert?

    Danke für eure Rückmeldungen!

  • Kater.Ka 12. April 2026 um 11:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Außerdem steht im Schreiben, dass ab 01.05. die Messstellenbetriebskosten in den Grundpreis integriert werden. In meiner letzten Rechnung wurde der Messstellenbetrieb allerdings weiterhin separat ausgewiesen und nicht im Grundpreis enthalten.

    Ja natürlich, die Änderung wird ja erst noch aktiv …..

    Das wäre also eine Grundpreiserhöhung, die eigentlich ein Sonderkündigungsrecht auslösen müsste.

    Wirst du denn Mehrkosten haben? Ist das irgendwie transparent dargestellt?


    Das ist generell angreifbar, ggf greift bei einer Preiserhöhung das Recht zur Sonderkündigung.

    Hast du das Schreiben denn heute, Sonntag, erhalten?


    Ich würde erstmal beim Anbieter die AGBs anfordern.

  • Ja natürlich, die Änderung wird ja erst noch aktiv …..

    Wirst du denn Mehrkosten haben? Ist das irgendwie transparent dargestellt?


    Das ist generell angreifbar, ggf greift bei einer Preiserhöhung das Recht zur Sonderkündigung.

    Hast du das Schreiben denn heute, Sonntag, erhalten?


    Ich würde erstmal beim Anbieter die AGBs anfordern.

    Das Schreiben kam schon am Samstag, aber ich hab den Brief erst Sonntag geöffnet. Die Formulierung im Brief ist nicht eindeutig und es kann sein, das Mehrkosten auf mich zukommen.

    U.a. zur Klärung ob Preiserhöhung oder nicht habe ich enviaM angeschrieben und gleichzeitig die AGBs angefordert. Bisher keine Reaktion.

  • Also ich hab das Schreiben auch erhalten und tatsächlich nicht vollständig verstanden.
    Da ich aktuell aber so wie so wieder im Wechselprozess bin (Vertrag eendet Ende 06-26), hab ich das erstmal ignoriert.
    Jetzt hat mit enviaM aber nach Kündigung durch den neuen Anbieter ein wirklich gutes Angebot gemacht, was mich zum Nachdenken bringt.
    Lager Rede, kurzer Sinn: Ich rufe da heute noch an und lass mir das erklären (hoffentlich).

    Und falls hier jemand ne Glaskugel hat: Wie ist denn die wahrscheinliche Strompreisentwicklung (ohne "innenpolitische" Faktoren) ab 07-2027 einzuschätzen? Hintergrund ist, dass es beim "neuen" Anbieter eine 10-jährige (!) eingeschränkte Preisgarantie gibt, dieser aber im ersten Jahr ca. 100,-€ teurer wäre, als enviaM (die bieten 200,-€ Sofortbonus und 28,71ct/kWh effektiv bei GG 15,43€/ Monat im ersten Jahr)...

  • Außerdem steht im Schreiben, dass ab 01.05. die Messstellenbetriebskosten in den Grundpreis integriert werden. In meiner letzten Rechnung wurde der Messstellenbetrieb allerdings weiterhin separat ausgewiesen und nicht im Grundpreis enthalten.

    Ist dem wirklich so? Ich habe ein Schreiben wo es gerade anders steht. EnviaM will die Kosten des Messstellenbetreibers aus dem Grundpreis rausnehmen und nun separat - meint zusätzlich - berechnen.

    Siehe hier:

    Muss dazu sagen, dass dies ein alter Vertrag aus 2024 ist, wo die Messstellenkosten bis jetzt noch im Grundpreis enthalten sind.

    Hier gibt es weitere Informationen dazu:
    http://www.enviaM.de/messstellenbetrieb

    Wirst du denn Mehrkosten haben? Ist das irgendwie transparent dargestellt?

    Die Mehrkosten sollten die zusätzliche Gebühr für den entsprechenden Zähler sein. 25€ pro Jahr für einen digitalen Zähler und ab 30€ pro Jahr mit Smartmeter.

    Das ist generell angreifbar, ggf greift bei einer Preiserhöhung das Recht zur Sonderkündigung.

    Ich glaube das greift eher nicht, siehe AGBs Punkt 3.2:

    Zitat

    ....
    Ändert der zuständige Netzbetreiber oder der grundzuständige Messstellenbetreiber gegenüber enviaM die Entgelte für den Messstellenbetrieb, ist enviaM berechtigt und verpflichtet, dem Kunden diese Änderung (Erhöhung oder Verringerung) der Entgelte mit der nächsten Rechnung weiter zu berechnen. Ein Ermessen darüber, in welcher Höhe und/oder zu welchem Zeitpunkt enviaM die Weiterberechnung vornimmt, steht enviaM nicht zu. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

    Da die Erstlaufzeit des Vertrages zum 01.07.2026 endet ist mir das eh egal. Kündigung geht fristgerecht 1 Monat vorher raus.

  • Ist dem wirklich so? Ich habe ein Schreiben wo es gerade anders steht. EnviaM will die Kosten des Messstellenbetreibers aus dem Grundpreis rausnehmen und nun separat - meint zusätzlich - berechnen.

    Sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich verstehe es genau wie du, dass die Kosten zusätzlich auf mich zukommen. Die Formulierung im Brief von enviaM ist meiner Meinung nach nicht ganz eindeutig.

  • Finanzinvestor Da hast Du Recht. Kündigung sollte nicht erst kurz vor knapp rausgehen.

    Zum Punkt der aktuellen AGB. Dem Schreiben waren die AGB mit Stand 1.11.2025 beigefügt. Dies sollten auch die aktuellen AGB sein, welche ab 01.05.2026 gelten, da diese ja schon die separate Ausweisung der Messstellenkosten (Punkt 3.2) enthält.

    Ich würde meinen diese Schreiben sind nur an alte Verträge rausgegangen, welche vor 11/2025 abgeschlossen wurden, damit diese zusätzlichen Kosten auch für diese älteren Verträge angewendet werden kann. Vielleicht gab es aber auch "IT Herausforderungen" und es wurde einfach an alle Verträge rausgeschickt.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen